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Call-Eckdaten
Neue Ansätze zur Bekämpfung von Korruption und anderen unzulässigen Einflüssen auf politische Entscheidungen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 1: Innovative Forschung zu Demokratie und Governance
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-03
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
16.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Abgesehen von den finanziellen und wirtschaftlichen Kosten untergraben Korruption und unzulässige Einflussnahme - ob tatsächlich oder vermeintlich - den Gesellschaftsvertrag, auf dem Demokratien beruhen, und damit die Glaubwürdigkeit und Legitimität des Systems. Durch die Aushöhlung der Demokratie und die Verschärfung von Ungleichheiten verringern Korruption und die Vereinnahmung von Politik/Staat/Elite im Allgemeinen die Legitimität des demokratischen Systems und ebnen den Weg für das Misstrauen der Bürger und populistische Narrative. Trotz der zahlreichen Strategien, Instrumente, Ansätze und Indikatoren, die in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt wurden, um den Kampf gegen die Korruption zu gewinnen, kann man sagen, dass die praktischen Ergebnisse der Antikorruptionsbemühungen enttäuschend waren. Das Problem scheint sich nicht lösen zu lassen, und es scheinen neue / digital ermöglichte Formen der unzulässigen Einflussnahme zu entstehen.
Korruption und Korruptionsbekämpfung haben mit menschlichem Verhalten zu tun und erfordern daher eine vielschichtige und multidisziplinäre Forschung. Die Vorschläge sollten darauf abzielen, die Beiträge von Verhaltens- und Politikökonomen, Psychologen und Anthropologen, Historikern, Juristen, Politikwissenschaftlern, Kommunikationswissenschaftlern usw. zusammenzuführen. Ihre Forschungsergebnisse sollten zu einem tieferen Verständnis von Korruption beitragen und die Bewertung der Qualität von Demokratie und guter Regierungsführung fördern. Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, sowohl in Bezug auf die Zusammensetzung des Konsortiums als auch in Bezug auf den Umfang, die Reichweite und die Dauer des Forschungsplans das Niveau des FP7-Verbundprojekts ANTICORRP zu erreichen.
Auf konzeptioneller Ebene sollte die Forschung im Rahmen dieses Themas ein solides und umfassendes Verständnis (i) des grenzüberschreitenden Charakters neuer Formen politischer Korruption, an denen eine Konstellation von Akteuren beteiligt ist, die sich über die Bereiche Politik, Verwaltung, Finanzen und Handel erstrecken, (ii) der Integrität und ihrer Beziehung zur Korruption sowie der Anforderungen an wirksame Modelle des Integritätsmanagements sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor aufbauen; (iii) die Rolle des Datenanalysesektors in der politischen Kommunikation zur böswilligen Beeinflussung und Störung der Politik in ausländischen Rechtsordnungen; (vi) und die Rolle des investigativen Journalismus bei der Stärkung der Rechenschaftspflicht durch die Aufdeckung von grenzüberschreitender Korruption und illegalen Finanzströmen. Die Untersuchung rhetorischer, sprachlicher und kultureller Aspekte der Korruption, insbesondere durch vergleichende und historische Forschung, wird dazu beitragen, eine solidere theoretische Grundlage für die kritische Analyse sozialer Darstellungen von Korruption zu schaffen. Die Rolle der Bildung und der Medien, insbesondere der sozialen Medien, und ihr Einfluss auf die Art und Weise, wie Korruption in der Öffentlichkeit sozial konstruiert, wahrgenommen und behandelt wird, verdient besondere Aufmerksamkeit.
Auf der praktischen Seite wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Ländern aus der EU-Nachbarschaft und mit Beitrittsländern. Die Vorschläge sollten sich mit Instrumenten zur Stärkung öffentlich-privater Partnerschaften zur Korruptionsbekämpfung befassen, einschließlich der interinstitutionellen und sektorübergreifenden Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren (z. B. Mentorenschaft für kleine und große Unternehmen) oder transparente Leitlinien für die Einbeziehung von Interessengruppen in politische Prozesse. Dem Verständnis des potenziellen Einsatzes von Technologien (z. B. künstliche Intelligenz, verschlüsselte Datenanalyse, Blockchain, Modellierung von Gebäudeinformationen usw.) zur Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und anderen unzulässigen Einflüssen sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, ohne ihren potenziellen Missbrauch zu übersehen. Die Analyse der Erfahrungen mit Open Government und die Verbreitung von Praktiken zivilgesellschaftlicher Tracking-Systeme als Möglichkeiten der Transparenz und Korruptionsprävention können ebenfalls zur Bewertung der Hoffnungen und Herausforderungen digitaler Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen beitragen. Obwohl zahlreiche Korruptionsindizes helfen, verschiedene Aspekte dieses Problems zu verstehen, basieren die meisten von ihnen auf der Wahrnehmung und/oder konzentrieren sich auf bestimmte Themen. Ein Gesamtüberblick über die Korruption in der EU ist schwierig, und die Vorschläge sollten darauf abzielen, dieses Manko zu beheben.
Vorschläge sollten nach Möglichkeit Synergien und Zusammenarbeit mit Projekten anstreben, die unter dem Thema HORIZON-CL3-2022-FCT-01-05 finanziert werden: Wirksame Korruptionsbekämpfung.
Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Mehr Wissen und Daten über politische Korruption und andere unzulässige Einflüsse auf die Politikgestaltung und -umsetzung sowie darüber, wie sich diese auf das Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Befolgung dieser Werte durch die Bürger auswirken.
- Verbesserung der Kenntnisse über den Einsatz von Technologien (einschließlich KI, Blockchain, verschlüsselter Datenanalyse usw.) zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und sonstiger unzulässiger politischer Einflussnahme in der EU und ihren Nachbarländern.
- Stärkung der nationalen und EU-Gesetzesinstrumente zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, um die Kluft zwischen einer fruchtbaren Korruptionsmesslandschaft und dem unterschiedlichen Engagement der Regierungen bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung zu überbrücken.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(1125kB)
Kontakt
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