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Call-Eckdaten
Jean-Monnet-Aktionen für andere Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung: Ausbildung von Lehrenden
Förderprogramm
Erasmus+ - Jean Monnet Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-JMO-2026-OFET-TT
Termine
Öffnung
27.11.2025
Deadline
03.02.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Hochschuleinrichtungen oder Lehrerausbildungsinstitute/-agenturen werden im Rahmen dieser Aktion Aktivitäten organisieren, die es Lehrkräften in Schulen und Berufsbildungseinrichtungen ermöglichen, neue Fähigkeiten zu entwickeln, zu unterrichten und sich mit EU-Themen zu befassen, wodurch sie durch ein besseres Verständnis der EU und ihrer Funktionsweise gestärkt werden.
Call-Ziele
Lehrer*innenausbildungseinrichtungen (sowohl für die Erstausbildung von Lehrer*innen als auch für die kontinuierliche berufliche Weiterbildung von Lehrer*innen) werden ihre internen Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Vermittlung von EU-Themen verbessern, so dass die Lehrer*innen besser gerüstet sind, wenn sie EU-Inhalte in ihre Aktivitäten einbringen.
Die Lehrer*innenfortbildungsaktivitäten unterstützen das Bildungspersonal in Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4).
Die Jean-Monnet-Lehrer*innenausbildung soll Schulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Planung, Organisation und Vermittlung von EU-Inhalten im Rahmen ihrer schulischen und außerschulischen Aktivitäten unterstützen. Die Hauptziele sind:
- Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) die Möglichkeit zu geben, bei ihren Lehrkräften Kenntnisse über die EU aufzubauen;
- strukturierte Fortbildungsangebote zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungseinrichtungen anzubieten, Inhalte und Methoden für Lehrkräfte verschiedener Niveaus, mit unterschiedlichem Hintergrund und Erfahrung zu vermitteln;
- spezifische Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, zu Hause, gemischt oder online) für Lehrer anbieten, die sich für die EU interessieren und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren;
- das Vertrauen der Lehrkräfte in die Integration eines EU-Aspekts in ihre tägliche Arbeit zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von der Jean-Monnet-Lehrer*innenfortbildung wird erwartet, dass sie sowohl für die Einrichtungen, die Lehrer*innenaus- und/oder -weiterbildung anbieten, als auch für die Teilnehmer*innen an ihren Aktivitäten positive und dauerhafte Auswirkungen hat.
Die Auswirkungen der Jean-Monnet-Lehrer*innenfortbildung werden anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (siehe Tabelle unten) gemessen, die mit den Zielen der Aktion verknüpft sind, die im einleitenden Abschnitt "Ziele der Aktion" beschrieben werden.
Die Antragstellenden werden aufgefordert, in ihren Anträgen die folgenden Indikatoren zu verwenden und ihre Zielwerte festzulegen:
| Ziele | Indikatoren |
| Schulen und Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) sollen die Möglichkeit erhalten, bei ihren Lehrkräften Kenntnisse über die EU aufzubauen. | Anzahl der Klassen und Schüler*innen, die an der Aktion teilnehmen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht). |
| Angebot von strukturierten Schulungsvorschlägen zu EU-Themen für Schulen und Berufsbildungseinrichtungen, Bereitstellung von Inhalten und Methoden für Lehrkräfte auf verschiedenen Ebenen, mit unterschiedlichem Hintergrund und Erfahrung. | Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrer*innen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht). |
| Durchführung spezifischer Einzel- oder Gruppenschulungen (modular, zu Hause, gemischt oder online) für Lehrer, die sich für die EU interessieren und bereit sind, EU-Themen in ihre tägliche Arbeit zu integrieren. | Anzahl der an der Aktion beteiligten Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Geschlecht). |
| Förderung des Vertrauens der Lehrkräfte in die Integration eines EU-Aspekts in ihre tägliche Arbeit. | Prozentsatz der Erfolgsquote bei der Bewertung von Lerninhalten über die EU. |
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Erwartete Ergebnisse
Die Jean-Monnet-Lehrer*innenausbildung muss eine der folgenden Leistungen umfassen:
- Ausbildung in Unterrichtsmethoden, um Themen der Europäischen Union zu behandeln;
- Ausbildung zu Themen der Europäischen Union;
- Lernerfahrungen zu Themen der Europäischen Union, die bereits bestehende Kurse ergänzen (gemeinsames Lernen zwischen Klassen, Co-Teaching);
- Seminare, Sommer- und Intensivkurse, andere Arten von EU-Erfahrungen unter Einbeziehung anderer Akteure.
Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Bereitstellung von Ad-hoc-Leitlinien für die Auswahl der Ausbildung;
- physische, Online- und/oder gemischte Ausbildung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und ggf. angeschlossene Einrichtungen):
- eine Hochschuleinrichtung, die Lehrer*innne an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) aus- und/oder weiterbildet und Inhaber des ECHE-Zertifikats ist, sein; oder
- eine Einrichtung oder Agentur für die Lehrer*innenausbildung, die Lehrer*innen an Schulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen (ISCED 1 - 4) ausbildet und/oder weiterbildet, sein.
Die Antragstellenden müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland haben.
Es sind nur Bewerbungen eines einzelnen Antragstellenden zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragstellende muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Diese Aktion wird nach einem Pauschalfinanzierungsmodell durchgeführt. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragstellenden vorgeschlagenen Aktion festgelegt. Weitere Informationen finden Sie im Erasmus+ Programmleitfaden .
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
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