Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Fertigstellung des ersten Netzes europäischer Zentren für digitale Innovation
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-EDIH-AC-09-COMPLETION-STEP
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.666.666,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Schwerpunkt dieser Aufforderung liegt auf der Vervollständigung des Netzwerks der Europäischen Digitalen Innovationszentren (EDIH) aus der Schweiz, um seine Leistung und Kapazität zu verbessern und den lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Digitalisierungsbedarf zu decken.
Call-Ziele
Mit zunehmender Erfahrung und Kapazität werden die EDIH auch weiterhin das gesamte Spektrum an EDIH-Diensten einschließlich der erforderlichen Infrastruktur anbieten, wobei sie sich in erster Linie auf bestimmte geografische Gebiete konzentrieren und den Bedarf der lokalen KMU, Midcap-Unternehmen und/oder Organisationen des öffentlichen Sektors an digitaler Transformation decken. In Anbetracht des Transformationspotenzials der KI-Technologien werden diese im Rahmen dieser Aufforderung einen verstärkten Schwerpunkt der EDIH-Tätigkeit bilden.
Die Erweiterung des EDIHs-Netzes wird entscheidend dazu beitragen, die breite Einführung und Übernahme europäischer KI-Technologien, -Lösungen und -Werkzeuge zu unterstützen und die Übernahme anderer wichtiger digitaler Technologien zu fördern, wobei die Werte der Union und eine auf den Menschen ausgerichtete Perspektive gewahrt bleiben.
Darüber hinaus wird das Netzwerk das Potenzial grüner digitaler Technologien nutzen, um Europas kollektive Klima- und Umweltziele voranzubringen. Dieser Ansatz erhöht nicht nur die Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie, sondern stärkt auch ihre strategische Autonomie. Mit seiner verstärkten Präsenz in Ländern, die mit dem digitalen Europa assoziiert sind, wird das EDIH-Netz dazu beitragen, technologische Lücken zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Konvergenz zu fördern.
Die EDIH sind Teil der KI-Innovationsökosysteme in der EU, zu denen auch Infrastrukturen wie KI-Fabriken, KI-Test- und -Experimentiereinrichtungen (TEFs), die KI-on-Demand-Plattform, die im Rahmen der KI-Initiative "Deploy AI" eingerichtet wurde, und die künftige Akademie für KI-Fähigkeiten, generative KI-Pilotprojekte für öffentliche Verwaltungen und KI-Regulierungssandboxen gehören.
Die EDIH werden eng mit den europäischen KI-Innovationsinfrastrukturen zusammenarbeiten, insbesondere mit den KI-Fabriken, der KI-on-Demand-Plattform und den KI-Test- und -Experimentiereinrichtungen, um sicherzustellen, dass die europäischen Unternehmen flexibel von diesen KI-Innovationsinfrastrukturen profitieren können.
Jedes EDIH wird auf der Grundlage eines spezifischen Schwerpunkts und Fachwissens Dienstleistungen anbieten, die den privaten und öffentlichen Sektor vor Ort bei der digitalen Transformation unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung der Entwicklung, der Schulung, der Einführung und der Übernahme europäischer KI liegt. Diese Spezialisierung kann im Laufe der Zeit verstärkt werden und sollte auf die vorhandenen lokalen Kompetenzen in diesem Bereich zurückgreifen.
Das EDIH-Netzwerk widmet sich der Förderung und Erleichterung der digitalen Transformation von KMU und öffentlichen Diensten durch vier Arten von Dienstleistungen:
- Erst testen, dann investieren: Zugang zu technischem Fachwissen und Experimentiermöglichkeiten, insbesondere zu KI-bezogenen Diensten.
- Schulung und Qualifizierung: Angebot von Schulungen für KMU und öffentliche Dienste zur Qualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte.
- Unterstützung bei der Ermittlung und Erleichterung des Zugangs zu potenziellen Finanzierungsquellen zur Unterstützung der digitalen Transformation.
- Förderung eines Innovationsökosystems und von Vernetzungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Aufruf auf den Seiten 8-11.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
Die folgenden Indikatoren werden zur Bewertung der Leistung des Hubs herangezogen; in den Vorschlägen sollten die Indikatoren sowie die Ziele für die einzelnen Indikatoren festgelegt werden:
- Anzahl der Einrichtungen, die die Dienste des European Digital Innovation Hubs in Anspruch genommen haben, aufgeschlüsselt nach Nutzerkategorie (Unternehmen unterschiedlicher Größe, Einrichtungen des öffentlichen Sektors usw.), Sektor, Standort, Technologie und Art der in Anspruch genommenen Dienstleistung (Test vor Investition, Schulung, Zugang zu Finanzierung, Vernetzung). Spezifische Teilindikatoren sind vorzuschlagen, wenn sich die Dienstleistungen auf die Entwicklung und Einführung von KI-Lösungen beziehen, und umfassen eine Beschreibung der europäischen KI-Innovationsinfrastrukturen, die genutzt (wie die KI-on-Demand-Plattform) oder auf die verwiesen wurde (wie die KI-Fabriken).
- Anzahl der Unternehmen, die auf europäische KI-Innovationsinfrastrukturen verwiesen wurden
- Für den Zugang zu Finanzmitteln: Höhe der erfolgreich ausgelösten zusätzlichen Investitionen (z. B. durch Risikokapital, Bankkredite usw.).
- Anzahl der vorgesehenen Kooperationen mit anderen EDIHs und Interessenvertretern außerhalb der Region auf EU-Ebene und Beschreibung der gemeinsam genutzten Infrastrukturen / gemeinsamen Investitionen mit anderen EDIHs.
Eine Reihe zusätzlicher Wirkungsindikatoren wird mit Unterstützung des Digital Transformation Accelerator erhoben und analysiert:
- Zunahme der digitalen Reife von Organisationen, die die Dienste des
EDIH-Netzwerks genutzt haben. Der digitale Reifegrad wird auf der Grundlage eines Fragebogens definiert, der die Kategorien digitale Strategie und Bereitschaft, Intelligenz und Automatisierung, Daten und Vernetzung sowie nachhaltige und menschenzentrierte Digitalisierung bewertet. Die EDIHs werden den Fragebogen zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem Kunden und später nach der Erbringung von Dienstleistungen ausfüllen und die Ergebnisse unverzüglich an das DTA-Repository übermitteln. Ein aktualisierter, einfacherer Fragebogen wird derzeit von der Gemeinsamen Forschungsstelle entwickelt.
Angesprochene Interessengruppen
Ein European Digital Innovation Hub (EDIH) ist eine einzelne Einrichtung oder eine koordinierte Gruppe von Einrichtungen mit komplementärem Fachwissen und einem nicht gewinnorientierten Ziel, die digitale Transformation von Unternehmen (insbesondere KMU und Midcaps) und/oder Organisationen des öffentlichen Sektors in großem Umfang zu unterstützen.
Typische Einrichtungen, die zu einem EDIH beitragen, sind Technologie- und Unternehmensentwickler mit Erfahrung in der Digitalisierung und digitalen Innovationen, Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO) oder Universitätslabors, die Technologiedienstleistungen (über akademische F&I hinaus) anbieten und mit Partnern zusammenarbeiten könnten, deren Fachwissen in der Unternehmensfinanzierung, der Innovation des öffentlichen Sektors oder der Ausbildung liegt, wie z. B. Handelskammern, Industriecluster, Industrieverbände, das Enterprise Europe Network (EEN), Beschleuniger, Berufsbildungszentren oder andere.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Jedes EDIH unterstützt die digitale Transformation von KMU, mittelständischen Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Sektors innerhalb seines geografischen Gebiets und seines Fachgebiets, will aber auch über seine unmittelbare Region hinaus wirken. Ein EDIH kann sich auf bestimmte Kund*innengruppen konzentrieren (z. B. hauptsächlich KMU oder hauptsächlich öffentlicher Sektor).
Jedes ausgewählte Projekt wird die vier wichtigsten Arten von Dienstleistungen anbieten (Test vor der Investition, Schulung und Kompetenzentwicklung, Unterstützung bei der Suche nach Investitionen, Vernetzung und Zugang zu Innovationsökosystemen), die ein breites Spektrum von Digitalisierungsbedürfnissen abdecken, von Mainstream-Technologien und KI-Kapazitäten bis hin zu spezialisierten Technologien. Die Dienstleistungen werden nahtlos und bei Bedarf über Bevollmächtigte erbracht, so dass Konsistenz und Zugänglichkeit für die Beteiligten gewahrt bleiben. Die EDIHs ergänzen und schaffen Synergien mit bestehenden regionalen und nationalen Initiativen, arbeiten mit den KI-Innovationsinfrastrukturen der EU zusammen und werden zu einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmen und den öffentlichen Sektor, die eine flexible und nahtlose digitale Reise gewährleistet und sie gegebenenfalls an die von diesen KI-Innovationsinfrastrukturen angebotenen Dienste verweist.
Insgesamt werden die EDIHs zur Konsolidierung eines ausgewogenen Netzes von EDIHs beitragen, das eine möglichst breite Abdeckung der Regionen in Europa gewährleistet, den Bedürfnissen des öffentlichen und privaten Sektors in allen Wirtschaftsbereichen Rechnung trägt, die überregionale Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen fördert und eine breite Palette von Digitalisierungsdiensten anbietet, die von Mainstream- bis zu Spezialtechnologien reichen.
Jedes EDIH wird mit Hilfe der von der Kommission und der DTA bereitgestellten Instrumente eine Bewertung des digitalen Reifegrads seiner Kund*innen durchführen und Dienstleistungen erbringen, die zu einer stärkeren Digitalisierung ihrer Kund*innen und zur Einführung von KI führen. Auch wenn nicht allen Dienstleistungen eine Bewertung der digitalen Reife vorausgehen muss, werden die EDIH ermutigt, sie so oft wie praktisch möglich durchzuführen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Vorschläge dürfen nur von vorausgewählten Kandidaten für die European Digital Innovation Hubs aus der Schweiz eingereicht werden, die von ihrem jeweiligen assoziierten Land benannt wurden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle und Definitionen
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Benennungsschreiben des assoziierten Landes: Dies ist das Originaldokument, aus dem hervorgeht, dass der eingereichte Vorschlag vom assoziierten Land benannt wurde, und kann in jedem geeigneten Format vorliegen (z. B.: Kopie eines Schreibens, Link zu einer Regierungswebsite usw.)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren

