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Call-Eckdaten
Von Jugendlichen gestaltete Social-Media-Plattformen: Sichere, inklusive und öffentlich geführte Social-Media-Plattformen
Förderprogramm
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Call Nummer
PPPA-2026-YOUTH-SOCIAL-MEDIA-DESIGN
Termine
Öffnung
30.07.2026
Deadline
06.10.2026 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 1.480.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.480.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Ausschreibung soll ein Projekt gefördert werden, das das folgende allgemeine Ziel verfolgt: Durch gemeinsame Entwicklung unter Einbeziehung junger Menschen soll eine auf dem Fediverse und dem „Authenticated Transfer“ (AT)-Protokoll basierende Social-Media-Plattform konzipiert und getestet werden, die sich speziell an junge EU-Bürger richtet und deren Schwerpunkt auf dem Wohlbefinden der Nutzer liegt; außerdem soll eine Einführungsstrategie auf der Grundlage von Marktforschung und Konsultationen mit Interessengruppen angepasst werden.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten auf die folgenden spezifischen Ziele ausgerichtet sein:
- Einbeziehung junger Bürger*innen mit unterschiedlichsten Hintergründen und aus mindestens acht Mitgliedstaaten, einschließlich junger Menschen mit Behinderungen oder neurologischen Entwicklungsstörungen, in die Konzeption zentraler Aspekte der Plattform, wobei ihre Bedürfnisse und Präferenzen hinsichtlich der Gestaltung und der Merkmale der Plattform erfasst werden, unterstützt durch Fachleute aus relevanten Bereichen wie psychische Gesundheit, Kognitionswissenschaft oder Softwareentwicklung sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft;
- Auf der Grundlage der Ergebnisse des Jugendbeteiligungsprozesses und eingehender Untersuchungen die Marktbedingungen für alternative und inklusive Social-Media-Dienste in einem dezentralen Ökosystem zu analysieren und eine entsprechende Strategie zur Akzeptanz und Nachhaltigkeit zu entwerfen, die die Chancen für eine effektive Einführung und Akzeptanz maximiert, insbesondere durch die Ermittlung wichtiger Interessengruppen, die die Akzeptanz und Nachhaltigkeit unterstützen können, und deren Einbindung in die Entwicklung der Akzeptanzstrategie;
- Erstellung mindestens eines funktionsfähigen Prototyps oder Weiterentwicklung mindestens zweier bestehender Dienste für eine Social-Media-Plattform auf Basis der ActivityPub- oder AT-Protokolle unter Einbeziehung von Erkenntnissen zur Minimierung von Risiken für die psychische Gesundheit;
- den Prototyp testen und verfeinern, wobei der Schwerpunkt auf Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit und psychische Gesundheit, wobei insbesondere zentrale Usability-Hürden identifiziert, die Funktionen des Prototyps systematisch mit denen anderer relevanter Social-Media-Plattformen verglichen und der verantwortungsvolle Einsatz von KI untersucht werden, um sicherere, vertrauenswürdigere und ansprechendere Social-Media-Dienste zu unterstützen – unter anderem durch eine verbesserte Inhaltssuche, Moderation, Verifizierung und neue nutzer*innenzentrierte Erfahrungen im Einklang mit den europäischen Werten und Grundrechten;
- Den Prototyp in den EU-Ländern bei identifizierten potenziellen Nutzer*innengruppen sowie bei wichtigen Interessengruppen wie Content-Ersteller*innen, Medienorganisationen oder Finanzierungspartnern bewerben und dabei mindestens den ersten Schritt der Einführungsstrategie umsetzen
- Auf der Grundlage der Ergebnisse der spezifischen Ziele 1, 2, 3, 4 und 5 sollen die gewonnenen Erkenntnisse dokumentiert und weitergegeben werden, unter anderem in mindestens einem Bericht, der die Chancen und verbleibenden Herausforderungen für dezentrale soziale Medien in Europa sowie Empfehlungen für die künftige öffentliche Finanzierung hervorhebt, und, soweit möglich, durch die Veröffentlichung und Open-Source-Bereitstellung der Ergebnisse und der entwickelten Software.
Das zentrale Ziel des Projekts ist die Bereitstellung, Weiterentwicklung und der ambitionierte Ausbau mindestens eines protokollbasierten Dienstes, der sich aktiv an den Bedürfnissen junger Nutzer*innengruppen orientiert und auf einer dezentralen Datenverwaltung beruht, die im Einklang mit europäischen Werten wie dem Schutz der Privatsphäre, der Autonomie und des Wohlergehens der Nutzer steht.
Im Hinblick auf die Einbindung junger Bürger*innen sollten die Vorschläge einen detaillierten Plan für deren Ansprache und die gemeinsamen Gestaltungsprozesse enthalten. Die Mitgestaltungs- und Kooperationsprozesse sollten mit jugendlichen Teilnehmer*innen aus mindestens acht Mitgliedstaaten durchgeführt werden, wobei auf eine geografische Ausgewogenheit zwischen Nord, Ost, West und Süd zu achten ist. Eine Vielfalt an Hintergründen, einschließlich eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses, unterschiedlicher sozialer Hintergründe und verschiedener Niveaus an Medien- und Digitalkompetenz, sowie ein Schwerpunkt auf Inklusion für Teilnehmer*innen mit Behinderungen und neurodivergente Teilnehmer*innen sind darüber hinaus unerlässlich. Mit Unterstützung von Expert*innen aus relevanten Fachbereichen sollten die Teilnehmer*innen die Vielzahl von Vorteilen, Nutzen, Schäden, Gefahren und Bedenken untersuchen, die junge Nutzer*innen bei der Nutzung ihrer derzeitigen sozialen Medien erleben, und ihre Ideen, Wünsche sowie konkreten Bedürfnisse und erwarteten Funktionen im Zusammenhang mit der Gestaltung alternativer Plattformen sammeln und zusammenfassen.
Wichtig ist, dass unter anderem die Rolle der künstlichen Intelligenz sowohl im Hinblick auf die damit verbundenen Herausforderungen als auch als potenzielles Instrument zur Schadensminderung oder zur Schaffung von Vorteilen und attraktiven Nutzer*innenerlebnissen besonders untersucht wird.
Darüber hinaus sollten neben den technischen Funktionen auch das Erscheinungsbild der Benutzeroberfläche der Dienste und deren Attraktivität für ein junges Publikum eine wichtige Rolle bei der gemeinsamen Gestaltung spielen und das Interface- sowie Grafikdesign der im Rahmen des Projekts entwickelten Produkte maßgeblich beeinflussen.
Hinsichtlich der Methoden der Mitgestaltung und Konsultation steht es den Antragstellenden frei, einen oder mehrere Ansätze (z. B. Workshops, Living Labs, Fokusgruppen, Hackathons usw.) zu wählen, die sie für ihr Projekt als am besten geeignet erachten.
Wichtig ist, dass in den Vorschlägen klar dargelegt wird, wie das gewählte Co-Creation-Konzept den Einfluss der Stimmen junger Menschen auf die Gestaltung der entwickelten Social-Media-Plattform maximieren wird. Ko-Kreationsprozesse sollten alle Phasen der Entwicklung der Social-Media-Plattform und ihrer Funktionen begleiten, einschließlich der Erfassung und Umsetzung der Ideen und Bedürfnisse der jungen Teilnehmenden unter Berücksichtigung der Markt- und Designrealitäten, des Entwicklungs- und Verfeinerungsprozesses sowie der abschließenden Test- und Einführungsphasen. In den Vorschlägen sollte klar beschrieben werden, wie wissenschaftliche Expert*innen oder Vertreter*innen der Zivilgesellschaft aus relevanten Disziplinen wie Kognitionswissenschaft, psychische Gesundheit, Softwareentwicklung, Wirtschaftswissenschaften oder Politikwissenschaft in den Co-Creation-Prozess einbezogen werden sollen.
Was die technische Gestaltung des Social-Media-Dienstes oder der Dienste selbst betrifft, können Projekte eine Reihe von Aktivitäten vorschlagen: Sie können die Schaffung eines oder mehrerer völlig neuer Social-Media-Dienste vorschlagen oder alternativ die Weiterentwicklung bestehender dezentraler europäischer Angebote in einer Weise, die die Ziele dieser Ausschreibung erfüllt. Vorschläge, die die Weiterentwicklung bestehender Dienste anstelle der Schaffung einer neuen Plattform vorsehen, müssen mindestens zwei solcher Dienste unterstützen. Die Vorschläge können darüber hinaus festlegen, welches Protokoll sie nutzen möchten: den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Diensten auf Basis von ActivityPub, ATProtocol oder – falls mehrere Dienste vorgeschlagen werden – beider Protokolle. In der Beschreibung des Vorschlags und der Erläuterung des gewählten technologischen Ansatzes sollte klar dargelegt werden, warum die gewählte Konfiguration technisch fundiert ist und die besten Chancen bietet, die Ziele der Ausschreibung zu erreichen.
Neben den Co-Creation-Prozessen mit Jugendlichen sollten die Vorschläge auch klar darlegen, wie sie die Marktbedingungen, unter denen der bzw. die von ihnen entwickelten Dienste betrieben werden sollen, analysieren und berücksichtigen werden. Diese Analyse sollte sich auf die Erkenntnisse stützen, die in den Mitgestaltungs- und Konsultationsprozessen mit Jugendlichen gewonnen wurden, und durch zusätzliche quantitative oder qualitative Methoden der Marktanalyse sowie eine eingehende Bestandsaufnahme der relevanten Interessengruppen ergänzt werden, die einbezogen werden müssten, um die Chancen dezentraler sozialer Medien zu maximieren, Nutzer*innen zu gewinnen und nachhaltig zu operieren.
Die Vorschläge sollten darüber hinaus beschreiben, wie eine ambitionierte Einführungsstrategie formuliert werden soll, die die gesellschaftliche Wirkung, das Marktpotenzial und die Langlebigkeit der entwickelten Lösungen maximiert und dabei alle relevanten Aspekte abdeckt, wie z. B. Reichweite und Nutzer*innengewinnung, Plattform-Governance und zukünftige Entwicklung sowie wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Geschäftsmodell, einschließlich nichtkommerzieller Modelle, sofern diese relevant und nachhaltig sind.
Insbesondere sollte die Einbindung wichtiger Interessengruppen wie Content-Ersteller*innen, Medienunternehmen, Bildungseinrichtungen und anderer Multiplikatoren im Jugendbereich sowie potenzieller Finanzierungspartner einen zentralen Stellenwert in der Einführungsstrategie einnehmen. Darüber hinaus können Kooperationen mit relevanten Partnern aus den Bereichen Werbung und Inhaltserstellung oder mit anderen einschlägigen Projekten in diesem Bereich, wie beispielsweise den beiden Preisträger*innen der Ausschreibung „Aufbau einer vertrauenswürdigen Social-Media-Landschaft“ aus dem Jahr 2025, geprüft werden.
Es wird erwartet, dass das geförderte Projekt mindestens die erste Phase seiner entwickelten Strategie umsetzt. Zwar ist die voll ausgearbeitete Umsetzungsstrategie Teil der Projektleistungen und muss daher zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags noch nicht im Detail vorliegen; dennoch sollten die Vorschläge die Schlüsselelemente ihrer Pläne zur Verbreitung, Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung von Nutzer*innen und wichtigen Interessengruppen beschreiben und ausreichende Ressourcen für die Umsetzung der ersten Phase ihrer Strategie vorsehen.
Schließlich sollten die Anträge darlegen, inwiefern ihr Projekt einen positiven und nachhaltigen Beitrag zum gesamten Ökosystem dezentraler sozialer Medien in Europa leisten würde. Zu den Aktivitäten in dieser Richtung könnten beispielsweise die Veröffentlichung von gewonnenen Erkenntnissen und bewährten Verfahren in Bezug auf jugend- und psychisch-gesundheitsfreundliche soziale Medien, die Veröffentlichung entwickelter Funktionen sowie ähnliche Maßnahmen gehören. Der gesamte entwickelte Code sollte, soweit möglich, unter der am besten geeigneten Open-Source-Lizenz zur Verfügung gestellt werden, um eine maximale Nutzung und Wiederverwendung zu gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die entwickelten Lösungen sollten ihr Potenzial durch die Umsetzung einer ersten Einführungsphase während der Projektlaufzeit konkret unter Beweis stellen, wobei eine solide Strategie zur Akzeptanzförderung ihre künftige Einführung nach Projektende sicherstellen soll. Die Nachhaltigkeit der Ergebnisse und ihr anhaltender Nutzen für die Nutzer*innen sind ein zentrales Ziel dieser Ausschreibung.
Darüber hinaus wird erwartet, dass das Projekt einen starken Einfluss auf das gesamte Ökosystem der dezentralen sozialen Medien in Europa ausübt. Die gewonnenen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Wünsche junger Menschen hinsichtlich psychischer Gesundheit und inklusiver sozialer Medien sollten der breiteren Gemeinschaft der Akteure in diesem Bereich zugutekommen, und die entwickelte Technologie sollte, soweit möglich, zu den Software-Stacks der ActivityPub- und ATProtocol-Communities beitragen.
Schließlich soll das Projekt Erkenntnisse über die Chancen und Herausforderungen dezentraler sozialer Medien als echte und weit verbreitete Alternative zu nicht-dezentralen Diensten liefern und zum Verständnis der Schlüsselfaktoren beitragen, die es EU-Tech-Start-ups in diesem Bereich ermöglichen würden, zu skalieren und erfolgreich zu sein. Durch die gezielte Ausrichtung auf jugendliche Zielgruppen kann das Projekt zudem Anwendungsbeispiele dafür liefern, wie ein alternatives Geschäfts- und Plattformentwicklungsmodell dazu beitragen kann, den Nutzen digitaler Tools für Jugendliche zu maximieren und gleichzeitig Risiken zu minimieren, und so Erkenntnisse für gesellschaftliche Debatten über die Nutzung sozialer Medien durch Jugendliche liefern.
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Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind folgende Arten von Aktivitäten förderfähig:
- Prozesse der gemeinsamen Gestaltung und Konsultation mit Jugendlichen, einschließlich Workshops, Living Labs, Fokusgruppen, Hackathons oder anderer partizipativer Formate mit Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft und aus verschiedenen Mitgliedstaaten.
- Softwareentwicklung, einschließlich der Schaffung eines neuen protokollbasierten Social-Media-Dienstes oder der Weiterentwicklung bestehender dezentraler Dienste auf Basis von ActivityPub und/oder dem AT-Protokoll.
- Marktforschung und wirtschaftliche Analyse, einschließlich der Analyse von Nutzerbedürfnissen, konkurrierenden Diensten, Hindernissen für die Akzeptanz, Governance-Optionen und nachhaltigen Betriebsmodellen.
- Erfassung und Einbindung von Interessengruppen, einschließlich der Identifizierung und Einbindung von Akteuren, die die Einführung, Nachhaltigkeit und das Vertrauen in die entwickelten Dienste unterstützen können.
- Maßnahmen zur Sensibilisierung und Verbreitung, einschließlich Kommunikations-, Öffentlichkeits- und Werbeaktivitäten, die sich an potenzielle junge Nutzer, Jugendorganisationen, Content-Ersteller, Pädagogen, Medienakteure und andere relevante Interessengruppen richten.
- Maßnahmen zur Steigerung der Nutzungszahlen und der Nutzerinteraktion durch spezifische Inhalte, Dienste oder Community-Funktionen, einschließlich Pilotprojekten mit Content-Erstellern, Medienpartnern, Anbietern von Bildungsinhalten oder Jugendgemeinschaften.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens vier Antragstellenden (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens vier unabhängige Einrichtungen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern
- mindestens eine Einrichtung mit nachgewiesener Kompetenz im Bereich der Jugendbeteiligung
- mindestens eine Einrichtung mit nachgewiesener Kompetenz in der Softwareentwicklung
- mindestens eine Einrichtung mit nachgewiesener Kompetenz bei der Unterstützung der Skalierung von Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen.
Obwohl dies keine Teilnahmebedingung ist, werden Konsortien dazu aufgefordert, zu prüfen, wie ihre beteiligten Organisationen eine Vielfalt an Perspektiven und Disziplinen vertreten oder einbeziehen könnten, beispielsweise Berufsverbände mit Fachkenntnissen in Bereichen wie psychische Gesundheit, digitale Rechte, Civic Tech, audiovisuelle Medien oder Nachrichtenmedien, Erstellung von Inhalten und anderen relevanten Bereichen. Eine geografische Ausgewogenheit der Konsortialteilnehmer wird nachdrücklich empfohlen.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen — Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen — Internationale Organisationen sind NICHT teilnahmeberechtigt.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit — Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU zu bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen — EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbundene Einrichtungen – Rechtsträger, die eine rechtliche oder kapitalmäßige Verbindung zu den Antragstellern haben, die weder auf die Maßnahme beschränkt ist noch ausschließlich zum Zweck ihrer Durchführung begründet wurde, können als verbundene Einrichtungen an der Maßnahme teilnehmen und förderfähige Kosten gemäß Abschnitt 10 geltend machen. Zu diesem Zweck müssen die Antragsteller solche verbundenen Einrichtungen im Vorschlag und im Antragsformular angeben.
Verbände und Interessengruppen – Aus Mitgliedern bestehende Einrichtungen können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen. Bitte beachten Sie: Wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen; andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Restriktive Maßnahmen der EU — Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von Finanzhilfen an Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022). Die vorläufige Liste der betroffenen Einrichtungen (die Stiftungen und die von ihnen unterhaltenen Einrichtungen) ist unter diesem Link verfügbar. Über diesen Link gelangen Sie zum offiziellen Anhang des ungarischen Gesetzes IX von 2021.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Förderungen & Ausschreibungen“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich der Information).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die zusammenfassende Budgetaufstellung für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage ist aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulation
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (wichtigste Projekte der letzten 4 Jahre (Vorlage in Teil B verfügbar))
Die Anträge dürfen maximal 70 Seiten umfassen (Teil B).




