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Call-Eckdaten
Außengrenzen: Studien, Bauvorhaben oder beides
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2026-SAFEMOBGEN-EXTBORDER-WORKS
Termine
Öffnung
18.06.2026
Deadline
06.10.2026 17:00
Förderquote
50% (70% works in outermost regions)
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Der maximale EU-Beitrag pro Fördervereinbarung ist auf 10.000.000,00 € begrenzt.
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im TEN-V-Netz, um den Verkehrsfluss im Schienen- und Straßenverkehr an den Grenzkontrollstellen an der Außengrenze der Union im TEN-V-Netz zu verbessern.
Call-Ziele
Arbeiten und/oder Studien zu folgenden Themen:
Projekte, die ausschließlich auf die Verkehrsinfrastruktur abzielen und unter anderem die Schienen- und Straßenanbindungen an die Grenzübergangsstellen sowie Parkstreifen und Parkplätze im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen verbessern sollen.
Es werden Eisenbahnprojekte gefördert, die den Verkehrsfluss an den TEN-T-Grenzübergängen (BCPs) erleichtern, auch im Hinblick auf die Interoperabilität.
Ebenfalls gefördert wird die Modernisierung von Lkw-Parkplätzen, Wartebereichen und der Fahrspurkapazität von den Parkplätzen zu den Grenzkontrollstellen sowie zwischen diesen, sofern dies den Verkehrsfluss an der Außengrenze der Union erleichtert.
Ausrüstung und Einrichtungen für Grenzkontrollen können grundsätzlich nicht als eigenständige Projekte gefördert werden. Bestimmte Ausrüstungen für Grenzkontrollen, wie beispielsweise intelligente IT-Lösungen, die Grenzkontrollen erleichtern und/oder beschleunigen und Staus an Grenzübergangsstellen verringern, oder fest installierte Geräte, die in die Verkehrsinfrastruktur integriert sind, können jedoch gefördert werden, sofern sie Teil eines umfassenderen Projekts zur Anpassung der Verkehrsinfrastruktur sind. Mobile Ausrüstung kann nicht gefördert werden.
Verwaltungsgebäude, Lager- und Abstellräume sowie Parkmöglichkeiten für Grenzbeamte können nicht gefördert werden.
Vorrang erhält die Modernisierung bestehender Grenzübergänge, um die Durchführung koordinierter Kontrollen in beide Richtungen zu ermöglichen.
Vorrang erhalten Projekte, die an den europäischen TEN-V-Verkehrskorridoren liegen.
Gegebenenfalls sollten die Antragstellenden die Koordinierung mit den einschlägigen Programmen des Interreg-Instruments für Heranführungshilfe – grenzüberschreitende Zusammenarbeit – sicherstellen.
Falls ein Vorschlag Studien- und Baumaßnahmen kombiniert, müssen diese unterschiedliche Abschnitte bzw. Aktivitäten betreffen.
Im Rahmen der CEF geförderte Einrichtungen und Infrastruktur müssen allen Betreibern auf nichtdiskriminierender Basis zur Nutzung zugänglich sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Förderempfänger und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- dem CEF-Programm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Ausnahmsweise Förderung — Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) kommen ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitalisierung sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Betracht, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen — Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen — Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu den förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit — Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen — EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln — Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den betreffenden Programmteil als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU — Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 15. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
Die maximale Projektlaufzeit sollte für Studien bis zum 31.12.2029 und für Bauarbeiten bis zum 31.12.2030 betragen.
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich zu Informationszwecken).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die Budgetübersicht für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (das Budget muss auf die nächste Tausenderstelle abgerundet werden)
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern keine Befreiung von der Prüfung der operativen Kapazität vorliegt; siehe Abschnitt 7 des Ausschreibungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (wichtige Projekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Unterstützungsschreiben (Zustimmung der Mitgliedstaaten)
- Unterlagen zur Einhaltung der Umweltvorschriften
- sonstige Anhänge (falls zutreffend)
Die Anträge sind auf maximal 120 Seiten begrenzt (Teil B).
Um die Effizienz der EU-Fördermaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragstellenden nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten mindestens 1.000.000,00 € beträgt. Soweit möglich, sollten miteinander verbundene Projekte zusammengefasst und als ein einziger Antrag eingereicht werden.
Call-Dokumente
Call Document CEF-T-2026-SAFEMOBGENCall Document CEF-T-2026-SAFEMOBGEN(592kB)
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