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Call-Eckdaten
Bioinspirierte und biomimetische Materialien für nachhaltige Textilien
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-32
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
07.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 31.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema bezieht sich auf den Innovationsmarkt für nachhaltige Textilien und wird die Bürgerinnen und Bürger und ihre Bedürfnisse unterstützen.
Call-Ziele
Der europäische Textilsektor, seine Technologieanbieter und seine Forschungsgemeinschaft sind weltweit führend. Die technologisch fortschrittlichsten Textilprodukte werden in Europa hergestellt, und neue Wertschöpfungsketten wie technische Textilien wurden in den 1990er und frühen 2000er Jahren zuerst in Europa entwickelt.
Verschiedene Materialspezifikationen und damit zusammenhängende Innovationsanforderungen werden dieses Thema unterstützen, z. B. erneuerbare und wiederverwertbare Materialien, alternative Wirkstoffe, Design für Kreislaufwirtschaft.
Die Vorschläge sollten mindestens drei der folgenden Tätigkeiten betreffen:
- Bioinspirierte und biomimetische Polymere zur Verwendung als intelligente Textilmaterialien werden verbesserte Funktionalitäten bieten, z. B. für die Verwendung im Freien.
- Die molekularen Funktionalitäten natürlicher Polymere und ihre makromolekularen Strukturen und Eigenschaften bieten Anregungen für die Gestaltung verschiedener Klassen von Hochleistungspolymeren, die darauf abzielen, bestimmte Funktionen natürlicher Polymere zu reproduzieren, z. B. Anpassungsfähigkeit, Selbstheilung, Klebefähigkeit, Superhydrophobie der Oberfläche, chirale Erkennung und Bioaktivität.
- Die biologische Abbaubarkeit und Recyclingfähigkeit von Polymeren wird ein Faktor sein, so dass die Berücksichtigung natürlicher Polymere wie Polysaccharide, Proteine, Polymere auf Ligninbasis und Verbundstoffe ein Weg sein könnte. Es wird erwartet, dass dies zu geringeren Treibhausgasemissionen in der textilen Wertschöpfungskette und zu einer Verringerung der Deponieabfälle führen wird.
- Die Projekte müssen die Skalierbarkeit biomimetischer Materialien für den Herstellungsprozess intelligenter Stoffe und nachhaltiger Textilien nachweisen.
- Um eine schnelle Entwicklung neuer fortschrittlicher Materialien zu ermöglichen, werden digitale Werkzeuge wie Modellierungs-, Simulations- und Charakterisierungstechniken (einschließlich derer, die von analytischen Infrastrukturen bereitgestellt werden) in den Anwendungsbereich einbezogen, unterstützt durch fortschrittliche Methoden, z. B. physikbasierte Methoden, maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz.
Die Verzahnung mit digitalen Technologien, z. B. Sensoren, wird gefördert.
Werkstoffe und Produkte sollten im Rahmen des Konzepts "Safe and Sustainable by Design"[2] unter Berücksichtigung von Kreislaufaspekten und mit prognostischem und Produktgesundheitsmanagement entwickelt werden, um die Zuverlässigkeit von Produkten und Systemen zu gewährleisten.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie sie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben sind.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln.
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Erwartete Ergebnisse
- Der Innovationsmarkt für nachhaltige Textilien erfordert den Einsatz einer neuen Generation von erneuerbaren und recycelbaren Materialien, deren Eigenschaften von der Natur inspiriert sind.
- Bioinspirierte und biomimetische fortschrittliche Materialien, die keine chemischen Zusätze oder Beschichtungen erfordern oder deren Notwendigkeit einschränken, werden sich positiv auf die Umwelt, das Klima und die Kreislauffähigkeit von Textilmaterialien auswirken, und zwar im Hinblick auf den Rahmen für sicheres und nachhaltiges Design.
- Intelligente Funktionen oder Funktionalitäten von Textilien werden den künftigen Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen.
- Kostengünstige, ressourcenschonende und umweltverträgliche Hochleistungsfasern und Textilien aus erneuerbaren Quellen werden für technische Endmärkte eingesetzt.
- Entwicklung wirksamer Technologien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft für technische Textilien, Vliesstoffe und faserverstärkte Verbundwerkstoffe, z. B. Hochleistungsfasern auf Biopolymer- oder Naturfaserbasis.
- Der Einsatz gefährlicher chemischer Verfahren soll reduziert und auf wichtige technische Funktionalitäten von Textilien beschränkt werden.
- Kreislaufwirtschaft für erneuerbare und wiederverwertbare Materialien, die die nachhaltige Nutzung von Textilien unterstützen und den CO2-Fußabdruck der Textilindustrie verringern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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