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Call-Eckdaten
Auktion mit fester Prämie für RFNBO und/oder elektrolytische kohlenstoffarme Wasserstofferzeugung
Förderprogramm
Innovationsfonds
Call Nummer
INNOVFUND-2025-AUC-H2-RFNBOLOWCARB-GENERAL
Termine
Öffnung
04.12.2025
Deadline
19.02.2026 17:00
Budget des Calls
€ 400.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Kraftstoff nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) und elektrolytischem kohlenstoffarmen Wasserstoff in Europa, wie in der Richtlinie 2018/2021 über erneuerbare Energien und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten bzw. in der Richtlinie 2024/1788 über den Wasserstoff- und Gasmarkt und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten definiert, durch neue, zusätzliche installierte Kapazitäten, um die in dieser Richtlinie festgelegten und durch den REPowerEU-Plan unterstützten Ziele für erneuerbaren Wasserstoff im Jahr 2030 zu erreichen, die in dem Industrieplan für den "Green Deal" und der Mitteilung der Europäischen Wasserstoffbank bekräftigt werden. Dieses Thema unterstützt auch die Versorgungssicherheit mit wichtigen Gütern sowie die industrielle Führung und Wettbewerbsfähigkeit Europas im Wasserstoffsektor.
Call-Ziele
Die folgenden Aktivitäten können im Rahmen dieses Themas gefördert werden:
Installation neuer, zusätzlicher RFNBO- und/oder elektrolytischer kohlenstoffarmer Wasserstoffproduktionskapazitäten (d. h. Wasserstoffproduktionskapazitäten, für die zum Zeitpunkt der Beantragung der Finanzhilfe der Beginn der Arbeiten noch nicht stattgefunden hat) sowie die überprüfte und zertifizierte Produktion von RFNBO und/oder elektrolytischem kohlenstoffarmen Wasserstoff aus diesen Anlagen (in kg produziertem Volumen) für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Erwartete Ergebnisse
Um jeden Zweifel auszuschließen:
- Der Gebotspreis pro Einheit soll die vom Hersteller geforderte Prämie decken, d.h. die Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen aus dem Verkauf einer Einheit Wasserstoff (entweder RFNBO-Wasserstoff und/oder elektrolytischer kohlenstoffarmer Wasserstoff) und den Gestehungskosten der Einheit. (d.h. Elemente wie Produktion, Verkauf, Transport und Speicherung können in das Angebot eingepreist werden).
- Der erzeugte Wasserstoff kann an einen beliebigen Abnehmer verkauft, selbst verbraucht oder gespeichert werden.
- Installierte Mindestkapazität: Nur Projekte mit einer installierten Mindestkapazität des Elektrolyseurs von mindestens 5 MWe sind förderfähig.
- Die Elektrolyseurkapazität muss sich an einem einzigen Standort befinden. Die virtuelle Zusammenlegung von Kapazitäten ist nicht zulässig.
- Mindestens 75 % der Elektrolyseure, die in das Projekt einbezogen sind, müssen aus einem anderen Land als China stammen.
- Die Projekte müssen die in Artikel 5 (a) bis (d) und Artikel 16 der Durchführungsverordnung 2025/11761 genannten Kriterien der Cyber- und Datensicherheit erfüllen.
- Die Projekte müssen während des gesamten Durchführungszeitraums die technischen Screening-Kriterien (TSCs) der DNSH erfüllen, die in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 für die Herstellung von Wasserstoff festgelegt sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben: in einem beliebigen Land der Welt.
Die Projekte müssen in EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern (d. h. Norwegen, Island oder Liechtenstein) angesiedelt sein.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 10 und 15 Jahren
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (sofern Vorlagen zum Herunterladen aus dem Portal Submission System zur Verfügung stehen, müssen diese verwendet, ausgefüllt, zusammengesetzt und wieder hochgeladen werden, sofern keine anderen Anweisungen erteilt werden):
- detaillierte Budgettabelle/einschlägiger Kostenrechner ("Finanzinformationsdatei") (siehe Vorlage)
- Informationen über die Teilnehmer (einschließlich Lebensläufe und frühere Projekte, falls vorhanden) (siehe Vorlage)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm (siehe Vorlage)
- Durchführbarkeitsstudie (siehe Vorlage)
- Beschaffungsstrategie - Strombeschaffung - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Abnahmestrategie - Wasserstoffabnahme - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Beschaffungsstrategie - Beschaffung von Elektrolyseuren - Nachweise (siehe Anhang 2)
- Projektunterstützung - Eigenkapitalnachweis (siehe Anhang 2)
- Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen usw:
- Nachweis über die Einleitung eines Verfahrens bei der zuständigen nationalen oder regionalen Behörde zur Erteilung einer Umweltgenehmigung (siehe Anhang 2)
- Nachweis über die Einleitung eines Verfahrens bei der zuständigen nationalen Behörde zur Erlangung eines Netzanschlusses (nur für Projekte, die Strom aus dem Netz beziehen wollen) (siehe Anhang 2)
- Absichtserklärung zur Fertigstellungsgarantie (bei Einreichung des Vorschlags, für alle Projekte) und Fertigstellungsgarantie (während der GAP, für Projekte, die zur Zuschussvorbereitung eingeladen wurden) (siehe Vorlagen)
- Erweitertes Formular Teil C (für die Erhebung statistischer Daten) (siehe Vorlage) Geschäftsplan (siehe Vorlage)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Plan für den Wissensaustausch dürfen jeweils 60 Seiten nicht überschreiten.
Diese Auktion des Innovationsfonds wird durch nationale Finanzierungsfenster im Rahmen von Auktionen als Dienstleistung ergänzt. Projekte, die die Bewertung für die Innovationsfonds-Auktion bestehen, aber nicht finanziert werden können, weil sie die Budgetobergrenze überschreiten, können in den Genuss einer nationalen Finanzierung kommen, wenn das Projekt in einem Land angesiedelt ist, das von einem nationalen Finanzierungsfenster profitiert, wenn es die spezifischen Finanzierungsbedingungen des Mitgliedstaats erfüllt und wenn es zugestimmt hat, für eine nationale Finanzierung in Betracht gezogen zu werden.
Call-Dokumente
Call Document INNOVFUND-2025-AUC-H2Call Document INNOVFUND-2025-AUC-H2(616kB)
Kontakt
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