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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

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    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Neue Ansätze zur Bekämpfung von Korruption und anderen unzulässigen Einflüssen auf politische Entscheidungen

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 2 - Ziel 1: Innovative Forschung zu Demokratie und Governance
Call NummerHORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-03
TermineÖffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Termin - 2. StufeÖffnung
16.01.2023
Förderquote100%
Budget des Calls € 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projektzwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Abgesehen von den finanziellen und wirtschaftlichen Kosten untergraben Korruption und unzulässige Einflussnahme - ob tatsächlich oder vermeintlich - den Gesellschaftsvertrag, auf dem Demokratien beruhen, und damit die Glaubwürdigkeit und Legitimität des Systems. Durch die Aushöhlung der Demokratie und die Verschärfung von Ungleichheiten verringern Korruption und die Vereinnahmung von Politik/Staat/Elite im Allgemeinen die Legitimität des demokratischen Systems und ebnen den Weg für das Misstrauen der Bürger und populistische Narrative. Trotz der zahlreichen Strategien, Instrumente, Ansätze und Indikatoren, die in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt wurden, um den Kampf gegen die Korruption zu gewinnen, kann man sagen, dass die praktischen Ergebnisse der Antikorruptionsbemühungen enttäuschend waren. Das Problem scheint sich nicht lösen zu lassen, und es scheinen neue / digital ermöglichte Formen der unzulässigen Einflussnahme zu entstehen.

Korruption und Korruptionsbekämpfung haben mit menschlichem Verhalten zu tun und erfordern daher eine vielschichtige und multidisziplinäre Forschung. Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die Beiträge von Verhaltens- und Politikökonomen, Psychologen und Anthropologen, Historikern, Juristen, Politikwissenschaftlern, Kommunikationswissenschaftlern usw. zusammenzuführen. Ihre Forschungsergebnisse sollten zu einem tieferen Verständnis von Korruption beitragen und die Bewertung der Qualität von Demokratie und guter Regierungsführung fördern. Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, sowohl in Bezug auf die Zusammensetzung des Konsortiums als auch in Bezug auf den Umfang, die Reichweite und die Dauer des Forschungsplans das Niveau des FP7-Verbundprojekts ANTICORRP zu erreichen.

Auf konzeptioneller Ebene sollte die Forschung im Rahmen dieses Themas ein solides und umfassendes Verständnis (i) des grenzüberschreitenden Charakters neuer Formen politischer Korruption, an denen eine Konstellation von Akteuren beteiligt ist, die sich über die Bereiche Politik, Verwaltung, Finanzen und Handel erstrecken, (ii) der Integrität und ihrer Beziehung zur Korruption sowie der Anforderungen an wirksame Modelle des Integritätsmanagements sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor aufbauen; (iii) die Rolle des Datenanalysesektors in der politischen Kommunikation zur böswilligen Beeinflussung und Störung der Politik in ausländischen Rechtsordnungen; (vi) und die Rolle des investigativen Journalismus bei der Stärkung der Rechenschaftspflicht durch die Aufdeckung von grenzüberschreitender Korruption und illegalen Finanzströmen. Die Untersuchung rhetorischer, sprachlicher und kultureller Aspekte der Korruption, insbesondere durch vergleichende und historische Forschung, wird dazu beitragen, eine solidere theoretische Grundlage für die kritische Analyse sozialer Darstellungen von Korruption zu schaffen. Die Rolle der Bildung und der Medien, insbesondere der sozialen Medien, und ihr Einfluss auf die Art und Weise, wie Korruption in der Öffentlichkeit sozial konstruiert, wahrgenommen und behandelt wird, verdient besondere Aufmerksamkeit.

Auf der praktischen Seite wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Ländern aus der EU-Nachbarschaft und mit Beitrittsländern. Die Vorschläge sollten sich mit Instrumenten zur Stärkung öffentlich-privater Partnerschaften zur Korruptionsbekämpfung befassen, einschließlich der interinstitutionellen und sektorübergreifenden Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren (z. B. Mentorenschaft für kleine und große Unternehmen) oder transparente Leitlinien für die Einbeziehung von Interessengruppen in politische Prozesse. Dem Verständnis des potenziellen Einsatzes von Technologien (z. B. künstliche Intelligenz, verschlüsselte Datenanalyse, Blockchain, Modellierung von Gebäudeinformationen usw.) zur Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und anderen unzulässigen Einflüssen sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, ohne ihren potenziellen Missbrauch zu übersehen. Die Analyse der Erfahrungen mit Open Government und die Verbreitung von Praktiken zivilgesellschaftlicher Tracking-Systeme als Möglichkeiten der Transparenz und Korruptionsprävention können ebenfalls zur Bewertung der Hoffnungen und Herausforderungen digitaler Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen beitragen. Obwohl zahlreiche Korruptionsindizes helfen, verschiedene Aspekte dieses Problems zu verstehen, basieren die meisten von ihnen auf der Wahrnehmung und/oder konzentrieren sich auf bestimmte Themen. Ein Gesamtüberblick über die Korruption in der EU ist schwierig, und die Vorschläge sollten darauf abzielen, dieses Manko zu beheben.

Vorschläge sollten nach Möglichkeit Synergien und Zusammenarbeit mit Projekten anstreben, die unter dem Thema HORIZON-CL3-2022-FCT-01-05 finanziert werden: Wirksame Korruptionsbekämpfung.

Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.

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Erwartete Ergebnisse
  • Mehr Wissen und Daten über politische Korruption und andere unzulässige Einflüsse auf die Politikgestaltung und -umsetzung sowie darüber, wie sich diese auf das Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Befolgung dieser Werte durch die Bürger auswirken.
  • Verbesserung der Kenntnisse über den Einsatz von Technologien (einschließlich KI, Blockchain, verschlüsselter Datenanalyse usw.) zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und sonstiger unzulässiger politischer Einflussnahme in der EU und ihren Nachbarländern.
  • Stärkung der nationalen und EU-Gesetzesinstrumente zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, um die Kluft zwischen einer fruchtbaren Korruptionsmesslandschaft und dem unterschiedlichen Engagement der Regierungen bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung zu überbrücken.

 

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Zusatzinformationen

Themen
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Justiz, Sicherheit & Schutz
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1 (1125kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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