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Call-Eckdaten
Erasmus Mundus Designmaßnahmen
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-EMJM-DESIGN
Termine
Öffnung
18.11.2025
Deadline
12.02.2026 17:00
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hauptziel der Erasmus-Mundus-Design-Maßnahmen ist die Förderung der Entwicklung innovativer, hoch integrierter neuer internationaler Studiengänge auf Master-Ebene.
Call-Ziele
Um die Integration und die internationale Dimension des europäischen Bildungsraums zu stärken, zielen die Erasmus-Mundus-Konzeptionsmaßnahmen darauf ab, die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen in Europa zur Modernisierung und Internationalisierung ihrer Lehrpläne durch die Entwicklung neuer Masterstudiengänge in Partnerschaft mit verschiedenen Universitäten zu verbessern.
Die Entwicklung innovativer internationaler Masterprogramme ist für die Hochschulen in Europa von entscheidender Bedeutung. Die internationale Zusammenarbeit bringt unterschiedliche akademische Perspektiven und Lehrmethoden mit sich, die den Lehrplan bereichern und die Bildungserfahrungen der Studierenden erweitern. Internationale Masterstudiengänge ziehen auch Studierende aus der ganzen Welt an, was die Vielfalt und den Talentpool vergrößert und den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen auf der globalen Bühne stärkt.
Durch die Zusammenarbeit mit europäischen und außereuropäischen Einrichtungen können Hochschulen in Europa Ressourcen und Wissen bündeln, um drängende globale Probleme wie Klimawandel, digitale Transformation und nachhaltige Entwicklung anzugehen. Langfristig werden die Erasmus-Mundus-Maßnahmen die Entwicklung gemeinsamer Mechanismen in der Hochschulbildung in Bezug auf Qualitätssicherung, Akkreditierung und Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen fördern.
Die Begünstigten sollten ein Bildungsniveau aufweisen, das der Stufe 7 der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens ISCED 2011 entspricht.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- den europäischen und außereuropäischen Hochschuleinrichtungen Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Partnerschaften bieten;
- Verbesserung der Qualität und Förderung von Innovationen bei Programmen auf Master-Ebene und Betreuungsregelungen;
- Steigerung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Organisationen;
- Erhöhung der Attraktivität der teilnehmenden Organisation(en) für talentierte Studierende weltweit;
- Beitrag zur Internationalisierungspolitik der Universitäten durch die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins durch ihre Lehrpläne und die Gestaltung umfassender Internationalisierungsstrategien (institutionelle Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Mobilität von Personen).
Erwartete Ergebnisse
Bis zum Ende des Förderzeitraums sollte der gemeinsam konzipierte Masterstudiengang:
- ein vollständig integriertes Curriculum anbieten, das von einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen (bestehend aus mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, von denen mindestens eine aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland und eine aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland stammen muss) durchgeführt wird;
- die Anwerbung exzellenter Studierender aus aller Welt anstreben;
- eine obligatorische physische Mobilität für alle angeworbenen Studierenden vorsehen;
- entweder zu einem gemeinsamen Abschluss (d. h. ein einziger Abschluss, der von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen wird) oder zu mehreren Abschlüssen (d. h. verschiedene Abschlüsse, die von den am Konsortium beteiligten Hochschuleinrichtungen verliehen werden) oder zu einer Kombination (einige am Konsortium beteiligte Hochschuleinrichtungen verleihen einen gemeinsamen Abschluss und andere Hochschuleinrichtungen des Konsortiums verleihen ihre eigenen Abschlüsse) führen.
Außerdem wird erwartet, dass das Projekt die folgenden gemeinsamen Mechanismen entwickelt hat:
- Gemeinsame Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungs-, Auswahl-, Überwachungs-, Prüfungs-/Leistungsbewertungsregeln/-verfahren für Studierende;
- Gemeinsames Programm und integrierte Lehr-/Ausbildungsaktivitäten;
- Ein Plan für gemeinsame Dienstleistungen für Studierende (z. B. Sprachkurse, Unterstützung bei der Visaerteilung);
- Gemeinsame Werbe- und Sensibilisierungsstrategie;
- Gemeinsame Verwaltungs- und Finanzmanagementstrategie;
- Eine gemeinsame Abschlusspolitik;
- Entwurf einer gemeinsamen Partnerschaftsvereinbarung, an der mindestens drei Hochschuleinrichtungen beteiligt sind. Diese Vereinbarung soll alle akademischen, operativen, administrativen und finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit der Durchführung des Masterprogramms abdecken;
- einen Entwurf einer gemeinsamen Studierendenvereinbarung.
Die oben genannten Punkte sollten in den Antrag als wichtigste erwartete Ergebnisse am Ende der Projektdurchführung aufgenommen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem der förderfähigen Länder sein, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist
- Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung).
Diese internationalen Studienprogramme sollen gemeinsam von einem internationalen Konsortium von Hochschuleinrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten durchgeführt werden. Gegebenenfalls können auch Hochschuleinrichtungen aus Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, einbezogen werden. Andere Partner aus dem Bildungsbereich und/oder aus anderen Bereichen, die über besonderes Fachwissen und Interesse an den betreffenden Studienbereichen/Berufsfeldern verfügen, können ebenfalls einen Beitrag leisten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
15 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.
- Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
- Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
- Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026Erasmus+ Programme Guide 2026(3182kB)
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