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Call-Eckdaten
Afrika südlich der Sahara
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2026-CBHE-REGION-9
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
10.02.2026 17:00
Budget des Calls
€ 25.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Strand 1: zwischen 200.000,00 € und 400.000,00 EUR; Strand 2: zwischen 400.000,00 € und 800.000,00 EUR; Strand 3: zwischen 600.000,00 € und 1.000.000,00 EUR
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm Capacity Building in Higher Education (CBHE) finanziert internationale Hochschulpartnerschaften, die Universitäten und Systeme in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern stärken. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und dem Pariser Abkommen unterstützt es die Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung, um den sozioökonomischen Aufschwung und die globalen Herausforderungen anzugehen. Es wird erwartet, dass die Aktion zu den von der Europäischen Kommission festgelegten übergreifenden Prioritäten beiträgt.
Call-Ziele
Die Aktion ist in Regionen und Aktionsbereiche unterteilt.
Für die Region 9 - Afrika südlich der Sahara- gelten die nachstehenden übergreifenden Prioritäten. Für die Aktionsbereiche 1 und 2 werden die geltenden Prioritäten im regionalen Kontext wie folgt näher erläutert:
- Green Deal: Beitrag zu einem erfolgreichen grünen und nachhaltigen globalen Wirtschaftsaufschwung (einschließlich Klimawandel, Umwelt und Energie), Sensibilisierung, grüne Arbeitsplätze.
- Digitale Transformation: Aufbau digitaler Bildungsökosysteme, Verbesserung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen, Konnektivität, Lehrerausbildung.
- Integration von Migrant*innen: Anerkennung von Qualifikationen, legale Wege, Integration von Migrant*innen und Vertriebenen, Bildungszugang, Stipendien, Sprachunterricht.
- Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung: Menschenrechte, soziale und wirtschaftliche Rechte, Demokratie, Grundwerte, Regierungsführung, Staatsbürgerschaft, Gesundheit, Jugend, Geschlecht, Zugang und Integration.
- Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: Qualifikationen, Unternehmertum, Beschäftigungsfähigkeit, Verbindungen zum Arbeitsmarkt und Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigungsmöglichkeiten, ländliche Gebiete, Beteiligung des Privatsektors.
Bei Vorschlägen, die sich auch auf eine für Erasmus+ relevante Priorität des Globalen Gateways beziehen, sollten die Antragstellenden das feste Schlüsselwort "Globales Gateway" im entsprechenden Feld auswählen, zusammen mit allen anderen festen Schlüsselwortoptionen, die für ihren Vorschlag relevant sind.
Für den Aktionsbereich 3, der auf die Unterstützung von Strukturreformen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern abzielt, müssen die Vorschläge auf die Bedürfnisse der Hochschulbildung in den betreffenden Ländern insgesamt eingehen. In dieser Region müssen die Vorschläge für den Aktionsbereich 3 mit den Prioritäten des Erasmus+ Global Gateway übereinstimmen, die auf der Ebene der Länder (oder Ländergruppen) festgelegt wurden (siehe Hyperlink unten).
Diese Prioritäten sind in der entsprechenden Tabelle unter dem folgenden Link zu finden: https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/erasmus-global-gateway-priorities_en
Antragstellende, die Vorschläge für diesen Aktionsbereich in der Region 9 - Subsahara-Afrika einreichen, sollten Aspekte des akademischen Kapazitätsaufbaus vorschlagen, die sich gut mit den Investitionsprioritäten und Projekten des Global Gateway für das betreffende Land/die betreffende Region decken. Diese Anforderung ist von wesentlicher Bedeutung und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums Relevanz sorgfältig bewertet.
Darüber hinaus muss jeder Antragstellende in Teil A des Antragsformulars eine der übergreifenden Prioritäten angeben, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden und im Programmleitfaden aufgeführt sind. Dies ist obligatorisch. Bitte beachten Sie, dass nicht mehrere Prioritäten ausgewählt werden können.
Über die geltenden übergreifenden Prioritäten von Erasmus+ und die Prioritäten des Global Gateway hinaus und um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu reagieren, besteht die CBHE-Aktion in der Region 9 aus drei spezifischen Bereichen:
Aktionsbereich 1: Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung
Dieser Aktionsbereich zielt darauf ab, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die CBHE-Aktion zu gewinnen, um den Zugang zu neuen Organisationen zu erleichtern, und zwar durch Kleinprojekte, die sich in erster Linie auf die folgenden Bereiche in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern konzentrieren:
- Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Neuankömmlinge oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und Fakultäten aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind
- Studierende und Personal mit geringeren Möglichkeiten.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse in jedem dieser Bereiche sollten einen klaren Mehrwert für die Zielgruppen haben. Nachstehend finden Sie eine nicht erschöpfende Liste der möglichen Aktivitäten:
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Management-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungenzu verbessern, wie z.B.:
- Reform und Modernisierung der Hochschulverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Dienstleistungen insbesondere für die Studierenden (Studienberatung, Berufsorientierung usw.);
- Einrichtung oder Stärkung von Büros für internationale Beziehungen und Ausarbeitung von Internationalisierungsstrategien;
- Einrichtung neuer oder Ausbau bestehender Qualitätssicherungseinheiten und -prozesse/-strategien innerhalb der Hochschulen;
- Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Planungs- und Evaluierungseinheiten;
- Verbesserung der Mechanismen für die Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen aus internationalen Kooperationsprojekten;
- Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Personal.
Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, wie z.B.:
- Module oder Studienprogramme, technische oder berufliche Ausrichtungen von Programmen;
- Einrichtung von Intensivstudienprogrammen, die Studierende und Lehrkräfte der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen für kürzere Studienzeiten zusammenbringen;
- Entwicklung von Kapazitäten für Postgraduierte und akademisches Personal sowie Förderung ihrer Mobilität;
- Durchführung von Schulungskursen für das akademische Personal von Hochschulen;
- Schaffung von Synergien und Stärkung der Verbindungen mit dem Unternehmenssektor und mit privaten oder öffentlichen Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind;
- Entwicklung oder Stärkung relevanter Studienprogramme, die mit der Global-Gateway-Strategie in Einklang stehen und die den Prioritäten des Landes und/oder der Region entsprechen.
Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit für Studierende/Beschäftigte mit geringeren Möglichkeiten zu verbessern, wie z.B.:
- Entwicklung von entfernten und integrativen Lernwegen und -möglichkeiten durch den Einsatz von digitaler Technologie und E-Learning für benachteiligte Studierende;
- Aktualisierung der digitalen Technologie zur Entwicklung spezifischer Dienste, um gleiche und faire Lernmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen zu gewährleisten;
- Förderung von Initiativen, die auf eine positive Diskriminierung abzielen, indem Frauen und ethnische/religiöse Minderheiten gestärkt werden;
- Entwicklung von Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen, mit denen benachteiligte Gruppen beim Zugang zu Lernangeboten konfrontiert sind;
- Beitrag zur Schaffung eines integrativen Umfelds, das Gleichberechtigung und Gleichstellung fördert und auf die Bedürfnisse der Allgemeinheit eingeht.
Aktionsbereich 2: Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung
Im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen neue Ansätze und Initiativen im Hochschulbereich eingeführt werden, die über die Projektlaufzeit hinaus erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen haben und somit der Gesellschaft als Ganzes zugute kommen. Die Projekte sollten folgende Ziele verfolgen:
- Innovation in der Hochschulbildung und
- Reformen in Hochschuleinrichtungen.
Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse in einem dieser Bereiche sollten einen klaren Mehrwert für die Begünstigten haben. Nachstehend finden Sie eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:
- Entwicklung, Erprobung und Anpassung innovativer Lehrpläne in Bezug auf Inhalt [Schlüsselkompetenzen und bereichsübergreifende Fähigkeiten (Unternehmertum, Problemlösung, grüne Arbeitsplätze usw.)], Struktur (modular, gemeinsam...) und Lehr-/Lernmethoden [einschließlich des Einsatzes von offenem und flexiblem Lernen, virtueller Mobilität, offenen Bildungsressourcen, Blended Learning, Massive Open Online Courses (MOOC) usw.];
- Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Lernmethoden, -werkzeuge und -materialien (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen) durch praktische Ausbildung und Praktika von Studierenden;
- Einführung von Reformen nach dem Vorbild von Bologna (dreistufiges Zyklussystem, Transparenzinstrumente wie Leistungspunktesysteme und Diplomzusatz, Qualitätssicherung, Bewertung, nationale/regionale Qualifikationsrahmen, Anerkennung früherer und nicht formaler Lernerfahrungen usw.) auf institutioneller Ebene;
- Einführung von praktischen Ausbildungsprogrammen, Praktika und Studien zu realen Fällen in Wirtschaft und Industrie, die vollständig in den Lehrplan eingebettet, anerkannt und angerechnet werden;
- Einführung von Systemen des dualen Lernens, die ein Hochschulstudium mit der beruflichen Bildung im Sekundarbereich II verbinden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen zu verbessern;
- Entwicklung von Lösungen für schwierige Probleme, Produkt- und Prozessinnovation (Studierende, Professor*innen und Praktiker*innen gemeinsam);
- Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Bedürfnisse, die vom Markt nicht befriedigt werden können und sich an benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft richten; Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen oder Änderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und Politiken, Organisationsstrukturen und Prozessen, Erbringungssystemen und Dienstleistungen;
- Unterstützung der Einrichtung von Zentren und Gründerzentren für Innovation, Technologietransfer und Unternehmensgründungen sowie der Integration von Bildung, Forschung und Innovation auf institutioneller/regionaler/nationaler Ebene;
- Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen;
- Einrichtungen zur Erprobung innovativer Maßnahmen; zeitlich begrenzter Austausch von Student*innen, Forscher*innen, Lehrkräften und Unternehmenspersonal; Schaffung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Lehre und Forschung;
- Reform der Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen auf institutioneller Ebene (einschließlich Qualitätssicherungsmethoden und -systeme, Finanzmanagement und Hochschulautonomie, internationale Beziehungen, Dienstleistungen für Studierende und Beratung, Berufsberatung, akademische und Forschungsgremien usw.);
- Entwicklung von Strategien und Instrumenten für die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen (internationale Offenheit der Lehrpläne, interinstitutionelle Mobilitätsprogramme) und ihre Fähigkeit, sich in den Bereichen Forschung, wissenschaftliche und technologische Innovation (wissenschaftliche Zusammenarbeit und Wissenstransfer usw.) wirksam zu vernetzen;
- Entwicklung, Anpassung und Bereitstellung von Instrumenten und Methoden für die Fortbildung, Bewertung/Beurteilung, Professionalisierung und berufliche Entwicklung des akademischen und administrativen Personals, für die Erstausbildung von Lehrkräften und die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung;
- Entwicklung oder Verstärkung einschlägiger Studienprogramme, neuer Ausbildungsprogramme und Lernmethoden, die mit der Global-Gateway-Strategie in Einklang stehen und den länderspezifischen und/oder regionalen Prioritäten entsprechen
Aktionsbereich 3: Projekte zur Strukturreform
Dieser Aktionsbereich unterstützt die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern um die Entwicklung kohärenter, integrativer und nachhaltiger Hochschulsysteme, die ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihrem umfassenden Bestreben nach Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft, auch in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT), gerecht werden, und zwar durch Strukturreformprojekte, an denen die zuständigen nationalen Behörden (insbesondere die Bildungsministerien) der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer sowie Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und andere einschlägige Behörden/Gremien und Akteure beteiligt sind.
Weitere Anleitungen und vollständige Informationen über die CBHE-Aufforderung finden Sie im Aufforderungsdokument (Programmleitfaden).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Erhöhte Relevanz, Wirkung und Sichtbarkeit von Investitionen in die Hochschulbildung für die Umsetzung der Global-Gateway-Strategie der EU in den Partnerländern der EU sowie des Pakts für den Mittelmeerraum in den Zielländern;
- Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen;
- Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und deren Qualität, insbesondere für Menschen mit geringeren Möglichkeiten und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen;
- Stärkere Beteiligung von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten;
- Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung;
- Regionale Integration und Einführung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern;
- Stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Privatsektor in Schlüsselbereichen, Förderung von Innovation und Unternehmertum;
- Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden;
- Stärkung der Eigeninitiative und des Unternehmergeistes der Studierenden;
- Verbesserung der digitalen Kompetenz von Studierenden und Mitarbeiter*innen;
- Institutionelle Eigenverantwortung für die Ergebnisse des CBHE zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit;
- Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Mainstreaming positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich;
- Gesteigerte Kapazität und Professionalität für die Arbeit auf internationaler Ebene: verbesserte Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Aktionsbereich 1 und Aktionsbereich 2
Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:
Nationale Projekte (nur für die Regionen 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9 offen):
- Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
- jedes dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung einbeziehen.
- nur 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
- an denen mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sind.
- Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens so hoch sein wie die Anzahl der teilnehmenden Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Mehrländerprojekte (offen für alle förderfähigen Regionen):
- Mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer;
- in jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein
- mindestens 2 förderfähige Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Bei dieser Mindestanzahl von Ländern müssen an jedem Land mindestens 2 Hochschuleinrichtungen beteiligt sein. Die nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen.
- Die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss gleich oder höher sein als die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.
Allgemeine Regeln für alle Konsortien:
- In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
- Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
Bereich 3
Die folgende Mindestzusammensetzung muss beachtet werden:
- Mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittstaaten;
- In jedem dieser Länder muss mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt sein.
- mindestens 1 förderfähiges Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist;
- jedes teilnehmende Land muss mindestens 2 Hochschuleinrichtungen einbeziehen; und
- die zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium), die in dem betreffenden Land für die Hochschulbildung zuständig ist.
- Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittstaaten muss mindestens so hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittstaaten.
Für den Masterstudiengang EU-Moldawien in europäischen Angelegenheiten
Im Jahr 2026 wird im Rahmen einer speziellen Aktion des Aktionsbereichs 3 die Einrichtung eines Vorzeige-Masterstudiengangs für europäische Angelegenheiten in der Republik Moldau unterstützt. Für diese Aktion muss die folgende Mindestzusammensetzung eingehalten werden:
- mindestens 2 mit dem Programm assoziierte EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer, wobei in jedem dieser Länder mindestens eine Hochschuleinrichtung beteiligt ist;
- mindestens 1 Hochschuleinrichtung mit Sitz in der Republik Moldau;
- die zuständige nationale Behörde (z. B. ein Ministerium), die in dem Land für Hochschulbildung, europäische oder auswärtige Angelegenheiten zuständig ist.
Allgemeine Regeln für alle Konsortien
In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums wird eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung betrachtet.
Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
weitere Förderkriterien
Aktionsbereich 1 und Aktionsbereich 2
Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellenden (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) um öffentliche oder private Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen:
- Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
- Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.
Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- einem EU-Mitgliedstaat;
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland;
- in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.
Koordinator
Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein. Eine Organisation kann nicht Koordinator von mehr als zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschlägen sein.
Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
- Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Bereich 3
Um förderfähig zu sein, muss es sich bei den Antragstellenden (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen) um (öffentliche oder private) Rechtspersonen handeln, die unter die folgenden Kategorien fallen
- Hochschuleinrichtungen (HEIs) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen;
- Organisationen oder Einrichtungen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind.
Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- einem EU-Mitgliedstaat,
- einem mit dem Programm assoziierten Drittland
- einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Die förderfähigen Regionen im Rahmen dieser Aktion sind die Regionen 1, 2, 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.
Koordinator
Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines CBHE-Antrags sein. Eine Einrichtung kann nicht Koordinator von mehr als zwei im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschlägen sein.
Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:
- Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland müssen im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein.
- Hochschuleinrichtungen in förderfähigen Drittstaaten, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt sein, ebenso wie ihre angeschlossenen Einrichtungen (falls vorhanden). Sie müssen vollständige Studiengänge anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf der Ebene der tertiären Bildungsabschlüsse führen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24, 36 oder 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Die Anträge (Teil B) sind auf 40 Seiten begrenzt.
Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Kosten für Freiwillige, die an dem Projekt beteiligt sind, sind zulässig. Sie müssen in Form von Stückkosten gemäß der Entscheidung der Kommission über Stückkosten für Freiwillige anfallen.
Einheitskosten für KMU sind nicht zulässig.
Für die Region 9 werden im Folgenden das vorläufige CBHE-Budget für 2026 (in Euro) und die vorläufige Anzahl der zu finanzierenden Projekte angegeben.
Bitte beachten Sie auch, dass eine flexible Übertragung von Budgets zwischen den Aktionsbereichen möglich ist.
|
Region 9 - Afrika südlich der Sahara |
Vorläufiges Budget für die Aktionsbereiche (€) |
Vorläufige Anzahl von Projekten |
|
Aktionsbereich 1 |
5.621.132 |
14 |
|
Aktionsbereich 2 |
11.126.038 |
13 |
|
Aktionsbereich 3 |
8.452.830 |
8 |
|
Vorläufiges CBHE-Gesamtbudget 2026 der Region 9 und vorläufige Anzahl der zu finanzierenden Projekte (national / regional) |
25.200.000 |
35 |
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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