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Call-Eckdaten
ELEVATE: Europäische Liga der Akademien für fortgeschrittene digitale Fertigkeiten
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2026-SKILLS-09-LEAGUE-OF-ACADEMIES
Termine
Öffnung
04.11.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 7.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 7.200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird Stakeholdern durch Koordinierung, Kapazitätsaufbau, Kommunikation und Marktinformationen die Möglichkeit geben, gemeinsame Erfolge im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu erzielen.
Call-Ziele
Die Kommission hat sich im Rahmen des politischen Programms für das digitale Jahrzehnt ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen 20 Millionen IKT-Fachkräfte in Europa beschäftigt werden, während gleichzeitig der Zugang von Frauen zu diesem Bereich gefördert werden soll.
Die Kommission unterstützt Maßnahmen und Initiativen zur Erhöhung der Zahl der IKT-Fachkräfte und zur Förderung des Zugangs von Frauen zu diesem Bereich. Um das Ziel des digitalen Jahrzehnts zu erreichen, ist jedoch eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten von entscheidender Bedeutung.
Diese Aktion wird zur Gründung einer Europäischen Liga der Akademien für fortgeschrittene digitale Fertigkeiten (ELEVATE) führen, einer Dachinitiative, die einen Governance-Rahmen bieten wird, der die Umsetzung, Synergien, Koordinierung und Kohärenz zwischen den Zielen bestehender sektoraler Initiativen (d. h. der Akademie für Cybersicherheitskompetenzen, der EuroHPC-Kompetenzgemeinschaft), der neu geschaffenen Akademie für fortgeschrittene digitale Kompetenzen in den Bereichen KI, virtuelle Welten, Quanten- und Halbleitertechnologie (nachstehend "Akademien" genannt) und anderen EU-finanzierten Projekten, die sich auf fortgeschrittene digitale Kompetenzen konzentrieren (insbesondere die von DIGITAL finanzierten spezialisierten Bildungsprogramme), um die Gefahr einer Fragmentierung zu minimieren.
Die Aktion sollte auch Komplementaritäten mit verwandten Initiativen anstreben, z. B. mit der Digitalen Großpartnerschaft im Rahmen des Neuen Pakts für Kompetenzen, der Europäischen Drehscheibe für digitale Bildung, Erasmus+-Projekten im digitalen Bereich, dem Datenraum für Kompetenzen und der Europäischen Beobachtungsstelle für Qualifikationen. Sie wird die Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze (DSJP), die die Akademien für fortgeschrittene digitale Kompetenzen beherbergt, nutzen, um ein kohärentes Ökosystem zu schaffen.
ELEVATE wird sich auf vier Säulen stützen (weitere Einzelheiten finden Sie in der Aufforderung auf den Seiten 7-10).
1. Koordinierung und Zusammenarbeit
ELEVATE wird die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Akademien für fortgeschrittene digitale Fertigkeiten, anderen EU-finanzierten Projekten zu fortgeschrittenen digitalen Fertigkeiten (z. B. den spezialisierten Bildungsprogrammen, den europäischen Wettbewerben für fortgeschrittene digitale Fertigkeiten) und Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (z. B. LEADSx2030, DSJP und Advancing Girls and Women in Digital) im Bereich fortgeschrittener digitaler Fertigkeiten übernehmen. Ziel ist es, Ressourcen und Fachwissen zu bündeln, um die Bemühungen zur Schließung der Lücke bei den fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen in Europa zu verstärken und zu erweitern.
2. Aufbau von Kapazitäten
ELEVATE wird Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau durchführen, um die Maßnahmen der Akademien für fortgeschrittene digitale Fertigkeiten zu verstärken und ihre Wirkung zu vergrößern, damit sie gemeinsam zur Erreichung des Ziels des digitalen Jahrzehnts für IKT-Fachkräfte beitragen können.
3. Kommunikation
Unter Nutzung des DSJP wird ELEVATE die Kommunikation und Sensibilisierung der Akademien und anderer sektoraler Initiativen durchführen, um deren Wirkung und Reichweite zu erhöhen.
4. Marktanalyse
ELEVATE wird eine Marktanalyse und eine Folgenabschätzung durchführen, um zusätzliche Erkenntnisse über das bestehende Bildungs- und Ausbildungsangebot im Bereich der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu gewinnen und festzustellen, inwieweit das derzeitige Angebot dem aktuellen und künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes entspricht.
ELEVATE sollte sein Netzwerk und alle vorhandenen Daten/Informationen nutzen und mit EU-finanzierten Maßnahmen im Bereich der digitalen Kompetenzen und Bildung zusammenarbeiten (z. B. LEADSx2030 und der Datenraum für Kompetenzen).
Darüber hinaus sollte ELEVATE ein Repository bestehender und öffentlich zugänglicher Analysen des Bedarfs an fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen entwickeln, das auf der DSJP gehostet werden soll.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der Schulungen, die das Gütesiegel für Qualität/Exzellenz erhalten haben.
- Anzahl der organisierten Vernetzungsaktivitäten und Veranstaltungen mit Interessenvertreter*innen.
- Anzahl der organisierten virtuellen EU-Job- und Karrieremessen und Anzahl der erreichten Teilnehmerinnen (Arbeitgeberinnen und potenzielle Arbeitnehmerinnen).
- Anzahl der Teilnehmerinnen insgesamt, Anzahl der teilnehmenden Frauen und Anzahl der Mitgliedstaaten oder Länder, die mit dem Programm Digitales Europa assoziiert sind und an den Mentoring-Programmen teilnehmen.
- Anzahl der Mitglieder des Alumni-Netzwerks.
- Anzahl der in den DSJP-Schulungskatalog aufgenommenen Themen.
Gezielte Interessenvertreter
Den Konsortien wird nachdrücklich empfohlen, folgende Stakeholder einzubeziehen: Hochschulen, Berufs- und Ausbildungseinrichtungen, andere Bildungs- und Ausbildungsanbieter, Forschungsinstitute, Exzellenzzentren, öffentliche Verwaltungen und/oder Regierungsstellen, Organisationen für Humanressourcen und Arbeitsagenturen, IT-Fachleute, Industriepartner, Handels- und Industrieverbände, Bündnisse, Sozialpartner und NRO.
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Erwartete Ergebnisse
Von dem Konsortium wird erwartet, dass es die folgenden Leistungen erbringt, um das effektive Funktionieren und die Nachhaltigkeit von ELEVATE zu gewährleisten:
- Eine agile Multi-Stakeholder-Governance-Struktur zur Steuerung von ELEVATE.
- Ein Plan zur Einbindung der Stakeholder, in dem die zu beteiligenden Stakeholder und die vorgesehenen Aktivitäten zur Sicherstellung ihrer aktiven Beteiligung klar benannt werden.
- Ein detaillierter Plan für die Aktivitäten, die ergänzend zur Förderung der Wettbewerbe für fortgeschrittene digitale Fertigkeiten durchgeführt werden sollen.
- Ein Rahmen für das Qualitäts-/Exzellenzsiegel für die europäische IKT-Aus- und Weiterbildung, der alle relevanten und notwendigen Informationen enthält, einschließlich mindestens der Ziele, des Anwendungsbereichs, der Standards und Kriterien, des Bewertungsprozesses, der Dauer, der visuellen Identität usw.
- Ein Rahmen für einen europäischen Zertifizierungsmechanismus für modulare Lernnachweise, der auf EU-Mikronachweise und Qualifikationsrahmen abgestimmt ist.
- Ein sektorübergreifendes Mentoring-Programm, mit besonderem Augenmerk auf unterrepräsentierte Gruppen.
- Ein gemeinsames Konzept für Stipendien innerhalb der Akademien.
- Ein EU-weites Alumni-Netzwerk für Absolventen der Aus- und Weiterbildung im Bereich der digitalen Kompetenzen.
- Ein Kommunikationsplan mit detaillierten Angaben zu den Kommunikations-, Verbreitungs- und Outreach-Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivitäten der vier Säulen.
- Eine detaillierte Marktanalyse und Folgenabschätzung zum aktuellen Aus- und Weiterbildungsangebot für fortgeschrittene digitale Fertigkeiten und zum aktuellen und künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes an IKT-Spezialist*innen.
- Eine Sammlung vorhandener und öffentlich zugänglicher Informationen über den Bedarf an fortgeschrittenen digitalen Fertigkeiten, die auf der DSJP gehostet werden soll.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme von Themen mit Einschränkungen; siehe unten):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) ist nicht erlaubt.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle und Definitionen
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, über deren Teilnahme am Programm derzeit verhandelt wird (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen können keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
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