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Call-Eckdaten
Technische Unterstützung bei der Vorbereitung von CLIMA SIPs
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2026-TA-PP-CLIMA-SIP
Termine
Öffnung
21.04.2026
Deadline
22.09.2026 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 70.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Vorbereitung und Einreichung von strategischen integrierten Klimaprojekten (SIPs-CLIMA).
Call-Ziele
Strategische integrierte Klimaprojekte (SIPs-CLIMA)
Die CLIMA-SIP-Projekte unterstützen die Umsetzung von Klimastrategien oder -aktionsplänen auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene, die von Mitgliedstaaten oder Drittländern entwickelt wurden, die mit den Behörden des LIFE-Programms assoziiert sind, und die durch spezifische EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Klima oder Energie oder durch die Politik der Union vorgeschrieben sind, wobei sichergestellt wird, dass die Interessengruppen einbezogen werden, und die Koordinierung mit mindestens einer anderen Finanzierungsquelle der Union, der Mitgliedstaaten oder des Privatsektors und deren Mobilisierung gefördert wird.
- Das CLIMA SIPs-Projekt wird auf die folgenden Pläne und Strategien abzielen
- Nationale Energie- und Klimapläne (NECP) und langfristige Strategien (LTS) gemäß der EU-Verordnung über die Governance der Energieunion und Klimamaßnahmen (EU) 2018/1999.
- Nationale Anpassungsstrategien und -pläne gemäß Artikel 5 der Verordnung 2021/1119 ("Europäisches Klimagesetz") oder regionale Anpassungsstrategien oder Aktionspläne.
- Städtische oder kommunale Aktionspläne, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben, einschließlich Plänen und Maßnahmen für klimaneutrale Städte, z. B. im Rahmen der EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" und Pläne für nachhaltige städtische Mobilität.
- Nationale, regionale oder branchen- bzw. sektorspezifische Strategien oder Pläne zur Verringerung der Treibhausgasemissionen oder Fahrpläne für die Wirtschaft, die zur Klimaneutralität beitragen.
- in großem territorialen Maßstab, insbesondere regional, multiregional, national, transnational. Ein mehrstädtischer Ansatz oder ein kleinerer territorialer Maßstab kann ebenfalls akzeptabel sein, solange das Projekt wesentliche Auswirkungen hat.
- unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure und
- einen Koordinierungsmechanismus für die Finanzierung ergänzender Maßnahmen enthalten, die für die vollständige Umsetzung des Plans oder der Strategie erforderlich sind.
Der koordinierende Begünstigte muss einen vollständigen CLIMA-SIP-Vorschlag als Antwort auf eine spezielle LIFE-Aufforderung zur Einreichung von SIPs im Rahmen des Teilprogramms Klimaschutz und Anpassung vor Ende des TA-PP-Projekts einreichen.
Das Einreichungs- und Auswahlverfahren für SIPs basiert auf einem zweistufigen Verfahren, das wie folgt organisiert ist: Einreichung einer Konzeptbeschreibung (Stufe 1), gefolgt von einem vollständigen Vorschlag (Stufe 2).
Die für die Umsetzung der Pläne und/oder Strategien zuständigen Behörden beteiligen sich an den Vorschlägen für die SIPs, entweder als Antragstellende oder, in begründeten Fällen, als Projektpartner.
Die Antragstellenden müssen sicherstellen, dass die angestrebten Pläne oder Strategien für einen CLIMA-SIP-Vorschlag in Frage kommen. Insbesondere muss der Plan bzw. die Strategie vor Ablauf der Frist für die Einreichung des vollständigen Vorschlags, die in der Regel vor dem Enddatum des TA-PP-Projekts liegt, formell angenommen werden.
Der im Rahmen des TA-PP-CLIMA-SIP-Projekts ausgearbeitete CLIMA-SIP-Vorschlag muss für eine LIFE-Finanzierung in Frage kommen und eine gute Qualität aufweisen. Erfüllt der endgültige SIP-CLIMA-Vorschlag jedoch nicht die Förderfähigkeits- und Qualitätsstandards, weil der Begünstigte schlecht arbeitet, nachlässig ist oder Fehler macht, behält sich die Bewilligungsbehörde das Recht vor,:
- alle geleisteten Vorfinanzierungen zurückzufordern und
- alle TA-Projektkosten für nicht förderfähig zu erklären.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein Vorschlag für ein Projekt zur technischen Unterstützung bei der Vorbereitung eines strategischen integrierten Klimaprojekts (TA-PP-CLIMA-SIP) soll den Antragstellenden bei der Vorbereitung eines qualitativ hochwertigen, förderfähigen vollständigen Vorschlags für ein strategisches integriertes Projekt (SIP) unterstützen, das auf eine förderfähige Strategie oder einen förderfähigen Plan ausgerichtet ist.
Aus dem Vorschlag muss hervorgehen, dass die vorgeschlagene Maßnahme im Interesse der Union liegt, da sie zu mindestens einem der allgemeinen Ziele des LIFE-Programms beiträgt (Artikel 3 der LIFE-Verordnung).
Erwartete Ergebnisse
Das übergeordnete Ziel eines TA-PP-CLIMA-SIP-Projekts ist die Ausarbeitung eines SIP-Vorschlags im Rahmen des Unterprogramms Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Daher müssen alle Aktivitäten, die im Rahmen des TA-PP-Projekts durchgeführt werden, dessen Ziel direkt unterstützen und zu dessen Erreichung beitragen.
Grundsätzlich müssen alle Aktivitäten, die in das TA-PP-Projekt aufgenommen werden, neu und zusätzlich zu den Arbeiten sein, die der Antragsteller vor der Einreichung des TA-PP-Vorschlags durchgeführt oder begonnen hat.
Zu den Aktivitäten können gehören (nicht erschöpfende Liste)
- Einstellung von neuem Personal und Schulung für die Entwicklung und Erstellung von SIP-Vorschlägen,
- Beauftragung externer Unterstützung für die Ausarbeitung des SIP-Konzepts und des vollständigen Vorschlags und/oder das Schreiben des Vorschlags,
- Sammlung von Daten für die SIP-Vorbereitung (z. B. Finanzierungsquellen),
- Entwicklung von Finanzierungsplänen (falls nicht bereits Teil des gezielten Aktionsplans oder der Strategie),
- Kartierung ergänzender Maßnahmen und potenzieller Finanzierungsquellen,
- Vernetzung, Konsultation und Koordinierung für die Vorbereitung und Erstellung des SIP,
- Erfassung und Einbindung von Interessengruppen, die an dem bevorstehenden strategischen integrierten Projekt beteiligt werden sollen,
- Erstellung, Vorbereitung und Einreichung eines SIP-Konzepts und eines vollständigen Vorschlags.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Projekte für technische Hilfe (TA-PP) sollen die für die Durchführung der Pläne, Strategien oder Aktionspläne im Zusammenhang mit den anstehenden SNAPs oder SIPs zuständigen Behörden unterstützen, indem sie ihnen ermöglichen, ihre SNAP- und SIP-Anträge vorzubereiten und einzureichen.
Die für die Pläne, die Strategie oder den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie auch nicht als Koordinator teilnehmen, sollte aber in jedem Fall Teil des TA-PP-Projektkonsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr abdeckt, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Besondere Regeln gelten für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden. Diese Einrichtungen dürfen keine geförderte Rolle übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle
- Informationen zu den Teilnehmenden (einschließlich früherer Projekte, falls vorhanden)
- Unterstützungsbekundungen (fakultativ)
- sonstige Anhänge (fakultativ).
Die Vorschläge sind auf maximal 30 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2026-TA-PPCall Document LIFE-2026-TA-PP(824kB)
