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Call-Eckdaten
Drehkreuze für Kreislaufwirtschaft für Regionen mit nahezu Null-Emissionen, die industrielle Symbiose und einen kooperativen Ansatz für schwerindustrielle Cluster und umliegende Ökosysteme anwenden (Processes4Planet-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 1: Klimaneutrale, zirkuläre und digitalisierte Produktion
Call Nummer
HORIZON-CL4-2023-TWIN-TRANSITION-01-37
Termine
Öffnung
08.12.2022
Deadline
20.04.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 15.000.000,00 und € 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft zu erreichen, indem Konzepte für Kreislaufwirtschaftszentren (H4Cs) demonstriert werden, die Kreislaufwirtschaft innerhalb der Prozessindustrien und darüber hinaus gefördert wird und das Innovationsportfolio der Partnerschaft in Richtung der "First of a kind"-Demonstratoren vorangetrieben wird, um das Risiko von Investitionen für eine spätere Einführung zu verringern. (P4Planet operative Ziele 8 und 9).
Call-Ziele
Ein industrielles Symbiose-Demonstrationszentrum sollte Infrastrukturen (z. B. Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von Industrieabfällen, Nebenprodukten und Wasser, Flüssigkeitsnetze, digitale Infrastrukturen) sowie Energienetze und -netze (z. B. intelligente Betriebsplanung, Integration von Fernwärme, digitale Kraftwerke einschließlich dezentraler Erzeugung, saisonale Speicherung, Integration von Biomasse und Wärmepumpen) integrieren. Die beteiligten Industrien sollten ihre Ressourceneffizienz, die Wärmerückgewinnung, die Integration erneuerbarer Energien, die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger und/oder die Einführung von CCU vor Ort unterstützen oder sich auf die CCS-Logistik vorbereiten. Der vorgeschlagene Demonstrator sollte umfassend zeigen, wie Symbiose und sektorübergreifende Zusammenarbeit den grünen Übergang durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Infrastrukturinvestitionen auslösen können.
Die Vorschläge sollten die folgenden Aspekte behandeln:
- Entwicklung von Systemlösungen, die zu einem Hub for Circularity (H4C) für nahezu Null-Emissionen führen, wie oben beschrieben;
- (Co-)Design und Anpassung bestehender Prozesse zur Integration neuer Lösungen (Energie- und Massenstromkopplung, Infrastruktur und Logistik) und zur Nutzung neuer Synergien zwischen den Sektoren;
- Nutzung digitaler Modellierungswerkzeuge und Erfassungssysteme als Grundlage für ein dynamisches Ressourcenmanagement, einschließlich Informationen über Mengen und Charakterisierung von Material-, Komponenten- und Produktströmen im Hinblick auf eine vollständig integrierte Ökobilanz;
- Einrichtung von IT-Infrastrukturen und -Werkzeugen, die eine sichere Grundlage für die integrierte Verwaltung und die Wahrung der Vertraulichkeit sensibler Daten bieten; diese müssen sich nicht unbedingt am selben Ort wie der Demonstrator befinden und den Bedürfnissen mehrerer Knotenpunkte entsprechen;
- Einsatz eines Demonstrators für eine industrielle Symbiose in nahezu kommerziellem Maßstab, der erneuerbare Energieträger, einschließlich erneuerbaren Wasserstoffs als Energieträger, nutzt, um eine CO2-Reduzierung von mindestens 30 % zu erreichen, wenn er in vollem Umfang auf der Ebene der Drehscheibe für Kreislaufwirtschaft und der näheren Umgebung eingesetzt wird. Dies sollte den Gesamtenergieverbrauch mit Effizienzgewinnen für das Zentrum für Kreislaufwirtschaft von mindestens 10 % ausgleichen, einschließlich der Nutzung durch kaskadierte Wärmerückgewinnung, intelligente Netze und digitalisierte Kraftwerke. Optional: zusätzlich Anwendung oder Ausweitung des Einsatzes von CCUS (Carbon Capture Utilization and Storage) in den bestehenden lokalen Industrien; die Nachhaltigkeitsgewinne bei der Energienutzung sollten detailliert angegeben werden;
- Detaillierte Planung der Vervielfältigung und Anpassung des Konzepts, einschließlich der Simulation, des Geschäftsmodells und der Nutzungsstrategie für die "First of a kind hubs" an zwei bis drei alternativen Standorten in enger Zusammenarbeit mit den relevanten lokalen Akteuren;
- gegebenenfalls die gemeinsame Entwicklung industrieller Dekarbonisierungsstrategien mit Wärmenetzen in Betracht ziehen, d. h. auf der Grundlage eines sozioökonomischen Optimums bei der kaskadischen Wiederverwendung von Abwärme und der Versorgung des umgebenden Ökosystems mit Niedertemperatur-Prozesswärme;
- Verwendung etablierter Berichterstattungsmethoden für die Bewertung industrieller Symbiose-Aktivitäten und des Austauschs, einschließlich Symbiosis Readiness Levels (SRLs) und bewährter Verfahren, die von der H4C European Community of Practice (ECoP) festgelegt wurden. Darüber hinaus sollte mit der ECoP interagiert werden, um Unterstützung, bewährte Verfahren und Wissensaustausch zu technologischen und nicht-technologischen Fragen zu erhalten;
- einen Plan zur Ausweitung der Drehscheibe auf weitere Parteien, die ebenfalls davon profitieren sollten, und zur Vervielfachung der lokalen/regionalen Synergien bei der gemeinsamen Umsetzung der identifizierten Innovationen und Lösungen innerhalb der nächsten fünf Jahre enthalten;
- Durchführung einer Aktion zur sozialen Innovation, an der mindestens ein Akteur der lokalen Gemeinschaft beteiligt ist, sowie zusätzliche Maßnahmen zur Erleichterung der Beziehungen und des Engagements mit Akteuren der lokalen Gemeinschaft, z. B. Wissensaustausch mit Bildungseinrichtungen und Entwicklung flexibler Lernressourcen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Als Projektergebnis sollte ein ausführlicherer Verwertungsplan entwickelt werden, der vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Vermarktung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Finanzmodell) enthält und die möglichen Finanzierungsquellen angibt, die potenziell genutzt werden können (z. B. Innovationsfonds, LIFE, InvestEU, ESIF).
Relevante Indikatoren und Messgrößen mit Ausgangswerten sollten im Vorschlag klar angegeben werden. Die Forschung muss auf bestehenden Standards aufbauen oder zur Standardisierung beitragen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte berücksichtigt werden.
Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieses Querschnittsthemas und anderer relevanter Themen in Horizont Europa sowie der Aufbau auf bestehenden Projekten wird nachdrücklich empfohlen (siehe auch Bericht über industrielle Symbiose und Trends vom März 2020).
Dieses Thema zielt darauf ab, die Ziele der Missionen "Intelligente Städte" und "Klimaanpassung" zu unterstützen, indem es zu einer Verringerung der schädlichen Industrieemissionen beiträgt und gleichzeitig erneuerbare Energiequellen fördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
- Erreichen eines schrittweisen Wandels bei der zirkulären Nutzung von Ressourcen innerhalb der Prozessindustrien, indem der Einsatz neuer Ressourcen (Materialien, Energie und Wasser) um mindestens 20 % im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik reduziert wird;
- Die Bürger, die in der Nähe von stark industrialisierten Clustern leben, werden durch industrielle Symbiosen von einer gesünderen Umwelt profitieren, da die Emissionen durch zirkuläre und erneuerbare Energiequellen gesenkt werden;
- Nutzung der industriellen Symbiose und der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, um den Weg zur Erreichung der Ziele des EU Green Deal und des "Fit for 55"-Pakets zu ebnen: Bereitstellung von Empfehlungen für optimierte regionale Rahmenbedingungen durch Aufzeigen von Hindernissen und geeigneten innovationsorientierten Maßnahmen.
Die oben genannten Ziele sollen von der Region/dem Gebiet, in dem die Demonstration stattfindet, gemeinsam erreicht werden, nicht nur von den Mitgliedern des Konsortiums.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Für den Technology Readiness Level (TRL) gelten die folgenden Definitionen:
- TRL 1 - Grundprinzipien beachtet
- TRL 2 - Technologiekonzept formuliert
- TRL 3 - Experimenteller Nachweis des Konzepts
- TRL 4 - Technologie in einem Labor validiert
- TRL 5 - Validierung der Technologie in einer relevanten Umgebung (im Falle von Schlüsseltechnologien in einer industriell relevanten Umgebung)
- TRL 6 - Technologiedemonstration in einem relevanten Umfeld (bei Schlüsseltechnologien in einem industriell relevanten Umfeld)
- TRL 7 - Demonstration des Systemprototyps in einer betrieblichen Umgebung
- TRL 8 - Vollständiges und qualifiziertes System
- TRL 9 - Das tatsächliche System hat sich in einem betrieblichen Umfeld bewährt (wettbewerbsfähige Fertigung im Falle von Schlüsseltechnologien oder im Weltraum)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4, Destination 1(661kB)
Kontakt
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