Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Medien und Werbung
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2026-GE-GENDER-STEREO
Termine
Öffnung
29.01.2026
Deadline
28.04.2026 17:00
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema ist eine der vier Prioritäten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EU-Aktionszuschüsse zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen des Programms "Bürger*innen, Gleichstellung, Rechte und Werte" (CERV), das umfassende politische Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen, der Gleichstellung von Frauen und Männern, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, des gleichen Entgelts für Frauen und Männer, der Stärkung der Rolle der Frau und des Gender Mainstreaming unterstützt, vorantreibt und umsetzt. Diese Aufforderung bezieht sich auf folgendes Thema: Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Medien und Werbung.
Call-Ziele
Nationale, lokale und regionale Behörden, Sozialpartner (Arbeitnehmer*innen- und Unternehmensvertreter*innen), Arbeitsaufsichtsbehörden, Gleichstellungsstellen und Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenrechtsorganisationen, sowie andere Akteure werden aufgefordert, Projekte (siehe Förderkriterien unter Punkt 6) für den folgenden Schwerpunkt einzureichen:
Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Medien und Werbung
Mit diesem Schwerpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte unterstützt werden, die geschlechtsspezifische Stereotypen in Frage stellen und sich mit bewussten oder unbewussten geschlechtsspezifischen Vorurteilen befassen, wobei explizite oder implizite Erwartungen in Bezug auf Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Eigenschaften, die die Gesellschaft im Allgemeinen als für Frauen oder für Männer, Mädchen oder Jungen angemessen erachtet, berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Projekte, die sich ausschließlich auf die Forschung konzentrieren, im Rahmen dieser Aufforderung nicht finanziert werden können.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und negativen Geschlechterrollen in den Medien, einschließlich der sozialen Medien, und in der Werbung durch Sensibilisierung und Schulung der entsprechenden Fachleute
- Medien- und Werbeinhalte, die keine Geschlechterstereotypen aufrechterhalten.
Erwartete Ergebnisse
Aktivitäten, die finanziert werden können:
- Kapazitätsaufbau und Schulungen für einschlägige Fachleute, insbesondere für Fachleute aus dem Medien- und Werbesektor, wie Journalist*innen, Werbefachleute, Drehbuchautor*innen usw.
- Unterstützung von Aktivitäten zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Medien und Werbung (z. B. Verhaltenskodizes, Leitlinien für Fachleute, Sensibilisierungsmaßnahmen, geschlechtersensible Auszeichnungen/Labels für Medien- und Werbeorganisationen).
Projekte, an denen Medienschaffende (z. B. Medienunternehmen, Social-Media-Plattformen, Berufsverbände oder Regulierungsbehörden) und Selbstregulierungsorganisationen der Werbebranche beteiligt sind, werden bevorzugt behandelt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen oder assoziierten Partner) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Bei den Begünstigten muss es sich um öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen handeln, die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, oder um eine internationale Organisation. Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen einreichen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder).
Besondere Fälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Programm-Kontaktstellen sind im Rahmen dieser Aufforderung als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Aufteilung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "alleinige Begünstigte" oder als "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziation die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Diese Aufforderung ist Teil eines übergreifenden Aufforderungsdokuments, das vier Schwerpunktthemen abdeckt:
- CERV-2026-GE- WORK-LIFE
- CERV-2026-GE-PAY-TRANSP-DIR
- CERV-2026-GE-EQUAL-PART-REP
- CERV-2026-GE-GENDER-STEREO
Der federführende Antragsteller (d. h. der "Koordinator") kann im Rahmen dieser übergreifenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht mehr als einen Antrag für alle Prioritäten/Themen einreichen. Reicht ein federführender Antragsteller mehrere Vorschläge ein, werden alle Vorschläge abgelehnt und nicht weiter bewertet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- KPI-Tool - enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen, alle Abschnitte müssen ausgefüllt werden)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (einige Vorlagen können vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden):
- Detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - muss im Format .xlsx ausgefüllt wieder hochgeladen werden) - obligatorisch
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams - obligatorisch
- Tätigkeitsbericht des Koordinators (Tätigkeitsbericht des letzten Jahres) - obligatorisch (öffentliche Einrichtungen sind davon ausgenommen)
- Liste früherer Projekte des Koordinators (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) - obligatorisch (Vorlage in Teil B verfügbar; von neu gegründeten Organisationen wird erwartet, dass sie ein leeres Formular einreichen, falls sie in der Vergangenheit keine Schlüsselprojekte durchgeführt haben)
- Erklärung des Koordinators, in der er bescheinigt, dass er nur einmal im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die Rolle des Koordinators übernimmt(obligatorisch - freies Format, vom Koordinator unterzeichnet).
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder (unter 18 Jahren) beteiligt sind: Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt (für private Einrichtungen: Kopie ihrer Politik; für öffentliche Einrichtungen: Erklärung zur Kinderschutzpolitik) - obligatorisch
Die Vorschläge sind auf maximal 45 Seitenbegrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Call-Dokumente
Kontakt
Website
CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren

