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Call-Eckdaten
Projekte des Europäischen Studiengangs
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-HE-EDPP
Termine
Öffnung
03.12.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 800.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, Partnerschaften bei der Gestaltung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu begleiten und zu unterstützen, um die Einführung des gemeinsamen europäischen Abschlusses zu erleichtern, den gemeinsamen europäischen Abschluss zu fördern und den Weg zu einem möglichen gemeinsamen europäischen Abschluss in allen Bereichen, einschließlich bestimmter Disziplinen (z. B. Ingenieurwesen), zu erkunden.
Call-Ziele
Die Vorschläge müssen die folgenden 3 Themen betreffen:
Aufbau von Kapazitäten und Einführung des gemeinsamen europäischen Gütesiegels: Schwerpunkt ist die Einbettung des gemeinsamen europäischen Gütesiegels in die nationalen und regionalen Bildungssysteme und das rechtliche Umfeld. Dies beinhaltet die Stärkung der institutionellen Kapazitäten durch gezielte Personalschulung und die Entwicklung nachhaltiger Prozesse für die Umsetzung und Verwaltung des gemeinsamen europäischen Gütesiegels;
Strategische Kommunikation und Erhöhung der Sichtbarkeit: Durchführung gezielter Kommunikations- und Werbemaßnahmen auf nationaler, institutioneller und sektoraler Ebene, um das Bewusstsein und die Sichtbarkeit des gemeinsamen europäischen Bildungssiegels zu erhöhen;
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Erkundung von Vorschriften: Förderung von Kooperationsnetzwerken und Peer-Learning zwischen nationalen Behörden, Qualitätssicherungsagenturen, Hochschuleinrichtungen, Student*innenorganisationen und Sozialpartnern. Dazu gehört auch die Durchführung rechtlicher und regulatorischer Analysen, um die Machbarkeit und die Gestaltung von Mechanismen für einen möglichen gemeinsamen europäischen Abschluss zu bewerten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Erhöhte Bereitschaft der nationalen Systeme, das gemeinsame europäische Abschluss-Siegel zu vergeben;
- Erhöhte Bereitschaft der Qualitätssicherungssysteme, kohärente Prozesse und Standards für die Vergabe eines gemeinsamen europäischen Abschlusses anzuwenden;
- Wachsendes Bewusstsein und Interesse der Hochschuleinrichtungen an der Erlangung des gemeinsamen europäischen Abschlusses;
- Es werden mehr transnationale gemeinsame Studiengänge konzipiert und eingeführt, die mit dem gemeinsamen europäischen Abschluss-Siegel konform sind;
- Bereitschaft, zur Erforschung der Machbarkeit und des Mehrwerts eines gemeinsamen europäischen Abschlusses beizutragen, auch in bestimmten Bereichen, z. B. im Ingenieurwesen.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projekte eine Kombination der folgenden Aktivitäten umfassen:
- Entwicklung und Umsetzung von Verfahren zur Bewertung der Übereinstimmung gemeinsamer Studiengänge mit den Kriterien des gemeinsamen europäischen Gütesiegels auf der Grundlage der vom Policy Lab zu erstellenden Leitlinien;
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen (z. B. Seminare, Workshops, Sitzungen zum Aufbau von Kapazitäten) für Mitarbeiter*innen, die mit der Qualitätssicherung oder der Programmakkreditierung befasst sind.
- Förderung des gemeinsamen europäischen Gütesiegels auf nationaler, institutioneller und/oder sektoraler Ebene, einschließlich Sensibilisierungskampagnen, nationaler Veranstaltungen für Interessengruppen und Kommunikationsstrategien zur Förderung des gemeinsamen europäischen Gütesiegels und zur Verbesserung der Sichtbarkeit und des Verständnisses des gemeinsamen europäischen Gütesiegels bei den wichtigsten Interessengruppen;
- Vorbereitung der Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Bildungsraum auf die Bewertung, ob die gemeinsamen Studiengänge - oder im Falle von sich selbst akkreditierenden Hochschuleinrichtungen die Einrichtungen selbst - die für die Verwendung des europäischen Gütesiegels erforderlichen europäischen Kriterien erfüllen. Dazu müssen die wirksamsten Methoden zur Überprüfung der Arbeit der nationalen Qualitätssicherungsagenturen ermittelt werden, indem die Prüfung der Übereinstimmung der gemeinsamen Studiengänge mit diesen europäischen Kriterien integriert wird. Darüber hinaus müssen die erforderlichen Verfahren festgelegt werden, um sicherzustellen, dass diese Bewertungen bis zum Ende der Projektlaufzeit vollständig umgesetzt werden können, wobei gleichzeitig ein Beitrag zu einem einzigen gemeinsamen Speicherort für gelabelte Studiengänge geleistet wird, sobald dieser auf europäischer Ebene eingerichtet ist.
- Identifizierung und Beseitigung von (rechtlichen, administrativen oder technischen) Hindernissen für die Entwicklung transnationaler gemeinsamer Studiengänge, die den Kriterien des gemeinsamen europäischen Gütesiegels entsprechen;
- Entwicklung von Verfahren, Methoden und unterstützenden Instrumenten, die es den Qualitätssicherungsagenturen ermöglichen, das gemeinsame europäische Gütesiegel zu bewerten und zu verleihen, wobei die Integration in bestehende Rahmenwerke gewährleistet und der Verwaltungsaufwand minimiert werden muss.
- Untersuchung des Mehrwerts eines möglichen gemeinsamen europäischen Abschlusses, auch in Disziplinen, die mit zusätzlichen regulatorischen und beruflichen Herausforderungen konfrontiert sein könnten (z. B. Ingenieurwesen) und/oder in strategischen Sektoren und technologischen Schlüsselbereichen wie KI, Quanten, Halbleiter, Daten oder Cybersicherheit sowie in interdisziplinären Programmen, die diese Technologien in Sektoren wie Gesundheit und Biotechnologie anwenden;
- Untersuchung der Frage, ob die europäischen Kriterien für ein gemeinsames europäisches Abschlusslabel auch auf Hochschulprogramme der EQR-Stufe 5 angewandt werden könnten;
- Erleichterung des Peer-Learnings und der Koordinierung auf nationaler und transnationaler Ebene zwischen nationalen/regionalen Behörden, Qualitätssicherungsagenturen, Hochschuleinrichtungen und Stakeholder-Organisationen durch gemeinsame Mechanismen und Dialog zur Unterstützung der politischen Abstimmung und Zusammenarbeit.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG));
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder);
- Erasmus+ Programmländer:
- Jede öffentliche oder private Organisation, die im Bereich der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig ist.Dazu gehören die für die Hochschulbildung zuständigen Behörden und/oder nationale oder regionale Einrichtungen, die von ihrem Land mit der Qualitätssicherung, der Anerkennung, der Finanzierung von Hochschuleinrichtungen oder anderen spezifischen Bereichen betraut sind (z. B. Hochschulministerien, Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen, Anerkennungsbehörden), internationale Vereinigungen, die im Bereich der Hochschulbildung und der Qualitätssicherung im Hochschulbereich tätig sind (wie in ihrer Satzung definiert);
- für Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13). Die geografische Reichweite der assoziierten Partner kann sich auch auf Drittländer erstrecken, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, aber zum Europäischen Hochschulraum gehören.
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 2 Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 2 förderfähige unabhängige Einrichtungen aus mindestens 2 verschiedenen förderfähigen Ländern (siehe auch oben, "Förderfähige Teilnehmer (förderfähige Länder)" oder mindestens 2 internationale Vereinigungen ohne Erwerbszweck, die im Bereich der Qualitätssicherung (QS) in der Hochschulbildung tätig sind (wie in ihrer Satzung definiert);
- ein und dieselbe Einrichtung (wie vom PIC angegeben) kann nur als vollwertiger Partner an einem einzigen Antrag teilnehmen, entweder als Koordinator, als Begünstigter oder als angeschlossene Einrichtung. An anderen Anträgen darf sie nur als assoziierter Partner teilnehmen. Diese Einschränkung gilt nicht für assoziierte Partner.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine finanzierte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichteten Stiftungen von öffentlichem Interesse oder alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen).
Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARDCall Document ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD(385kB)
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