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Call-Eckdaten
Datenraum für die Fertigung
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-DSM-AI-09-DS-MANUFACTUR-STEP
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
50% (SME:75%)
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 3.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In Anlehnung an das vorangegangene Arbeitspaket zielt diese Aktion darauf ab, die kontinuierliche Aufnahme und weitere Ausweitung des Datenraums für die Fertigung zu unterstützen. Das Hauptziel besteht darin, rechtliche, technische und geschäftliche Lösungen zu entwickeln, um genügend Daten zu bündeln und autorisierten KI-Entwickler*innen einen direkten oder indirekten Datenzugang zu ermöglichen, um generative KI-Modelle speziell für den Fertigungssektor zu trainieren, einschließlich Anwendungen in der KI-gestützten Robotik. Mit dieser Initiative soll die Rolle des Datenraums für das verarbeitende Gewerbe als wichtiger Mechanismus zur Produktivitätssteigerung und Zusammenarbeit innerhalb der EU gestärkt werden.
Call-Ziele
Im Rahmen dieser Initiative werden bis zu drei Projekte zur Datenerhebung mit einer Kofinanzierung von jeweils rund 3 Mio. EUR durch Digital Europe unterstützt, die sich auf Anwendungsfälle in der Fertigung konzentrieren, um fortschrittliche KI-Modelle zu entwickeln, z. B. Produktdesign, Engineering und Lebenszyklusmanagement, Automatisierung von Fertigungsprozessen mit KI-gestützten cyber-physischen Systemen, Robotern und automatischen Maschinen, ganzheitliche Optimierung von Fertigungsprozessen und Lieferkettenmanagement auf der Grundlage digitaler Zwillinge und industrieller Metaverse. Diese Projekte zielen darauf ab, umfangreiche, qualitativ hochwertige Daten aus realen Industrieumgebungen zu sammeln und gegebenenfalls für eine korrekte Kennzeichnung zu sorgen, die für das Training oder die Feinabstimmung generativer KI-Modelle für den Fertigungssektor verwendet werden können. Zu den Daten können alle Arten von Informationen gehören, die für die angestrebten Anwendungsfälle in der Fertigungsindustrie benötigt werden, wie z. B. technische und kommerzielle Dokumente in natürlicher Sprache, Geschäftsprozessmodelle, Fabrikmodelle, Fertigungsressourcen und -werkzeuge, CAD/CAM/CAE-Modelle, Stücklisten, Lagerbestände, Kund*innenaufträge, EDI-ODETTE-Nachrichten, Prozesspläne, Arbeitspläne, CNC-, SPS- und Roboterprogramme, MTM-Analysen, Bilder und Sensordaten, aber nicht nur. Die gesammelten Daten müssen für die Entwicklung von KI-Anwendungen relevant sein, von denen die wichtigsten Produktionssektoren in der EU (z. B. Automobil-, Chemie-, Luftfahrt- und energieintensive Industrien) erheblich profitieren können. Der Projektvorschlag muss die Zielsektoren und die Beteiligten klar benennen und vorläufige Vereinbarungen über den geplanten Datenaustausch enthalten.
Die Datenerhebungsprojekte werden sowohl technische als auch geschäftliche Lösungen entwickeln, die es autorisierten KI-Entwickler*innen ermöglichen, direkt oder indirekt auf die Daten zuzugreifen und diese großen Datensätze zu nutzen, wobei die Kontrolle der Dateninhaber über ihre Daten in vollem Umfang gewahrt bleibt.
Jedes Datenerfassungsprojekt sollte klare Anwendungsfälle vorschlagen, um sicherzustellen, dass sie den realen Bedürfnissen und Herausforderungen entsprechen. Idealerweise sollten die KI-Entwickler*innen , die an der Nutzung dieser Daten interessiert sind, bereits im Vorschlag genannt werden.
Der Vorschlag wird auch technische und rechtliche Lösungen sicherstellen, um die generierten Datensätze den Nutzer*innen der KI-Fabriken zur Verfügung zu stellen. Dies wird es den KI-Fabriken auch ermöglichen, diese Datensätze für die Entwicklung von KI-Anwendungen zu nutzen. Insofern wird die Einbeziehung von KI-Fabriken in das Projekt als Vorteil angesehen.
Die Konsortien werden ermutigt, Datenmittler, wie in Kapitel III des Data Governance Act beschrieben, oder andere geeignete Mechanismen zu nutzen, um den sicheren Zugang zu diesen Datensätzen und deren Verarbeitung zu verwalten.
Die Initiative muss auch eng mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume zusammenarbeiten, um die Abstimmung und Interoperabilität mit dem breiteren Ökosystem von Datenräumen zu gewährleisten, die mit Unterstützung des Programms "Digitales Europa" eingerichtet wurden. Darüber hinaus muss die Maßnahme mit den KI-Fabriken koordiniert werden, um sicherzustellen, dass die erzeugten Datensätze in Verbindung mit bereits verfügbaren Daten effektiv genutzt werden können, um auf diese Weise kollaborative Ansätze für die Entwicklung fortgeschrittener KI-Modelle zu erleichtern.
Von den Vorschlägen im Rahmen dieser Aufforderung wird erwartet, dass sie Synergien mit den im Rahmen von HORIZON-CL4-2025-03-DIGITAL-EMERGING-07 finanzierten Projekten schaffen. Darüber hinaus wird eine Koordinierung mit HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-18 ("GenAI4EU central Hub") dringend erwartet.
Die Berücksichtigung der finanziellen Nachhaltigkeit von Anfang an ist bei der Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume von entscheidender Bedeutung, um ihre langfristige Lebensfähigkeit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Durch die Einführung eines soliden Finanzierungsmodells können die Entwickler die notwendigen Ressourcen für die Anpassung an sich entwickelnde technologische Landschaften und Nutzerbedürfnisse sichern und so sicherstellen, dass die Datenräume im Laufe der Zeit robust und nützlich bleiben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
Der Vorschlag muss eine Reihe spezifischer, messbarer, erreichbarer, relevanter und zeitlich gebundener Leistungsindikatoren zur Messung der Ergebnisse und Leistungen des Projekts vorschlagen. Diese KPIs können sich beziehen auf:
- die Menge und die Qualität der gesammelten Daten,
- die Nutzung dieser Daten für das Training von KI-Modellen und die Entwicklung von KI-basierten Lösungen für Anwendungsfälle in der Fertigung,
- den technologischen Bereitschaftsgrad der vorgeschlagenen Lösungen für die Datenerfassung und -verwertung,
- die technologische Reife der angestrebten KI-basierten Anwendungsfälle in der Fertigung,
- die Beteiligung aller relevanten Interessengruppen, wie z. B. Datenlieferant*innen, Endnutzer*innen von Fertigungsanwendungen, Entwickler*innen von Anwendungsfällen, am Projekt beteiligte Integrator*innen, aber nicht nur,
- Anteil der KMU unter den Datenlieferant*innen und Datennutzer*innen,
- der Einsatz von Ressourcen,
- die wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Projekts,
- die Nachhaltigkeit der Aktion nach dem Ende der EG-Finanzierung.
Angesprochene Interessengruppen
Alle Einrichtungen, mit Schwerpunkt auf KMU des verarbeitenden Gewerbes und Midcaps, IT-Unternehmen und Integrator*innen. Das Konsortium umfasst Datenlieferant*innen, Datennutzer*innen sowie alle anderen Organisationen (z. B. Datenbroker*innen, Datenverwalter*innen, Datenintegratoren*innen, vertrauenswürdige Datenvermittler*innen), die an Aktivitäten zur Datenaggregation und -verwaltung beteiligt sind.
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Erwartete Ergebnisse
Von den ausgezeichneten Vorschlägen werden folgende Leistungen erwartet:
- Identifizierung und Analyse von realen KI-Anwendungsfällen in Fertigungsumgebungen mit hohen wirtschaftlichen Auswirkungen, auf die jedes Projekt abzielt, und Qualifizierung ihres Datenbedarfs.
- Lösungen, die die Sammlung großer, qualitativ hochwertiger Daten aus realen Industrieumgebungen aus verschiedenen Fertigungssystemen/Sektoren ermöglichen.
- Lösungen, die den Zugang zu diesen großen Datensätzen ermöglichen, um generative KI-Modelle zu trainieren, die auf reale industrielle Bedürfnisse und Herausforderungen reagieren, vorzugsweise unter Rückgriff auf vertrauenswürdige Dritte, die Daten und Trainingscomputer im Auftrag autorisierter KI-Entwickler*innen hosten.
- Vereinbarungen mit bestimmten KI-Fabriken, die Informationen über die verfügbaren Datensätze und die Bedingungen für deren Nutzung zum Training von KI-Modellen liefern.
- Interoperabilitäts- und Governance-Rahmen für Produktionsdatenräume, einschließlich nationaler industrieller Datenräume, um sicherzustellen, dass Mechanismen zur Aggregation von Daten für das Training von KI auf EU-Ebene eingeführt werden können.
- Empfehlungen zur Ausweitung der Übernahme, Verbesserung und/oder Erweiterung bestehender technischer Standards und Open-Source-Middleware zur Erleichterung der Datenkommunikation und Interoperabilität für die identifizierten Anwendungsfälle in der Fertigung, z. B. ISO 10303 (STEP), ISO 6983 (G-Code), EDI ODETTE, IEC 61784/61158 (Profinet), IEC 61491, EN 61491, IEC 61800-7, IEC 61784 und IEC 61158 (SERCOS), ISO/IEC 19500 (CORBA), ISO 23247 (digitale Zwillinge in der Fertigung), GPSS und ROS-Industrial, aber nicht ausschließlich.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Themen aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Für dieses Thema sind nur die folgenden Länder förderfähig: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und die Schweiz. Die Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört, es sei denn, die Bewilligungsbehörde stimmt einer außerordentlichen Beteiligung auf der Grundlage einer Garantie zu (Beschränkung der Eigentumskontrolle).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Aufgrund von Sicherheitseinschränkungen müssen sich die Vorschläge zu diesem Thema auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle und Definitionen
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Kontakt
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