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Call-Eckdaten
Programme für Zivilgesellschaft, Medien, Menschenrechte und Demokratie für Bosnien und Herzegowina 2025-2026
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/185979/DD/ACT/BA
Termine
Öffnung
16.02.2026
Deadline
20.05.2026 17:00
Förderquote
80-90%
Budget des Calls
€ 5.700.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Stärkung der partizipativen Demokratie, des Schutzes der Menschenrechte und des EU-Annäherungsprozesses in Bosnien und Herzegowina durch einen verstärkten Beitrag der Zivilgesellschaft und der Medien.
Call-Ziele
Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
Schutz und Befähigung von Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um dazu beizutragen, dass alle Menschen in den vollen Genuss aller Menschenrechte kommen, seien es bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Rechte.
- Stärkung der Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Medien im EU-Integrationsprozess von Bosnien und Herzegowina durch den Aufbau eines gestärkten, gut informierten und koordinierten zivilgesellschaftlichen und Mediensektors, der aktiv zu politischen Reformen, demokratischer Regierungsführung und sozioökonomischer Entwicklung beiträgt.
- Befähigte Menschen, die alle Menschenrechte - bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle - in vollem Umfang genießen können, Stärkung des Menschenrechtsrahmens und Unterstützung der Demokratie im digitalen Zeitalter.
Die Prioritäten dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
Los 1: Beitrag zur Konsolidierung der Medienfreiheit, des Pluralismus und der Widerstandsfähigkeit in Bosnien und Herzegowina als zentrale Säule der demokratischen Staatsführung und der EU-Integration.
Los 2: Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in den Bereichen Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfungsnetzwerke.
Los 3: Förderung der Versöhnung und Vertrauensbildung in Bosnien und Herzegowina durch integrative Sport- und Kulturinitiativen, die den Dialog, die Achtung der Vielfalt und das bürgerschaftliche Engagement im Einklang mit den europäischen Werten fördern.
Los 4: Unterstützung des CSO-Ressourcenzentrums als landesweites zivilgesellschaftliches Expertenzentrum für den Aufbau von Kapazitäten, den Wissensaustausch und den politischen Dialog sowie die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Schlüsselakteure bei der Überwachung und Umsetzung von Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Wachstumsplan für Bosnien und Herzegowina und der EU-Integrationsagenda.
Los 5: Unterstützung des Schutzes und der Förderung von Menschenrechten und demokratischen Werten durch die Befähigung von Einzelpersonen, die Förderung einer partizipativen und repräsentativen Regierungsführung und die Gewährleistung, dass die digitale Transformation und künstliche Intelligenz der Menschenwürde und der Inklusion dienen.
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Erwartete Ergebnisse
Spezifische Sektoren oder Themen, auf die sich die Maßnahmen beziehen müssen, sind die folgenden (nicht vollständige Liste). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 11-16 des Aufrufs.
Los 1: Medien
- Freiheit und Unabhängigkeit der Medien, Gewährleistung freier, unabhängiger und vielfältiger Medien.
- Schutz von Journalist*innen und professionelle Standards zur Förderung des Qualitätsjournalismus.
- Medienkompetenz, digitale Fähigkeiten und Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinformation.
- Bekämpfung von Desinformation und Stärkung des Rechtsrahmens
- Bekämpfung schädlicher Inhalte und Angleichung an EU-Standards.
Los 2: Rechtsstaatlichkeit
- Richterliche Unabhängigkeit, Integrität und Leistungsfähigkeit
- Korruptionsbekämpfung, Transparenz und Rechenschaftspflicht
- Investigativer Journalismus und grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Ermittlungen.
- Überwachung und Analyse des öffentlichen Auftragswesens, staatlicher Beihilfen, Konzessionen und Hochrisikosektoren.
- Lobbyarbeit zum Schutz von Informanten, zur Umsetzung von Integritätsrahmen und Regeln für Interessenkonflikte.
- Überwachung und Berichterstattung über Vermögenserklärungen, Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums und Risiken der illegalen Bereicherung.
- Initiativen zur Korruptionsbekämpfung auf kommunaler Ebene und zivile Kontrolle der lokalen Verwaltung.
- Digitale Transparenzinstrumente und Plattformen mit offenen Daten, die eine öffentliche Kontrolle der Institutionen ermöglichen.
Los 3: Versöhnung durch Sport und Kultur
- Kultureller und akademischer Austausch und Dialog
- Aufbau von sozialem Zusammenhalt und sozialer Eingliederung
- Heilung und Traumabewältigung
- Engagement und Empowerment von Kindern und Jugendlichen
- Nachhaltige Entwicklung und langfristige Wirkung durch Investitionen in die Infrastruktur
- Zusammenarbeit zwischen Institutionen
Los 4: CSO-Ressourcenzentrum
- Gute Regierungsführung, Demokratie
- Bürger*innenschaftliches Engagement, Partizipation.
- Aufbau von Kapazitäten der Zivilgesellschaft und förderliches Umfeld
- Wirtschaftliche Entwicklung und lokale Regierungsführung
- EU-Reform und Umsetzung des Wachstumsplans
- Umwelt und Klimawandel, einschließlich Luftverschmutzung
Los 5: Menschenrechte und Demokratie
- Menschenrechte und Gleichberechtigung
- Menschenrechtsverteidiger
- Soziale Eingliederung und interkultureller Dialog
- Schutz vor Ausbeutung und Gefährdung
- Digitale Rechte und technologischer Fortschritt
- Menschenrechtsgesetzgebung und EU-Angleichung
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Hauptantragstellende:
- eine juristische Person sein
- nicht gewinnorientiert sein
- eine bestimmte Art von Organisation sein, z. B. eine Nichtregierungsorganisation, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft
- tatsächlich in Bosnien und Herzegowina und/oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen förderfähigen Land gemäß dem Basisrechtsakt NDICI-GE (Artikel 28 der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates) niedergelassen sein
- direkt für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den verbundenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren,
- sich nicht in einer der in Abschnitt 2.4 des Leitfadens aufgeführten Situationen befinden.
Der federführende Antragstellende muss mit dem (den) Mitantragstellenden wie nachstehend angegeben handeln. Für ALLE Lose: Der Hauptantragstellende muss mindestens 2 Mitantragstellende haben. Falls der federführende Antragstellende nicht tatsächlich in Bosnien und Herzegowina ansässig ist, muss er mit mindestens 2 Mitantragstellende zusammenarbeiten, die tatsächlich in Bosnien und Herzegowina ansässig sind.
Die Mitantragstellenden müssen die für den federführenden Antragstellenden selbst geltenden Zulassungskriterien erfüllen.
Der federführende Antragstellende und sein(e) Mitantragstellenden können mit verbundenen Einrichtungen handeln. Nur Einrichtungen, die mit den Antragstellenden (d.h. dem federführenden Antragstellende oder einem Mitantragstellenden) strukturell, insbesondere rechtlich oder kapitalmäßig verbunden sind.
Die vorgeschlagene(n) Maßnahme(n) müssen sich auf das gesamte Land erstrecken.
weitere Förderkriterien
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 36 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Um sich für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu bewerben, müssen sich die Organisationen in PADOR registrieren und ihren Antrag in PROSPECT einreichen (siehe Abschnitt 2.2.2 der Leitlinien). Ziel von PROSPECT ist es, die Verwaltung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen effizienter zu gestalten und den Organisationen der Zivilgesellschaft durch eine Reihe neuer Funktionen wie die Online-Einreichung und die Möglichkeit, den Status ihres Antrags online zu verfolgen, einen besseren Service zu bieten.
Alle Organisationen können weitere Informationen zu PROSPECT im Benutzerhandbuch und in den E-Learning-Videos finden. Sie können sich auch über das Online-Supportformular in PROSPECT an unser technisches Supportteam wenden.
Die Anträge müssen gemäß den Anweisungen in der Konzeptbeschreibung und den vollständigen Anträgen im Antragsformular für Finanzhilfen im Anhang zu diesen Leitlinien (Anhang A) eingereicht werden. Die Hauptantragsteller sollten sich strikt an das Format des Antragsformulars halten und die Absätze und Seiten in der richtigen Reihenfolge ausfüllen.
Die Antragstellenden müssen ihren Antrag in englischer Sprache stellen.
Diese Aufforderung wird unter einer Suspensivklausel veröffentlicht. Der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bereitgestellte indikative Gesamtbetrag beläuft sich auf 5.700.000 EUR, von denen 4.800.000 EUR aus dem GFK-Haushalt 2025 und 500.000 EUR aus dem bereits verfügbaren HRD-Haushalt 2025 finanziert werden, während indikativ 400.000 EUR aus dem HRD-Haushalt 2026 finanziert werden sollen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der im Gesamthaushaltsplan der Union für 2026 vorgesehenen Mittel (siehe Fußnote Nr. 1).
Im Einzelnen,
- Die Lose 1 bis 4 werden aus der Fazilität für die Zivilgesellschaft in Höhe von 4.800.000 EUR finanziert.
- LOS 5 wird mit 900.000 EUR aus dem thematischen Programm für Menschenrechte und Demokratie finanziert.
Vorläufige Aufteilung der Mittel nach Losen:
Los 1: Medien - 600.000 EUR
Los 2: Rechtsstaatlichkeit - 600.000 EUR
Los 3: Versöhnung durch Sport und Kultur - 1.000.000 EUR
Los 4: CSO Resource Center - 2.600.000 EUR
Los 5: Menschenrechte und Demokratie - 900.000 EUR
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor , nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
Wenn die für ein bestimmtes Los angegebene Zuweisung aufgrund unzureichender Qualität oder Anzahl der eingegangenen Vorschläge nicht verwendet werden kann, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die verbleibenden Mittel auf andere Lose umzuverteilen.
Umfang der Zuschüsse
Jeder unter Los 1 beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen:
- Höchstbetrag: 600.000 EUR
Jeder im Rahmen von Los 2 beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen:
- Höchstbetrag: 600.000 EUR
Jeder im Rahmen von Los 3 beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen:
- Höchstbetrag: 1.000.000 EUR
Jeder im Rahmen von Los 4 beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen:
- Höchstbetrag: 2.600.000 EUR
Jeder im Rahmen von Los 5 beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen:
- Höchstbetrag: 900.000 EUR
Jeder im Rahmen der Lose 1 bis 4 beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstprozentsätzen der förderfähigen Gesamtkosten der Aktion liegen:
- Mindestprozentsatz: 80 % der gesamten förderfähigen Kosten der Aktion.
- Maximaler Prozentsatz: 90 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme (siehe auch Abschnitt 2.1.4).
Der im Rahmen von Los 5 beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstprozentsätzen der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme liegen
- Mindestprozentsatz: 80 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme.
- Höchstprozentsatz: 95 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme (siehe auch Abschnitt 2.1.4).
- Der Restbetrag (d. h. die Differenz zwischen den Gesamtkosten der Maßnahme und dem beim öffentlichen Auftraggeber beantragten Betrag) muss aus anderen Quellen als dem Gesamthaushalt der Union oder dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden.
Call-Dokumente
Civil Society, Media, Human Rights and Democracy programmes for Bosnia and Herzegovina 2025-2026Civil Society, Media, Human Rights and Democracy programmes for Bosnia and Herzegovina 2025-2026(491kB)
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