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Call-Eckdaten
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11-DUALUSE
Termine
Öffnung
01.09.2026
Deadline
14.01.2027 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, die operative Zusammenarbeit zwischen dem zivilen und dem Verteidigungsbereich durch die Entwicklung von Arbeitsprototypen mit doppeltem Verwendungszweck, marktreifen Produkten und operativen Infrastrukturen im Zusammenhang mit Cybersicherheitstechnologien, -anwendungen und -werkzeugen zu verbessern, die sowohl im zivilen als auch im Verteidigungskontext von Bedeutung sind.
Call-Ziele
Dual-Use-Technologien haben sich als Eckpfeiler bei der Bewältigung sowohl von Cybersicherheitsbedrohungen als auch von umfassenderen Anforderungen an die Cyberabwehr etabliert. Die Integration fortschrittlicher ziviler und militärischer Technologien in einem einheitlichen Rahmen ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und die Gewährleistung der Datensicherheit. Darüber hinaus trägt die Bekämpfung von Cyberkriminalität und hybriden Bedrohungen zur Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Stabilität bei.
Der gegenseitige Austausch und die Ausstrahlungseffekte aus Synergien zwischen dem zivilen und dem Verteidigungsbereich haben sich als wichtiger Motor für Innovation, industrielle Umsetzung und Marktakzeptanz erwiesen. Solche Effekte sollten auch im Bereich der Cybersicherheit und Cyberabwehr gefördert werden. Die Ergebnisse könnten zu einer erhöhten Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen und einem besseren Schutz sowohl ziviler als auch verteidigungsrelevanter kritischer Infrastrukturen führen.
Aufbauend auf dem Programm „Digitales Europa“, „Horizont Europa“ und dem Europäischen Verteidigungsfonds muss die EU kooperativen Pilotprojekten Priorität einräumen. Die Ergebnisse dieser Projekte können eine Brücke zwischen dem zivilen und dem Verteidigungssektor schlagen und Innovationen in relevanten Schlüsseltechnologien wie quantensicherer Kryptografie, Zero-Trust-Architekturen (ZTA) und KI-gestützten Systemen zur Bedrohungserkennung fördern. Solche Bemühungen sind unerlässlich, um aufkommende Cyberbedrohungen zu bekämpfen und gleichzeitig sektorübergreifende Interoperabilität und Skalierbarkeit zu gewährleisten.
Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem zivilen und dem Verteidigungsbereich in Bezug auf Dual-Use-Projekte, -Dienste, -Kompetenzen und -Anwendungen im Bereich der Cybersicherheit gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DEP-Verordnung und Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe g der ECCC-Verordnung zu verstärken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Beispiele für relevante Themenbereiche im Rahmen dieser Ausschreibung sind:
- Quantensichere Kryptografie: Entwicklung von Verschlüsselungsverfahren, die gegen Angriffe durch Quantencomputer resistent sind. Diese Lösungen gewährleisten sichere Kommunikation und Datenschutz für kritische zivile und militärische Infrastrukturen.
- Zero-Trust-Architekturen (ZTA): Implementierung von ZTA-Frameworks zur Verbesserung der Endpunktsicherheit und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs auf kritische Systeme. Diese Architekturen können sowohl in zivilen Anwendungen (z. B. Gesundheitswesen, Finanzwesen) als auch in Verteidigungssystemen zum Einsatz kommen.
- KI-gestützte Erkennung und Abwehr von Bedrohungen: Einsatz fortschrittlicher KI-Tools zur Erkennung, Eindämmung und Abwehr von Bedrohungen in Echtzeit. KI kann zur Erkennung von Anomalien in kritischen Netzwerken, für adaptive Abwehrmechanismen und zur prädiktiven Risikobewertung genutzt werden. KI-gestützte Systeme zur Bedrohungserkennung können die Fähigkeit der Beteiligten, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, verbessern, große Datensätze zu analysieren und Muster böswilliger Aktivitäten zu identifizieren. Diese Systeme ermöglichen zudem die Priorisierung verwertbarer Erkenntnisse in Echtzeit und können sektorübergreifende Ermittlungen unterstützen. Ethische Überlegungen, einschließlich der Einhaltung der DSGVO und des KI-Gesetzes, müssen bei ihrem Einsatz maßgeblich sein.
- Cyber-Ranges einschließlich Digitaler Zwillinge für die Cybersicherheit: Einsatz von Cyber-Ranges-Lösungen und Digital-Twin-Technologie zur Simulation potenzieller Cyberangriffe auf zivile und militärische Systeme und Netzwerke. Dies ermöglicht die proaktive Identifizierung von Schwachstellen und die Entwicklung wirksamer Reaktionsstrategien. Dadurch würden die Kapazitäten einer Vielzahl von Akteuren, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, gestärkt.
- Fortschrittliche SOAR-Tools: Entwicklung von SOAR-Plattformen (Security Orchestration, Automation, and Response) zur Optimierung der Reaktion auf Vorfälle sektorübergreifend.
Andere Bereiche der Cybersicherheit, in denen der zivile und der Verteidigungssektor ein gemeinsames Interesse an der gemeinsamen Entwicklung funktionsfähiger Systeme haben, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich dieses Aufrufthemas.
Es wird erwartet, dass die oben genannten Bereiche unter anderem für folgende Zwecke demonstriert und eingesetzt werden:
- Schutz kritischer Infrastrukturen: Beispielsweise Einsatz von KI-gestützten Dual-Use-Tools zur Überwachung und Absicherung kritischer Infrastrukturen wie unterirdischer kritischer Infrastrukturen, Verkehrsnetze, Kommunikationsnetze, Energienetze und Gesundheitssysteme vor cyber- und physischen Bedrohungen.
- Sichere Kommunikation: Beispielsweise Nutzung quantensicherer Kommunikationsprotokolle zum Schutz des Austauschs sensibler Daten zwischen Akteuren aus dem zivilen und dem Verteidigungsbereich.
- Management hybrider Bedrohungen: Beispielsweise Entwicklung von Systemen, die hybriden Bedrohungen wie GPS-Störungen und -Spoofing, Kabelsabotage sowie Ransomware-Angriffen in Verbindung mit Desinformationskampagnen entgegenwirken und so die Betriebskontinuität gewährleisten.
- Erweiterung der SOC-/CSIRT-Funktionalitäten und -Abläufe, die mit militärischen Anforderungen kompatibel sind. Die Verteidigungsgemeinschaft kann von stärkeren zivilen Erkennungs- und Lageerfassungsfähigkeiten profitieren, die zum Schutz kritischer Infrastrukturen entwickelt wurden.
- Prävention von digitalem Betrug und digitaler Gewalt im Interesse der öffentlichen Sicherheit: Beispielsweise Dual-Use-Technologien zur Prävention von digitalem Betrug, Desinformation und Identitätsdiebstahl durch Echtzeitüberwachung und fortschrittliche digitale Forensik. Diese Lösungen können die Fähigkeit zur Erfassung und Analyse digitaler Beweismittel über Rechtsordnungen hinweg verbessern und so den Opferschutz sowie die Strafverfolgung unterstützen.
Auf Ersuchen des ECCC werden Projektkonsortien an Clustering-Aktivitäten teilnehmen, um gemeinsame Maßnahmen zu definieren und Synergien zwischen dem zivilen und dem Verteidigungssektor zu stärken.
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Erwartete Ergebnisse
- Rahmenwerk für den sicheren Datenaustausch: Entwicklung standardisierter und verschlüsselter Kommunikationsmechanismen zur Ermöglichung eines nahtlosen Datenaustauschs zwischen zivilen und militärischen Akteuren. Diese Mechanismen sollten mit der DSGVO und anderen EU-rechtlichen Anforderungen im Einklang stehen.
- Frühwarnsysteme (EWS): Einrichtung eines Frühwarnsystems auf europäischer Ebene für Cyber- und hybride Bedrohungen. Diese Systeme sollten Echtzeit-Überwachungsinstrumente und prädiktive Analysen integrieren, um Cyber- und hybride Bedrohungen, die auf kritische Infrastrukturen abzielen, präventiv zu erkennen und zu neutralisieren.
- Gemeinsame Schulungsprogramme: Konzeption gemeinsamer Schulungsprogramme, die KI- und Cybersicherheitsszenarien sowohl für ziviles (einschließlich Strafverfolgungsbehörden) als auch für militärisches Personal beinhalten. Diese Programme sollten auf sektorspezifische Anforderungen und hybride Bedrohungsszenarien ausgerichtet sein.
- Integrierte Bedrohungserkennungssysteme: Einsatz einheitlicher Bedrohungserkennungssysteme unter Nutzung von KI, ZTA und digitalen Zwillingen für sektorübergreifende Anwendungen, die auf aktuelle und neu auftretende Cyber- und hybride Bedrohungen abzielen.
- Sektorübergreifende Sicherheitsstandards: Entwicklung harmonisierter Cybersicherheitsstandards für Dual-Use-Technologien, um Interoperabilität und Skalierbarkeit in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sowie Vorschlag EU-weiter Rahmenwerke zur Harmonisierung von Cybersicherheitsstandards, um eine nahtlose Integration ziviler und militärischer Technologien sicherzustellen.
- Zusammenarbeit und Integration der Interessengruppen: Förderung von Partnerschaften zwischen verschiedenen Interessengruppen, darunter nationale Behörden, KMU, Wissenschaft und Industrie, um Innovation und den Einsatz von Dual-Use-Lösungen voranzutreiben.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Obwohl Vorschläge, sofern zulässig, von einem einzelnen Antragstellenden eingereicht werden können, werden die Antragstellenden dazu ermutigt, gegebenenfalls Konsortien zu bilden, da die Zusammenarbeit zwischen sich ergänzenden Einrichtungen die Umsetzung und die erwartete Wirkung der Maßnahme stärken kann.
Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen — Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über „Digitales Europa“ (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit — Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen — EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände — Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen. Bitte beachten Sie: Wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen; andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Länder, die derzeit über eine Vereinbarung zur Beteiligung von Vereinigungen verhandeln — Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU — Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner geförderten Funktion teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich zu Informationszwecken).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die zusammenfassende Budgetaufstellung für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss vom Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Erklärungen zur Eigentums- und Kontrollverhältnisse, einschließlich der assoziierten Partner und Unterauftragnehmer
- Zusätzliche, nicht obligatorische Unterlagen:
- Darüber hinaus werden Antragstellende dazu ermutigt, über die Nationalen Cybersicherheitskompetenzzentren (NCCs) eine Mitgliedschaft in der Cybersicherheits-Kompetenzgemeinschaft zu beantragen und den Nachweis über diesen Antrag dem Antrag beizufügen. Die Registrierung bei der Cybersicherheits-Kompetenzgemeinschaft ist nicht verpflichtend, wird jedoch den Einrichtungen empfohlen, die sich stärker in der ECCC- und NCC-Gemeinschaft engagieren möchten.
Die Vorschläge dürfen maximal 70 Seiten umfassen (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11Call Document DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11(996kB)
Kontakt
applicants@eccc.europa.eu
Website
Digital Europe NCPs
Website


