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Call-Eckdaten
Demonstrationsprojekt für erschwinglichen Wohnraum
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-RESILIENCE-01-44
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 00:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
ca. € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Die industrielle Symbiose zwischen den wichtigsten Partnern, die am Bau und der Renovierung von Sozialwohnungen beteiligt sind, muss gefördert werden. Die lokale und regionale Dimension ist wichtig, da die lokalen Energie- und Versorgungsnetze, die angrenzenden industriellen Infrastrukturen und die verfügbaren Nebenprodukte und Dienstleistungen in solchen Vierteln in einem ganzheitlichen und integrierten Ansatz berücksichtigt werden müssen.
Gegebenenfalls können sich die Projekte mit COVID-19-bezogenen Herausforderungen und Chancen befassen, z. B. mit der Umstrukturierung von Wohngebieten und -bezirken, der Umwandlung von Bürogebäuden in Wohneinheiten, dem (generationenübergreifenden) Wohnen, mit Wohneinrichtungen, die neuen Standards und Bedürfnissen in Bezug auf das Arbeitsleben gerecht werden, mit Stadtvierteln, die die lokale Wirtschaftstätigkeit ankurbeln und neue unternehmerische Möglichkeiten eröffnen, mit Energiepreisschocks, gestiegenen Materialkosten usw.
Bei der Ausarbeitung des Vorzeigeviertels wird von den Projekten erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Identifizierung von Bezirken, die "startklar" sind oder sich zumindest in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, das die Integration einer "Extra-Meile" in Bezug auf einen oder mehrere Innovationsbereiche ermöglicht.
- Als Grundvoraussetzung sollten Aspekte der Energieeffizienz und der Wärmedämmung bereits in das Sanierungskonzept integriert sein; möglicherweise unter Einbeziehung lokaler erneuerbarer Energieerzeugung und Energiegemeinschaften.
- Erzielung von Ergebnissen, die für andere Bezirke replizierbar sind. Replizierbar" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Ergebnisse der Demonstrationsprojekte (z. B. Know-how, innovative Lösungen, Machbarkeitsnachweis, neue Geschäftsmodelle, angepasste und skalierte Technologienutzung, politische Empfehlungen, Leitlinien, Prototypen, Demonstratoren, Datenbanken und Datensätze, geschulte Forscher, neue Infrastrukturen, Netzwerke) direkt nutzbar oder übertragbar sein sollten, um nach Projektende umgesetzt zu werden. Die Ergebnisse sollten in geeigneter Weise dokumentiert werden, um Akteuren in anderen Gebieten außerhalb des Projekts, die an der Anwendung oder Anpassung der Lösungen an ihren spezifischen Kontext interessiert sind, als Orientierung zu dienen.
- Planen Sie Maßnahmen zur Überwindung relevanter Hindernisse für die Renovierung auf Bezirksebene (z. B. gesetzliche Beschränkungen, mangelndes Vertrauen zwischen verschiedenen Akteuren, Mangel an privaten Investoren und Bewusstsein für das Potenzial des integrierten Ansatzes);
- Gewährleistung einer Mehrheit (+50%) an Sozialwohnungen, wobei der Schwerpunkt auf der Erschwinglichkeit der verbleibenden Wohnungen liegt.
- Sicherstellen, dass potenzielle negative Auswirkungen wie Energiearmut, Gentrifizierungseffekte, Creaming und "Renovierungen" oder "Ghettoisierung" berücksichtigt werden und dass die Bewohner einbezogen werden.
In Bezug auf die Projektgestaltung und -methodik sollten die Vorschläge Folgendes umfassen:
- Die Entwicklung eines ehrgeizigen, aufgabenorientierten, qualitativ hochwertigen Co-Design-Prozesses, der auf der Beteiligung von Bürgern und Interessenvertretern sowie auf multidisziplinärer und Mehrebenen-Zusammenarbeit basiert Ein ehrgeiziger und glaubwürdiger Ausführungsplan, der die Herausforderungen und Ressourcen eines bestimmten Gebiets (z. B. eines Viertels, eines Bezirks, eines Ökosystems) in Bezug auf Nachhaltigkeit (im Einklang mit dem Europäischen Green Deal), Inklusivität (einschließlich sozialem Zusammenhalt, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit) und Ästhetik (einschließlich Funktionalität, Komfort, Attraktivität usw.) identifiziert und analysiert.
- Einführung einer ersten Reihe von Lösungen als Demonstratoren innerhalb eines zweijährigen Zeitrahmens, begleitet von einer strengen Methodik zur Bewertung der Auswirkungen. Beteiligung an der Erprobung der Innovationsmaßnahmen im Rahmen der Demonstrationsprojekte mit internationalen Experten.
- Ein detaillierter Fahrplan für die Umsetzung mit einem nachhaltigen Finanzplan, der potenzielle und erhebliche zusätzliche Investitionen auf der Grundlage der Einbeziehung und Partnerschaften mit verschiedenen Akteuren (nationale, regionale, lokale, öffentliche und private Quellen) aufzeigt.
- Von den Projekten wird erwartet, dass sie im Rahmen der Initiative für erschwinglichen Wohnraum an Vernetzungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene teilnehmen.
- Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus leisten, indem sie mit der Neuen Europäischen Bauhaus-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Aktionen der Initiative interagieren und Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
Im Zusammenhang mit diesem Thema sind die geografischen Gebiete der Europäischen Union und der assoziierten Länder die Regionen der NUTS-Ebene 1 der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der assoziierten Länder, für die sie definiert sind. Im Falle der assoziierten Länder ohne NUTS-Klassifikation ist das Land als Ganzes als ein geografisches Gebiet zu betrachten:
- Liste der assoziierten Länder, die nicht durch die NUTS-Ebene 1 definiert sind: Armenien; Bosnien und Herzegowina; Färöer Inseln; Georgien; Kosovo; Israel; Moldawien; Tunesien; Ukraine.
- Liste der nicht durch die NUTS-Ebene 1 definierten Länder, mit denen Assoziierungsverhandlungen geführt werden oder deren Assoziierung unmittelbar bevorsteht: Marokko.
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Erwartete Ergebnisse
- Demonstration von Innovationen bei der Renovierung oder dem Bau von Sozialwohnungsvierteln, um replizierbare Demonstratoren oder "Leuchtturmquartiere für erschwinglichen Wohnraum" zu schaffen, die den Grundsätzen der Initiative für erschwinglichen Wohnraum entsprechen und im weiteren Sinne die Werte und das Konzept des Neuen Europäischen Bauhauses berücksichtigen. Die Demonstrationsprojekte können zu einem intelligenten Nachbarschaftskonzept beitragen, bei dem die Lebensqualität der lokalen Gemeinschaften und der Bewohner im Vordergrund steht.
- Im Rahmen des Projekts sollen sektorübergreifende Industrie- und Multi-Stakeholder-Partnerschaften auf lokaler Ebene mobilisiert werden, um neue Prozesse, Methoden oder Technologien für erschwinglichen Wohnraum zu entwickeln, anzupassen und zu entwerfen (durch die Entwicklung eines oder mehrerer innovativer Teilbereiche), wobei der Schwerpunkt auf KMU liegt, die im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, der Renovierung und Entwicklung tätig sind. Beispiele hierfür sind KMU in den Bereichen Bauwesen, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, modulares Bauen, intelligentes Wohnen, Ökodesign, sozialer Wohnungsbau usw. Auch die Einbeziehung anderer Interessengruppen, die keine KMU sind, wie Bewohner, soziale und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, zivilgesellschaftliche Akteure und Behörden, wird entscheidend sein, um maßgeschneiderte und zweckmäßige Innovationen zu fördern;
- Die Demonstratoren sollten die "Extra-Meile" gehen und Kontinuität im Sinne eines stärker integrierten Renovierungs- oder Neubaukonzepts auf Bezirksebene beweisen, indem sie einen oder mehrere innovative Teilbereiche demonstrieren:
- Angepasste und erschwingliche technologische Innovationen, die die Lebensqualität für lokale Gemeinschaften und Bewohner, die Zugänglichkeit, den Zugang zu (sozialen) Dienstleistungen, die Verbesserung des Zusammenlebens der Bewohner und die Interaktion mit Anbietern von Sozialwohnungen fördern.
- Soziale Innovation zur Bewältigung spezifischer sozialer Herausforderungen in Wohnvierteln und Nachbarschaften. Beispiele hierfür könnten Modelle sein, die das Wohlbefinden der Bewohner verbessern, Grundbedürfnisse und Dienstleistungen ansprechen, neue Formen des Wohnens und der Wohnorganisation wie generationenübergreifende und gemischte Wohnformen und eine zugängliche Architektur fördern, die offen für kulturelle und kreative Innovationen ist. Soziale Innovation kann auch soziale Geschäftsmodelle fördern, die wirtschaftliche Aktivitäten auf Stadtteil- oder Quartiersebene begünstigen.
- Innovative Partnerschafts- und Engagementmodelle: Projekt-, Finanz-, Investitions- und Geschäftsmodelle, die auf Inklusivität und Zusammenarbeit beruhen, sowie Partnerschaftsmodelle, die die Einbindung der Akteure in den Bauprozess verbessern. Beispiele hierfür sind kooperative Modelle für den Wohnungs- und Versorgungssektor (genossenschaftlicher Wohnungsbau, gemeinschaftlicher Landfonds), die Nutzung von Modellen für soziales Engagement, um die Bewohner zu befähigen und einzubinden, öffentlich-private Partnerschaften und Impact-Investment-Programme, Planung nach der Renovierung und räumliche Organisation, die eine sozioökonomische Wiederbelebung des Stadtteils ermöglichen.
- Grüne Innovation. Beispiele hierfür könnten sein: Ressourceneffizienz, zirkuläre und umweltfreundliche Techniken während des Bauprozesses sowie Einrichtungen und Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Ambitionen des Wohnraums nach Abschluss der Bauarbeiten (z. B. Integration von Grünflächen, Verbesserung der biologischen Vielfalt, Landschaftsgestaltung, Wasser-, Abfall- und Energiemanagement, gemeinsame Verbrauchsmodelle, Bereitstellung sauberer Mobilität, Grünflächen, städtische Landwirtschaft, Luftqualität, Überwachungsinstrumente usw.) sowie die Einrichtung eines Positiv-Energie-Bezirks.
Die Replizierbarkeit der durch das Projekt demonstrierten innovativen Lösungen ist wichtig. In diesem Sinne sollten relevante Indikatoren und Metriken mit Ausgangswerten im Vorschlag klar angegeben werden.
Effektive Erfassung und Verbreitung von Erkenntnissen und wichtigen Innovationsergebnissen, um die Umsetzung der Symbiose von Industrie und Stadt zu unterstützen, Anschluss an europäische Praxisgemeinschaften, die durch die Initiative für erschwinglichen Wohnraum und das Neue Europäische Bauhaus oder andere relevante Initiativen wie die Europäische Städteagenda entstanden sind.
Das Endziel der vorgeschlagenen Aktion ist es, eine Reihe von Leuchtturmquartieren für erschwinglichen Wohnraum zu schaffen, die jeweils einen anderen Ansatz verfolgen und sich auf einen oder eine Kombination verschiedener innovativer Aspekte konzentrieren.
Die vorgeschlagene Aktion unterstützt die Initiative Neues Europäisches Bauhaus und erschwinglicher Wohnraum, da die Leuchtturmviertel die Anwendung der Praktiken des Neuen Europäischen Bauhauses zeigen sollten, die sich auf die Mitgestaltung mit der betroffenen Bevölkerung sowie auf deren verbesserte Erlebnisqualität (auch im Hinblick auf die ästhetische oder kulturelle Bedeutung) infolge der Renovierung und des Baus von Sozialwohnungsvierteln konzentrieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das Demonstrationstätigkeiten in verschiedenen geografischen Gebieten der Europäischen Union und der assoziierten Länder abdeckt, werden Zuschüsse zunächst dem Antrag gewährt, der nach dem in den allgemeinen Anhängen D und F von Horizont Europa beschriebenen Standardverfahren den höchsten Rang einnimmt, gefolgt von anderen Anträgen, die unter den Anträgen, die die komplementärste geografische Abdeckung gewährleisten, den höchsten Rang einnehmen, vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte. Bei der Bewertung der geografischen Abdeckung wird der Standort der Demonstrationsaktivitäten des Antrags berücksichtigt, nicht der Standort der Teilnehmer/Begünstigten des Antrags.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 2(791kB)
Kontakt
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