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Call-Eckdaten
Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung in Afrika südlich der Sahara
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-CB-VET-SSA
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
26.03.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 7.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei den Projekten zum Kapazitätsaufbau handelt es sich um internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Berufsbildung in den EU-Mitgliedstaaten und in mit dem Programm assoziierten Drittländern tätig sind, sowie in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Sie zielen darauf ab, die Relevanz, Zugänglichkeit und Reaktionsfähigkeit von Berufsbildungseinrichtungen und -systemen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, als Motor für eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung zu unterstützen.
Call-Ziele
Durch gemeinsame Initiativen, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt fördern, sollen die Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter*innen - insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Eingliederung, Qualitätssicherung und Innovation - gestärkt werden, damit sie besser in der Lage sind, mit dem Privatsektor/Unternehmen/Unternehmensverbänden zusammenzuarbeiten, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu erkunden und gemeinsam geeignete Berufsbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Internationale Partnerschaften sollten dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu verbessern, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten von Berufsbildungspersonal und Lehrkräften sowie durch die Stärkung der Verbindung zwischen Berufsbildungsanbieter*innen und dem Arbeitsmarkt.
Es ist vorgesehen, dass die Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung zu den umfassenderen politischen Zielen beitragen, die von der Europäischen Kommission und den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern oder der betreffenden Region verfolgt werden, einschließlich der Global Gateway-Investitionspakete und der Entwicklung von Talentpartnerschaften und des Talentpools, wie in der Mitteilung der Kommission über die Gewinnung von Fachkräften und Talenten für die EU vom April 2022 festgelegt.
Im Einzelnen sieht die Aktion Folgendes vor:
- Aufbau von Kapazitäten bei Berufsbildungsanbieter*innen, um die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich der beruflichen Bildung für bedarfs- und chancenorientierte Berufsbildungsmaßnahmen zu stärken;
- Verbesserung der Qualität und der Reaktionsfähigkeit der Berufsbildung auf sozioökonomische Chancen und soziale Entwicklungen, um die Arbeitsmarktrelevanz des Qualifikationsangebots zu erhöhen;
- Abstimmung des Berufsbildungsangebots auf lokale, regionale und nationale Entwicklungsstrategien.
Regionale Prioritäten
Die verfügbaren Haushaltsmittel sind auf verschiedene Regionen der Welt aufgeteilt (d. h. westlicher Balkan, östliche Nachbarländer, südliche Mittelmeerländer, Afrika südlich der Sahara, Lateinamerika und Karibik), und die Höhe der einzelnen Haushaltsmittel ist unterschiedlich. Die Vorschläge werden je nach Region und nach der jeweiligen Mittelausstattung eingestuft.
Die EU hat eine Reihe von Prioritäten hinsichtlich der geografischen Ausgewogenheit und der spezifischen Ziele gesetzt. Darüber hinaus werden die Organisationen ermutigt, mit Partnern in den ärmsten und am wenigsten entwickelten Drittländern zusammenzuarbeiten, die nicht an dem Programm beteiligt sind.
Die für diese Aktion festgelegten regionalen Prioritäten sind die folgenden:
Wenn der Antrag ein oder mehrere Partnerländer der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) betrifft, sollte der Vorschlag nachweislich auf die Empfehlungen der ETF eingehen, die in den einschlägigen Länderberichten des Turiner Prozesses formuliert sind.
Afrika südlich der Sahara
- Vorrang haben die am wenigsten entwickelten Länder; ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf den Ländern, die der Migration Vorrang einräumen; kein Land wird mehr als 8 % der für die Region vorgesehenen Mittel erhalten;
- Vorrang haben Projekte, die einen Beitrag zum EU-Africa Global Gateway Investment Package leisten;
- Priorität wird Projekten eingeräumt, die zur Förderung des öffentlich-privaten Dialogs zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor beitragen.
Vorrang haben Projekte, die zur Förderung des öffentlich-privaten Dialogs und einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und dem Privatsektor beitragen. Falls die oben genannten regionalen Prioritäten angesprochen werden, müssen die Projekte nachweisen, wie und in welchem Umfang sie dies tun.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollten ihre erwartete Wirkung durch das Erreichen der folgenden Ergebnisse nachweisen:
- Engere Verbindungen zwischen den Drittländern, die nicht mit dem Berufsbildungssystem des Programms assoziiert sind, und ihrem Arbeitsmarkt;
- Verbesserte Verbindungen zwischen Berufsbildungsprofilen und lokalen/regionalen/nationalen Strategien und Prioritäten;
- Verbesserte Kapazitäten der Berufsbildungsanbieter, insbesondere in den Bereichen Management, Governance, Integration, Qualitätssicherung, Innovation und Internationalisierung
- Stärkere Sensibilisierung von Personal, Manager*innen, politischen Entscheidungsträger*innen und leitenden Lehrkräften für Ansätze, die den Arbeitsmarkt und die Berufsbildung einander näher bringen;
- Verbesserte Kenntnisse, technische, verwaltungstechnische und pädagogische Fähigkeiten von Lehrer*innen und Ausbilder*innen in der beruflichen Bildung;
- Bessere Einbindung von Lehrer*innen /Ausbilder*innen , Lernenden und Arbeitgeber*innen in Lehrpläne, Profilgestaltung und Ausbildungsreformen;
- Verbesserung des Niveaus der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials der Lernenden in der beruflichen Bildung;
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen;
- Entwicklung der Kompetenzen der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit;
- Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der Zielgruppen durch geeignete Aktivitäten und Initiativen;
- Verbesserung der sozialen und interkulturellen Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung.
Im Rahmen der bestehenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften sollten die Ergebnisse als offene Bildungsressourcen (OER) sowie auf einschlägigen Plattformen von Fachverbänden, Branchenverbänden oder zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Der Vorschlag wird beschreiben, wie die erstellten Daten, Materialien, Dokumente und audiovisuellen und sozialen Medienaktivitäten ohne unverhältnismäßige Einschränkungen frei zugänglich gemacht und durch offene Lizenzen gefördert werden sollen.
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Erwartete Ergebnisse
Zu den Merkmalen, die den Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung kennzeichnen, gehören einige der nachstehend aufgeführten Themenbereiche. Die Vorschläge sollten sich auf eines oder mehrere der folgenden Themen konzentrieren:
- Arbeitsgestütztes Lernen (für junge Menschen und/oder Erwachsene);
- Qualitätssicherungsmechanismen;
- Berufliche Entwicklung von Lehrenden und Ausbilder*innn in der beruflichen Bildung;
- Schlüsselkompetenzen, einschließlich Unternehmertum;
- Öffentlich-privater Dialog und Partnerschaften in der Berufsbildung;
- Innovation in der Berufsbildung;
- Grüne und digitale Kompetenzen für den doppelten Übergang;
- Abstimmung der Qualifikationen auf aktuelle und künftige Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in vielversprechenden, in Entwicklung befindlichen Wertschöpfungsketten;
- Entwicklung von Lehrplänen und Ausbildungsmodulen.
Darüber hinaus können die Antragstellenden auch Themenbereiche abdecken, die oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen nachweisen, dass sie besonders geeignet sind, die Ziele der Aufforderung und den festgestellten Bedarf zu erfüllen.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und Themenbereichen der Aktion stehen, d. h. sie müssen einem oder mehreren der oben genannten Themenbereiche entsprechen und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum detailliert beschrieben werden.
Im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion müssen sich die Projektaktivitäten auf den Aufbau und die Stärkung der Kapazitäten von Organisationen konzentrieren, die im Bereich der Berufsbildung tätig sind, vor allem in den Drittländern, die nicht mit dem von der Aktion abgedeckten Programm assoziiert sind.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, wie z. B:
- Aufbau und Entwicklung von Netzen und Austausch bewährter Verfahren zwischen Berufsbildungsanbietern in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und in mit dem Programm assoziierten EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern;
- Entwicklung von Instrumenten, Programmen und anderen Materialien zum Aufbau der Kapazitäten von Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern (praktische Ausbildungsprogramme und Instrumente zur Bewertung und Validierung von Lernergebnissen in der beruflichen Bildung, individuelle Aktionspläne für teilnehmende Einrichtungen, Berufsberatung und Coaching-Methoden usw.);
- Schaffung von Mechanismen zur Einbeziehung des privaten Sektors sowohl in die Gestaltung und Durchführung von Lehrplänen als auch zur Vermittlung hochwertiger beruflicher Erfahrungen für Lernende in der beruflichen Bildung;
- Entwicklung und Transfer von pädagogischen Konzepten, Lehr- und Ausbildungsmaterialien und -methoden, einschließlich des Lernens am Arbeitsplatz, der virtuellen Mobilität, offener Bildungsressourcen und einer besseren Nutzung des IKT-Potenzials;
- Entwicklung und Durchführung internationaler (virtueller) Austauschaktivitäten vor allem für das Personal (einschließlich Lehrende und nicht lehrendes Personal wie Schulleiter*innen, Manager*innen, Berater*innen usw.).
Falls Mobilitätsaktivitäten für Lernende und Personal vorgeschlagen werden, sollten diese direkt zu den Zielen des Projekts beitragen und fest in die Projektlogik als Ganzes eingebettet sein.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten einen zusätzlichen Nutzen bringen und sich direkt auf die Erreichung der Projektergebnisse auswirken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- im Bereich der beruflichen Bildung oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein. Teilnehmende Organisationen können zum Beispiel sein (nicht erschöpfende Liste):
- Berufsbildungsanbieter
- Unternehmen, Industrie, andere Arbeitgeber oder sektorale Vertretungsorganisationen
- Nationale/regionale Qualifikationsbehörden
- Arbeitsverwaltungen
- Forschungsinstitute
- Innovationsagenturen
- Behörden für regionale Entwicklung
- Internationale Organisationen
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h. in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 9, 10 und 11 (siehe Teil A des Programmleitfadens).
Der Koordinator muss eine im Bereich der beruflichen Bildung tätige Organisation sein. Er bewirbt sich im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind. Es darf sich nicht um eine angeschlossene Einrichtung handeln. Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können keine Koordinatoren sein.
Eine Organisation kann nicht Koordinator von mehr als zwei im Rahmen dieser Aktion eingereichten Vorschlägen sein.
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nicht als Koordinatoren fungieren.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, beispielsweise als assoziierte Partner. Ausnahme: Organisationen aus Belarus und Russland können nicht als assoziierte Partner an dieser Aktion teilnehmen.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus mindestens 3 förderfähigen Ländern eingereicht werden:
- mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- jedes dieser teilnehmenden Länder muss mindestens 1 Organisation einbeziehen.
- mindestens 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist:
- mindestens 2 Organisationen aus dem/den teilnehmenden förderfähigen Drittland/Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, aus derselben Region
Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht an denselben Projekten teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig.
Dem Konsortium muss mindestens ein Berufsbildungsanbieter der Sekundarstufe angehören.
Die Anzahl der mit dem Programm assoziierten Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten müssen in den Ländern der an dem Projekt beteiligten Organisationen stattfinden. Wenn dies in Bezug auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts hinreichend begründet ist:
- Die Aktivitäten können auch am Sitz einer Institution der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land teilnehmen, in dem die Institution ihren Sitz hat;
- Aktivitäten, die den Austausch und die Bekanntmachung von Ergebnissen beinhalten, können auch auf einschlägigen thematischen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, stattfinden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU Funding & Tenders Portal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Aktion festgelegt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder Preisen ist nicht zulässig. Kosten für Finanzaudits sind nicht zulässig. Kosten für ehrenamtliche Mitarbeiter sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Einheitskosten für Freiwillige berechnet.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
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