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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Die emotionale Politik der Demokratien

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 2 - Ziel 1: Innovative Forschung zu Demokratie und Governance
Call NummerHORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-04
TermineÖffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote100%
Budget des Calls € 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projektzwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Mit der zunehmenden Polarisierung und affektiven Staatsbürgerschaft in den europäischen Demokratien ist die Rolle von Emotionen in den Debatten über Demokratie in den Mittelpunkt gerückt. Dies wird noch deutlicher, wenn man die Rolle der sozialen Medien und bestimmter politischer Narrative bei der gezielten Ausnutzung solcher Emotionen betrachtet.

In diesem Zusammenhang sollte in den Vorschlägen im Rahmen dieser Aufforderung untersucht werden, welche Rolle Affekte und Emotionen (wie Hoffnung, Ärger, Glück, Angst, Unzufriedenheit, Frustration, Solidarität, Hass, Neid, Scham, Stolz, Demütigung usw.) in europäischen Demokratien spielen, wie sie mit Werten, Identitäten[1], Erfahrungen und Überzeugungen interagieren und wie sich dies auf Demokratien und demokratisches Regieren auswirkt.

Anhand von Längsschnittanalysen und länderübergreifenden Vergleichen würden die Vorschläge dazu beitragen, zu verstehen, wie sich verändernde emotionale Landschaften, Gefühlsregeln, Normen und Verschiebungen in den Gefühlen der Bevölkerung mit Praktiken und Werten interagieren, die für die demokratische Politik von zentraler Bedeutung sind. Beispiele hierfür könnten u. a. sein: Beteiligung und politische Mobilisierung, Wahltrends, Vertrauen, Desinformation und Post-Wahrheiten, identitäre Bewegungen, Aktivismus und soziale Bewegungen, kollektives Handeln und kollektive Verantwortung, Extremismus usw. Die Vorschläge sollten sich mit politischen Narrativen, Kampagnen und Führungsstilen befassen, die auf einer solchen emotionalen Politik aufbauen, sowie mit der Rolle traditioneller und sozialer Medien bei der Förderung solcher öffentlichen Emotionen.

In den Vorschlägen sollten aktuelle Ereignisse als Fallstudien verwendet werden. Der Klimawandel, die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen sowie die brutale Aggression Russlands gegen die Ukraine rufen eine Vielzahl kollektiver Emotionen hervor (Angst, Pessimismus, Nostalgie usw.), die weitreichende gesellschaftliche und politische Auswirkungen haben. Auf Emotionen basierende Reaktionen auf diese Krisen (z. B. Schuldzuweisungen an andere, Feindseligkeit gegenüber anderen Gruppen, Hoffnung auf eine bessere Zukunft, kollektive Solidarität usw.), die mit soziodemografischen und politischen Faktoren korreliert sind (u. a. Misstrauen/Vertrauen in politische Institutionen und Führungspersönlichkeiten, Wahrnehmung von Ineffizienz/Wirksamkeit, Desinteresse an der Politik usw.), könnten sich auf die Muster der politischen Beteiligung auswirken. Was könnte das sein? Und auf welche Weise kann die emotionale Belastbarkeit in einem Europa nach der Pandemie erhöht werden? Die Vorschläge sollten auch die Rolle und den Einsatz von Emotionen in der politischen Kommunikation untersuchen.

Darüber hinaus sollten die Vorschläge innovative Wege aufzeigen und erproben, wie die emotionale Dimension von Demokratien genutzt werden kann, um demokratische Praktiken und europäische Werte zu fördern und zu unterstützen. Sie sollten auch konkrete Leitlinien dafür liefern, wie die emotionalen Bedürfnisse der Bürger besser wahrgenommen und bei der Entwicklung politischer Maßnahmen berücksichtigt werden können, um so das Vertrauen in die Politik zu stärken. Dazu gehört auch die Suche nach besseren Wegen, um evidenzbasierte Politiken zu vermitteln, die die emotionalen Bedürfnisse der Bürger ansprechen und emotionale Bindungen schaffen. In den Vorschlägen können auch Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

Schließlich sollten die Vorschläge eine solide Evidenzbasis und zukunftsweisende Szenarien für neu entstehende soziale Interaktions- und Kommunikationskonzepte für das kommende Zeitalter der digitalen Universen und der Verflechtung von realem und virtuellem Leben bieten. In einer Zeit, in der soziale Medien Emotionen monetarisieren und Metaversen und Multiversen immer beliebter werden, sollte untersucht werden, wie sich Emotionen, die in der digital vermittelten Kommunikation zum Ausdruck kommen, auf Demokratien auswirken können.

Die Forscher werden ermutigt, eine Kombination von Methoden aus verschiedenen Bereichen zu verwenden, um neuartige und gemischte Forschungsdesigns, Konzepte und Theorien zu entwickeln, die ein Verständnis des Zusammenspiels zwischen Emotionen und demokratischer Politik ermöglichen.

In die Fallstudien können auch Länder außerhalb der Europäischen Union und der assoziierten Länder einbezogen werden, um das geografische Zielgebiet durch einen Vergleich zu beleuchten.

Vorschläge werden ermutigt, wenn möglich Synergien und Zusammenarbeit mit relevanten Projekten anzustreben, die im Rahmen früherer EU-finanzierter Aufforderungen ausgewählt wurden. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.

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Erwartete Ergebnisse
  • Bessere politische Entscheidungsfindung durch ein gründliches Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Emotionen, Werten, Identitäten, kollektiven und individuellen Erfahrungen und Überzeugungen bei der politischen Entscheidungsfindung und deren Auswirkungen auf die demokratische Staatsführung.
  • Bessere Integration der emotionalen Dimension der Politik in Maßnahmen zur Förderung der europäischen Demokratien und Werte.
  • Stärkung des Vertrauens in die Politik durch bessere Berücksichtigung der emotionalen Bedürfnisse der Bürger und Aufbau emotionaler Bindungen bei der Entwicklung und Vermittlung politischer Maßnahmen.
  • Verbesserte Kommunikation von faktenbasierten politischen Maßnahmen, die den emotionalen Bedürfnissen und Bedingungen der Bürger entsprechen.
  • Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus multidisziplinären Disziplinen in Bezug auf neu entstehende soziale Interaktions- und Kommunikationskonzepte für das kommende Zeitalter der digitalen Universen und der Verflechtung von realem und virtuellem Leben. Entwicklung von Szenarien, wie sich dies auf die Demokratien auswirken könnte, und Erarbeitung entsprechender politischer Empfehlungen.

 

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.

Zusatzinformationen

Themen
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1 (1125kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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