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Call-Eckdaten
Partnerschaftsrahmenvereinbarungen für Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen
Förderprogramm
LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik
Call Nummer
LIFE-2026-NGO-OG-FPA
Termine
Öffnung
12.05.2026
Deadline
08.09.2026 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 14.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 700.000,00 pro Haushaltsjahr
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen für Betriebskostenzuschüsse (FPA OG).
Antragstellende für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-2026-NGO-OG-FPA MÜSSEN SICH AUCH im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-2026-NGO-OG-SGA bewerben, um für einen Betriebskostenzuschuss für das GJ2026 in Betracht zu kommen.
Call-Ziele
Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA) im Rahmen des LIFE-Programms sind langfristige Kooperationsinstrumente, die als Rahmen für regelmäßige oder wiederkehrende Zuschüsse für gemeinnützige Einrichtungen dienen, die an der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften und -politiken beteiligt sind und in erster Linie im Bereich der Umwelt- oder Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich der Umstellung auf saubere Energie, im Einklang mit den Zielen des LIFE-Programms tätig sind. Die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen sind eine Voraussetzung für die Unterzeichnung jährlicher Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse (SGA), begründen jedoch keine legitimen Erwartungen oder Ansprüche auf den Erhalt eines SGA.
Die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, die im Anschluss an diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE FPA OG 2026 geschlossen werden, gelten für die beiden folgenden Haushaltsjahre der begünstigten Organisationen (d. h. für das GJ 2027 und das GJ 2028).
Spezielle Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse (SGA) werden auf jährlicher Basis nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die Rahmenpartner und einem Bewertungsverfahren vergeben. SGA OG können nur unterzeichnet werden, wenn ein FPA unterzeichnet wurde, und zwar vor dem Enddatum dieses FPA.
Im Jahr 2026 werden die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen und die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse, die sich an die Rahmenpartner richten, gleichzeitig veröffentlicht. Die Antragstellenden müssen zunächst den Antrag auf Abschluss einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung (FPA) ausfüllen und dann die Referenznummer des FPA-Antrags in ihrem Antragsformular für die Vereinbarung über eine spezielle Betriebskostenhilfe verwenden.
In den Partnerschaftsrahmenvereinbarungen werden die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Finanzhilfen an die Begünstigten, die ihre Aktivitäten durchführen, auf der Grundlage eines zweijährigen Arbeitsprogramms und der vereinbarten allgemeinen Ziele festgelegt. Diese Partnerschaftsrahmenvereinbarung der ersten Stufe verpflichtet die Bewilligungsbehörde jedoch nicht zum Abschluss einer Vereinbarung über eine spezifische Finanzhilfe für einen jährlichen Betriebskostenzuschuss.
Im Einklang mit der LIFE-Verordnung sollen LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen gemeinnützige Einrichtungen unterstützen, die im gesamten Zyklus des Unionsrechts und der Unionspolitik tätig sind, von der Entwicklung bis hin zur Durchführung und Durchsetzung, mit besonderem Schwerpunkt auf der wirksamen Durchführung und Überwachung - entsprechend den Erfordernissen, die sich aus dem Europäischen Green Deal und dem Fit-for-55-Gesetzespaket ergeben.
Das Arbeitsprogramm darf als Teil der Beschreibung der Aktivitäten keine spezifischen und detaillierten Aktivitäten enthalten, die sich direkt an die Institutionen der Union, bestimmte Mitarbeiter*innen oder Mitglieder der Institution richten.
Die Entscheidung, mit den Organen der Union oder ihren Mitgliedern oder Bediensteten in Kontakt zu treten und bestimmte Standpunkte zu vertreten, einschließlich der Prüfung und Erläuterung der Auswirkungen einer bestimmten Politik oder eines politischen Vorschlags, liegt bei den Begünstigten des FPA. Die Begünstigten tragen die volle und alleinige Verantwortung für ihre eigenen Meinungen, Ansichten und Maßnahmen, die sie im Rahmen ihres Arbeitsprogramms durchführen. Alle Kommunikations- oder Verbreitungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm der Begünstigten müssen sachlich korrekte Informationen verwenden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie die Auswirkungen der Aktivitäten ihrer Organisation (sowohl im Allgemeinen als auch im Hinblick auf die vorgeschlagenen Aktivitäten) erläutern und definieren und dabei nach Möglichkeit qualitative und quantitative Indikatoren angeben. Dies wird bei der Bewertung der Vergabekriterien 1 bis 4 (siehe Abschnitt 9) berücksichtigt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden:
- juristische Personen (private Einrichtungen) sein
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Nichtregierungsorganisationen sein, die:
- nicht gewinnorientiert sind,
- unabhängig von Regierungen und anderen öffentlichen Behörden sowie von politischen Parteien und kommerziellen Interessen sind
- keine Gewerkschaft sind,
- in erster Linie in den Bereichen Umwelt oder Klima tätig sind (einschließlich der Umstellung auf saubere Energie) und ein Umwelt-/Klimaziel verfolgen, das auf Folgendes ausgerichtet ist
- das öffentliche Wohl und/oder
- nachhaltige Entwicklung und/oder
- die Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung der Umwelt- und/oder Klimapolitik und des Umweltrechts der EU
- deren Struktur und Tätigkeiten sich auf mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder erstrecken
Die Antragstellenden müssen sowohl eine Struktur als auch Tätigkeiten nachweisen, die sich auf mindestens drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder erstrecken. Zu diesem Zweck werden Partnerschaften, Netze und Mitgliedschaften berücksichtigt, wenn sie formell als juristische Personen gegründet sind.
Partnerschaften, Netzwerke und Mitgliedschaften müssen durch einen Verwaltungsrat oder ein anderes Verwaltungsgremium vertreten sein, das von seinen Mitgliedern beauftragt ist, sie grenzüberschreitend zu vertreten, und das für die Aktivitäten des Netzwerks verantwortlich ist. Sogenannte "lose Kooperationen" oder zeitlich begrenzte Partnerschaften sind im Rahmen dieses Aufrufs nicht förderfähig.
Die Mitgliedschaften umfassen ausschließlich juristische Personen, also keine natürlichen Personen. Alle Mitglieder müssen im Antrag aufgeführt werden. Die Mitglieder sind jedoch nicht förderfähig. Nur die antragstellende gemeinnützige Einrichtung wird, falls sie ausgewählt wird, zum alleinigen Begünstigten des Zuschusses und kann die Kosten geltend machen. Mit dem Antragstellenden verbundene Einrichtungen sind im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderfähig.
Die Antragstellenden müssen in dem Formblatt "Informationen für Teilnehmer*innen" ihre Struktur und ihre Tätigkeiten beschreiben, die sich auf mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder erstrecken. Satzungen und/oder Tätigkeitsberichte von Mitgliedschaften, Partnerschaften oder Netzwerken dienen als Nachweis.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt " Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen" ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information).
Projektkürzel - Der Name und das Kürzel Ihres Projekts sind der Name und das Kürzel Ihrer Organisation.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Informationen über den Antragstellenden (den künftigen Begünstigten) und den zusammengefassten Finanzplan für das Arbeitsprogramm (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Arbeitsprogramms (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Daten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Satzung der gemeinnützigen Einrichtung
- Tätigkeitsbericht des Antragstellernden aus dem Vorjahr - wenn es sich bei dem Antragstellenden um eine neu gegründete Einrichtung handelt, die seit weniger als einem Jahr besteht, ist es akzeptabel, dass der Tätigkeitsbericht weniger als 12 Monate umfasst
- Angaben zum Teilnehmer (obligatorische Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden kann)
- Eine Liste der Mitglieder des Vorstands oder der Verwaltung (Namen und Titel/Funktion innerhalb der antragstellenden Organisation)
Die Vorschläge sind auf maximal 90 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document LIFE-2026-NGO-OG-FPACall Document LIFE-2026-NGO-OG-FPA(790kB)



