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Call-Eckdaten
Auktion mit fester Prämie für die RFNBO-Wasserstoffproduktion
Förderprogramm
Innovationsfonds
Call Nummer
INNOVFUND-2025-AUC-H2-RFNBO-GENERAL
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
19.02.2026 17:00
Budget des Calls
€ 600.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Brennstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) in Europa im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2021 und ihrer delegierten Rechtsakte durch neue, zusätzliche installierte Kapazitäten zu fördern, um die in dieser Richtlinie festgelegten und im REPowerEU-Plan unterstützten Ziele für erneuerbaren Wasserstoff bis 2030 zu erreichen, die im Green-Deal-Industrieplan und in der Mitteilung der Europäischen Wasserstoffbank bekräftigt werden. Dieses Thema unterstützt auch die Versorgungssicherheit mit wichtigen Gütern sowie die industrielle Führung und Wettbewerbsfähigkeit Europas im Wasserstoffsektor.
Call-Ziele
Die folgenden Aktivitäten können unter diesem Thema gefördert werden:
Installation neuer, zusätzlicher RFNBO-Wasserstoffproduktionskapazitäten (d.h. Wasserstoffproduktionskapazitäten, für die zum Zeitpunkt der Beantragung der Finanzhilfe der Beginn der Arbeiten noch nicht stattgefunden hat) sowie die überprüfte und zertifizierte Produktion von RFNBO-Wasserstoff aus diesen Anlagen (in kg produzierter Menge) für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Erwartete Ergebnisse
Um jeden Zweifel auszuschließen:
- Der Gebotspreis pro Einheit soll die vom Erzeuger geforderte Prämie abdecken, d.h. die Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen aus dem Verkauf einer Einheit und den Stromgestehungskosten der Einheit. (d.h. Elemente wie Produktion, Verkauf, Transport und Speicherung können in das Gebot eingepreist werden).
- Der produzierte RFNBO-Wasserstoff kann an jeden beliebigen Abnehmer verkauft, selbst verbraucht oder gespeichert werden. Die RFNBO-Definition gilt für Wasserstoff, der von einem beliebigen Abnehmer gekauft wird.
- Installierte Mindestkapazität: Förderfähig sind nur Projekte mit einer installierten Mindestkapazität des Elektrolyseurs von mindestens 5 MWe.
- Die Elektrolyseurkapazität muss sich an einem einzigen Standort befinden. Die virtuelle Zusammenlegung von Kapazitäten ist nicht zulässig.
- Mindestens 75 % der Elektrolyseure, die in das Projekt einbezogen sind, müssen aus einem anderen Land als China stammen.
- Die Projekte müssen die in Artikel 5 (a) bis (d) und Artikel 16 der Durchführungsverordnung 2025/1176122 genannten Kriterien der Cyber- und Datensicherheit erfüllen.
- Die Projekte müssen während des gesamten Durchführungszeitraums die technischen Screening-Kriterien (TSCs) der DNSH erfüllen, die in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 für die Herstellung von Wasserstoff festgelegt sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: in einem beliebigen Land der Welt.
Die Projekte müssen in EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern (d. h. Norwegen, Island oder Liechtenstein) angesiedelt sein.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 10 und 15 Jahren
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (sofern Vorlagen zum Herunterladen aus dem Portal Submission System zur Verfügung stehen, müssen diese verwendet, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden, sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden):
- detaillierte Budgettabelle/einschlägiger Kostenrechner ("Finanzinformationsdatei") (siehe Vorlage)
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden) (siehe Vorlage)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (siehe Vorlage)
- Durchführbarkeitsstudie (siehe Vorlage)
- Beschaffungsstrategie - Strombeschaffung - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Abnahmestrategie - Wasserstoffabnahme - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Beschaffungsstrategie - Beschaffung von Elektrolyseuren - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Projektunterstützung - Eigenkapitalnachweis (siehe Anhang 2)
- Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen usw:
- Nachweis über die Einleitung eines Verfahrens bei der zuständigen nationalen oder regionalen Behörde zur Erteilung einer Umweltgenehmigung (siehe Anhang 2)
- Nachweis über die Einleitung eines Verfahrens bei der zuständigen nationalen Behörde zur Erlangung eines Netzanschlusses (nur für Projekte, die Strom aus dem Netz beziehen wollen) (siehe Anhang 2)
- Absichtserklärung zur Fertigstellungsgarantie (bei Einreichung des Vorschlags, für alle Projekte) und Fertigstellungsgarantie (während der GAP, für Projekte, die zur Zuschussvorbereitung eingeladen wurden) (siehe Vorlagen)
- Erweitertes Formular Teil C (für die Erhebung statistischer Daten) (siehe Vorlage) Geschäftsplan (siehe Vorlage)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Plan für den Wissensaustausch dürfen jeweils 60 Seiten nicht überschreiten.
Diese Auktion des Innovationsfonds wird durch nationale Finanzierungsfenster im Rahmen von Auktionen als Dienstleistung ergänzt. Projekte, die die Bewertung für die Innovationsfonds-Auktion bestehen, aber nicht finanziert werden können, weil sie die Budgetobergrenze überschreiten, können in den Genuss einer nationalen Finanzierung kommen, wenn das Projekt in einem Land angesiedelt ist, das von einem nationalen Finanzierungsfenster profitiert, wenn es die spezifischen Finanzierungsbedingungen des Mitgliedstaats erfüllt und wenn es zugestimmt hat, für eine nationale Finanzierung in Betracht gezogen zu werden.
Call-Dokumente
Call Document INNOVFUND-2025-AUC-H2Call Document INNOVFUND-2025-AUC-H2(616kB)
Kontakt
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