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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Netz für Außenpolitik EU-INDIEN
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2026-NETWORKS-HEI-NON-EU-INDIA
Termine
Öffnung
27.11.2025
Deadline
03.02.2026 17:00
Budget des Calls
€ 1.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Große thematische Netze im Hochschulbereich (in diesem Jahr werden vorläufig ein Netz zu EU-internen Fragen und ein Netz zu außenpolitischen Fragen unterstützt, die sich mit spezifischen Prioritäten befassen) sollen in erster Linie dazu dienen, Forschungsergebnisse, Inhalte von Kursen und Erfahrungen sowie Produkte (Studien, Artikel usw.) zu sammeln, auszutauschen und unter den Partnern zu diskutieren. Jedes Netzwerk wird ein Instrument einrichten, das es den Partnern ermöglicht, ihre akademischen Arbeiten auszutauschen und Peer-Reviews durchzuführen sowie die eingestellten Dokumente zu kommentieren. Der Koordinator des Netzes wird regelmäßig eine Auswahl der innovativsten und interessantesten Ergebnisse treffen, die der Kommission vorgelegt werden.
Call-Ziele
Ziel der thematischen Netze ist es, ein regelmäßiges Feedback (z. B. in Form eines Online-Newsletters) über die fortschrittlichsten und innovativsten Praktiken in diesem Bereich zu geben, um die Debatte zu unterstützen und einen Mehrwert zu schaffen.
Jean-Monnet-Netze in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die Schaffung und Entwicklung von Netzen von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen fördern, die den Austausch bewährter Verfahren, die Weitergabe von Erfahrungen sowohl in Bezug auf Inhalte als auch auf Methoden und den Aufbau von Kenntnissen in der Vermittlung europäischer Themen zum Ziel haben. Die Netzwerke sollten sich insbesondere darauf konzentrieren, den Lernenden Fakten und Wissen über die EU auf innovative und kreative Weise zu vermitteln.
Die Aufforderung richtet sich an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Netze im Hochschulbereich werden die akademische und öffentliche "Debatte über Fragen der europäischen Integration" gemäß Artikel 8 der Erasmus+-Verordnung unterstützen, indem sie Forschungsergebnisse, Inhalte von Kursen und Erfahrungen sowie Produkte (Studien, Artikel usw.) sammeln, austauschen und unter den Partnern diskutieren. Indem sie der Kommission regelmäßig die innovativen und interessanten Ergebnisse der Zusammenarbeit der Netze vorlegen, tragen die Netze zur politischen Entscheidungsfindung der Kommission bei, indem sie Nachweise und neue Erkenntnisse über die politischen Entwicklungen im Rahmen der thematischen Prioritäten der Aufforderungen liefern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) Hochschuleinrichtungen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und/oder in mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittstaaten sein. Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Indien (Region 5) können ebenfalls teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz eines gültigen ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Hinweis: Die benannten europäischen Einrichtungen (die in der Verordnung über das Programm Erasmus+ aufgeführt sind), die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen, können sich im Rahmen dieser Aktion nicht bewerben.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 12 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 6 Einrichtungen aus Indien (Region 5);
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittland haben.
Für die Zusammensetzung des Konsortiums zählen nur die Begünstigten (nicht die angeschlossenen Einrichtungen).
weitere Förderkriterien
Das Netzwerk für interne Politik sollte seine Aktivitäten auf die mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Mitgliedstaaten und Drittländer konzentrieren. Das Netzwerk für Außenpolitik "EU-Indien" unterstützt die akademische Zusammenarbeit zwischen europäischen und indischen Hochschuleinrichtungen im Rahmen der Prioritäten der Jean-Monnet-Aktionen und ist daher auf die Mitgliedstaaten, die mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländer und Indien (Region 5) beschränkt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Die Bewilligungsbehörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, der Bewertungsergebnisse, der Finanzierungssätze und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Höchstbetrags fest.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Erasmus-Programmleitfaden.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist zulässig.
Aus den Projektanträgen muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten Dritte finanziell unterstützen können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung, die an Dritte gezahlt werden kann, darf 60 000 EUR nicht überschreiten. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige berechnet.
Die Projektleistungen werden anhand der erzielten Ergebnisse bewertet. Das Finanzierungssystem würde es ermöglichen, den Schwerpunkt auf die Ergebnisse und nicht auf den Input zu legen und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung der messbaren Ziele in den Vordergrund zu stellen.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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