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Call-Eckdaten
Unterstützung der weiteren Angleichung an den EU-Besitzstand in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/185814/ID/ACT/RS
Termine
Öffnung
12.01.2026
Deadline
10.03.2026 23:59
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.800.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Gewährleistung der vollständigen Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und seiner schrittweisen Umsetzung durch eine gut strukturierte und geschulte Verwaltung mit dem Ziel, ein hohes Niveau in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit auf nationaler und EU-Ebene zu gewährleisten.
Call-Ziele
Unterstützung des Verhandlungsprozesses, Weiterentwicklung des rechtlichen und strategischen Rahmens und Stärkung der für Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheitspolitik zuständigen Verwaltungsstrukturen innerhalb der für Kapitel 12: Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheitspolitik zuständigen Behörden der Republik Serbien (Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Gesundheitsministerium usw.).
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Komponente 1: Unterstützung des strategischen und rechtlichen Rahmens der Republik Serbien bei der Erfüllung der Bedingungen in Kapitel 12: Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
- Ergebnis 1.1. Weiterentwicklung des Strategie- und Verhandlungsrahmens innerhalb der Lebensmittelsicherheits-, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
- Ergebnis 1.2. Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit (durch die Entwicklung von Rechtsakten auf der Grundlage des für Kapitel 12 festgelegten Rechtsrahmens einschließlich der einschlägigen Verordnungen)
- Ergebnis 1.3. Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Erfüllung der Empfehlungen und/oder Anforderungen, die für die Aufnahme/Abschluss von Verhandlungen in Kapitel 12 und den Abschluss des Angleichungsprozesses in Kapitel 12 erforderlich sind.
Komponente 2: Verbesserung der Verwaltungsstrukturen der zuständigen Behörden im Hinblick auf die Erfüllung der Bedingungen in Kapitel 12: Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik
- Ergebnis 2.1. Stärkung und Verbesserung der institutionellen Kapazitäten der zuständigen Behörden, damit sie in der Lage sind, den EU-Besitzstand zu bestimmten Themen im Bereich Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik in vollem Umfang anzuwenden
Komponente 3: Entwicklung eines strategischen, rechtlichen und institutionellen Rahmens für Grenzkontrollstellen/BCPs
- Ergebnis 3.1. Weiterentwicklung des strategischen Rahmens für die BCP
- Ergebnis 3.2. Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem BCP-System
- Ergebnis 3.3. Verbesserung des bestehenden institutionellen IT-Systems und der Vernetzung.
Komponente 4: Sensibilisierung für die Auswirkungen der Harmonisierung des EU-Besitzstands in Kapitel 12
- Ergebnis 4.1. Entwicklung und Durchführung einer Kampagne, die sich an Vertreter der staatlichen Verwaltung, der Universitäten, der Industrie und der allgemeinen Öffentlichkeit richtet.
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Erwartete Ergebnisse
Die von den EU-Mitgliedstaaten eingereichten Vorschläge müssen kurz und prägnant sein und sich auf die Strategie und die Methodik, den relevanten und vorläufigen Zeitplan, das vorgeschlagene Verwaltungsmodell und die Qualität des zu mobilisierenden Fachwissens konzentrieren sowie die Verwaltungsstruktur und die Kapazitäten der mitgliedstaatlichen Einrichtung(en) deutlich machen.
Die Vorschläge müssen den Anforderungen des Twinning-Merkblatts entsprechen, müssen aber kein vollständig ausgearbeitetes Projekt enthalten. Sie müssen hinreichend detaillierte Angaben zur Strategie und Methodik enthalten, die Abfolge angeben und die wichtigsten Aktivitäten während der Projektdurchführung erwähnen, um die Erreichung der allgemeinen und spezifischen Ziele und der verbindlichen Ergebnisse/Outputs zu gewährleisten.
Die Twinning-Partner sorgen dafür, dass das von der EU geförderte Twinning-Projekt einen hohen und regelmäßigen Bekanntheitsgrad hat. Während der Projektdurchführung werden mindestens zwei öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen organisiert, nämlich ein Kick-off-Meeting zu Beginn des Projekts und eine Abschlussveranstaltung am Ende des Durchführungszeitraums, um die geleistete Arbeit abzuschließen. Es wird sichergestellt, dass die Bestimmungen des Dokuments Communication and Visibility Manual for EU External Actions (Handbuch für Kommunikation und Sichtbarkeit von EU-Maßnahmen im Außenbereich) bezüglich der Anerkennung der EU-Finanzierung des Projekts eingehalten werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Der/die Projektleiter*in (PL), der für die Gesamtkoordinierung der Projektaktivitäten verantwortlich ist, und der ortsansässige Twinning-Berater*in (RTA), der für das Management und die Durchführung der vorgesehenen Projektaktivitäten zuständig ist, unterstützen die zuständigen serbischen Behörden bei der Durchführung dieses Projekts und damit bei der Stärkung ihrer Kapazitäten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Team, einschließlich der Kurzzeitexpert*innen, über ein breit gefächertes Fachwissen verfügt, das alle in der Projektbeschreibung genannten Bereiche abdeckt. Der MS PL leitet das Projektteam ausgewählter Expert*innen aus dem/den Mitgliedstaat(en) und überwacht und koordiniert die Durchführung der Projektaktivitäten.
Der/die Projektleiter*in wird von der federführenden Partnereinrichtung des Mitgliedstaats ernannt. Es wird erwartet, dass der/die Projektleiter*in des Mitgliedstaats (PL) ein/e Beamte oder ein gleichgestellter Vertreter*in ist, der einen ausreichenden Rang hat, um einen operativen Dialog auf politischer Ebene zu gewährleisten. Der PL des Mitgliedstaats leitet und überwacht die Durchführung des Projekts und leitet das Projektteam ausgewählter Expert*innen des Mitgliedstaats bzw. der Mitgliedstaaten und unterzeichnet förmlich alle Arbeitspläne bzw. deren Aktualisierungen, Berichte und Begleitunterlagen für die Durchführungsphase.
Der/die ortsansässige Twinning-Berater*in (RTA) arbeitet täglich mit den Mitarbeiter*innen des BL zusammen, um die Projektaktivitäten im begünstigten Land durchzuführen, zu unterstützen und zu koordinieren. Er/sie sollte eine Mitarbeiter*in der für Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit zuständigen Regierungsbehörde (Ministerium oder Agentur) in einem EU-Mitgliedstaat sein. Der RTA arbeitet mit dem BC-Projektleiter*in zusammen und ist dem MS-Projektleiter*in unterstellt. Die Arbeitstage werden so effizient und effektiv wie möglich und im Einklang mit dem vereinbarten Arbeitsplan genutzt, damit die Projektergebnisse rechtzeitig erreicht werden können. Während der Durchführung dieses Projekts wird der RTA in den Räumlichkeiten des Ministeriums für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft/Direktoraten des Ministeriums untergebracht sein.
Der Mitgliedstaat benennt für die einzelnen Komponenten Kurzzeitexpert*innen, der nicht nur direkt zu den einzelnen Aktivitäten beiträgt, sondern auch als Komponentenleiter*in fungiert und in enger Zusammenarbeit mit dem RTA den Einsatz aller anderen für dieselbe Komponente mobilisierten Expert*innen aus den Mitgliedstaaten koordiniert.
weitere Förderkriterien
Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen gemäß dem Twinning-Handbuch der EU-Mitgliedstaaten können sich über die nationalen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten bewerben.
Twinning-Vorschläge müssen von der Verwaltung des Mitgliedstaats bei den Nationalen Kontaktstellen für Twinning der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).
Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfristnur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.
Der MS-Antrag ist über die E-Mail-Adresse der Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten an den Auftraggeber zu übermitteln.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 + 3 Monate
Zusätzliche Informationen
Frist für die Einreichung von Twinning-Vorschlägen durch die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten beim Auftraggeber: spätestens 10. März 2026 (23:59 Uhr Ortszeit des begünstigten Landes), per E-Mail: twinning@mfin.gov.rs, mit Kopie an NEAR-TWINNING@e.europa.eu und Tanja.CINCAR-KNEZEVIC@eeas.europa.eu.
Die Frist für die Einreichung von Twinning-Vorschlägen durch die öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten bei der entsprechenden nationalen Kontaktstelle wird von dieser festgelegt.
Call-Dokumente
Twinning Fiche EuropeAid/185814/ID/ACT/RSTwinning Fiche EuropeAid/185814/ID/ACT/RS(1336kB)
Kontakt
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