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Call-Eckdaten
Kapazitätsaufbau im Bereich Sport
Förderprogramm
Erasmus+ - Sport Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2026-CB
Termine
Öffnung
10.12.2025
Deadline
05.03.2026 17:00
Budget des Calls
€ 2.440.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte, die auf multilateralen Partnerschaften zwischen Organisationen beruhen, die im Bereich des Sports im Programm und in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, in Region 1 (westlicher Balkan) und Region 2 (östliche Nachbarschaft) tätig sind. Sie zielen darauf ab, Sportaktivitäten und -strategien in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, zu unterstützen, und zwar sowohl als Mittel zur Förderung von Werten als auch als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt.
Call-Ziele
Die Aktion hat folgende Ziele:
- Ausbau der Kapazitäten von Breitensportorganisationen;
- Förderung der Ausübung von Sport und körperlicher Aktivität in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind;
- Förderung der sozialen Eingliederung durch Sport;
- Förderung positiver Werte durch den Sport (z. B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist);
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt durch gemeinsame Initiativen.
Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Planungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind:
- Förderung der gemeinsamen Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport;
- Entwicklung von Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z.B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.);
- Integration von Migrant*innen;
- Versöhnung nach Konflikten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die bewilligten Projekte sollten ihre erwartete Wirkung nachweisen durch:
- Erhöhung der Beteiligung und der Kapazitäten von Breitensportorganisationen;
- Erhöhung der Beteiligung von Frauen an sportlichen und körperlichen Aktivitäten;
- Verbesserung der sozialen Einbindung von benachteiligten Gruppen;
- Verbesserung der Fähigkeit des Sportsektors zur transnationalen Arbeit unter Berücksichtigung von Inklusivität, Solidarität und Nachhaltigkeit;
- Förderung des transnationalen Lernens und der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Sportler*innen und Entscheidungsträger*innen, insbesondere in den förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und Leistung eines Beitrags dazu;
- Verbreitung ihrer Ergebnisse auf wirksame und attraktive Weise unter Sportlern, die in Sportorganisationen tätig sind.
Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. sie müssen einem oder mehreren der oben genannten Themenbereiche entsprechen und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum detailliert beschrieben werden. Schließlich müssen sich die Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf den Aufbau und die Stärkung der Kapazitäten von Sportorganisationen konzentrieren, und zwar hauptsächlich in den nicht mit dem Programm assoziierten Ländern der Region 1 oder der Region 2.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, z. B:
- Aufbau und Entwicklung von Netzen zwischen Organisationen/Ländern/Regionen;
- Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen;
- Durchführung gemeinsamer Sportaktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen;
- Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nicht-formaler Lernmethoden, -werkzeuge, -praktiken und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportpersonal;
- Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport;
- Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und ggf. verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- im Bereich des Sports tätig sein
- in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westlicher Balkan) oder der Region 2 (Östliche Nachbarschaft) ansässig sein
Der Koordinator des Konsortiums muss eine nicht gewinnorientierte Organisation sein. Solche Organisationen können z.B. sein:
- eine öffentliche Einrichtung, die für den Sport auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene zuständig ist;
- eine Sportorganisation auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder internationaler Ebene;
- ein Nationales Olympisches Komitee oder ein nationaler Sportverband;
- eine Organisation, die die Bewegung "Sport für alle" vertritt;
- eine Organisation, die auf dem Gebiet der Bewegungsförderung tätig ist;
- eine Organisation, die den Sektor der aktiven Freizeitgestaltung vertritt.
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind länderübergreifend und umfassen mindestens 4 Organisationen aus mindestens 3 Ländern:
- Mindestens 1 und höchstens 2 Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Wenn 2 Organisationen beteiligt sind, dürfen sie nicht aus demselben EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland stammen.
- Mindestens 2 Organisationen aus mindestens einem förderfähigen Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, aus Region 1 (westlicher Balkan) oder Region 2 (östliche Nachbarschaft). Organisationen aus Region 1 und Region 2 können nicht an demselben Vorschlag teilnehmen (d. h. Partnerschaften, die die Regionen 1 und 2 umfassen, sind nicht förderfähig).
Die Anzahl der mit dem Programm assoziierten Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind. Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner werden bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht berücksichtigt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Die Anträge müssen elektronisch über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden. Die Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen);
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen); und
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten.
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei auf 70 Seiten begrenzt.
Diese Aktion folgt einem Pauschalfinanzierungsmodell. Die Höhe des einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Aktion festgelegt. Die Bewilligungsbehörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, der Bewertungsergebnisse, der Finanzierungssätze und des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Höchstbetrags fest.
Call-Dokumente
Erasmus+ Programme Guide 2026-DEErasmus+ Programme Guide 2026-DE(3067kB)
Erasmus+ Programme Guide 2026-ENErasmus+ Programme Guide 2026-EN(3182kB)
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