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Call-Eckdaten
Die emotionale Politik der Demokratien
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-DEMOCRACY-01-04
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Mit der zunehmenden Polarisierung und affektiven Staatsbürgerschaft in den europäischen Demokratien ist die Rolle von Emotionen in den Debatten über Demokratie in den Mittelpunkt gerückt. Dies wird noch deutlicher, wenn man die Rolle der sozialen Medien und bestimmter politischer Narrative bei der gezielten Ausnutzung solcher Emotionen betrachtet.
In diesem Zusammenhang sollte in den Vorschlägen im Rahmen dieser Aufforderung untersucht werden, welche Rolle Affekte und Emotionen (wie Hoffnung, Ärger, Glück, Angst, Unzufriedenheit, Frustration, Solidarität, Hass, Neid, Scham, Stolz, Demütigung usw.) in europäischen Demokratien spielen, wie sie mit Werten, Identitäten[1], Erfahrungen und Überzeugungen interagieren und wie sich dies auf Demokratien und demokratisches Regieren auswirkt.
Anhand von Längsschnittanalysen und länderübergreifenden Vergleichen würden die Vorschläge dazu beitragen, zu verstehen, wie sich verändernde emotionale Landschaften, Gefühlsregeln, Normen und Verschiebungen in den Gefühlen der Bevölkerung mit Praktiken und Werten interagieren, die für die demokratische Politik von zentraler Bedeutung sind. Beispiele hierfür könnten u. a. sein: Beteiligung und politische Mobilisierung, Wahltrends, Vertrauen, Desinformation und Post-Wahrheiten, identitäre Bewegungen, Aktivismus und soziale Bewegungen, kollektives Handeln und kollektive Verantwortung, Extremismus usw. Die Vorschläge sollten sich mit politischen Narrativen, Kampagnen und Führungsstilen befassen, die auf einer solchen emotionalen Politik aufbauen, sowie mit der Rolle traditioneller und sozialer Medien bei der Förderung solcher öffentlichen Emotionen.
In den Vorschlägen sollten aktuelle Ereignisse als Fallstudien verwendet werden. Der Klimawandel, die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen sowie die brutale Aggression Russlands gegen die Ukraine rufen eine Vielzahl kollektiver Emotionen hervor (Angst, Pessimismus, Nostalgie usw.), die weitreichende gesellschaftliche und politische Auswirkungen haben. Auf Emotionen basierende Reaktionen auf diese Krisen (z. B. Schuldzuweisungen an andere, Feindseligkeit gegenüber anderen Gruppen, Hoffnung auf eine bessere Zukunft, kollektive Solidarität usw.), die mit soziodemografischen und politischen Faktoren korreliert sind (u. a. Misstrauen/Vertrauen in politische Institutionen und Führungspersönlichkeiten, Wahrnehmung von Ineffizienz/Wirksamkeit, Desinteresse an der Politik usw.), könnten sich auf die Muster der politischen Beteiligung auswirken. Was könnte das sein? Und auf welche Weise kann die emotionale Belastbarkeit in einem Europa nach der Pandemie erhöht werden? Die Vorschläge sollten auch die Rolle und den Einsatz von Emotionen in der politischen Kommunikation untersuchen.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge innovative Wege aufzeigen und erproben, wie die emotionale Dimension von Demokratien genutzt werden kann, um demokratische Praktiken und europäische Werte zu fördern und zu unterstützen. Sie sollten auch konkrete Leitlinien dafür liefern, wie die emotionalen Bedürfnisse der Bürger besser wahrgenommen und bei der Entwicklung politischer Maßnahmen berücksichtigt werden können, um so das Vertrauen in die Politik zu stärken. Dazu gehört auch die Suche nach besseren Wegen, um evidenzbasierte Politiken zu vermitteln, die die emotionalen Bedürfnisse der Bürger ansprechen und emotionale Bindungen schaffen. In den Vorschlägen können auch Schulungs- oder Sensibilisierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Schließlich sollten die Vorschläge eine solide Evidenzbasis und zukunftsweisende Szenarien für neu entstehende soziale Interaktions- und Kommunikationskonzepte für das kommende Zeitalter der digitalen Universen und der Verflechtung von realem und virtuellem Leben bieten. In einer Zeit, in der soziale Medien Emotionen monetarisieren und Metaversen und Multiversen immer beliebter werden, sollte untersucht werden, wie sich Emotionen, die in der digital vermittelten Kommunikation zum Ausdruck kommen, auf Demokratien auswirken können.
Die Forscher werden ermutigt, eine Kombination von Methoden aus verschiedenen Bereichen zu verwenden, um neuartige und gemischte Forschungsdesigns, Konzepte und Theorien zu entwickeln, die ein Verständnis des Zusammenspiels zwischen Emotionen und demokratischer Politik ermöglichen.
In die Fallstudien können auch Länder außerhalb der Europäischen Union und der assoziierten Länder einbezogen werden, um das geografische Zielgebiet durch einen Vergleich zu beleuchten.
Vorschläge werden ermutigt, wenn möglich Synergien und Zusammenarbeit mit relevanten Projekten anzustreben, die im Rahmen früherer EU-finanzierter Aufforderungen ausgewählt wurden. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
- Bessere politische Entscheidungsfindung durch ein gründliches Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Emotionen, Werten, Identitäten, kollektiven und individuellen Erfahrungen und Überzeugungen bei der politischen Entscheidungsfindung und deren Auswirkungen auf die demokratische Staatsführung.
- Bessere Integration der emotionalen Dimension der Politik in Maßnahmen zur Förderung der europäischen Demokratien und Werte.
- Stärkung des Vertrauens in die Politik durch bessere Berücksichtigung der emotionalen Bedürfnisse der Bürger und Aufbau emotionaler Bindungen bei der Entwicklung und Vermittlung politischer Maßnahmen.
- Verbesserte Kommunikation von faktenbasierten politischen Maßnahmen, die den emotionalen Bedürfnissen und Bedingungen der Bürger entsprechen.
- Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus multidisziplinären Disziplinen in Bezug auf neu entstehende soziale Interaktions- und Kommunikationskonzepte für das kommende Zeitalter der digitalen Universen und der Verflechtung von realem und virtuellem Leben. Entwicklung von Szenarien, wie sich dies auf die Demokratien auswirken könnte, und Erarbeitung entsprechender politischer Empfehlungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(1125kB)
Kontakt
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