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Call-Eckdaten
Setting up of Cross-Border Coordination Points
Förderprogramm
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Call Nummer
PPPA-2026-BRIDGEFOREU2
Termine
Öffnung
24.03.2026
Deadline
09.06.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.561.970,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 120.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die vorliegende Aufforderung zielt darauf ab, im Rahmen von BRIDGEforEU die operative Einrichtung von grenzüberschreitenden Koordinierungsstellen (CBCP) zu unterstützen. Ihr Hauptziel ist es, die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung dieser Stellen durch finanzielle Unterstützung zu unterstützen. Die Antragsteller sollten im Rahmen dieser Aufforderung Vorschläge einreichen, die den Prozess der operativen Einrichtung von grenzübergreifenden Koordinierungsstellen beschreiben.
Call-Ziele
Nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung können benachbarte Mitgliedstaaten "gemeinsame grenzüberschreitende Koordinierungsstellen" einrichten. Daher können Vorschläge von bereits eingerichteten gemeinsamen grenzübergreifenden Koordinierungsstellen oder von künftigen gemeinsamen grenzübergreifenden Koordinierungsstellen eingereicht werden. In solchen Fällen muss nur einer der MS, die die gemeinsame grenzübergreifende Koordinierungsstelle mitbegründen, das in Abschnitt 5 genannte Anerkennungsschreiben vorlegen.
Gemeinsame grenzübergreifende Projekte und künftige gemeinsame grenzübergreifende Projekte im Sinne der Verordnung zielen auf die Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse im grenzübergreifenden Kontext und in Land- oder Seegrenzregionen benachbarter Mitgliedstaaten ab.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Jegliche Tätigkeit für den operativen Aufbau der CBCP, wie z. B. (nur indikative und nicht erschöpfende Liste): Miete oder Kauf von Immobilien, digitaler Ausrüstung oder Systemen, Mobiliar und Büroausstattung; Beschaffung von Studien und Beratung zur Festlegung des Funktionsmodells der CBCP; Kauf von Büromaterial; Kauf von Design und Entwicklung von Webseiten; Rechtsberatung; rechtliche Bewertung der ersten bei der CBCP eingegangenen Dossiers (wie in Artikel 7 und 8 der Verordnung definiert);
Jegliche Kommunikationstätigkeit im Zusammenhang mit der CBCP.
Erwartete Ergebnisse
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die Einrichtung von 14 grenzübergreifenden Koordinierungsstellen gemäß der Verordnung (EU) 2025/925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2025 über ein "Instrument für Entwicklung und Wachstum in den Grenzregionen (BRIDGEforEU)" unterstützen, an denen etwa 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Sie müssen - mittels des Anerkennungsschreibens, das dieser Aufforderung als ANHANG 1 beigefügt ist - von einem MS als etablierte CBCP gemäß der Verordnung oder als zukünftige CBCP anerkannt sein.
- Juristische Personen oder "ständige Einrichtungen" im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der BRIDGEforEU-Verordnung sein; bitte beachten Sie, dass im Falle von "ständigen Einrichtungen" eine der juristischen Personen, aus denen sich die "ständige Einrichtung" zusammensetzt, den Antrag einreichen mussBitte beachten Sie, dass im Falle von "ständigen Einrichtungen" eine der Rechtspersonen, aus denen sich die "ständige Einrichtung" zusammensetzt, den Antrag für diese Aufforderung einreichen und darin angeben muss, dass sie rechtlich befugt ist, im Namen der ständigen Einrichtung zu handeln, um einen Antrag für diese Aufforderung einzureichen und im Falle der Gewährung eines Zuschusses alle möglichen künftigen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Kommission zu übernehmen.
- Sie müssen ihren Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten haben.
- Sie dürfen nicht im Rahmen der vorangegangenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu diesem Thema, d. h. "PPPA-2025-BRIDGEFOREU - Einrichtung von grenzüberschreitenden Koordinierungsstellen", für eine Förderung ausgewählt worden sein.
Jeder Antragsteller kann einen einzigen Antrag einreichen.
Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden (siehe oben). Da die Verordnung nicht für grenzüberschreitende Hindernisse in Grenzregionen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern gilt, sind Projekte zur Beseitigung von Grenzhindernissen ausschließlich an den Grenzen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten nicht förderfähig.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie von einem Mitgliedstaat als CBCP gemäß Artikel 4 der Verordnung anerkannt sind oder wenn ein Mitgliedstaat den Antragsteller als künftige CBCP anerkannt hat.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- ANERKENNUNGSSCHREIBEN: Schreiben eines Mitgliedstaats, in dem bestätigt wird, dass es sich bei dem Antragsteller entweder um eine etablierte CBCP gemäß der BRIDGEforEU-Verordnung oder um eine künftige CBCP handelt und dass der Mitgliedstaat den Vorschlag des Antragstellers unterstützt (die Vorlage für das Anerkennungsschreiben ist dieser Aufforderung als ANHANG 1 beigefügt).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document PPPA-2026-BRIDGEFOREU2Call Document PPPA-2026-BRIDGEFOREU2(276kB)
