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Call-Eckdaten
Stärkung der Kapazitäten und Fähigkeiten der EU im Bereich der Cybersicherheit im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11-EULEG
Termine
Öffnung
01.09.2026
Deadline
14.01.2027 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit bringen neue Verantwortlichkeiten mit sich und erlegen den wichtigsten Akteuren, Herstellern von IKT-Systemen, Betriebstechnologie und IoT-Geräten Verpflichtungen auf. So stellen beispielsweise die Kosten für die Erlangung einer Cybersicherheitszertifizierung für ein IKT- oder digitales Produkt, eine Dienstleistung oder einen Prozess für Start-ups und KMU in der EU oft eine unüberwindbare Hürde dar. Für die Umsetzung dieser Verpflichtungen muss Unterstützung bereitgestellt werden. Die im Rahmen dieser Maßnahme durchgeführten Aktivitäten erfordern verschiedene Arten der Unterstützung, darunter finanzielle und organisatorische. Die Anträge sollten sich auf mindestens eine der förderfähigen Rechtsvorschriften im Bereich der Cybersicherheit beziehen, können aber auch mehrere davon abdecken.
Call-Ziele
Ziel dieses Themenbereichs ist es, das europäische Ökosystem dabei zu unterstützen, seine Cybersicherheitskapazitäten zu stärken und die Umsetzung des Rechtsrahmens im Einklang mit dem Cyber Resilience Act (CRA), der NIS-2-Richtlinie, der DSGVO, dem DORA, dem Cybersecurity Act sowie den spezifischen Anforderungen des AI Act usw. in einem einheitlichen Ansatz zu fördern. Darüber hinaus sollten – im Einklang mit dem Plan für digitale Bildung, der die Entwicklung digitaler Kompetenzen betont, die für die moderne Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, sowie zur Unterstützung von Initiativen wie der „Cybersecurity Skills Academy“ – auch Aktivitäten im Zusammenhang mit Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit gefördert werden. Diese Initiativen zielen darauf ab, den Fachkräftemangel im Bereich der Cybersicherheit zu beheben und Arbeitskräfte auszubilden, die in der Lage sind, regulatorische und operative Anforderungen zu erfüllen. Durch die Bereitstellung praktischer Schulungen, die Gewinnung junger Fachkräfte und die Förderung der Vielfalt in diesem Bereich sind diese Bemühungen von entscheidender Bedeutung für die Fähigkeit Europas, auf sich entwickelnde Cyberbedrohungen zu reagieren und neue Rechtsvorschriften einzuhalten. Darüber hinaus fördern diese Aktivitäten die Chancengleichheit und schärfen das Bewusstsein für Cybersicherheit bei künftigen Generationen, was zu den übergeordneten strategischen Zielen Europas im digitalen Bereich beiträgt.
Die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit muss unterstützt werden, um ein höheres Cybersicherheitsniveau in der EU zu erreichen, insbesondere angesichts einer sich ständig verändernden Bedrohungslandschaft. Der Reifegrad im Bereich Cybersicherheit ist je nach Sektor unterschiedlich. Dies bedeutet, dass Anstrengungen und Investitionen erforderlich sind, um die Cybersicherheit sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern. Solche Anstrengungen und Investitionen sind in jedem Mitgliedstaat von entscheidender Bedeutung und erfordern daher eine verstärkte Fokussierung und gemeinsame Anstrengungen auf europäischer Ebene. Instrumente zur Befähigung und zur Selbstbewertung können dabei am wirksamsten sein.
Bei all diesen Bemühungen sollte berücksichtigt werden, dass Datensicherheit und Datenschutz bereits bei der Konzeption und Entwicklung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen gefördert werden müssen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Vielfalt innerhalb der Fachkräfte im Bereich Cybersicherheit, wobei die Beteiligung von Frauen und anderen unterrepräsentierten Gruppen gefördert werden soll. In Verbindung mit Initiativen wie der „Cybersecurity Skills Academy“ werden diese Aktivitäten dazu beitragen, Kapazitäten aufzubauen, das Bewusstsein zu schärfen und die Umsetzung des oben genannten Rechtsrahmens zu unterstützen. Durch die Einbindung dieser Herausforderungen in einen umfassenderen Rahmen zum Kapazitätsaufbau wird sichergestellt, dass Akteure aus allen Sektoren in der Lage sind, den sich wandelnden Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit zu begegnen und die neuen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für digitale Bildung, dessen Schwerpunkt auf der Verbesserung digitaler Kompetenzen in ganz Europa liegt, werden Aktivitäten im Zusammenhang mit Herausforderungen der Cybersicherheit eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der nächsten Generation von Cybersicherheitsexperten spielen. Diese Herausforderungen bieten jungen Fachkräften und Studierenden praktische Erfahrungen und tragen so dazu bei, die Qualifikationslücke im Bereich der Cybersicherheit zu schließen und sicherzustellen, dass sie gut darauf vorbereitet sind, die Anforderungen der neuen Rechtsvorschriften zu erfüllen.
Die Bewertung von Produkten und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Schritt im Zertifizierungsprozess für Cybersicherheit in der EU. Da sich Cybersicherheitsbedrohungen rasch weiterentwickeln und Angriffe immer raffinierter werden, ist es wichtig, einen Weg zu finden, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Darüber hinaus muss die EU dem kontinuierlichen Wachstum von Informationssystemen (hinsichtlich Umfang und Komplexität) sowie der erheblichen Ausweitung des digitalen Raums gerecht werden, indem sie eine schnelle, aber sichere Wiederholbarkeit von Bewertungen ermöglicht. Darüber hinaus ist dies eine große Chance für die EU, interoperable Lösungen zu entwickeln, die ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern werden. Dabei kann sich die Union auf eine große und dynamische Zahl von Akteuren stützen, die bereits hochwertige Angebote entwickelt haben.
Der Zertifizierungsprozess ist zudem sehr formell, was die Dokumentation betrifft, die später als Nachweis für die Ausstellung des Zertifikats dient. Derzeit gibt es keine Plattform, die den Antragstellern dabei hilft, die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Verwendung vieler unterschiedlicher und komplexer Dokumente durch alle Beteiligten ergeben.
Diese Maßnahme umfasst den Aufbau von Kapazitäten nationaler Zertifizierungsstellen für Cybersicherheit, um die Marktüberwachung durchzuführen und Konformitätsbewertungsstellen sowie die Konformitätsbewertungen hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen an Cybersicherheitsprodukte, -dienstleistungen und -prozesse zu beaufsichtigen. Sie soll die gegenseitige Anerkennung in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.
Darüber hinaus zielt die Maßnahme auch darauf ab, die Fähigkeiten von Konformitätsbewertungsstellen und Zertifizierungslaboren auszubauen, damit diese die Anforderungen des Cybersicherheitsgesetzes und des Cyberresilienzgesetzes hinsichtlich der Überprüfung von Konformitätserklärungen von Lieferanten und Anbietern erfüllen können.
Die Maßnahme umfasst auch die Entwicklung von Hilfsinstrumenten für Zertifizierungs- und Bewertungsverfahren, darunter eine Softwareplattform „Certification and Evaluation as a Service“ zur Unterstützung der Konformitätsbewertung sowie die Unterstützung bei der Schaffung nationaler oder regionenübergreifender Expertenzentren zur Begleitung dieser Prozesse. An ihrer Entwicklung sollten relevante Interessengruppen wie Zertifizierungsstellen (CBs), Konformitätsbewertungsstellen (CABs) und Kundenvertreter beteiligt werden.
Die Plattform „Certification and Evaluation as a Service“ könnte die Verwaltung aller im Zertifizierungsprozess verwendeten Unterlagen erleichtern und rationalisieren. Sie könnte zudem dazu beitragen, den Informationsaustausch zwischen den am Prozess beteiligten Stellen zu beschleunigen. Die Plattform könnte zur Harmonisierung und Standardisierung der europaweit zu verwendenden Unterlagen und Instrumente beitragen.
Zu den wichtigsten Bereichen, die im Rahmen dieser Maßnahme in Betracht gezogen werden könnten, gehören:
- Die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Cybersicherheit soll unterstützt werden, um ein höheres Cybersicherheitsniveau in Europa zu erreichen.
- Unterstützung von KMU, die ihre Cybersicherheitsresilienz verbessern wollen, mit besonderem Schwerpunkt auf rechtlichen Anforderungen, die sich aus EU-Rechtsvorschriften wie NIS 2, dem Cyber Resilience Act, dem Cybersecurity Act usw. ergeben, einschließlich praktischer Leitlinien und benutzerfreundlicher Tools, mit denen das Unternehmen überprüfen kann, ob seine Lösungen unter Berücksichtigung offener Standards den Anforderungen der neuen Rechtsvorschriften entsprechen.
- Entwicklung von Meldeplattformen für NIS 2 (z. B. eine Plattform zur Meldung von Vorfällen) und CRA (z. B. eine zentrale Plattform zur Meldung von Schwachstellen).
- Festlegung kurz- und langfristiger Maßnahmen, um Fachkräfte darauf vorzubereiten, die Anforderungen der neuen EU-Verordnungen in den von diesen Verordnungen erfassten Einrichtungen ordnungsgemäß umzusetzen.
- Entwicklung von Programmen zur Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit für alle jungen Europäer, einschließlich maßgeschneiderter Einarbeitungsprogramme für Jugendliche. Diese Programme bieten Ressourcen und einen einfachen Zugang zu Bildungsinhalten und stellen sicher, dass Teilnehmer mit unterschiedlichem Hintergrund an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen können. Durch die Förderung nichtformaler Bildung und das Angebot von Beteiligungsmöglichkeiten, wie z. B. Cybersicherheits-Wettbewerbe, werden diese Bemühungen dazu beitragen, die nächste Generation mit den Fähigkeiten auszustatten, die sie benötigt, um in diesem Sektor erfolgreich zu sein.
- Schaffung und Entwicklung von Kooperationsinitiativen in grenz- und sektorübergreifenden Kontexten. Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Behörden zur Stärkung der Cyberresilienz und zur Erhöhung des Reifegrades im Bereich Cybersicherheit durch die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Methoden.
- Die Konzeption und Bewertung von Plattformen für Schulungsprogramme sowie von Instrumenten für den länderübergreifenden Austausch werden diese Bemühungen unterstützen. Darüber hinaus werden Benchmarking- und Bewertungsprogramme dazu beitragen, die Leistung zu optimieren und die Kompetenzen der Teilnehmer zu verbessern. Diese Initiativen, zu denen auch Schulungsmaterialien gehören – wie beispielsweise Cybersicherheits-Challenges –, werden zudem Möglichkeiten zum Austausch unter Gleichgesinnten und Stipendien umfassen und so eine vernetzte Gemeinschaft von Cybersicherheitsexperten fördern. Durch die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit und kontinuierlichen Engagements zielen diese Programme darauf ab, Europas Fachkräfte im Bereich Cybersicherheit zu stärken und die langfristige Talentförderung zu unterstützen.
- Unterstützung der Entwicklung grenzüberschreitender Kooperationsprogramme, die es paneuropäischen Teams ermöglichen, an internationalen Cybersicherheitswettbewerben teilzunehmen, und so die Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit auf der globalen Bühne verbessern. Diese Initiativen werden den Teams Zugang zu fortschrittlichen Tools, Mentoring und Führungskräftetrainings bieten und so den Aufbau eines europäischen Nachwuchspools im Bereich Cybersicherheit fördern. Durch die Förderung von Exzellenz, Kompetenzentwicklung und Führungskompetenzen wird diese Unterstützung sicherstellen, dass Europas Top-Talente wettbewerbsfähig, gut vorbereitet und kooperativ bleiben, um globale Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit zu bewältigen.
Neben der Unterstützung nationaler Zertifizierungsstellen für Cybersicherheit, Konformitätsbewertungsstellen und nationaler Akkreditierungsstellen bei der Zertifizierung wird die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in den kommenden Jahren fortgesetzt. Insbesondere müssen die zuständigen Behörden Kapazitäten in den Bereichen Audit und Compliance aufbauen, um sicherzustellen, dass wesentliche und wichtige Einrichtungen ihren Verpflichtungen nachkommen. Es sollten Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie vertrauensbildende Maßnahmen angeboten werden, um den Informationsaustausch und den Wissensaufbau zu erleichtern.
Insgesamt zielt diese Maßnahme darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden zu verstärken und dabei die Strukturen im Rahmen der NIS-Richtlinie zu unterstützen oder zu ergänzen, die den Anforderungen der CRA entsprechen müssen (z. B. Software-Bill-of-Materials, Beiträge zur einheitlichen CRA-Meldeplattform und offene Prototypen, CVD-Prozesse oder die Automatisierung von Sicherheitshinweisen wie das CSAF) sowie zwischen nationalen Behörden und Interessengruppen, insbesondere KMU, zu stärken, um den Reifegrad der Cybersicherheit durch die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Methoden zu erhöhen und so die Einführung von Cybersicherheitsprozessen sowie die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen durch die Einrichtungen zu ermöglichen.
Diese Maßnahme umfasst die Entwicklung und den Einsatz gemeinsamer Instrumente für Regulierung und Durchsetzung, einschließlich gezielter Sicherheitsaudits und der Meldung von Vorfällen an die zuständigen nationalen Behörden, um den Informationsaustausch zu erleichtern.
Im Rahmen des Informationsaustauschs kann die Maßnahme auch Folgendes umfassen:
- Auf nationaler Ebene sollten nationale Akteure, die im Bereich der Cyber-Bedrohungsanalyse tätig sind, sowie die zuständigen nationalen Behörden auf einer gemeinsamen Plattform zusammengeführt werden. Dazu gehört auch die Erleichterung und Zentralisierung des Meldeprozesses für NIS-2-Einrichtungen.
- Auf vertikaler Ebene innerhalb der EU: Organisation oder Unterstützung des vertraulichen Austauschs von nicht klassifizierten Informationen zur Cyberbedrohungsanalyse (CTI) zwischen den Akteuren des jeweiligen Sektors.
- Auf EU-Ebene: die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den Informationsaustausch ermöglichen und organisieren.
- Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Rahmens von Leitlinien – in der EU oder in mehreren EU-Mitgliedstaaten –, um die Cybersicherheit sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor durch einen besseren Schutz ihrer Daten, eine erhebliche Verringerung des Risikos der häufigsten Cyberangriffe und eine allgemeine Steigerung der Cyberresilienz zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern.
Darüber hinaus fördert dieses Thema Sicherheit und Datenschutz „by design“ in bestehenden und neu entstehenden Technologien, Anwendungen und Hardware, einschließlich IoT, Betriebstechnologie, Identitäts- und E-Government-Systemen, durch die Unterstützung und/oder Finanzierung von Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten. Technologien zur Verbesserung des Datenschutzes zielen darauf ab, die Risiken für die Privatsphäre der betroffenen Personen zu minimieren. Die von Anfang an – bereits in der Entwurfs- und Umsetzungsphase – erfolgende Integration von Sicherheits- und Datenschutzfunktionen in neue Technologien, Anwendungen und Hardware stellt sicher, dass potenzielle Schwachstellen und Risiken frühzeitig im Entwicklungsprozess erkannt und behoben werden. Darüber hinaus kann dieser Ansatz – im Einklang mit den Datenschutzvorschriften – kosteneffizienter sein und die Wahrscheinlichkeit von Sicherheitsverletzungen und Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten verringern.
Konsortien sollten erwägen, mindestens einen Vertreter aus jeder der folgenden Kategorien einzubeziehen, um die gesamte Wertschöpfungskette abzubilden: Forscher im Bereich datenschutzfördernder Technologien, Anbieter datenschutzfördernder Technologien, Entwickler von IKT-Produkten und -Dienstleistungen, die datenschutzfördernde Technologien integrieren, sowie Nutzerorganisationen von IKT-Produkten und -Dienstleistungen.
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Erwartete Ergebnisse
Einer oder mehrere der folgenden Punkte sollten behandelt werden:
- Umsetzung von Leitlinien, standardisierten Verfahren oder Handbüchern – in der EU oder in mehreren EU-Mitgliedstaaten – zu den schwierigsten Fragen, zur Unterstützung bestimmter Interessengruppen und Sektoren, die von der Cybersicherheitsgesetzgebung betroffen sind.
- Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten, Sensibilisierung sowie Förderung und Erleichterung der Akzeptanz durch die Industrie – mit Schwerpunkt auf KMU – bei der Konformitätsbewertung wesentlicher Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Hardware und Software) im Rahmen der CRA.
- Unterstützung von Mechanismen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen, wie z. B. eine zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Vorfällen.
- Einrichtung sicherer Kommunikationskanäle, die Initiativen zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch ermöglichen.
- Unterstützung bei der Organisation regelmäßiger Treffen/Workshops, um bewährte Verfahren in bestimmten Sektoren oder aufstrebenden Bereichen zu ermitteln und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sektoren zu erleichtern.
- Unterstützung bei der Entwicklung von Schulungskursen auf der Grundlage des ECSF sowie von Übungen, die den Kapazitätsaufbau und das interne Bewusstsein fördern.
- Beitrag zur CR-Standardisierung: Schulungsmaterialien und Schulungsmaßnahmen zur Cybersicherheitszertifizierung für nationale Behörden und Konformitätsbewertungsstellen.
- Förderung der Zertifizierung: Schulungs- und Begleitmaterialien sowie eine aufklärende Pressekampagne unter Verwendung interaktiver Materialien wie „Erfülle ich die CRA?“. Informationskampagne über verschiedene Kanäle wie Konferenzen, Treffen usw. Website, die der obligatorischen Zertifizierung und der Konformitätsbewertung wesentlicher Anforderungen gewidmet ist.
- Entwicklung von Schulungsprogrammen und -materialien, einschließlich Instrumenten für die länderübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch, mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Teilnehmer zu verbessern und sie auf reale Bedrohungen vorzubereiten. Diese Programme können auch die nicht-formale Bildung für Schüler der Sekundarstufe und Lehrkräfte unterstützen und so die digitale Kompetenz sowie das Bewusstsein für Cybersicherheit bereits in frühen Bildungsstufen fördern.
- Einrichtung von Benchmarking- und Bewertungsprogrammen zur Beurteilung und Optimierung der Leistungen der Teilnehmer an Cybersicherheits-Schulungsprogrammen, um eine kontinuierliche Verbesserung und die Angleichung an Branchenstandards sicherzustellen.
- Durchführung von Austausch- und Stipendienprogrammen, die darauf abzielen, eine vernetzte, widerstandsfähige Gemeinschaft von Cybersicherheitsfachleuten in ganz Europa zu fördern. Diese Programme umfassen auch die Unterstützung grenzüberschreitender Schulungsinitiativen und nichtformaler Bildungsaktivitäten, um sicherzustellen, dass sowohl Schüler*innen als auch Lehrkräfte an praxisorientierten Lernerfahrungen im Bereich Cybersicherheit teilnehmen und zur langfristigen Talentförderung beitragen können.
- Einrichtung grenzüberschreitender Kooperationsprogramme zur Unterstützung der Bildung paneuropäischer Teams bei Cybersicherheitswettbewerben. Diese Programme bieten Zugang zu Mentoring, fortschrittlichen Tools und Führungskräftetraining und stellen sicher, dass europäische Teams auf der globalen Bühne wettbewerbsfähig bleiben. Darüber hinaus fördern die Programme den Aufbau eines europäischen Nachwuchspools für Führungskräfte im Bereich Cybersicherheit und stärken so die Sichtbarkeit und Wirksamkeit Europas bei internationalen Herausforderungen im Bereich Cybersicherheit.
- Unterstützung von Organisationen, einschließlich KMU, bei der Bewertung der Robustheit, Anwendbarkeit und Relevanz von Technologien zur Verbesserung der Sicherheit und des Datenschutzes, die in die von ihnen entwickelten IKT-Produkte und -Dienstleistungen integriert werden sollen.
- Pilotprojekte zur Überprüfung der Einhaltung der CRA-Anforderungen einrichten, Open-Source-Software und -Bibliotheken für die Konformitätsbewertung und -prüfung nutzen; Bewertungsmethoden zum Zweck der Einhaltung der CRA-Anforderungen entwickeln.
- Entwicklung von Best Practices oder Leitlinien für die Einrichtung und den Betrieb von Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten; Sensibilisierung für die CRA-Anforderungen.
- Unterstützung von Organisationen, einschließlich KMU, bei der Kommerzialisierung datenschutzfördernder Technologien und Aufzeigen, wie diese Sicherheits- und Datenschutzrisiken durch neue Technologien bewältigen können.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Herstellern neuer Technologien, den Nutzern dieser Technologien und den Regulierungsbehörden. Eine solche Zusammenarbeit würde es ermöglichen, bereits in den frühen Phasen der Konzeption und Entwicklung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen zu ermitteln, welche Anforderungen durch welche datenschutzstärkende Technologie in welchen Anwendungsfällen erfüllt werden können, inwieweit sie die Einhaltung der Vorschriften erleichtern oder deren Kosten senken könnten und wie sie in der Praxis umgesetzt werden können.
- Die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette datenschutzstärkender Technologien stärken, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen Forschern, Anbietern, Integratoren und Nutzern sowie den nationalen DSGVO-Behörden und den europäischen Aufsichtsbehörden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Obwohl Vorschläge, sofern zulässig, von einem einzelnen Antragstellenden eingereicht werden können, werden die Antragstellenden dazu ermutigt, gegebenenfalls Konsortien zu bilden, da die Zusammenarbeit zwischen sich ergänzenden Einrichtungen die Umsetzung und die erwartete Wirkung der Maßnahme stärken kann.
Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen — Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über „Digitales Europa“ (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit — Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen — EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände — Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen. Bitte beachten Sie: Wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen; andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Länder, die derzeit über eine Vereinbarung zur Beteiligung von Vereinigungen verhandeln — Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU — Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner geförderten Funktion teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich zu Informationszwecken).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die zusammenfassende Budgetaufstellung für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss vom Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Erklärungen zur Eigentums- und Kontrollverhältnisse, einschließlich der assoziierten Partner und Unterauftragnehmer
- Zusätzliche, nicht obligatorische Unterlagen:
- Darüber hinaus werden Antragstellende dazu ermutigt, über die Nationalen Cybersicherheitskompetenzzentren (NCCs) eine Mitgliedschaft in der Cybersicherheits-Kompetenzgemeinschaft zu beantragen und den Nachweis über diesen Antrag dem Antrag beizufügen. Die Registrierung bei der Cybersicherheits-Kompetenzgemeinschaft ist nicht verpflichtend, wird jedoch den Einrichtungen empfohlen, die sich stärker in der ECCC- und NCC-Gemeinschaft engagieren möchten.
Die Vorschläge dürfen maximal 70 Seiten umfassen (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11Call Document DIGITAL-ECCC-2027-DEPLOY-CYBER-11(996kB)
Kontakt
applicants@eccc.europa.eu
Website
Digital Europe NCPs
Website


