Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Netzwerke der europäischen Festivals
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2026-FESTNET
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
14.04.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Netzwerke europäischer Festivals unterstützen koordinierte/kooperative Aktivitäten zwischen europäischen audiovisuellen Festivals, die darauf abzielen, das Interesse des Publikums an nicht nationalen europäischen audiovisuellen Inhalten, einschließlich Videospielen und immersiven Inhalten, zu steigern und deren Verbreitung und Sichtbarkeit zu fördern.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden europäische Festivals und ein europäisches Festivalnetzwerk oder europäische Festivalnetzwerke unterstützt, die einen bedeutenden Anteil nicht-nationaler europäischer Werke zeigen, wobei ihre Identität und ihr einzigartiges Profil gewahrt bleiben.
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor, sind die Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA folgende
- Verbesserung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Online-Vertriebs und des Kinovertriebs europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle;
- Förderung europäischer audiovisueller Werke und des kulturellen Erbes sowie Unterstützung der Einbindung und Entwicklung des Publikums aller Altersgruppen, insbesondere des jungen Publikums, in ganz Europa und darüber hinaus.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen audiovisuellen Festivals, die einem Netzwerk angehören, in dem ein erheblicher Anteil an nicht-nationalen europäischen Filmen und audiovisuellen Werken gezeigt wird, durch koordinierte/kooperative Aktivitäten zur Erweiterung und Erneuerung des Publikums.
- Steigerung der Wirkung europäischer audiovisueller Festivals mit dem Ziel, die Förderung, den Vertrieb und die Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme und audiovisueller Werke bei einem wachsenden Publikum in ganz Europa zu verstärken
- Förderung des Wissensaustauschs und von Best-Practice-Modellen für die Zusammenarbeit zwischen Festivals durch koordinierte/kollaborative Aktivitäten, die auf die Erweiterung und Erneuerung des Publikums abzielen.
- Nutzung des digitalen Wandels, einschließlich der Entwicklung und Aktualisierung von Online-Tools und -Anwendungen.
Erwartete Ergebnisse
Die Schaffung von und die Zusammenarbeit mit europäischen Festivalnetzwerken, die auf die Entwicklung des Publikums und die Beschäftigung mit europäischen Filmen und audiovisuellen Werken abzielen.
Die förderfähigen Aktivitäten des Netzwerks sind solche in Bezug auf:
- Koordinierte und kooperative Aktivitäten, die darauf abzielen, die Publikumsentwicklung und das Interesse an europäischen Filmen und audiovisuellen Werken zu steigern
- Koordinierung der Mitglieder des Netzes und der Aktivitäten im Zusammenhang mit seiner nachhaltigen, strukturierten Entwicklung (z. B. gemeinsame Veranstaltungen, Austausch von Know-how und Informationen, Kommunikation zwischen den Mitgliedern)
- Koordinierte und kooperative Aktivitäten zur Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Praktiken
- Unterstützung von audiovisuellen Festivals, die in den MEDIA-Teilnehmerländern stattfinden (durch Unterstützung von Dritten)
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie und zur Förderung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- Es werden nur Anträge von förderfähigen Einrichtungen akzeptiert, die audiovisuelle Festivals in Ländern veranstalten, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen.
Unter einem förderfähigen audiovisuellen Festival ist eine Veranstaltung zu verstehen:
- ein Programm mit europäischen Filmen und audiovisuellen Werken, die einem breiten Publikum, einschließlich der breiten Öffentlichkeit, sowie anerkannten internationalen Fachleuten des audiovisuellen Sektors und der Presse, vorgeführt werden;
- ein klares Kuratierungs-, Regulierungs- und Auswahlverfahren;
- 50 % des Programms sollten nicht-nationalen Filmen und audiovisuellen Werken aus Ländern gewidmet sein, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen, und eine geografisch breit gefächerte Auswahl von mindestens 15 Filmen und audiovisuellen Werken aus diesen Ländern, einschließlich Ländern mit geringer Kapazität, aufweisen.
Die Förderung steht einem europäischen Netz von Festivals offen , das aus einer Koordinierungsstelle und mindestens drei Mitgliedsorganisationen besteht.
Die dritten Einrichtungen müssen die oben genannten Kriterien für förderfähige audiovisuelle Festivals erfüllen. Nicht mehr als 20 % der am Netzwerk beteiligten Festivals (einschließlich der Koordinierungsstelle) dürfen aus demselben Land stammen. Ein audiovisuelles Festival kann Mitglied von maximal zwei verschiedenen Netzwerken sein.
Es sind nur Anträge von Einzelbewerbern zulässig (einzelne Begünstigte).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen , können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/209211 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Informationen über die Programmplanung (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2026-FESTNETCall Document CREA-MEDIA-2026-FESTNET(717kB)
Kontakt
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren

