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Call-Eckdaten
Erdbeobachtungsplattform, Produkte und Dienstleistungen für Rohstoffe
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-06
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 6.700.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen des Ziels zu erreichen, indem der Zugang zu Primär- und Sekundärrohstoffen, insbesondere zu kritischen Rohstoffen für die industriellen Wertschöpfungsketten und strategischen Sektoren der EU, verbessert wird.
Call-Ziele
Die Maßnahmen sollten eine Hebelwirkung auf die bestehende Copernicus DIAS- oder eine andere Erdbeobachtungsplattform für Rohstoffe ähnlich den ESA-Plattformen entfalten und ein nachhaltiges Geschäftsmodell schaffen, das den Zugang zu den entwickelten Erdbeobachtungstechnologien, -produkten und -diensten erleichtert, die in die Arbeitsabläufe der Bergbauindustrie und der öffentlichen Interessengruppen integriert werden können, um jede Phase des gesamten Lebenszyklus eines Bergwerks zu unterstützen.
Die Erdbeobachtungsplattform für Rohstoffe sollte die Umsetzung der internationalen strategischen Partnerschaften der EU mit rohstoffreichen Ländern (z. B. Kanada, Ukraine, afrikanische Länder oder Lateinamerika) unterstützen.
Die Maßnahmen sollten den Einsatz von Erdbeobachtungstechnologien fördern, um eine verantwortungsvolle und nachhaltige Bergbauindustrie zu schaffen, einschließlich des Abbaus von Sekundärvorkommen (z. B. alte Bergwerksabfälle).
Die Maßnahmen sollten Online-Verarbeitungswerkzeuge, -dienste und/oder -produkte bereitstellen, um Mehrwert-Rohstoffinformationsprodukte, vorverarbeitete optische und Radardaten der Sentinel-Satelliten und damit verbundene Copernicus-Dienste des Copernicus-Programms der EU sowie den Zugang zu Daten und Diensten anderer hochauflösender Satelliten, luft- und bodengestützter Daten und In-situ-Daten zu erzeugen.
Die Maßnahmen sollten die Mineralexploration auf regionaler Ebene und die Zieldefinition auf lokaler Ebene verbessern, indem europäische multi- und hyperspektrale Satelliten, luft- und bodengestützte Sensoren und relevante Untergrunddaten genutzt werden.
Die Maßnahmen sollten den Umfang und die Geschwindigkeit der Gewinnung von Materialien im Tagebau auf der Grundlage europäischer Luft- und Satellitenbilder mit hoher und sehr hoher Auflösung überwachen.
Die Maßnahmen sollten die Sekundärrohstoffe in Europa kartieren und überwachen und dabei den Copernicus Land Monitoring Service oder andere von EO-Satelliten abgeleitete Produkte nutzen.
Die Maßnahmen sollten die Bodenstabilität in aktiven und/oder stillgelegten Bergbaugebieten in Europa überwachen und dabei den Europäischen Bodenüberwachungsdienst (Copernicus EGMS) und ähnliche Initiativen sowie Daten von Sentinels und/oder beitragenden Copernicus-Missionen nutzen.
Die Maßnahmen sollten die Umweltauswirkungen des Bergbaus kartieren und überwachen, wobei der Schwerpunkt auf der Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung und ihren möglichen Auswirkungen auf die sozioökonomische und ökologische Gesundheit der Bergbaugebiete liegt. Außerdem sollten sie bei Sanierungsmaßnahmen nach der Schließung von Bergwerken helfen.
Die Maßnahmen sollten vorbildliche Verfahren und Normen für innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen im Lebenszyklus von Rohstoffen für einen sichereren, effizienteren, verantwortungsvollen und nachhaltigen Bergbau entwickeln.
Die Maßnahmen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten ausgewählten Projekten für eine projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu Querschnittsthemen und die gemeinsame Nutzung von Ergebnissen sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein spezielles Arbeitspaket und/oder eine Aufgabe vorsehen und die entsprechenden Ressourcen vorsehen.
Die Maßnahmen sollten die Marktakzeptanz von Lösungen erleichtern, die durch von der Industrie und den Nutzern betriebene multidisziplinäre Konsortien entwickelt wurden, die die relevante Wertschöpfungskette abdecken, und sollten gegebenenfalls Normungsaspekte berücksichtigen. Die Maßnahmen sollten auch die Analyse finanzieller Möglichkeiten umfassen, die die Marktnutzung und die Replikation des Kreislaufgeschäftsmodells hinter den entwickelten Lösungen als neue Prozesse, Produkte und/oder Dienstleistungen sicherstellen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Für die TRL 6-7 wird eine glaubwürdige Strategie für die künftige großtechnische Einführung in der EU erwartet, aus der die Verpflichtungen der Industriepartner nach dem Ende des Projekts hervorgehen.
Nur terrestrische Aktivitäten werden als förderfähig angesehen.
In diesem Themenbereich ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlecht und/oder Geschlechteranalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend vorgeschrieben; sollten Sie jedoch der Ansicht sein, dass dies für Ihren spezifischen Vorschlag von Bedeutung ist, wird dies nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Entwicklung und Einsatz innovativer Technologien, Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage von satelliten-, luft- und bodengestützten Fernerkundungsdaten in Kombination mit anderen In-situ-Datenquellen (z. B. geophysikalische und geologische Daten) zur Unterstützung der gesamten Rohstoffwertschöpfungskette, von der Mineralexploration bis hin zu Nachsorgemaßnahmen;
- Verbesserung der verantwortungsvollen Versorgung Europas mit Rohstoffen im Einklang mit den EU-Grundsätzen für nachhaltige Rohstoffe, bei denen es sich um nicht-regulatorische Grundsätze auf der Grundlage des EU-Besitzstands handelt. Sie enthalten Anforderungen an nachhaltige Rohstoffe sowie an die Gewinnung und Verarbeitung in Europa in Bezug auf die soziale, ökologische und wirtschaftliche Leistung.
- Verbesserung der Kenntnisse über die Rohstoffressourcen in Europa.
- Die Maßnahmen sollen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans für kritische Rohstoffe beitragen.
- Entwicklung von Best Practices und Standards für innovative EO-Technologien, -Produkte und -Dienstleistungen für effizientere Genehmigungs- und Umweltkonformitätsverfahren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten werden voraussichtlich bei TRL 6 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der EU in den Rohstoffversorgungsketten und damit der Verringerung des ernsten Risikos für die strategischen Vermögenswerte, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union, das mit der derzeitigen Abhängigkeit der EU von einigen wenigen Drittländern bei kritischen Rohstoffen verbunden ist, durch eine verstärkte nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung von Primär- und Sekundärrohstoffen, die für den grünen und digitalen Wandel erforderlich sind, und in Übereinstimmung mit der Mitteilung (2020) 474 über die Widerstandsfähigkeit bei kritischen Rohstoffen, ist die Teilnahme an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, den OECD-Ländern, den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, dem MERCOSUR, dem CARIFORUM, der Andengemeinschaft und den Ländern, mit denen die EU strategische Partnerschaften im Rohstoffbereich geschlossen hat, beschränkt. Die Auswahl dieser Länder erfolgte unter Berücksichtigung der Entwicklung strategischer internationaler Rohstoffpartnerschaften und der Vermeidung einer Verstärkung bestehender übermäßiger Abhängigkeiten sowie der Bedeutung der Einbeziehung von Partnern, die sich für einen offenen Handel mit diesen Rohstoffen einsetzen. Vorschläge, an denen juristische Personen beteiligt sind, die nicht in den Ländern ansässig sind, die unter die oben genannten Kriterien fallen, sind nicht förderfähig.
Jegliche Aktivitäten, die darauf abzielen, unterschwellige Techniken jenseits des Bewusstseins einer Person einzusetzen, Schwachstellen einer bestimmten Personengruppe auszunutzen und Systeme zur Erkennung von Emotionen zu verwenden, sind nicht förderfähig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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