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Call-Eckdaten
DUT Aufruf 2026
Förderprogramm
Driving Urban Transitions Partnerschaft (DUT)
Termine
Öffnung
01.09.2026
Deadline
17.11.2026 13:00
Budget des Calls
€ 49.000.000,00
Link zum Call
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, transnationale Forschungs- und/oder Innovationsprojekte zu unterstützen, die den Städten helfen, urbane Herausforderungen zu bewältigen und den Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Zukunft für alle zu schaffen. Die Projekte sollten zu einem oder mehreren unserer drei Themenbereiche, den Transition Pathways, beitragen: 15-Minuten-Stadt, zirkuläre städtische Wirtschaft und Positive Energy Districts.
Call-Ziele
Der 15-Minuten-Pfad für den Übergang in der Stadt (15mC TP) befasst sich mit den Herausforderungen der städtischen Mobilität, der Logistik, des öffentlichen Raums und der auf Nähe basierenden Politik, um die Umsetzung klimaneutraler, widerstandsfähiger Nachbarschaften für alle zu fördern. Er stützt sich auf Forschungs- und Innovationsprojekte, um ein vielfältiges Mosaik von Ansätzen aufzuzeigen, die den Mobilitätswandel vorantreiben. Das 15mC TP zielt darauf ab, die Analyse, Entwicklung und Erprobung von Ideen, Werkzeugen und Innovationen für 15-Minuten-Städte in einem ko-kreativen und transdisziplinären Rahmen zu ermöglichen.
Der Circular Urban Economies Transition Pathway (CUE TP) zielt darauf ab, urbane Orte, Gemeinden und Nachbarschaften zu fördern, die von zirkulären Ressourcenströmen getragen werden und das Wohlbefinden ihrer Bewohner*innen und Ökosysteme verbessern. Er fördert eine Stadtplanung und -gestaltung, die sich durch einen regenerativen Urbanismus auszeichnet und die Kombination von Kreislaufprinzipien, Stadtbegrünung und gleichberechtigtem Zugang zu städtischen Räumen und Ressourcen begünstigt.
Der Positive Energy Districts Transition Pathway (PED TP) zielt darauf ab, innovative Lösungen für die Planung, groß angelegte Umsetzung und Vervielfältigung von PEDs in städtischen und stadtnahen Gebieten in Europa zu entwickeln. Durch die Kombination von Energieeffizienz, erneuerbarer Energieerzeugung und Energieflexibilität auf lokaler Ebene bieten PEDs erschwingliche Energiesysteme, erschwinglichen Qualitätswohnraum und eine wettbewerbsfähige, widerstandsfähige und integrative lokale Wirtschaft für Städte durch Energiegemeinschaften und tragen so zu europäischen Zielen wie dem SET-Plan und der EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte bei.
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Erwartete Ergebnisse
Die Themenbeschreibungen der Ausschreibung sind den drei Übergangspfaden (Transition Pathways, TPs) zugeordnet: CUE, 15mC und PED. Für jeden TP wurden zwei Themen als Schwerpunkte für die diesjährige Ausschreibung festgelegt.
Da die Herausforderungen des städtischen Wandels naturgemäß miteinander verknüpft sind, können sich Vorschläge auf mehrere Themen innerhalb eines oder mehrerer TPs beziehen. Daher fördert die DUT bereichsübergreifende Projekte, die Aspekte verschiedener TPs kombinieren. Jeder Vorschlag muss jedoch ein primäres TP-Thema auswählen, das am ehesten mit dem Kernschwerpunkt des Vorschlags übereinstimmt und anhand dessen er bewertet wird. Darüber hinaus können in den Vorschlägen weitere behandelte Themenbereiche angegeben werden, um sicherzustellen, dass übergreifende Aspekte bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Um die Auswirkungen in der Praxis weiter zu verstärken, die Skalierung zu fördern und die Einführung von Lösungen zu beschleunigen, führt diese Ausschreibung ein spezielles übergreifendes Thema ein, das ausschließlich innovationsorientierten Ansätzen (IOA) offensteht. Dieses Thema erstreckt sich ausdrücklich über alle drei Themenbereiche (TPs) und entspricht dem Bedarf an Projekten, die über die konzeptionelle Entwicklung hinausgehen und in Richtung Pilotprojekte, Demonstrationen, Transformation und Umsetzung in realen städtischen Kontexten gehen. Indem dieses Thema ausschließlich auf IOA-Projekte ausgerichtet ist, zielt die Ausschreibung darauf ab, Initiativen mit einem hohen Reifegrad, einer starken sektorübergreifenden Zusammenarbeit und klaren Wegen zur Einführung, Nachahmung und Skalierung zu unterstützen.
Die Antragstellenden sind daher aufgefordert, den Ansatz – forschungsorientierter Ansatz (ROA) oder innovationsorientierter Ansatz (IOA) –, der am besten zu ihren Projektzielen passt, sorgfältig auszuwählen und zu beachten, dass das übergreifende Thema ausschließlich für IOA-Vorschläge offen ist, mit dem ausdrücklichen Ziel, die Wirkung und die Lösungsumsetzung in europäischen Städten zu maximieren.
Übergreifendes Thema 1: Adaptive Wiederverwendung bestehender städtischer Strukturen und Räume – Ausschreibungsdokument, Seiten 14–17
Transformative Projekte im städtischen Kontext erfordern ganzheitliche Ansätze sowie die Integration thematischer und organisatorischer Ebenen. Die damit verbundene Komplexität verlangt systemische Ansätze, den Ausgleich widersprüchlicher Ziele und die Einbindung einer Vielzahl von Interessengruppen. Für dieses bereichsübergreifende, innovationsorientierte Thema ermutigen wir potenzielle Antragstellende, inter- und transdisziplinäre Konsortien zu bilden, die über sektorale Perspektiven hinausgehen und Kombinationen von Aspekten aus allen DUT-Übergangspfaden untersuchen.
Bitte beachten Sie:
- Dieses Thema steht nur für Anträge offen, die den innovationsorientierten Ansatz (IOA) nutzen.
- Über die allgemeinen DUT-Kriterien hinaus, wonach eine städtische Behörde im Konsortium vertreten sein muss, gelten für dieses Thema spezifische transnationale Förderkriterien, wonach mindestens eine Organisation aus dem privaten Sektor einbezogen werden muss (siehe Abschnitt 3.1 des Ausschreibungsdokuments).
- Aus administrativen Gründen muss bei den Anträgen im Einreichungssystem ein thematischer Schwerpunkt bzw. ein Übergangsweg (15mC / CUE / PED) ausgewählt werden. Es wird jedoch ein integrierter Ansatz erwartet, der spezifische Aspekte (siehe unten) von mindestens zwei der drei Übergangswege kombiniert.
- Einen Überblick darüber, welche Förderagenturen dieses Projekt finanzieren und welche Übergangsweg-spezifischen Themen behandelt werden, finden Sie in den Tabellen 1 und 2 in Anhang A des Ausschreibungsdokuments.
Übergangspfad „15-Minuten-Stadt“, Thema 2: Sektorübergreifende Abstimmung der Ziele für den Mobilitätswandel – Ausschreibungsdokument, Seiten 17–19
Umfangreiche Pendelfahrten zur Arbeit – überwiegend mit dem Privatwagen – sind für Millionen Europäer*innen Alltag und haben erhebliche Auswirkungen sowohl auf den Einzelnen als auch auf die Gesellschaft insgesamt. Zwar ergreifen einige Unternehmen (z. B. Büro- und Einkaufszentren sowie Industriestandorte) und große Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Universitäten Maßnahmen, um Mitarbeiter*innen und Kund*innen dabei zu unterstützen, aktive Mobilität, den öffentlichen Nahverkehr und E-Mobilität als erste und standardmäßige Option zu wählen, doch sind solche Bemühungen nach wie vor relativ selten, fragmentiert und unkoordiniert. Es sind besser koordinierte und ehrgeizigere Maßnahmen erforderlich, insbesondere in Zeiten der Energiekrise.
Dieses Thema zielt daher darauf ab, die Ambitionen für die Umstellung auf nachhaltige Mobilitätsformen und den Aufbau entsprechender Infrastruktur zwischen Behörden und (insbesondere großen) privaten und öffentlichen Organisationen in Einklang zu bringen. Aufbauend auf den Zielen und Anforderungen, die einerseits in Stadtstrategien wie den Plänen für nachhaltige städtische Mobilität (SUMPs) und den Klimastadtverträgen und andererseits auf der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der EU-Taxonomie basierend, sind beide Seiten verpflichtet, gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen und ihre Ambitionen, Anstrengungen und Ergebnisse zu steigern, wenn es um die nachhaltige Mobilität von Mitarbeiter*innen und Kund*innen geht. Die Herausforderung besteht darin, effektive und skalierbare Formen der Zusammenarbeit anzuregen, die gemeinsam eine städtische Zukunft gestalten, in deren Mittelpunkt nachhaltige Mobilität steht.
Weg zur 15-Minuten-Stadt, Thema 3: Nachbarschaftswirtschaften fördern – Innovationen in lokalen Alltagsangeboten anregen – Ausschreibungsdokument, Seiten 19–21
Ein funktionierender Mix aus Handel, Dienstleistungen und Produktion spielt eine zentrale Rolle im städtischen Alltag. Er ermöglicht es den Bewohner*innen, ihren täglichen Bedarf vor Ort zu decken, bietet Beschäftigungsmöglichkeiten, fördert soziale Interaktion und trägt zur Vitalität und Widerstandsfähigkeit der Stadtviertel bei. In Städten unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Kontexten haben der zunehmende E-Commerce und die Konkurrenz durch Einkaufszentren am Stadtrand traditionelle Stadtteilstrukturen geschwächt. Dies führte zu hohen Leerständen und einem zunehmend fragilen und unausgewogenen lokalen Angebot, was wiederum zu einer höheren Alltagsmobilität führt und den Zugang zu Dienstleistungen in der Nähe einschränkt. Die Möglichkeit, den täglichen Bedarf vor Ort zu decken, ist jedoch ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität und den Aufbau lokaler Resilienz sowie ein Eckpfeiler für Konzepte der „15-Minuten-Stadt“.
Im Mittelpunkt dieses Themas stehen Nachbarschaftswirtschaften, verstanden als Systeme vielfältiger lokaler Handelsbeziehungen und sozialer Austausch, die in gemeinschaftliche Beziehungen eingebettet sind. Solche Systeme schaffen gemeinsamen Wohlstand, indem sie Werte lokal zirkulieren lassen, Wegstrecken verkürzen und Vertrauen, Identität sowie Widerstandsfähigkeit stärken – bei gleichzeitiger Anerkennung ihrer Einbettung in größere stadt- und regionalbezogene Systeme. Dementsprechend lädt das Thema zu Forschung und Innovation ein, wie Nachbarschaftswirtschaften als multifunktionale, fußgänger*innenfreundliche Zentren, die Handel, Dienstleistungen, Arbeitsplätze und kleinräumige Produktion integrieren, neu gedacht und wiederbelebt werden können, wobei auch zentrale Dimensionen des Wandels in der städtischen Mobilität berücksichtigt werden. Alle Vorschläge sollten eine aktive Einbindung der entscheidenden lokalen Akteure vorsehen, die zur Umsetzung der ausgewählten Themen und festgelegten Ziele erforderlich sind.
Übergangspfad zu kreislauforientierten Stadtwirtschaften, Thema 2: Innovative Pflege städtischer Grün- und Blauräume – Ausschreibungsdokument, Seiten 21–22
Städtische Grün-, Wasser- und blau-grüne Räume wie Parks, Gärten, Straßenbäume, Flüsse, Teiche und Feuchtgebiete sind wesentliche Bestandteile städtischer Ökosysteme. Sie erbringen wichtige Leistungen, darunter Lebensraum für die Artenvielfalt, Regenwassermanagement, städtische Kühlung sowie Freizeit- und sozialer Wert. Die langfristige Pflege dieser Räume wird jedoch oft unterschätzt oder mit zu geringen Mitteln ausgestattet, was zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands und einem Rückgang der Vorteile führt. Herkömmliche Pflegekonzepte, bei denen Ordentlichkeit oder minimale Kosten im Vordergrund stehen, können unbeabsichtigt der Artenvielfalt schaden (z. B. durch übermäßiges Mähen oder das Entfernen von natürlichem Pflanzenabfall) und das Potenzial städtischer Naturelemente zur Klimaresilienz einschränken. Angesichts des sich verschärfenden Klimawandels und des Rückgangs der Artenvielfalt müssen Städte die Pflege dringend als proaktive Strategie zur Anpassung und zur Förderung der ökologischen Gesundheit neu konzipieren. Europäische politische Entwicklungen unterstreichen diese Dringlichkeit: Das neue EU-Naturwiederherstellungsgesetz zielt darauf ab, den Nettoverlust städtischer Grünflächen bis 2030 zu stoppen und die städtischen Naturflächen in den folgenden Jahrzehnten zu vergrößern; außerdem schreibt es die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme und die Gewährleistung des Zugangs zu hochwertigen Grünflächen für alle Einwohner vor. Dies erfordert innovative, systemische Ansätze für die Pflege – nicht nur technische Lösungen, sondern neue Modelle der Steuerung, Finanzierung und Zusammenarbeit –, um die Biodiversität, die Klimaanpassungsfähigkeit und den sozialen Wert städtischer grüner und blauer Ressourcen zu steigern.
Übergangsweg zu kreislauforientierten Stadtwirtschaften, Thema 3: Neugestaltung der städtischen Produktion für kreislauforientierte und resiliente Städte – Ausschreibungsdokument, Seiten 22–24
Im Übergang zu kreislauforientierten städtischen Wirtschaftssystemen können sich Städte nicht nur als Konsumenten von Gütern, sondern auch als nachhaltige Produzenten neu erfinden. Städtische Produktionsaktivitäten – vom lokalen Anbau von Lebensmitteln über Reparaturwerkstätten bis hin zu kleinindustrieller Fertigung, Makerspaces und der Kreativwirtschaft – können Wertschöpfungsketten erheblich verkürzen und dafür sorgen, dass Ressourcen lokal im Kreislauf bleiben. Durch die Lokalisierung der Produktion können Städte den ökologischen Fußabdruck von Gütern verringern (durch geringere Transportemissionen und weniger Abfall) und die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft durch lokale Arbeitsplätze, Qualifikationen und Unternehmen stärken. Solche Ansätze können auch die wirtschaftliche Inklusion fördern, indem sie Chancen für verschiedene Gruppen innerhalb der städtischen Bevölkerung schaffen. Allerdings sind die meisten Städte heute nicht darauf ausgerichtet, Produktion zu unterstützen: Industrielle Aktivitäten wurden oft an den Stadtrand oder gänzlich außerhalb der Stadtgrenzen verlagert, und Stadtplanungen sowie die Infrastruktur räumen in der Regel Wohnen und Dienstleistungen Vorrang vor Produktion oder Landwirtschaft ein. Es besteht dringender Bedarf an neuartigen Strategien und Steuerungsmechanismen, um die Produktion auf nachhaltige und umweltschonende Weise wieder in städtische Systeme zu integrieren. Dies bedeutet, Flächen und Einrichtungen für die Produktion bereitzustellen (von Dachflächen und Brachflächen für die urbane Landwirtschaft bis hin zu gemeinsam genutzten Werkstätten für Reparatur und Fertigung), die Nutzung städtischer Abfallströme als Rohstoffe für neue Produkte zu ermöglichen und politische Rahmenbedingungen anzupassen, die derzeit kreislauforientierte lokale Unternehmen behindern (beispielsweise Vorschriften zur Wiederverwendung oder zur Genehmigung von Handwerksbetrieben). Die jüngsten Störungen der globalen Lieferketten und politische Initiativen der EU (wie der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und die sich abzeichnenden Vorschriften zum „Recht auf Reparatur“) unterstreichen die Bedeutung des Wiederaufbaus lokaler, kreislauforientierter Produktionskapazitäten. Durch ein Umdenken in Bezug auf die städtische Produktion können Städte ihre Selbstversorgung steigern, Umweltbelastungen verringern und den sozialen Zusammenhalt sowie die Innovationskraft verbessern. Dieses Thema erfordert kreative, systemische Ansätze, um die Produktion als zentralen Motor für Kreislaufwirtschaft und Resilienz in das städtische Gefüge zu integrieren.
Übergangsweg zu „Positive Energy Districts“ (PED), Thema 2: PED-Lösungen im privaten Wohnungsbau in verschiedenen städtischen Kontexten – Ausschreibungsdokument, Seiten 24–25
85 % der Gebäude in der EU wurden vor dem Jahr 2000 errichtet, und 75 % weisen eine schlechte Energieeffizienz auf. Ein großer Teil dieser Gebäude sind Wohnbauten in Privatbesitz. Angesichts dieser Zahlen ist die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude entscheidend, um Energie zu sparen, die Kosten für Bürger*innen und Unternehmen zu senken und bis 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen.
In ganz Europa sehen sich Wohnungsanbieter aufgrund steigender Kosten und begrenzter Finanzierungsmöglichkeiten mit einem Rückgang bei den Neubauten konfrontiert, während Sanierungsmaßnahmen nur langsam vorankommen. Der Wohnungsbau wird voraussichtlich bis 2025 ein Zehnjahrestief erreichen, was den dringenden Bedarf an innovativen und skalierbaren Sanierungslösungen unterstreicht.
Gleichzeitig sind Städte mit 45.000 oder mehr Einwohner*innen verpflichtet, lokale Heiz- und Kühlpläne zu entwickeln, mit dem Ziel, die Wärme- und Kälteversorgung zu dekarbonisieren. Der Wärme- und Kältesektor macht 80 % des gesamten Energieverbrauchs von Gebäuden aus, wobei 72 % dieser Energie aus fossilen Brennstoffen stammen. Die Dekarbonisierung des Heiz- und Kühlsektors ist daher unerlässlich, um das übergeordnete Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands zu erreichen und gleichzeitig die Ziele der EU in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, strategische Autonomie, Einschränkungen des Stromnetzes und die Verringerung der (Energie-)Armut zu unterstützen.
Das PED-Konzept bietet einen transformativen Rahmen für die Modernisierung bestehender Stadtgebiete durch die Verbesserung der Energieeffizienz, die Reduzierung der CO₂-Emissionen und die Förderung integrierter, nachhaltiger Ansätze. Eine tiefgreifende Sanierung wird jedoch weiterhin durch einen veralteten Gebäudebestand, strukturelle Herausforderungen, kulturelle, denkmalpflegerische und architektonische Einschränkungen sowie die hohen Kosten sowohl für die Sanierung als auch für die Integration erneuerbarer Energien und durch administrative Hürden behindert.
Übergangsweg für Positive-Energy-Districts, Thema 3: Nachhaltige PEDs, Flexibilität in Energiesystemen und integrierte Technologien – Ausschreibungsdokument, Seiten 26–27
Flexibilität in Energiesystemen und die Integration von Energietechnologien sind zentrale Säulen von PEDs. Sie ermöglichen es Stadtvierteln, den Bedarf mit der variablen Erzeugung aus erneuerbaren Energien in Einklang zu bringen, lokale Überschüsse zu verwalten und eine sichere und widerstandsfähige Energieversorgung zu gewährleisten. Trotz umfangreicher Modellierungs- und Planungsbemühungen sind die praktische Umsetzung und die langfristige Validierung integrierter, flexibler Energiesysteme jedoch nach wie vor begrenzt. Natürliche Schwankungen stellen in Verbindung mit dem Nutzer*innenverhalten und den infrastrukturellen Kapazitäten bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien erhebliche Herausforderungen für die Netzstabilität und den effizienten Systembetrieb dar. Die Vielfalt an Energieträgern, Technologien und Akteuren, gepaart mit fragmentierten Datenstandards, proprietären Protokollen und nicht aufeinander abgestimmten regulatorischen Rahmenbedingungen, behindert die Interoperabilität und den koordinierten Betrieb. Infolgedessen liegen keine ausreichenden Erkenntnisse über die technische Leistungsfähigkeit, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz – einschließlich der Einbindung der Nutzer*innen – vor. Die Bewältigung dieser Herausforderungen durch praxisnahe städtische Demonstrationsprojekte ist unerlässlich, um Verhaltensfaktoren zu verstehen, die Systemintegration zu validieren und den skalierbaren Einsatz flexibler, integrierter Energielösungen zu unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Antragstellende können sein:
- Forschungseinrichtungen (Hochschuleinrichtungen, einschließlich Universitäten und Fachhochschulen; Forschungsinstitute oder andere Einrichtungen, die Forschung betreiben),
- Unternehmen und kommerzielle Organisationen, einschließlich KMU
- städtische Behörden (wie regionale und lokale Regierungsinstitutionen, Gemeinden und kommunale Organisationen, Stadtverwaltungen, städtische öffentliche Verwaltungen sowie Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter),
- Verbraucher*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft (z. B. lokale und kommunale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützige Organisationen, Bürger*innenvertreter usw.).
- aus dem Kultur- und Kreativsektor (z.B. Künstler*innen und Designer*innen)
Teilnahmebedingungen für Konsortien und Antragstellenden:
Transnationale Teilnahmebedingung 1:
- Jeder Antrag muss von einem Konsortium eingereicht werden, das aus mindestens drei förderfähigen Antragstellenden aus mindestens drei verschiedenen teilnehmenden Ländern besteht (siehe Anhang A). Nur Antragstellende, die für eine Förderung durch die teilnehmenden Förderstellen aus den folgenden Ländern in Frage kommen, sind berechtigt, sich als Hauptantragstellende oder Mitantragstellende zu bewerben: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Republik Korea, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Niederlande, Tunesien und die Türkei.
- Darüber hinaus müssen mindestens zwei der förderfähigen Antragstellenden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten (MS) oder assoziierten Ländern (AC) im Rahmen von „Horizont Europa“ stammen, die im Rahmen dieser Ausschreibung für eine Kofinanzierung durch die Europäische Kommission in Frage kommen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Republik Korea, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Niederlande und Türkei.
- Alle juristischen Personen müssen voneinander unabhängig sein, um als unterschiedliche Antragstellende zu gelten.
- Bitte beachten Sie sorgfältig die spezifischen Regeln der Förderagenturen hinsichtlich der Förderfähigkeit von Antragstellenden in Anhang A, da nicht alle Förderagenturen alle Arten von Antragstellenden unterstützen können.
- Nicht förderfähige Antragstellende (z.B. aus anderen Ländern oder solche, die keinen Anspruch auf Förderung durch eine teilnehmende Förderstelle haben) können als Kooperationspartner teilnehmen.
Transnationale Förderregel 2: Konsortien müssen mindestens eine städtische Behörde (Stadt, Gemeinde oder eine Einrichtung, die wichtige städtische Dienstleistungen erbringt, sofern diese Einrichtung im Besitz einer Kommunalverwaltung ist – eine Bestätigung hierfür durch die Kommunalverwaltung kann vom Sekretariat der Ausschreibung angefordert werden) entweder als Hauptantragstellende, Mitantragstellende oder als Kooperationspartner, je nach den nationalen/regionalen Förderkriterien.
Transnationale Teilnahmebedingung 3: Der Hauptantragstellende (Projektkoordinator) muss förderfähig sein und Fördermittel bei seiner nationalen/regionalen teilnehmenden Förderstelle beantragen können.
Transnationale Förderfähigkeitsregel 4: Ein Hauptansprechpartner (Principal Contact Point, PCP) darf an höchstens zwei Vorschlägen beteiligt sein und nur einmal als PCP eines Hauptantragstellenden fungieren. Wenn das DUT-Ausschreibungssekretariat, das für die Überprüfung der transnationalen Förderfähigkeit zuständig ist, dieselbe Person in mehr als zwei Voranträgen als PCP oder als PCP des Hauptantragstellenden von mehr als einem Vorantrag identifiziert, werden alle Voranträge/Vollanträge, in denen diese Person als PCP auftritt, für nicht förderfähig erklärt.
Regel 5 zur transnationalen Förderfähigkeit: Konsortien , die einen Antrag im Bereich „Querschnittsthemen“ einreichen, müssen mindestens eine Organisation aus dem privaten Sektor (Industrie, Unternehmen, Wirtschaft, KMU, Branchen-/Sektororganisation) als geförderten Partner (Haupt- oder Mitantragstellende) einbeziehen.
weitere Förderkriterien
Empfehlungen zur Zusammensetzung der Konsortien
Konsortien werden nachdrücklich dazu angehalten, mindestens einen Vertreter der Zivilgesellschaft einzubeziehen, entweder als Hauptantragstellende, Mitantragstellende oder Kooperationspartner, je nach den nationalen/regionalen Förderkriterien. Für das übergreifende Thema wird die Einbindung mindestens eines solchen Vertreters, der Fördermittel erhält, dringend empfohlen.
Darüber hinaus können Konsortien Partner umfassen, die in verschiedenen Bereichen des Forschungs- und Entwicklungssystems (d. h. Innovation, angewandte Forschung, strategische/Grundlagenforschung) und in verschiedenen Disziplinen (Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kunst und Geisteswissenschaften, Ingenieurwissenschaften usw.) tätig sind.
In der Regel werden kleine bis mittelgroße Konsortien (mit Förderanträgen bei durchschnittlich 3–5 Förderorganisationen pro Antrag) erwartet. Es gibt jedoch keine Obergrenze, und Konsortien können so viele Partner umfassen, wie für einen überzeugenden Antrag erforderlich sind, wobei sicherzustellen ist, dass alle Teilnehmenden eine begründete Rolle haben. Jeder Partner innerhalb des Konsortiums sollte einen klaren Mehrwert für die Ziele des vorgeschlagenen Projekts bieten. Je nach Art des Projekts muss jeder Partner im Konsortium darlegen, wie er die erwarteten Ergebnisse verwerten wird.
Von den Konsortien wird erwartet, dass sie sowohl hinsichtlich der Anzahl der Partner als auch der Verteilung des Budgets ausgewogen zwischen den Ländern sind; kein einzelner Antragstellender oder Kooperationspartner darf mehr als 50 % des in Personenmonaten berechneten Arbeitsaufwands ausmachen.
Konsortien müssen die Geschlechterparität und andere Aspekte der Vielfalt in dem dafür vorgesehenen Abschnitt des Antrags berücksichtigen (siehe die Bewertungskriterien in Abschnitt 4.5).
Es ist auch möglich, „Widening“-Länder einzubeziehen, sofern diese an der Ausschreibung teilnehmen (siehe Anhang A für eine Liste der teilnehmenden Förderorganisationen). Bitte beachten Sie, dass alle Konsortialpartner einen Zweck erfüllen sollten, der den Antrag bereichert; daher wird empfohlen, einen Partner aus einem „Widening“-Land (oder überhaupt einen Partner) nur dann hinzuzufügen, wenn dessen Aufgaben einen klaren Nutzen für den Erfolg des Projekts bieten.
Außerdem sollten Antragstellende bei der Bildung des Projektkonsortiums die Budgets und die erwartete Anzahl von Projekten aller beteiligten Förderorganisationen (aufgeführt in Anhang A dieses Dokuments) berücksichtigen. Eine Förderorganisation, die zu viele Anträge erhält, wird wahrscheinlich mit Budgetproblemen konfrontiert sein, was dazu führen kann, dass die meisten dieser Antragstellenden aufgrund finanzieller Engpässe ausgeschlossen werden.
Empfehlungen zur Finanzierung
Auf transnationaler Ebene gibt es keine festgelegten Mindest- oder Höchstgrenzen für den Projektumfang. Die von den einzelnen Förderorganisationen festgelegten Grenzen entnehmen Sie bitte Anhang A. Im Antrag ist eine Begründung für das beantragte Budget erforderlich. Das veranschlagte Budget muss ausschließlich in Euro angegeben und gemäß der bereitgestellten Antragsvorlage tabellarisch dargestellt werden. Alle Kosten müssen gemäß den Regeln der Förderorganisationen förderfähig sein (siehe Anhang A). Im Zweifelsfall sollten sich die Antragsteller an ihre jeweiligen Förderorganisationen wenden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Voranträge/vollständige Anträge müssen in englischer Sprache unter Verwendung des vorgegebenen, verbindlichen Antragsformulars erstellt werden. Anträge, die in anderen Sprachen verfasst sind, werden nicht berücksichtigt.
Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen.
Voranträge und vollständige Anträge müssen die angegebene Gesamtseitenzahl einhalten und dabei die im Antragsformular angegebene Standardschriftgröße sowie normale Seitenränder verwenden.
Voranträge und vollständige Anträge müssen vor Ablauf der jeweiligen Frist über das elektronische Einreichungssystem der UEFISCDI, UDiManager (www.uefiscdi-direct.ro), eingereicht werden:
- Die Ausschreibung für Voranträge läuft bis zum 17. November 2026, 13:00 Uhr (MEZ)
- Im März 2027 werden die Antragstellenden eingeladen, in die zweite Phase des Verfahrens einzutreten: Die Ausschreibung für vollständige Anträge endet am 15. April 2027, 13:00 Uhr (MESZ)
Es wird ein Online-Hilfedokument mit Leitlinien für die Einreichung bereitgestellt, in dem die Verfahren und Pflichten des Hauptantragstellenden und der anderen Konsortialpartner detailliert beschrieben werden.
Es ist nicht möglich, den Vorantrag bzw. den vollständigen Antrag nach Ablauf der Einreichungsfrist erneut einzureichen oder zu überarbeiten, es sei denn, es handelt sich um Korrekturen technischer oder administrativer Details und dies wird vom Ausschreibungssekretariat verlangt.
Nur Voranträge, deren Einreicher zur Einreichung eines vollständigen Antrags aufgefordert wurden, sind in der zweiten Phase des Auswahlverfahrens teilnahmeberechtigt. Beschließt ein Hauptantragstellender, einen vollständigen Antrag einzureichen, der am Ende der ersten Phase abgelehnt wurde, wird dieser vollständige Antrag für unzulässig erklärt.
Grundlegende Änderungen, die allein von den Antragstellenden zwischen dem Vorantrag und dem vollständigen Antrag vorgenommen werden, werden nicht akzeptiert. Das heißt:
- Die im Vorantrag angegebenen Projektziele dürfen nicht geändert werden,
- der Hauptantragstellende (und dessen Projektleiter*in) muss derselbe bleiben, außer im Falle höherer Gewalt,
- das Konsortium (Mitantragstellende) sollte unverändert bleiben (mit Ausnahme der vom Ausschreibungssekretariat ausdrücklich zugelassenen Einbeziehungsmöglichkeiten, siehe Ausschreibungsdokument Abschnitt 4.1),
- es dürfen nur geringfügige Änderungen am Förderantrag pro Förderinstitution zugelassen werden (außer im Falle der Aufnahme von Partnern im Rahmen des Inklusionsverfahrens).
- Änderungen der Konsortialstruktur, die im Rahmen des Fallback-Verfahrens (siehe Abschnitt 3.7 des Ausschreibungsdokuments) beantragt werden, gelten als vom Ausschreibungssekretariat geforderte Änderungen und sind daher von dieser Regel ausgenommen. Das Ausschreibungssekretariat kann solche Änderungen in Ausnahmefällen genehmigen, sofern sie hinreichend begründet sind.
Von einer Förderorganisation beantragte Änderungen gelten nicht als Änderungen zwischen der Vorantrags- und der Vollantragsphase.
Mit der Einreichung eines Vorantrags/vollständigen Antrags erklären sich die Antragsteller damit einverstanden, dass dieser an alle Förderorganisationen weitergeleitet wird, die um eine Förderung dieses Antrags ersucht werden.
Einige Förderorganisationen verlangen zudem die Einreichung von Informationen auf nationaler bzw. regionaler Ebene (siehe Anhang A).
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