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Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Umsetzung des Europäischen Kulturerbe-Siegels
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur
Call Nummer
CREA-CULT-2026-EU-HERITAGE-LABEL
Termine
Öffnung
26.11.2025
Deadline
11.02.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
EUR 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel der Aufforderung ist die weitere Unterstützung des Netzwerks von Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels, die Förderung von Schulungen, Austausch, Zusammenarbeit und Möglichkeiten für die EKS-Akteure.
Mit dieser Aufforderung soll eine einzelne Organisation oder ein Konsortium von Organisationen unterstützt werden, die im kreativen und kulturellen Bereich tätig sind oder die sich mit dem Aufbau von Kapazitäten und der Förderung von Projekten befassen. Das ausgewählte Projekt soll als Sekretariat für das EKS-Netzwerk fungieren. Es wird eine Schlüsselrolle bei der Begleitung der Arbeit der EKS-Stätten und -Akteure und bei der Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Europäischen Kulturerbe-Siegels spielen.
Call-Ziele
Das Europäische Kulturerbe-Siegel (im Folgenden "EKS") ist eine der wertvollsten EU-Initiativen zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls der europäischen Bürger*innen zur EU. Es handelt sich um eine symbolische Maßnahme der Europäischen Union zur Anerkennung und Würdigung des gemeinsamen europäischen Kulturerbes.
Das EKS wurde als zwischenstaatliche Initiative ins Leben gerufen und 2011 auf EU-Ebene eingerichtet (Beschluss Nr. 1194/2011/EU). Es zielt darauf ab, das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zu stärken, indem es die Kulturerbestätten hervorhebt und fördert, die eine bedeutende Rolle in der Geschichte, Kultur und Integration Europas gespielt haben. Das EKS ist eine Aktion, die sich auf Kulturdenkmäler konzentriert, die für die Identität der Europäischen Union von besonderer Bedeutung sind, und die darauf abzielt, ihre europäische Dimension weiter zu fördern und eine größere Wertschätzung für die gemeinsamen Werte und die Geschichte Europas zu schaffen. In diesem Zusammenhang spielt die Aktion eine wesentliche Rolle bei der Zusammenführung von Bürgern mit unterschiedlichem nationalem Hintergrund und der Stärkung ihres Gefühls der Verbundenheit mit dem europäischen Projekt.
Bis zum Jahr 2025 werden insgesamt 67 Stätten und 275 Orte in 22 EU-Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet, darunter eine Vielzahl von Stätten, die den kulturellen Reichtum des Kontinents verkörpern. Da die Zahl der EKS-Stätten weiter zunimmt, ist es von entscheidender Bedeutung, die Entwicklung und den Austausch gemeinsamer Praktiken und Aktivitäten zwischen den Stätten zu zentralisieren und die Aktion sowohl auf lokaler als auch auf internationaler Ebene zu formalisieren und sichtbarer zu machen. Die Schaffung eines Netzwerks von EKS-Standorten, das von einem zentralisierten Sekretariat koordiniert wird, war ein logischer nächster Schritt in der Entwicklung der Aktion. Dieses Netzwerk begann mit der EHL@Network-Initiative (2019-2022) und entwickelte sich zum EKS-Büro (2023-2026), dessen Aktivitäten sich um Fortbildung, Vernetzung, Sichtbarkeit und Finanzierung drehten.
Das EKS-Büro hat maßgeblich dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den ausgezeichneten Standorten zu fördern, Weiterbildungs- und Lernmöglichkeiten durch regionale Seminare und Workshops zu organisieren und Vernetzungsaktivitäten bei Veranstaltungen wie den EKS-Preisverleihungen und den EKS-Tagen zu erleichtern.
Das EKS-Büro war ebenso wichtig für die Verbesserung der allgemeinen Sichtbarkeit der Aktion, die Schaffung einer kohärenten Identität für die EKS-Standorte und deren Umwandlung in eine vernetzte Gemeinschaft von Praktiken.
Schließlich war das EKS-Büro maßgeblich an der Erleichterung zahlreicher Kooperationsinitiativen beteiligt und finanzierte jährliche grenzüberschreitende Projekte, die sich eng an den Bedürfnissen der Stätten und der Förderung gemeinsamer europäischer Werte orientierten.
Das Netzwerk wird über sein Sekretariat das Spektrum der EKS-Stätten und -Stakeholder sowie deren Synergien mit Einrichtungen, die im Bereich des Kulturerbes, des kulturellen und kreativen Sektors sowie des Bildungssektors tätig sind, unterstützen. Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Ressourcen auf gemeinschaftsweite Aktionen und Projekte auf Standortebene zu lenken, um greifbare Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und gleichzeitig eine effiziente und wirkungsvolle Verwendung der Mittel zu gewährleisten.
Das Programm richtet sich an die folgenden Akteure der EKS-Initiative:
EKS-Stätten
67 Kulturerbestätten, die mehr als 275 Standorte repräsentieren, haben das Siegel bis 2025 erhalten. Im Jahr 2026 dürfte sich diese Zahl entsprechend den Ergebnissen der Auswahl von 2025 noch erhöhen. Die ausgewählten Stätten umfassen eine große Vielfalt an kulturellem Erbe, wie es in der EKS-Entscheidung definiert ist. Zusammengenommen bieten die ausgewählten Stätten eine vollständige geografische und zeitliche Abdeckung des europäischen Territoriums und der europäischen Geschichte.
Die EKS-Stätten, die auf unterschiedlichen Managementmodellen beruhen und von verschiedenen Finanzierungsquellen profitieren, würden von einer weiteren Integration und Unterstützung bei der Durchführung grenzüberschreitender europäischer Projekte, wirkungsvoller Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen sowie von Programmen zur Erschließung des Publikums mit einer europäischen Dimension profitieren. Diese Entwicklung umfasst auch den Übergang zu integrierten digitalen Mitteln, ökologischer Nachhaltigkeit und sozialer Integration.
Nationale EKS-Koordinatoren
Der Erfolg der Initiative hängt von der Integration der nationalen EKS-Koordinatoren und ihrer Teams in die EKS-Praxisgemeinschaft ab, und zwar durch
- die Förderung des Siegels auf nationaler Ebene,
- die Unterstützung und Vorauswahl von Bewerbungen und
- die regelmäßige Unterstützung und Überwachung der EKS-Standorte in ihrem Land.
Im Jahr 2025 haben insgesamt 26 nationale EKS-Koordinatoren, die die nationalen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten vertreten, diese Aufgaben übernommen. Auch wenn ihre Bedürfnisse unterschiedlich sind und jeder von ihnen in seinem Land ein wichtiger Experte für den Schutz und die Förderung des Kulturerbes ist, wird es dem Wachstum und der Reichweite des EKS zugute kommen, wenn sie mit zusätzlichen Fähigkeiten ausgestattet werden, um ihre Aktivitäten auf europäischer Ebene zu verbessern.
Die Einrichtung, die die Maßnahme durchführt, sollte den Dialog mit den nationalen EKS-Koordinatoren fördern und den regelmäßigen Informationsaustausch und die Aktivitäten unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen dieser Aufforderung wird ein Projekt finanziert, das von einer einzelnen Organisation oder einem Konsortium von Organisationen vorgeschlagen wird, die an der Verwirklichung der Ziele, Themen und Prioritäten dieser Aktion arbeiten. Es wird erwartet, dass durch das Projekt ein Netzwerk von Standorten formell gegründet wird, das in der Lage ist, die erzielten Ergebnisse und die bisher durchgeführten Projektaktivitäten weiterzuführen.
Indem sichergestellt wird, dass die meisten Ressourcen direkt für standort- und gemeinschaftsweite Aktionen bereitgestellt werden, unterstützt durch Mehrsprachigkeitsprogramme und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, wird das Projekt einen starken europäischen Mehrwert, eine gleichberechtigte Beteiligung in allen Mitgliedstaaten und eine optimale Kostenwirksamkeit der EU-Investitionen bieten.
Erwartete Ergebnisse
Die Aktion zielt darauf ab, die EKS-Mitglieder um eine Gemeinschaft der Praxis für die Jahre 2026-2029 zu stärken, was eine stärkere Präsenz der EKS-Aktion, die Wirkung ihrer Aktivitäten und die Entwicklung einer gemeinsamen Vision unter ihren Mitgliedern bedeutet:
Erhöhung der Präsenz und des Verständnisses der EKS-Aktion:
- Nach außen hin:
- Stärkung der Sichtbarkeit der EKS-Aktion in den teilnehmenden Ländern und bei den Zielgruppen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Engagement in den Medien und Kommunikationskampagnen auf hoher Ebene.
- Organisation von Veranstaltungen wie Workshops, Stakeholder-Versammlungen und halbjährlichen Preisverleihungen, um das Profil der EKS-Standorte auf nationaler und internationaler Ebene zu stärken.
- Besonderes Augenmerk auf die Erhöhung des Bekanntheitsgrades ländlicher und kleinerer Stätten, vor allem bei der Fachpresse und Fachleuten des kulturellen Erbes, um eine breite und ausgewogene Anerkennung zu gewährleisten.
- Intern:
- Förderung einer kohärenten gemeinsamen Darstellung und einer einheitlichen visuellen Identität für alle EKS-Stätten, um die europäischen Werte hervorzuheben und eine einheitliche Kommunikation zu gewährleisten.
- Entwicklung und Bereitstellung gemeinsamer Instrumente und Plattformen zur Erleichterung der internen Kommunikation, gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit und gemeinsamer Initiativen, um das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer gemeinsamen europäischen Aktion zu stärken.
- Einführung eines speziellen Mechanismus zur Unterstützung der Mehrsprachigkeit ("Übersetzungsbank"), der vom Sekretariat koordiniert wird, um die Websites bei der Übersetzung und dem Austausch wichtiger Materialien in alle EU-Sprachen zu unterstützen und so doppelte Kosten zu vermeiden und die Zugänglichkeit für alle Zielgruppen zu gewährleisten
Kapazitätsaufbau für EKS-Akteure:
- Lernen und Fortbildung
- Verbesserung der Kompetenzen der EKS-Akteure in der europäischen Projektkoordination durch spezielle Schulungsprogramme und maßgeschneiderte Beratung zu EU-Finanzierungsmöglichkeiten.
- Unterstützung der EKS-Stätten bei der Konzeption und Durchführung von Aktivitäten, die ihre europäische Bedeutung und ihren spezifischen Beitrag zur europäischen Geschichte und zum europäischen Kulturerbe widerspiegeln.
- Entwicklung eines gezielten Unterstützungsprogramms, das den Stätten dabei hilft, diese Anforderungen effektiv zu erfüllen.
- Vernetzung und Finanzierung
- Finanzielle Unterstützung der EKS-Stätten bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne, um die Übereinstimmung mit den bereichsübergreifenden Prioritäten des EKS zu gewährleisten: Förderung der EU-Werte und der gemeinsamen europäischen Geschichte, Einbindung der Jugend und Förderung des Dialogs zwischen den Generationen, Förderung des nachhaltigen Tourismus in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften und Stärkung der Mehrsprachigkeit. Dies sollte durch finanzielle Unterstützung für Dritte (kaskadierende Zuschüsse) umgesetzt werden.
- Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks, indem EKS-Standorte in die Lage versetzt werden, bei der Entwicklung und Einreichung gemeinsamer Projekte zusammenzuarbeiten und den Austausch und gemeinsame Initiativen sowohl auf regionaler als auch auf transnationaler Ebene zu fördern. Diese Kooperationen sollten so gestaltet sein, dass sie einen Multiplikatoreffekt haben, der eine breite Sichtbarkeit und eine optimale Nutzung der EU-Mittel gewährleistet. Dies sollte durch die finanzielle Unterstützung Dritter (Kaskadenzuschüsse) umgesetzt werden.
- Unterstützung kleinerer Standorte und Gewährleistung der Gleichbehandlung: Es besteht ein Ungleichgewicht zwischen größeren und kleineren Standorten, insbesondere in ländlichen Gebieten, die häufig mit finanziellen und administrativen Problemen zu kämpfen haben. Programme zum Aufbau von Kapazitäten und Mentorenprogramme zur Unterstützung kleinerer Stätten, die ihnen helfen, ihre Arbeitsweise und ihren Bekanntheitsgrad zu verbessern, sind ebenso erforderlich wie gezielte Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle EU-Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen mit weniger Ressourcen, in vollem Umfang an internationalen Projekten teilnehmen oder sich daran beteiligen können.
- Das Projektbudget sollte vorrangig in standortbezogene und regionale Maßnahmen investiert werden, um die Sichtbarkeit und Wirkung vor Ort zu maximieren und gleichzeitig ein angemessenes Gleichgewicht mit den Koordinierungs- und Verwaltungserfordernissen zu wahren.
Förderung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Kulturerbe-Akteuren:
- Schaffung von Synergien mit anderen europäischen Kulturerbe-Initiativen durch Abstimmung der Aktivitäten mit wichtigen EU-Programmen wie den Europäischen Tagen des Denkmals, den Europäischen Kulturerbepreisen und der Europäischen Kulturerbe-Drehscheibe, um Komplementarität und größere Sichtbarkeit zu gewährleisten.
- Aktiver Beitrag zu europaweiten Kulturerbe-Veranstaltungen und -Aktionen durch Förderung des interkulturellen Dialogs und Positionierung der EKS-Stätten als Botschafter der europäischen Identität und Werte, um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten gemeinsame europäische Ziele unterstützen. In dieser Rolle kann das EKS-Netzwerk als Katalysator fungieren, der andere EU-Initiativen ergänzt und verstärkt und gleichzeitig sicherstellt, dass die investierten Ressourcen zu einer größeren Sichtbarkeit, Zugänglichkeit (durch Mehrsprachigkeit) und langfristigen Nachhaltigkeit beitragen.
- Gegebenenfalls sollte sich die Zusammenarbeit auch auf andere Initiativen wie die Kulturhauptstädte Europas, den Europäischen Autorentag und die Europäische Jugendwoche erstrecken, um Komplementarität, Sichtbarkeit und eine optimale Nutzung der EU-Ressourcen zu gewährleisten.
- In Synergie mit der DiscoverEU-Initiative der Europäischen Kommission sollte das Projekt die Entwicklung eines Kooperationsprogramms zwischen dem EKS-Netzwerk und den Begünstigten von DiscoverEU prüfen. Dies könnte es ermöglichen, Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels im Rahmen der Netzwerke DiscoverEU und Europäische Jugendkarte (EYCA) zu präsentieren, um junge Reisende zu ermutigen, EKS-Stätten zu entdecken und ihr Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa durch direkte Begegnungen mit dem gemeinsamen Erbe zu vertiefen.
- Darüber hinaus wird die Aktion Anreize für die Zusammenarbeit mit Einrichtungen schaffen, die aktiv Instrumente der künstlichen Intelligenz für das Kulturerbe entwickeln oder einsetzen. Durch den Einsatz vertrauenswürdiger, dialogfähiger KI-Systeme werden die EKS-Akteure ermutigt, Kunstwerke, Erzählungen und Produkte in ansprechende, interaktive Erlebnisse zu verwandeln, die das europäische Kulturerbe zum Leben erwecken und den Zugang zu unterschiedlichen Zielgruppen erweitern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder))
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
Es sind sowohl Anträge von Einzelpersonen als auch von einem Konsortium eingereichte Vorschläge zulässig.
Vorschläge, die von einem Konsortium eingereicht werden, müssen mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) haben, die die folgenden Bedingungen erfüllen: mindestens 2 unabhängige Einrichtungen aus förderfähigen Ländern
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind bei offenen Aufforderungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine finanzierte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gibt es keine derartigen Maßnahmen. Derzeit gibt es solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder jede Einrichtung, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Projektlaufzeit
40 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-CULT-2026-EU-HERITAGE-LABELCall Document CREA-CULT-2026-EU-HERITAGE-LABEL(791kB)
Kontakt
+43 1 71606 -851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at
Website
Creative Europe Desks
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
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