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Call-Eckdaten
LIFE-Betriebskostenzuschüsse
Förderprogramm
LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Call Nummer
LIFE-2026-NGO-OG-SGA
Termine
Öffnung
12.05.2026
Deadline
22.09.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 14.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 700.000,00 pro Haushaltsjahr
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft spezifische Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse im Rahmen von LIFE (SGA OG). LIFE-spezifische Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse werden nur mit Organisationen geschlossen, die erfolgreich eine LIFE-2026-Rahmenpartnerschaftsvereinbarung über Betriebskostenzuschüsse (FPA OG) unterzeichnet haben.
Antragstellende für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-2026-NGO-OG-SGA MÜSSEN SICH AUCH für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-2026-NGO-OG-FPA BEWERBEN.
Call-Ziele
Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA) im Rahmen des LIFE-Programms sind langfristige Kooperationsinstrumente, die als Dach für regelmäßige oder wiederkehrende Zuschüsse an gemeinnützige Einrichtungen dienen, die an der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften und -Politik beteiligt sind und in erster Linie im Bereich der Umwelt- oder Klimamaßnahmen, einschließlich der Energiewende, in Übereinstimmung mit den Zielen des LIFE-Programms tätig sind. Die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen sind eine Voraussetzung für die Unterzeichnung jährlicher Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse (SGA), begründen jedoch keine legitimen Erwartungen oder Ansprüche auf den Erhalt eines SGA.
Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, die im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE FPA OG 2026 geschlossen werden, gelten für die beiden folgenden Haushaltsjahre der begünstigten Organisationen (d. h. für das GJ 2027 und das GJ 2028).
Spezielle Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse (SGA) werden auf jährlicher Basis nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die Rahmenpartner und einem Bewertungsverfahren vergeben. SGA OG können nur unterzeichnet werden, wenn ein FPA unterzeichnet wurde, und zwar vor dem Enddatum dieses FPA.
Im Jahr 2026 werden die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen und die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse, die sich an die Rahmenpartner richten, gleichzeitig veröffentlicht. Die Antragstellenden müssen zunächst den Antrag auf Abschluss einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung (FPA) ausfüllen und dann die Referenznummer des FPA-Antrags in ihrem Antragsformular für die Vereinbarung über eine spezielle Betriebskostenhilfe verwenden.
Betriebskostenzuschüsse stellen eine allgemeine finanzielle Unterstützung für die erfolgreichen Organisationen dar. Sie unterstützen nicht ein spezifisches Projekt (wie maßnahmenbezogene Zuschüsse), sondern den jährlichen Betriebshaushalt (oder einen Teil davon) der Organisation. Für Betriebskostenzuschüsse gelten dieselben Regeln für Finanzhilfevereinbarungen wie für maßnahmenbezogene Finanzhilfen, es wird jedoch nicht zwischen direkten und indirekten Kosten unterschieden. Betriebskostenzuschüsse sind immer Einzelempfängerzuschüsse zur Unterstützung der jährlichen Aktivitäten einer Organisation. Die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses kann sich auf die Möglichkeit auswirken, den Pauschalbetrag für indirekte Kosten im Rahmen einer maßnahmenbezogenen Finanzhilfe der EU zu erhalten (siehe EU-Finanzhilfen AGA - kommentierte Finanzhilfevereinbarung, Artikel 6.2.E).
Im Einklang mit der LIFE-Verordnung sind LIFE-Betriebskostenzuschussvereinbarungen so konzipiert, dass sie Einrichtungen ohne Erwerbszweck unterstützen, die im gesamten Zyklus des Unionsrechts und der Unionspolitik tätig sind, von der Entwicklung bis zur Durchführung und Durchsetzung, mit besonderem Schwerpunkt auf der wirksamen Durchführung und Überwachung - entsprechend den Erfordernissen, die sich aus dem Europäischen Green Deal und dem Fit-for-55-Gesetzespaket ergeben.
Ihr Arbeitsprogramm darf als Teil der Beschreibung der Aktivitäten keine spezifischen und detaillierten Aktivitäten enthalten, die sich direkt an die Institutionen der Union, bestimmte Mitarbeiter*innen oder Mitglieder der Institution richten.
Die Entscheidung, mit den Organen der Union oder einigen ihrer Mitglieder oder Bediensteten in Kontakt zu treten und bestimmte Standpunkte zu vertreten, einschließlich der Prüfung und Erläuterung der Auswirkungen einer bestimmten Politik oder eines politischen Vorschlags, liegt bei den SGA-Begünstigten. Die Begünstigten tragen die volle und alleinige Verantwortung für ihre eigenen Meinungen, Ansichten und Maßnahmen, die sie im Rahmen ihres Arbeitsprogramms durchführen.
Bei allen Kommunikations- oder Verbreitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm der Begünstigten müssen sachlich korrekte Informationen verwendet werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie darlegen, wie sie die Ergebnisse zu messen gedenken, und dass sie die unmittelbaren sowie die mittelfristigen Ergebnisse/Auswirkungen des Arbeitsprogramms beschreiben, einschließlich einiger qualitativer und quantitativer Indikatoren für jedes Arbeitspaket.
Alle Antragstellenden müssen die LIFE-Projektindikatoren (LPI) ausfüllen. Bitte prüfen Sie die Indikatoren in Teil C des Antrags auf elektronische Finanzhilfe und füllen Sie sie aus.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Förderfähigkeit der Antragstellenden wird bei der Bewertung der Partnerschaftsrahmenvereinbarung (Aufruf LIFE-2026-NGO-OG-FPA) geprüft.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Restriktive Maßnahmen der EU - Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen) gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Betroffene Einrichtungen können sich weiterhin auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bewerben. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen keine geförderten Funktionen übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt " Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen" ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Projektkürzel - Der Name und das Kürzel Ihres Projekts sind der Name und das Kürzel Ihrer Organisation.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Informationen über den Antragstellenden (den künftigen Begünstigten) und den zusammengefassten Finanzplan für das Arbeitsprogramm (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Arbeitsprogramms (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Daten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 45 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2026-NGO-OG-SGACall Document LIFE-2026-NGO-OG-SGA(600kB)



