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Call-Eckdaten
Innovationsfonds 2025 Netto-Null-Technologien - Pilotprojekte
Förderprogramm
Innovationsfonds
Call Nummer
INNOVFUND-2025-NZT-PILOTS
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
23.04.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 300.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 40.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, hochinnovative, bahnbrechende Technologien zu unterstützen, die eine tiefgreifende Dekarbonisierung ermöglichen, die für das Erreichen der Klimaneutralität erforderlich ist.
Call-Ziele
Im Rahmen dieses Themas können folgende Aktivitäten finanziert werden: Bau und Betrieb von Pilotprojekten, die sich auf die Validierung, Erprobung und Optimierung hochinnovativer, tiefgreifender Dekarbonisierungslösungen in allen Sektoren konzentrieren, die für eine Unterstützung durch den Innovationsfonds in Frage kommen.
Pilotprojekte können also Folgendes betreffen:
- Sektoren, die in Anhang I und Anhang III der ETS-Richtlinie aufgeführt sind, einschließlich umweltverträglicher Kohlenstoffabscheidung und -verwendung (CCU), die einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten, sowie Produkte, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen, die in den in Anhang I der ETS-Richtlinie aufgeführten Sektoren hergestellt werden.
- Bau und Betrieb von innovativen Energiespeichersystemen.
- Entwicklung von Lösungen zur CO2-Speicherung.
- Anlagen für erneuerbare Energien in den Bereichen Photovoltaik, konzentrierte Solarenergie, Onshore- und Offshore-Windkraft, Meeresenergie, Geothermie, Solarthermie und andere Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich innovativer Systeme für den Netzanschluss (Strom/Wärme).
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Erwartete Ergebnisse
Die Pilotprojekte müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Es wird ein höheres Maß an Innovation erwartet als bei den anderen Themen dieser Aufforderung. Die geförderten Aktivitäten sollten sich mit den technischen Risiken befassen, die mit der Demonstration innovativer Technologien und Lösungen verbunden sind, z. B. mit der Optimierung von Technologieprozessen und Betriebsparametern und/oder der Verbesserung der Eigenschaften der Endprodukte. Pilotprojekte müssen eine innovative Technologie oder Lösung zur tiefgreifenden Dekarbonisierung oder Nettokohlenstoffentfernung in einem betrieblichen Umfeld demonstrieren, bevor sie in großem Maßstab eingesetzt werden. Das Ziel des Pilotprojekts muss sich auf die Erprobung und Validierung der innovativen Technologie im Pilotmaßstab konzentrieren, darf aber noch keine großtechnische Demonstration oder kommerzielle Produktion erreichen. Eine begrenzte Produktion oder ein Betrieb zu Testzwecken, einschließlich der Lieferung an/von potenziellen Kunden zur Validierung, ist jedoch zulässig. Diese Projekte haben in der Regel eine begrenzte Laufzeit von 3 bis 5 Jahren. Der Vorschlag muss eine Strategie aufzeigen, wie die Technologie nach der Demonstration im Pilotmaßstab zur großmaßstäblichen Demonstration/Einführung oder zur erstmaligen kommerziellen Produktion übergehen soll.
Dekarbonisierungstechnologie bedeutet eine Technologie, die das Potenzial hat, mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 vollständig vereinbar zu sein. Die Pilotanlage sollte ein sehr niedriges Niveau an Restemissionen aufweisen oder zu einem Netto-Kohlenstoffabbau führen. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Mindestanforderungen unter dem Kriterium der Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
Die Projekte sollten zum Aufbau industrieller Kapazitäten, zur Technologieführerschaft, zur Widerstandsfähigkeit der Lieferkette und zur strategischen Autonomie innerhalb der EU/des EWR beitragen.
Der Höchstbetrag der Zuschüsse des Innovationsfonds für ein einzelnes Projekt zu diesem Thema ist auf 40 Mio. EUR begrenzt.
Es können nur Projekte gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags noch nicht abgeschlossen sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: in einem beliebigen Land der Welt.
Die Projekte müssen in EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern (d. h. Norwegen, Island oder Liechtenstein) angesiedelt sein.
Projekte können auch in Nordirland angesiedelt sein, sofern sie die Erzeugung, Übertragung, Verteilung oder Lieferung von Strom betreffen.
Für Projekte im maritimen Sektor:
- Wenn die Projekte Investitionen in Schiffe betreffen, müssen diese Schiffe entweder
- unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Landes fahren UND regelmäßig Häfen unter der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Landes (siehe Liste hier) anlaufen (mindestens 15 % ihrer Hafenanläufe in den letzten zwei Jahren) oder
- regelmäßig Häfen anlaufen, die der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Landes (siehe Liste hier) unterliegen (mindestens 30 % ihrer Hafenanläufe in den letzten zwei Jahren) oder
- Dienstleistungs- oder Unterstützungstätigkeiten in Häfen unter der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Landes ausüben.
- Wenn die Projekte Investitionen in die Hafeninfrastruktur betreffen (z. B. Infrastrukturen für das Bunkern von erneuerbaren alternativen Kraftstoffen in Häfen, einschließlich Containerumschlagshäfen), müssen die Häfen der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Landes unterliegen (siehe Liste hier).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
finanzieller Abschlusses innerhalb von 4 Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfe; Betrieb mind. 3 Jahre nach Inbetriebnahme
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (sofern Vorlagen zum Herunterladen aus dem Portal Submission System zur Verfügung stehen, müssen diese verwendet, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden, sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden):
- detaillierte Budgettabelle/einschlägiger Kostenrechner ("Finanzinformationsdatei") (siehe Vorlage)
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden) (siehe Vorlage)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (siehe Vorlage)
- Rechner für die Vermeidung von Treibhausgasemissionen (siehe Vorlage)
- Durchführbarkeitsstudie (siehe Vorlage)
- Geschäftsplan (siehe Vorlage)
- Detailliertes Finanzmodell - eigenes Finanzmodell des Antragstellers mit detaillierten Informationen zu den Modellannahmen und Berechnungen zur Ableitung der Finanzprognosen (d. h. unter Verwendung von Formeln, keine hart kodierten Zahlen oder Makros), das als Mindestanforderung Folgendes enthält: detailliertes Finanzmodell mit Projektannahmen, Finanzierungsquellen und -verwendungen, prognostizierte Finanzausweise, Berechnungsblätter, Sensitivitätsanalyse
- Finanzielle Ressourcen der Projektgesellschafter - Beschreibung der finanziellen Lage der Projektgesellschafter, einschließlich der Vorlage von Cashflow-, Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen der letzten drei Jahre (falls verfügbar, konsolidierte oder soziale Abschlüsse); falls die Abschlüsse der Gesellschafter öffentlich zugänglich sind, genügt die Angabe des Links zur Website
- Unterstützung des Projekts - Unterlagen zur Unterstützung der Projektfinanzierung (siehe Anhang 3)
- Lieferbedingungen - Unterlagen zu den Projektvertragsbedingungen (siehe Anhang 3)
- erweitertes Formular Teil C (für die Erhebung statistischer Daten) (siehe Vorlage)
- Unterstützende Dokumente:
- Sorgfaltsprüfungsberichte (falls vorhanden)
- Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen (falls zutreffend)
- sonstige Anhänge - nur für Projekte, die die Berechnungsmethode für die relevanten Kosten gemäß den Leitlinien für die relevante Kostenmethode verwenden: Dokumente, die zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Daten der Referenzanlage erforderlich sind, wie z. B. der Nachweis der Planung einer solchen (Referenz-)Anlage/Blocks als Alternative zum Projekt, formelle Vorstandsunterlagen, Finanzberichte, interne Geschäftspläne oder Studien. Diese Unterlagen sollten eine Beschreibung der Annahmen enthalten, die den Kosten- und Ertragsdaten und -berechnungen zugrunde liegen, gegebenenfalls untermauert durch Angebote von (potenziellen) Lieferanten und Kunden und durch externe Marktstudien, falls
verfügbar.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Durchführbarkeitsstudie, der Geschäftsplan und der Plan zum Wissensaustausch dürfen jeweils 60 Seiten nicht überschreiten.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds kann durch nationale Förderprogramme (auch "Zuschüsse als Dienstleistung" genannt) ergänzt werden.
Im Rahmen dieser Aufforderung können nur Projekte mit einem Investitionsaufwand von über 2 500 000 EUR gefördert werden.
Call-Dokumente
Call Document INNOVFUND-2025-NZTCall Document INNOVFUND-2025-NZT(745kB)
Kontakt
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