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Call-Eckdaten
Innovationsfonds 2025 Netto-Null-Technologien - Allgemeine Dekarbonisierung - Mittelgroße Projekte
Förderprogramm
Innovationsfonds
Call Nummer
INNOVFUND-2025-NZT-GENERAL-MSP
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
23.04.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 300.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Themen zielen darauf ab, innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse zu unterstützen und voranzutreiben, um den Klimawandel in den Sektoren, die in Anhang I und Anhang III der ETS-Richtlinie 2003/87 aufgeführt sind, deutlich abzuschwächen und eine nachhaltige Entwicklung und technologische Führungsrolle in Europa zu fördern.
Call-Ziele
Die folgenden Aktivitäten fallen unter dieses Thema:
- Innovation in kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen: Tätigkeiten zur Förderung von Innovationen bei kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen in den in Anhang I und Anhang III der ETS-Richtlinie 2003/87 aufgeführten Sektoren, einschließlich Projekten, die sich auf die Nutzung von Abwärme und Verbesserungen bei der Elektrifizierung und Energieeffizienz in industriellen Prozessen und Energiesystemen konzentrierenindustriellen Prozessen und Energiesystemen; Aktivitäten, die eine umweltverträgliche Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU) beinhalten, die den Klimawandel erheblich abschwächen; Entwicklung von Produkten, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen, die in den in Anhang I der ETS-Richtlinie aufgeführten Sektoren hergestellt werden.
- Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS): Aktivitäten zur Unterstützung des Baus und Betriebs von Projekten, die sich auf die umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 (CCS) konzentrieren.
- Innovative Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicherung: Maßnahmen zur Unterstützung des Baus und Betriebs innovativer Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicherung.
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Erwartete Ergebnisse
Die Abscheidung und Nutzung von CO2 kann gefördert werden, wenn die Abscheidung von CO2 im Rahmen einer der in Anhang I der ETS-Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten erfolgt, oder wenn die Nutzung von CO2 zu Produkten führt, die kohlenstoffintensive Produkte aus den in Anhang I der ETS-Richtlinie aufgeführten Sektoren ersetzen, auch wenn der Kohlenstoff außerhalb der in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten abgeschieden wird.
Die Nutzung von Wasserstoff in der Industrie (d.h. die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger, Reduktionsmittel oder Ausgangsstoff) kann im Rahmen dieser Themen gefördert werden. Projekte, deren Hauptprodukt RFNBO-Wasserstoff oder elektrolytischer kohlenstoffarmer Wasserstoff ist (und die daher im Rahmen der Auktionsaufforderung des Innovationsfonds für Wasserstoff förderfähig sind), sind nur im Rahmen des Themas INNOVFUND-2025-NZT-GENERAL-SSP förderfähig.
Im See- und Luftverkehrssektor können z. B. innovative Technologien und Infrastrukturen gefördert werden, darunter Energieeffizienz, nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung und emissionsfreie Antriebstechnologien wie z. B. Windtechnologien, einschließlich innovativer Infrastrukturen im Seeverkehr, insbesondere für EU-Containerumschlaghäfen. Die Herstellung und der Einbau neuer oder nachgerüsteter innovativer Technologien (z. B. Energiesysteme, Motoren oder Ausrüstungen) in ein Schiff oder Flugzeug sind förderfähig, sofern die Herstellung und/oder der Einbau in der EU/im EWR erfolgt. In den Sektoren des Anhangs III der ETS-Richtlinie können innovative kohlenstoffarme Aktivitäten unterstützt werden, darunter die Integration erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, emissionsfreie Fahrzeuge, alternative Kraftstoffe, Prozessoptimierung und Abwärmerückgewinnung.
Die Projekte sollten zum Aufbau industrieller Kapazitäten, zur Technologieführerschaft, zur Widerstandsfähigkeit der Lieferkette und zur strategischen Autonomie innerhalb der EU/des EWR beitragen.
Es können nur Projekte gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags noch nicht abgeschlossen sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: in einem beliebigen Land der Welt.
Die Projekte müssen in EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern (d. h. Norwegen, Island oder Liechtenstein) angesiedelt sein.
Projekte können auch in Nordirland angesiedelt sein, sofern sie die Erzeugung, Übertragung, Verteilung oder Lieferung von Strom betreffen.
Für Projekte im maritimen Sektor:
- Wenn die Projekte Investitionen in Schiffe betreffen, müssen diese Schiffe entweder
- unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Landes fahren UND regelmäßig Häfen unter der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Landes (siehe Liste hier) anlaufen (mindestens 15 % ihrer Hafenanläufe in den letzten zwei Jahren) oder
- regelmäßig Häfen anlaufen, die der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Landes (siehe Liste hier) unterliegen (mindestens 30 % ihrer Hafenanläufe in den letzten zwei Jahren) oder
- Dienstleistungs- oder Unterstützungstätigkeiten in Häfen unter der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Landes ausüben.
- Wenn die Projekte Investitionen in die Hafeninfrastruktur betreffen (z. B. Infrastrukturen für das Bunkern von erneuerbaren alternativen Kraftstoffen in Häfen, einschließlich Containerumschlagshäfen), müssen die Häfen der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Landes unterliegen (siehe Liste hier).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
finanzieller Abschlusses innerhalb von 4 Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfe; Betrieb mind. 5 Jahre nach Inbetriebnahme
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (sofern Vorlagen zum Herunterladen aus dem Portal Submission System zur Verfügung stehen, müssen diese verwendet, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden, sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden):
- detaillierte Budgettabelle/einschlägiger Kostenrechner ("Finanzinformationsdatei") (siehe Vorlage)
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden) (siehe Vorlage)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (siehe Vorlage)
- Rechner für die Vermeidung von Treibhausgasemissionen (siehe Vorlage)
- Durchführbarkeitsstudie (siehe Vorlage)
- Geschäftsplan (siehe Vorlage)
- Detailliertes Finanzmodell - eigenes Finanzmodell des Antragstellers mit detaillierten Informationen zu den Modellannahmen und Berechnungen zur Ableitung der Finanzprognosen (d. h. unter Verwendung von Formeln, keine hart kodierten Zahlen oder Makros), das als Mindestanforderung Folgendes enthält: detailliertes Finanzmodell mit Projektannahmen, Finanzierungsquellen und -verwendungen, prognostizierte Finanzausweise, Berechnungsblätter, Sensitivitätsanalyse
- Finanzielle Ressourcen der Projektgesellschafter - Beschreibung der finanziellen Lage der Projektgesellschafter, einschließlich der Vorlage von Cashflow-, Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen der letzten drei Jahre (falls verfügbar, konsolidierte oder soziale Abschlüsse); falls die Abschlüsse der Gesellschafter öffentlich zugänglich sind, genügt die Angabe des Links zur Website
- Unterstützung des Projekts - Unterlagen zur Unterstützung der Projektfinanzierung (siehe Anhang 3)
- Lieferbedingungen - Unterlagen zu den Projektvertragsbedingungen (siehe Anhang 3)
- erweitertes Formular Teil C (für die Erhebung statistischer Daten) (siehe Vorlage)
- Unterstützende Dokumente:
- Sorgfaltsprüfungsberichte (falls vorhanden)
- Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen (falls zutreffend)
- sonstige Anhänge - nur für Projekte, die die Berechnungsmethode für die relevanten Kosten gemäß den Leitlinien für die relevante Kostenmethode verwenden: Dokumente, die zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Daten der Referenzanlage erforderlich sind, wie z. B. der Nachweis der Planung einer solchen (Referenz-)Anlage/Blocks als Alternative zum Projekt, formelle Vorstandsunterlagen, Finanzberichte, interne Geschäftspläne oder Studien. Diese Unterlagen sollten eine Beschreibung der Annahmen enthalten, die den Kosten- und Ertragsdaten und -berechnungen zugrunde liegen, gegebenenfalls untermauert durch Angebote von (potenziellen) Lieferanten und Kunden und durch externe Marktstudien, falls
verfügbar.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Durchführbarkeitsstudie, der Geschäftsplan und der Plan zum Wissensaustausch dürfen jeweils 60 Seiten nicht überschreiten.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds kann durch nationale Förderprogramme (auch "Zuschüsse als Dienstleistung" genannt) ergänzt werden.
Im Rahmen dieser Aufforderung können nur Projekte mit einem Investitionsaufwand von über 20 000 000 EUR bis zu 100 000 000 EUR gefördert werden.
Call-Dokumente
Call Document INNOVFUND-2025-NZTCall Document INNOVFUND-2025-NZT(745kB)
Kontakt
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