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Call-Eckdaten
Innovative Methoden für die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung von Chemikalien und Materialien
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-21
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 29.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Initiative der Kommission für "Safe and Sustainable by Design" (SSbD) legt einen Rahmen für die Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Materialien fest, der als Referenz für Projektvorschläge betrachtet werden sollte. Dieses Thema zielt darauf ab, neue Methoden zu entwickeln oder bestehende Methoden zu verbessern, um die Verbesserung der Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung zu unterstützen.
In der EU umfassen die Rechtsvorschriften zur Regulierung chemischer Stoffe häufig deren Sicherheitsscreening und -tests gemäß der EU-Verordnung über Prüfmethoden, die überwiegend im Rahmen der OECD harmonisierte Prüfmethoden enthält. Für die Sicherheitsbewertung, z. B. der Human- und Ökotoxizität, fehlt es an validierten In-vitro- und In-silico-Instrumenten für eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Es bedarf eines Fortschritts bei alternativen Methoden zur Sicherheitsbewertung (z. B. New Approach Methodologies, NAMs), vorzugsweise ohne Tiermodelle, aber auch zur Unterstützung der Modellierung und des Entwurfs neuer sicherer und nachhaltiger Chemikalien und Materialien durch Design. Die Forschung sollte Screening- und Testprotokolle/-strategien sowie Gefahren-/Risikobewertungen verbessern und harmonisieren, indem robuste, zuverlässige und schnellere Testmethoden oder Modelle entwickelt werden, einschließlich Hochdurchsatz- und In-silico-Modellen.
Nachhaltigkeitsaspekte umfassen den gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Entwurfsphase, der Rohstoffgewinnung, der Produktion, der Nutzung und des End-of-Life. Die Nachfrage nach einer Nachhaltigkeitsbewertung über den gesamten Lebenszyklus hinweg steigt, und es besteht die Notwendigkeit, Methoden für eine robuste Bewertung weiterzuentwickeln. Auch die Entwicklung absoluter Nachhaltigkeitsmethoden, die die Tragfähigkeit von Ökosystemen berücksichtigen, ist erforderlich. Die Integration der Lebenszyklusbewertung mit der Risikobewertung ist ebenfalls eine Herausforderung. Neue und verbesserte Ansätze sind erforderlich, um die Qualität, die Effizienz und die Wirksamkeit bestehender Methoden zu erhöhen, Innovationen voranzutreiben und Datenlücken bei der Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusbewertung zu schließen.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten berücksichtigen:
- Behandlung von mindestens drei Chemikalien/Gruppen von Chemikalien/(fortgeschrittenen) Materialien, für die das Projektkonsortium neue Methoden und Modelle für die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung entlang ihres Lebenszyklus in Übereinstimmung mit dem Rahmenkonzept "Safe and Sustainable by Design" entwickeln wird. Die ausgewählten Materialien können aus den ausgewählten Chemikalien bestehen oder diese enthalten. Die Begründung für ihre Auswahl sollte sozioökonomische Aspekte und eine Lückenanalyse in Bezug auf bestehende Methoden und Modelle und deren Relevanz für die Verbesserung der aktuellen Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertungen beinhalten;
- Die entwickelten Methoden und Modelle können entweder für bereits vorhandene Chemikalien und Materialien oder für die Entwurfsphase künftiger Chemikalien und Materialien verwendet werden;
- Für jede entwickelte Methode bzw. jedes entwickelte Modell sollte eine "projektinterne laborinterne" Validierung durchgeführt werden, und die Methode bzw. das Modell sollte über die am besten geeignete offene Plattform, z. B. die Horizon Europe Partnership on the Assessment of Risks from Chemicals (PARC), verbreitet werden, um die Nutzung und das Feedback der Interessengruppen zu fördern. Darüber hinaus sollte ein erstes Standardisierungs- oder Validierungsdossier erstellt und einer geeigneten Stelle/Initiative vorgelegt werden, z. B. der OECD oder dem EU-Referenzlabor für Alternativen zu Tierversuchen (EURL ECVAM);
- Daten, die während des Entwicklungsprozesses und insbesondere zur Aufnahme in das Validierungs-/Standardisierungsdossier erstellt werden, müssen FAIR sein und über verfügbare Plattformen (z. B. die Informationsplattform für die Überwachung von Chemikalien - IPCHEM) weitergegeben werden. Die Daten für das Validierungs-/Standardisierungsdossier sind gemäß den bestehenden Leitlinien zu erstellen und in standardisierten Datenformaten zu speichern.
Die internationale Zusammenarbeit bei der Einführung neuer Methoden und/oder Modelle soll unter Einbeziehung der einschlägigen Akteure aus Wissenschaft, Behörden und Privatwirtschaft verbessert werden.
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, zu welchen Kapiteln des Strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen werden.
Im Rahmen dieses Themas eingereichte Vorschläge sollten Synergien mit den von der EU finanzierten Projekten des Themas HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-22 aufzeigen. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit der Europäischen Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC) im Hinblick auf deren Aufgabe der Bereitstellung der SSbD-Toolbox gefördert. In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit den oben genannten einschlägigen Projekten vorgesehen werden. Die Vorschläge sollten auch auf den umfangreichen Erfahrungen europäischer, nationaler oder regionaler Cluster/Plattformen und Initiativen wie der Malta-Initiative aufbauen, die sich mit der Validierung/Standardisierung von Methoden befassen.
Eine Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission kann in Bereichen von beiderseitigem Interesse in Bezug auf die Entwicklung neuer Methoden und deren breitere Anwendung in Betracht gezogen werden.
Synergien mit Horizont-Europa-Missionen werden, soweit relevant, gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
- EU-Strategien/Politiken und Verordnungen wie die (vorgeschlagene) Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, das EU-Umweltzeichen, REACH oder CLP können auf neuen Methoden und den damit verbundenen Daten für Chemikalien und Materialien aufbauen;
- Methoden und Daten werden in einem Format zur Verfügung gestellt, das es bestehenden Validierungsnetzen oder -gremien (z. B. dem EU-Referenzlaboratorium für Alternativen zu Tierversuchen (EURL ECVAM) oder der OECD) oder anderen Plattformen ermöglicht, einen Validierungs-/Standardisierungsprozess einzuleiten und eine breitere Akzeptanz der entwickelten neuen Methoden zu fördern;
- Industrie und Behörden haben Zugang zu innovativen Instrumenten für eine umfassendere Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung, die ein breiteres Spektrum von Chemikalien und fortgeschrittenen Werkstoffen, einschließlich Verbundwerkstoffen/Gemischen und Nanomaterialien, abdeckt und die Umsetzung des Rahmens für "Safe and Sustainable by Design" unterstützt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten werden voraussichtlich bei TRL 3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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