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Call-Eckdaten
Projekte zu gesetzgeberischen und politischen Prioritäten in den Bereichen Natur und Biodiversität sowie Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität - Digitalisierung von Umweltprüfungen und Genehmigungsverfahren
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
Call Nummer
LIFE-2026-PLP-NAT-ENV
Termine
Öffnung
21.04.2026
Deadline
22.09.2026 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) werden die potenziellen Umweltauswirkungen von vorgeschlagenen Projekten, Plänen und Programmen vor der Genehmigung oder Zulassung bewertet. Das derzeitige Verfahren zur Durchführung von UVP und SUP ist oft manuell und fragmentiert und steht vor Herausforderungen wie der Notwendigkeit, komplexe Datensätze/Eingaben von verschiedenen Interessengruppen/Umweltauswirkungen zu verarbeiten, oft in einem grenzüberschreitenden Kontext, was zu Verzögerungen und erhöhten Kosten führt.
Call-Ziele
Es gibt auch parallel durchgeführte Folgenabschätzungen im Rahmen der UVP-Richtlinie (EIAD), der SUP-Richtlinie (SEAD), der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie (HD, BD) oder der Wasserrahmenrichtlinie (WFD), die so weit wie möglich so durchgeführt werden sollten, dass unnötige Belastungen und Doppelarbeit vermieden werden. Diese Prozesse müssen gestrafft werden, um sie effizienter und transparenter zu machen.
Die Richtlinie über Industrieemissionen (IED) ist das wichtigste EU-Instrument zur Regelung von Schadstoffemissionen aus großen Industrieanlagen sowie aus großen Schweine- und Geflügelfarmen. Ziel der IED ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, indem die schädliche industrielle Verschmutzung reduziert wird.
Die IED bietet einen Genehmigungsrahmen und befasst sich mit Emissionen, Ressourceneffizienz und Abfallerzeugung. Die IED schreibt einen integrierten Ansatz für Genehmigungsanträge vor, bei dem mehrere Umweltaspekte (Luft, Wasser, Boden) gemeinsam betrachtet werden. Anlagen, die unter die Richtlinie fallen, müssen gemäß einer von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigung betrieben werden, die die in der IED festgelegten Grundsätze und Bestimmungen widerspiegelt. Dazu gehören auch die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT), die als Durchführungsbeschlüsse der Kommission angenommen werden und den Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten als Referenz für die Ausarbeitung der Genehmigungsbedingungen dienen.
Die IED enthält Bestimmungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und schreibt Transparenz vor, so dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über Genehmigungen und Emissionen hat. Die überarbeitete IED verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 31. Dezember 2035 Systeme für die elektronische Genehmigung von Anlagen zu entwickeln und einzuführen. Diese Systeme werden den Verwaltungsaufwand für Betreiber und zuständige Behörden verringern, den öffentlichen Zugang zu Informationen verbessern und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Genehmigungsverfahren erleichtern.
EIAD, SEAD und IED sind zwar getrennte Rechtsvorschriften, doch sind sie in ihren Zielen zum Schutz der Umwelt miteinander verbunden. Projekte, die der IED unterliegen, können aufgrund ihrer potenziellen Umweltauswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Durch die Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Entscheidungsträger über die Umweltauswirkungen der vorgeschlagenen Tätigkeiten informiert, was wiederum die Genehmigungsbedingungen nach der IED beeinflussen kann. Alle diese Rahmenwerke erfordern eine sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Informationen, die bei den Konsultationen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - sei es in der Planungs- oder in der Projektphase - gesammelt werden, können für die Festlegung geeigneter Bedingungen in den IED-Genehmigungen wertvoll sein. Die in einer Umweltverträglichkeitsprüfung ermittelten Maßnahmen und Bedingungen können in die betrieblichen Anforderungen an die Einhaltung und Überwachung einer IED-Genehmigung aufgenommen werden. Grenzüberschreitende Konsultationen erhöhen die Komplexität der Verfahren und können letztlich zu administrativen Hürden führen, wenn sie nicht nahtlos und effizient durchgeführt werden. Die Digitalisierung von Prozessen kann viel dazu beitragen, Umweltprüfungen und den damit verbundenen Informationsaustausch zwischen Behörden und Projektträgern/anderen Interessengruppen/der konsultierten Öffentlichkeit innerhalb eines bestimmten Mitgliedstaats oder zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten zu rationalisieren.
Dieses Projekt steht im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und der Digitalen Strategie, indem es die digitale Transformation und die ökologische Nachhaltigkeit fördert. Um das Wissen und die Anwendung von E-Permitting zu verbessern, wird das Projekt auch Schulungen und den Aufbau von Kapazitäten vorsehen.
Die Hauptziele dieses Projekts sind:
- Rationalisierung der Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen verschiedener Rechtsvorschriften (SEAD, EIAD, HD, WRRL, IED), auch durch die Einführung digitaler Tools, die die Datenerfassung, den Datenaustausch und die Bewertungen standardisieren, wobei nach Möglichkeit auf modernste Tools wie automatisierte Digitalisierungsdienste, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), zurückgegriffen wird.
- Verbesserung der Transparenz und Zugänglichkeit von Daten und Informationen, die im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen erhoben werden, für die Beteiligten, um die Öffentlichkeit stärker einzubeziehen.
- Verringerung des Zeit- und Kostenaufwands für die Durchführung von Umweltprüfungen bei gleichzeitiger Beibehaltung oder Verbesserung ihrer Genauigkeit und Qualität.
- Förderung der Integration und Rationalisierung von Prozessen im Rahmen verschiedener Richtlinien, zumindest der Wasserrahmenrichtlinie, des HD, des EIAD, des SEAD und der IED. Es wird Umweltprüfungen und schließlich Genehmigungen in allen Mitgliedstaaten erleichtern und eine nahtlose Interoperabilität und einen effektiven Datenaustausch gewährleisten.
- Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten und des Wissenstransfers durch Schulung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Beteiligten bei der Einführung von elektronischen Genehmigungs- oder Beurteilungssystemen, wie in der überarbeiteten IED gefordert, durch die Entwicklung von Schulungsmaterialien und die Durchführung von Schulungen für die Beteiligten, einschließlich der öffentlichen Verwaltung, Planungs-/Genehmigungsbehörden, Justizbehörden, Inspektor*innen usw.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das Projekt würde:
- Höhere Effizienz und Schnelligkeit: Durch die Entwicklung standardisierter digitaler Werkzeuge werden die Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren gestrafft und effizienter. Dies wird die für Genehmigungen und Bewertungen benötigte Zeit verkürzen, was sowohl den Behörden als auch den Unternehmen zugutekommt.
- Verringerung des Verwaltungsaufwands: Automatisierung, gestraffte Arbeitsabläufe und die Integration von Prozessen werden Redundanzen und potenzielle Doppelarbeit minimieren und können zu Kosteneinsparungen führen.
- Verbesserung der Transparenz und des öffentlichen Engagements: Digitale Werkzeuge und Plattformen erleichtern den Zugang zu Informationen, erhöhen die Transparenz, verbessern den Zugang der Öffentlichkeit und fördern das Engagement der Beteiligten.
- Erhöhung der Akzeptanz digitaler Lösungen: Das Projekt wird die Möglichkeit bieten, digitale Lösungen zu entwickeln und zu erproben, die vor Ort zu mehr Effizienz führen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand verringern, so dass sie auch von anderen Mitgliedstaaten oder Regionen genutzt werden können.
- Verbesserung der Einhaltung von Vorschriften und des Umweltschutzes: Rationalisierte Prozesse werden eine wirksamere Überwachung und Einhaltung von Umweltvorschriften unterstützen.
- Kapazitätsaufbau und Qualifizierung sicherstellen: Gezielte Schulungsprogramme werden Behörden und Interessengruppen in die Lage versetzen, sich in den neuen digitalen Systemen zurechtzufinden.
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Erwartete Ergebnisse
Durchführung von Pilotprojekten:
Ermittlung von Regionen/Gebieten/Gebieten, die gemeinsam drei oder mehr Mitgliedstaaten abdecken, in denen die Digitalisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Genehmigungsverfahren verbessert werden könnte, und Initiierung entsprechender Pilotprojekte. Diese Pilotprojekte sollten einen oder mehrere der folgenden Aspekte umfassen:
- Pilotierung standardisierter digitaler Werkzeuge und Plattformen, die später von allen Mitgliedstaaten für die Genehmigung, die Vorabgenehmigung und die Umweltverträglichkeitsprüfung genutzt werden können.
- Gewährleistung einer nahtlosen Interoperabilität über die Grenzen hinweg, auch um den Datenaustausch zwischen den Behörden sowie eine wirksame Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erleichtern, mit Blick auf eine mögliche Ausweitung und grenzüberschreitende Konsultation in allen Mitgliedstaaten.
- Integration von KI und Datenanalytik zur Verbesserung der Datenverarbeitung und zur Unterstützung der Entscheidungsfindung.
Die Pilotprojekte werden als Testumgebung für innovative digitale Lösungen dienen und dazu beitragen, die Ansätze vor einer groß angelegten Umsetzung zu verfeinern. Sie werden die Rationalisierung und Integration verschiedener Verfahren erleichtern, z. B. im Rahmen der WRRL, des HD, des EIAD, des SEAD und/oder der IED, und auch zur Entwicklung integrierter digitaler Plattformen mit möglicher Unterstützung durch KI- und Datenanalysetools beitragen. Diese Aktivitäten dienen der Straffung von Prozessen, dem Abbau von Redundanzen, der Vermeidung von Doppelarbeit und der Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für Unternehmen und andere Akteure.
Unterstützung für Schulungen und den Aufbau von Kapazitäten:
Ergänzend zu den digitalen Pilotprojekten sollte der Vorschlag die Weiterbildung von Behörden (wie Planungs-/Genehmigungs-/Umweltbehörden usw.) unterstützen, die an Genehmigungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligt sind, sowie die Entwicklung von Leitlinien/Empfehlungen für die Mitgliedstaaten zu Umweltverträglichkeitsprüfungen/Erlaubniserteilungen im Rahmen von IED, HD, WRRL, EIAD und/oder SEAD. Die Ausbildungsaktivitäten können Folgendes umfassen:
- Organisation von Workshops und Veranstaltungen zum Wissensaustausch für zuständige Behörden und Projektentwickler*innen;
- Entwicklung und Bereitstellung von Schulungsmaterialien und -modulen zu E-Permitting, Umweltverträglichkeitsprüfungen und damit zusammenhängenden EU-Rechtsrahmen wie den oben genannten Richtlinien.
- Erstellung von Leitfäden und Sammlung bewährter Praktiken für die Umsetzung von E-Permitting-Systemen und die Digitalisierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.
- Unterstützung des Wissensaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, um die Rationalisierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erleichtern und die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen zu fördern.
Die für Ausbildung und Kapazitätsaufbau vorgesehenen Mittel sollten auf 10 % des Gesamtbudgets begrenzt werden.
Es wird empfohlen, dass dem Konsortium technologische Partner mit Fachkenntnissen im Bereich der Digitalisierung sowie Expert*innen für Umweltprüfungen und Genehmigungen angehören. Das Konsortium muss sicherstellen, dass die Projektdaten innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) gespeichert und verarbeitet werden und dass geeignete Schutzmaßnahmen gemäß den geltenden Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften der Union angewandt werden.
Ist die Verarbeitung von Daten außerhalb der EU/des EWR für bestimmte Forschungszwecke technisch notwendig, muss das Konsortium eine solche Verarbeitung ordnungsgemäß begründen, die Bewilligungsbehörde informieren und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union, einschließlich der Datenschutzbestimmungen, gewährleisten.
Werden im Rahmen des Projekts Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI) eingesetzt, so sollten Lösungen bevorzugt werden, die auf einer Infrastruktur in der EU/im EWR gehostet und betrieben werden.
Projektdaten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Bewilligungsbehörde nicht zur Schulung oder Verbesserung externer KI-Modelle oder -Dienste verwendet werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Dem Konsortium müssen mindestens die zuständigen Behörden der Regionen/Gebiete/Gebiete in jedem der Interventionsländer angehören.
Dem Konsortium müssen Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten angehören.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen zu den Teilnehmern (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2026-PLPCall Document LIFE-2026-PLP(773kB)



