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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Kooperationspartnerschaften

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-SPORT-2026-SCP

Termine

Öffnung
18.12.2025

Deadline
05.03.2026 17:00

Budget des Calls

€ 38.136.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Hauptziel der Kooperationspartnerschaften besteht darin, den Organisationen die Möglichkeit zu geben, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke zu entwickeln und zu verstärken, ihre Fähigkeit zu verbessern, gemeinsam auf transnationaler Ebene zu operieren, die Internationalisierung ihrer Aktivitäten zu fördern und durch den Austausch oder die Entwicklung neuer Praktiken und Methoden sowie den Austausch und die Auseinandersetzung mit Ideen.

Call-Ziele

Sie zielen darauf ab, die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung innovativer Verfahren sowie die Durchführung gemeinsamer Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, des Peer-Learnings und des Erfahrungsaustauschs auf europäischer Ebene zu unterstützen. Die Ergebnisse sollten wiederverwendbar, übertragbar und skalierbar sein und, wenn möglich, eine starke transdisziplinäre Dimension aufweisen.

Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie die Ergebnisse ihrer Aktivitäten auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene weitergeben.

Die Kooperationspartnerschaften sind in den Prioritäten und politischen Rahmenbedingungen der einzelnen Erasmus+-Bereiche sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verankert und sollen Anreize für eine sektorübergreifende und horizontale Zusammenarbeit in thematischen Bereichen schaffen.

Kooperationspartnerschaften haben folgende Ziele:

  • Steigerung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die nicht von Natur aus zu einem bestimmten Sektor gehören;
  • Aufbau der Fähigkeit von Organisationen, transnational und sektorübergreifend zu arbeiten;
  • Auseinandersetzung mit gemeinsamen Bedürfnissen und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport;
  • Ermöglichung von Transformation und Wandel (auf individueller, organisatorischer oder sektoraler Ebene), was zu Verbesserungen und neuen Ansätzen führt, die dem Kontext der jeweiligen Organisation angemessen sind.

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Erwartete Ergebnisse

Ein Kooperationspartnerschaftsprojekt besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für eine Finanzierung beginnen: Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer*innen an den Aktivitäten sollten in all diesen Phasen eine aktive Rolle übernehmen und so ihre Lernerfahrung verbessern:

  • Planung (Definition der Bedürfnisse, Ziele, Projekt- und Lernergebnisse, Aktivitätsformate, Zeitplan usw.);
  • Vorbereitung (Planung der Aktivitäten, Entwicklung eines Arbeitsprogramms, praktische Vorkehrungen, Bestätigung der Zielgruppe(n) der geplanten Aktivitäten, Abschluss von Vereinbarungen mit Partnern usw.);
  • Durchführung der Aktivitäten;
  • Follow-up (Bewertung der Aktivitäten und ihrer Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse).

Kooperationspartnerschaften können die Organisation von transnationalen Lern-, Lehr- und Ausbildungsaktivitäten von Einzelpersonen und Gruppen von Einzelpersonen umfassen, sofern sie einen Mehrwert für die Erreichung der Projektziele darstellen. Das Format, der Zweck sowie die Art und Anzahl der Teilnehmer*innen an den vorgeschlagenen Aktivitäten werden im Rahmen des Projektantrags beschrieben und begründet.

Horizontale Aspekte, die bei der Konzeption eines Projekts zu berücksichtigen sind:

Neben der Einhaltung der formalen Kriterien und dem Aufbau nachhaltiger Kooperationsvereinbarungen mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die qualitative Umsetzung von Kooperationspartnerschaften während der verschiedenen Projektphasen zu erhöhen. Die Antragstellenden werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Dimensionen bei der Konzeption von Kooperationspartnerschaftsprojekten zu berücksichtigen.

Inklusion und Diversität

Das Programm Erasmus+ ist bestrebt, die Chancengleichheit und den Zugang, die Eingliederung und die Fairness bei allen seinen Aktionen zu fördern. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Integration und Vielfalt entwickelt, um Teilnehmer*innen mit unterschiedlichem Hintergrund besser anzusprechen, insbesondere diejenigen, die weniger Möglichkeiten haben, sich an europäischen Projekten zu beteiligen. Kooperationspartnerschaften sind besonders geeignet, um Inklusion und Vielfalt zum Thema des Projekts zu machen und integrative und diversitätssensible Praktiken und Methoden weiterzuentwickeln, in Übereinstimmung mit der entsprechenden politischen Priorität für die Aktion. Unabhängig vom Thema ihrer Projekte sollten die Organisationen auch zugängliche und integrative Projektaktivitäten konzipieren, die Ansichten von Teilnehmer*innen mit geringeren Möglichkeiten berücksichtigen und sie während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbeziehen.

Ökologische Nachhaltigkeit

Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet sein und umweltfreundliche Praktiken in all ihren Facetten einbeziehen. Organisationen und Teilnehmer*innen sollten bei der Projektgestaltung einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Projektbeteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und zu lernen, darüber nachzudenken, was auf verschiedenen Ebenen getan werden kann, und den Organisationen und Teilnehmer*innen dabei hilft, alternative, umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden.

Digitale Dimension

Virtuelle Zusammenarbeit und das Experimentieren mit virtuellen und gemischten Lernmöglichkeiten sind der Schlüssel zu erfolgreichen Kooperationspartnerschaften. Insbesondere Projekte im Bereich der Schulbildung und der Erwachsenenbildung werden nachdrücklich ermutigt, die Europäische Schulbildungsplattform (einschließlich eTwinning) oder die Erwachsenenbildungsplattform EPALE zu nutzen, um vor, während und nach den Projektaktivitäten zusammenzuarbeiten. Projekten im Bereich Jugend wird dringend empfohlen, das Europäische Jugendportal und die Europäische Jugendstrategieplattform zu nutzen.

Partizipation und bürgerschaftliches Engagement

Das Programm unterstützt Partizipation und aktives Engagement in allen seinen Aktionen. Die Projekte der Kooperationspartnerschaft sollten Möglichkeiten für die Teilnahme der Menschen am demokratischen Leben sowie für soziales und bürgerschaftliches Engagement bieten. Der Schwerpunkt liegt auch auf der Sensibilisierung und dem Verständnis für den Kontext der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze von Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, das kulturelle Bewusstsein und ihr soziales und historisches Erbe.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann als Antragsteller/Koordinator auftreten. Diese Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind.

Um förderfähig zu sein, müssen die antragstellenden Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein.

Bei Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von europäischen NRO eingereicht und von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet werden, muss es sich bei dem antragstellenden Koordinator um eine europäische NRO handeln, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig ist. Die europäische Einrichtung/Sekretariat der europäischen NRO stellt den Antrag im Namen der europäischen NRO.


Jede öffentliche oder private Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Welt (siehe Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A des Programmleitfadens) kann an einer Kooperationspartnerschaft teilnehmen.

Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) können nicht an dieser Aktion teilnehmen.

Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Koordinator des Projekts oder als Partnerorganisation teilnehmen.

Organisationen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen.

Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen die Kooperationspartnerschaften allen Arten von Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind, sowie Organisationen, die bereichsübergreifende Aktivitäten durchführen (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen).

Je nach Priorität und Zielsetzung des Projekts sollten die Kooperationspartnerschaften die geeignetsten und vielfältigsten Partner einbeziehen, um von deren unterschiedlichen Erfahrungen, Profilen und spezifischem Fachwissen zu profitieren und relevante und qualitativ hochwertige Projektergebnisse zu erzielen.


Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen.

Es gibt keine Höchstzahl von teilnehmenden Organisationen in einer Partnerschaft.

Alle teilnehmenden Organisationen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung eines Zuschusses angegeben werden.

Bei Anträgen, die bei Nationalen Agenturen in den Bereichen Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und Jugend eingereicht werden, kann ein und dieselbe Organisation (ein OID) nicht an mehr als 10 Anträgen insgesamt pro Frist beteiligt sein, weder als Antragsteller noch als Partner.

In der Regel zielen die Kooperationspartnerschaften auf die Zusammenarbeit zwischen Organisationen ab, die in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind.

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind (Regionen 1 bis 3, mit Ausnahme von Belarus), können jedoch als Partner (und nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und solange die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist.

weitere Förderkriterien

Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Kooperationspartnerschaften folgende Themen behandeln

  • mindestens eine horizontale Priorität und/oder
  • mindestens eine spezifische Priorität in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die am stärksten betroffen ist.

Alle Aktivitäten einer Kooperationspartnerschaft müssen in den Ländern der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden, entweder als Vollpartner oder als assoziierte Partner. Darüber hinaus können die Aktivitäten auch am Sitz der Organisation stattfinden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts gerechtfertigt ist:

  • Die Aktivitäten können auch am Sitz eines Organs der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land teilnehmen, in dem das Organ seinen Sitz hat.
  • Aktivitäten, die den Austausch und die Bekanntmachung von Ergebnissen beinhalten, können auch auf einschlägigen thematischen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder in mit dem Programm assoziierten Drittländern oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden.

Regeln für die Finanzierung:

Das vorgeschlagene Finanzierungsmodell besteht aus einem Menü mit drei einzelnen Pauschalbeträgen, die dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt entsprechen: 120 000 EUR, 250 000 EUR und 400 000 EUR. Die Antragsteller wählen zwischen den drei vordefinierten Beträgen je nach den Aktivitäten, die sie durchführen wollen, und den Ergebnissen, die sie erreichen wollen. Bei der Planung ihrer Projekte müssen die antragstellenden Organisationen gemeinsam mit ihren Projektpartnern den Pauschalbetrag wählen, der für die Deckung der Projektkosten am besten geeignet ist und auf ihren Bedürfnissen und Zielen basiert. Wird das Projekt für eine Finanzierung ausgewählt, wird der beantragte Pauschalbetrag zum Gesamtbetrag der Finanzhilfe.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.

Um ein Erasmus+ Projekt einzureichen, müssen die Antragsteller die vier unten beschriebenen Schritte befolgen.

  • Registrierung. Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
    • Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal "Funding & Tenders" registrieren lassen und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
    • Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Registrierungssystem für Organisationen für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
  • Prüfen Sie, ob die Programmkriterien für die jeweilige Aktion/den jeweiligen Bereich erfüllt sind;
  • Prüfen Sie die finanziellen Bedingungen;
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es ein.

Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die folgenden Aktionen machen eine Ausnahme von dieser Regel: 40 Seiten für "Capacity Building in Higher Education" (CBHE) und 70 Seiten für die Aktion Erasmus Mundus Joint Masters. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.


Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von einer beliebigen Organisation in diesen Bereichen eingereicht werden, mit Ausnahme von europäischen NRO, müssen die Projekte bei der Nationalen Agentur des Landes eingereicht werden, in dem die antragstellende Organisation ihren Sitz hat.

Für Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Jugend, die von europäischen NRO eingereicht werden, müssen die Projekte bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal eingereicht werden.

In allen Fällen kann dasselbe Konsortium von Partnern nur einen Antrag und nur bei einer Agentur pro Frist einreichen.

Kontakt

European Education and Culture Executive Agency-Sport
EACEA-SPORT@ec.europa.eu
Website

European Education and Culture Executive Agency
Website

Erasmus+ National Agencies
Website

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