Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Fortgeschrittene Materialien für Magnete in Anwendungen für den Markt der neuen Energien
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-37
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
07.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 31.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema bezieht sich auf die Innovationsmärkte für neue Energie und für nachhaltigen Verkehr.
Call-Ziele
Mehrere Werkstoffspezifikationen und der damit verbundene Innovationsbedarf werden dieses Thema unterstützen, z. B. erneuerbare Energien und Effizienz, erneuerbare und wiederverwertbare Werkstoffe, nachhaltige Zusatzstoffe und Katalysatoren, fortschrittliche Oberflächen, Design für Kreislaufwirtschaft. Das Thema sollte mehrere Schlüsselpolitiken der Europäischen Union ansprechen, wie den Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft, den Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und eine neue Industriestrategie für Europa, auch im Hinblick auf kritische und strategische Rohstoffe für die Energiespeicherung und -umwandlung.
Um die EU-Klimaziele für 2030 im Rahmen des Programms "Fit For 55" zu erreichen, wird Europa immer mehr fortschrittliche Systeme zur Energieumwandlung für Windturbinen und elektrische Antriebsstränge benötigen. Hierfür benötigt die europäische Industrie Hochleistungsmagnete unter Verwendung fortschrittlicher Werkstofflösungen für den neuen Energie-Innovationsmarkt, die angesichts der geostrategischen Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen, einschließlich Seltenerdmetallen, künftig geringere Mengen an Seltenerdmetallen enthalten sollen.
Die Vorschläge sollten mindestens vier der folgenden Aktivitäten betreffen:
- Der Einsatz von Permanentmagneten im Energiesektor (z. B. Windturbinenmotoren für die Stromerzeugung) ist für die Verwirklichung der Ziele des "Green Deal" von großer Bedeutung. Um dies zu erreichen und gleichzeitig die Abhängigkeit Europas von kritischen Rohstoffen zu verringern, sollen die Seltenerdmetalle für Magnete durch kostengünstige und unkritische Materialien ersetzt oder reduziert werden.
- Die Entwicklung neuer seltenerdfreier Dauermagnetwerkstoffe (PMM) als Ersatz für leistungsstarke, aber kritische PMM auf Seltenerdbasis könnte beispielsweise auf neuen Mn-Bi-Legierungen basieren, aber auch andere Materialzusammensetzungen könnten vorgeschlagen werden. Als alternative Strategie könnten magnetische Verbundwerkstoffe entwickelt werden. Seltenerdfreie Magnete für Turbinen mit guten Wirkungsgraden wurden bereits entwickelt und könnten weiter verwendet werden. Die Projekte müssen eine um 50 % verbesserte magnetische Leistung (Energieprodukte über 55 kJ/m3) im Vergleich zu handelsüblichen Ferriten nachweisen.
- Alternativ dazu sollte die Umgestaltung von Seltenerdmagneten wie NdFeB-Magneten fortschrittliche Materialien ermöglichen, bei denen Seltenerdmetalle wie Nd (teilweise) ersetzt werden. Diese dotierten Perowskit-Manganit-Oxid-Nanostrukturen sollten das Potenzial haben, ähnliche oder verbesserte magnetische Eigenschaften wie NdFeB-Magnete zu erzielen.
- Fortschrittliche Materialmodelle und Simulationswerkzeuge, um den Einsatzbereich der derzeitigen kritischen Materialien zu erweitern und den Entwicklungs- und Zertifizierungszyklus neuer Materialien und Prozesse zu verkürzen.
- Lebenszyklusbewertung und techno-ökonomische Bewertung (LCA/TEA) werden die wirtschaftliche Relevanz der neuen fortschrittlichen Werkstoffe für Magnete analysieren. Dabei werden auch Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des End-of-Life berücksichtigt. Strategien für das Recycling der neuen fortschrittlichen Werkstoffe werden den gesamten Entwurfsprozess unterstützen.
- Durch eine Skalierung wird die Produktion von fortgeschrittenen Werkstoffen für Magnete, die frei von Seltenerdmetallen sind oder durch Seltenerdmetalle ersetzt werden, auf ein industrielles Niveau angehoben.
Um eine schnelle Entwicklung neuer fortgeschrittener Werkstoffe zu ermöglichen, werden digitale Werkzeuge wie Modellierungs-, Simulations- und Charakterisierungstechniken (einschließlich derer, die von analytischen Infrastrukturen bereitgestellt werden) eingesetzt, die durch fortgeschrittene Methoden, z. B. physikalische Methoden, maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz, unterstützt werden.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Geschäftsplan und eine Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln.
Eine frühzeitige Einbeziehung der SSH-Forschung und der Endnutzer erscheint wesentlich.
Außerdem sollte eine Strategie für die Entwicklung von Fähigkeiten vorgelegt werden.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen zu den Ergebnissen früherer und laufender EU-finanzierter Forschungsprojekte, einschließlich der Projekte des Clusters 5 "Klima, Energie, Mobilität", suchen und diese nutzen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Die europäische Industrie wird von fortschrittlichen Werkstoffen für Magnete profitieren, die entweder frei von Seltenerdmetallen sind oder in erheblichem Umfang einen Ersatzstoff verwenden und den Anteil von Magneten aus Seltenerdmetallen (im Vergleich zum Stand der Technik) verringern. Dies wird die Abhängigkeit und mögliche Versorgungsrisiken verringern und die offene strategische Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken.
- Europa verbrauchte im Jahr 2020 16 kt Seltene Erden, die größtenteils für die Herstellung von Dauermagneten (NdFeB) verwendet wurden. Dieser Markt nimmt aufgrund der massiven Elektrifizierung der Energiewirtschaft weiter zu. Wenn es gelingt, bis 2030 eine neue Magnetzusammensetzung zu entwickeln (Nd1Fe12-Phasen, NdFeMo, hochentropische Legierungen), könnten diese Dauermagnete in großem Umfang eingesetzt werden, auch in der Offshore-Windenergie und in der Industrie.
- Die neuen fortschrittlichen Werkstoffe für Hochleistungsmagnete müssen in industriellem Maßstab verfügbar sein und eine verbesserte Energieeffizienz und Leistung aufweisen, während sie gleichzeitig leichter zu recyceln sind und einen längeren und verbesserten Lebenszyklus aufweisen.
- Dies ist insbesondere notwendig, um mit den politischen Ambitionen des Europäischen Green Deal Schritt zu halten und die steigende Nachfrage nach Energiegewinnung und -speicherung mit dem Ziel der Emissionsreduzierung in Einklang zu bringen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Ein Antrag für die erste Phase darf höchstens 10 Seiten umfassen. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird das Seitenlimit in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren