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Call-Eckdaten
Programm zur Entwicklung von Führungsqualitäten für Leiter*innen von Hochschuleinrichtungen
Förderprogramm
Erasmus+
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD-HE-LD
Termine
Öffnung
03.12.2025
Deadline
03.03.2026 17:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird den Hochschulsektor bei der Entwicklung einer vertieften transnationalen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene unterstützen, neue Lehr- und Lernmethoden fördern, die akademische Freiheit schützen und erfüllende akademische Laufbahnen entwickeln, die mit der Empfehlung des Rates über attraktive und nachhaltige Laufbahnen im Hochschulbereich im Einklang stehen. Diese Aktion wird auch weibliche Führungskräfte in der Hochschulbildung fördern.
Call-Ziele
Das Hauptziel dieser Aktion ist die Entwicklung von Führungskompetenzen, die einen transformativen Wandel im europäischen Hochschulsektor ermöglichen. Das sich wandelnde geopolitische Klima, die gesellschaftlichen Herausforderungen, der technologische Fortschritt, neue Lehr- und Lernmethoden, die Interaktion mit einem breiten Spektrum von Interessengruppen, die neue Tiefe und Reichweite der europäischen Hochschulzusammenarbeit usw. erfordern vielfältige Führungskompetenzen, um die sich ständig verändernden Herausforderungen zu bewältigen.
Dieses Ziel soll durch die Einrichtung einer Europäischen Führungsakademie erreicht werden. Die Akademie wird die Vernetzung, die Zusammenarbeit, die Bündelung von Fachwissen und die Angleichung von Führungskonzepten fördern. Zu diesem Zweck wird ein Programm zur Entwicklung von Führungsqualitäten für leitende Angestellte von Hochschuleinrichtungen in Europa eingerichtet und verwaltet.
- Entwicklung und Erprobung innovativer Führungskonzepte, die es den Führungskräften ermöglichen, ihre Einrichtungen durch den grünen und digitalen Wandel zu führen, innovatives Lernen und Lehren zu fördern und nachhaltige akademische Laufbahnen zu entwickeln. Die im Programm verwendeten Ansätze sollten explorativ, erfahrungsbasiert und handlungsorientiert sein, um sicherzustellen, dass die Führungskräfte durch die Auseinandersetzung mit authentischen institutionellen Herausforderungen praktische Fähigkeiten entwickeln.
- Die Gestaltung europäischer Führungskonzepte basiert auf europäischen Werten und fördert akademische Freiheit, Nachhaltigkeit, Vielfalt und transnationale Zusammenarbeit, wobei eine ausgewogene Beteiligung in Bezug auf Geschlecht, Alter, institutionelle Profile und Fachgebiete gewährleistet wird. Durch die Schaffung von Möglichkeiten für Führungskräfte aus einem breiten Spektrum von Hochschuleinrichtungen und -sektoren wird die Aktion einen reichhaltigeren Austausch von Perspektiven fördern und innovativere und systemische Lösungen ermöglichen.
- Schaffung von Sichtbarkeit durch und effektive Kommunikation und Verbreitung der Ergebnisse (Lernmaterialien, Fallstudien, Schulungsressourcen, politische Kurzdarstellungen usw.) auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Gründung der European Leadership Academy, die eine europäische Gemeinschaft für Führungspraxis schafft, , die Führungskräfte von Hochschuleinrichtungen in Europa zum gegenseitigen Lernen, zum Austausch von Praktiken und zur gemeinsamen Erarbeitung innovativer Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zusammenbringt.
- Erhöhte Führungskompetenz, die einen transformativen Wandel im Hochschulsektor in Europa ermöglicht.
- Erleichterung der Umgestaltung des Hochschulsektors in Europa auf der Grundlage transnationaler Zusammenarbeit, akademischer Freiheit und anderer europäischer Ansätze.
- Entwicklung attraktiver und nachhaltiger akademischer Laufbahnen im Hochschulbereich im gesamten Europäischen Bildungsraum.
- Inspiration für nachhaltige, auf europäischen Werten basierendeFührungsmodelle.
Erwartete Ergebnisse
Die Akademie führt ein kohärentes und umfassendes Paket von Aktivitäten durch, wie z. B.:
- Schulung und Kapazitätsaufbau durch die Organisation von Workshops, Seminaren, Peer-Learning oder anderen Arten von Kooperationsveranstaltungen mit dem Ziel, über Erfahrungen zu reflektieren, aus ihnen zu lernen und innovative Ansätze zu entwickeln;
- Individuelles und organisatorisches Lernen durch individuelle Reflexion, Studiengruppen, Mentorenschaften, Aufbau und Management von Praxisgemeinschaften, Experten*innennetzwerken und grenzüberschreitender Zusammenarbeit;
- Besuche in Institutionen, Hospitationen und/oder Veranstaltungen mit Expert*innen, um Erfahrungen auszutauschen, zu diskutieren und zu lernen und so einen zusätzlichen Nutzen zu erzielen;
- Entwicklung verschiedener Module und Einführung geeigneter Zertifizierungsmaßnahmen, z. B. durch Mikrozertifikate im Einklang mit dem europäischen Ansatz für Mikrozertifikate;
- Entwicklung geeigneter digitaler Formate für den Austausch von Lernmaterialien, unterstützenden Ressourcen, Toolkits oder bewährten Verfahren und deren Zugänglichmachung für ein breiteres Publikum;
- Feedback und Analyse zur Festlegung von Indikatoren und Datenerhebungsmethoden zur Bewertung von Programmergebnissen und Auswirkungen. Durchführung von Teilnehmer*innenfeedback, institutionellen Fallstudien, vergleichenden Analysen zwischen Hochschulen und Identifizierung der besten Praktiken von Hochschulen, die zum Lernen und zur Inspiration weitergegeben werden sollen;
- Erarbeitung von Beiträgen für politische Kurzdarstellungen, Austausch von Nachweisen für bewährte Verfahren und Förderung nachhaltiger Führungsmodelle über verschiedene Plattformen und Netzwerke im Europäischen Hochschulraum.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen);
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Erasmus+ Programmländer:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG));
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder);
- Erasmus+ Programmländer:
- Jede öffentliche oder private Organisation, die im Bereich der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig ist.Dazu gehören die für die Hochschulbildung zuständigen Behörden und/oder nationale oder regionale Einrichtungen, die von ihrem Land mit der Qualitätssicherung, der Anerkennung, der Finanzierung von Hochschuleinrichtungen oder anderen spezifischen Bereichen betraut sind (z. B. Hochschulministerien, Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen, Anerkennungsbehörden), internationale Vereinigungen, die im Bereich der Hochschulbildung und der Qualitätssicherung im Hochschulbereich tätig sind (wie in ihrer Satzung definiert);
- für Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Erasmus+ Programmländern (siehe oben): Inhaber des ECHE-Zertifikats (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) sein.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13). Die geografische Reichweite der assoziierten Partner kann sich auch auf Drittländer erstrecken, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, aber zum Europäischen Hochschulraum gehören.
Die Vorschläge müssen von einer internationalen Vereinigung oder von mehreren Organisationen aus mindestens 2 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden, die von einer internationalen Vereinigung koordiniert werden.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine finanzierte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichteten Stiftungen von öffentlichem Interesse oder alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen).
Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARDCall Document ERASMUS-EDU-2025-PI-FORWARD(385kB)
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