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Call-Eckdaten
Aktionsplan zu Forschung und Innovation für Durchbrüche in der Industrietechnologie
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2027-01-MAT-PROD-61
Termine
Öffnung
13.10.2026
Deadline
02.02.2027 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dies ist ein offenes Thema, das bahnbrechende Innovationen bis zur Reifegradstufe 4 (TRL 4) im Rahmen der strategischen Forschungs- und Innovationsagenden (SRIAs) der Partnerschaften „Made in Europe“, „Process4Planet“, „Clean Steel“, „Innovative Advanced Materials for the EU“ (IAM4EU) und „Textiles for the Future“ abdecken soll.
Call-Ziele
In den Vorschlägen sollte der erwartete Beitrag zu einem oder mehreren der F&I-Ziele der jeweiligen SRIA sorgfältig beschrieben werden.
Erwartete Ergebnisse
- Die Vorschläge sollten einen glaubwürdigen Weg von den Projektergebnissen und -erfolgen hin zu den erwarteten Auswirkungen dieses Ziels beschreiben;
- Die Vorschläge sollten bahnbrechende Innovationen in industriellen Technologien ermöglichen, die keine Grenzen kennen, und so die Wissenspipeline bereichern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Färöer (Føroyar / Færøerne), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Tunesien (تونس /Tūnis), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller in einem der folgenden Länder ansässig sein:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage;
- die mit den Mitgliedstaaten verbundenen überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG);
- die mit „Horizont Europa“ assoziierten Länder: Albanien, Arabische Republik Ägypten, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Färöer, Georgien, Island, Israel, Kosovo, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Republik Korea, Serbien, Schweiz, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich;
- die folgenden Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Kap Verde, Kambodscha, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Costa Rica, Côte d’Ivoire, Kuba, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten (Arabische Republik), El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kirgisische Republik, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Suriname, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam, Republik Jemen, Sambia, Simbabwe.
Rechtsträger mit Sitz in Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, sind förderfähig, sofern dies in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themenbereichs vorgesehen ist oder ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet wird.
Jede juristische Person, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich juristischer Personen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), ist zur Teilnahme berechtigt (unabhängig davon, ob sie förderfähig ist oder nicht), sofern die in der „Horizont Europa“-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle weiteren in der jeweiligen Ausschreibung/dem jeweiligenThema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Unter „Rechtsträger“ ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die nach nationalem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet und als solche anerkannt ist, die Rechtspersönlichkeit besitzt und die in eigenem Namen Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sofern in den Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung/des jeweiligen Themas nichts anderes vorgesehen ist, sind nur juristische Personen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, vorausgesetzt, das Konsortium umfasst als Begünstigte drei voneinander unabhängige juristische Personen, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar wie folgt:
- mindestens eine unabhängige juristische Person mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
- mindestens zwei weitere unabhängige juristische Personen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Konsortien dürfen maximal 6 unabhängige förderfähige Rechtsträger als Teilnehmer umfassen.
Da verbundene Rechtsträger die Fördervereinbarung nicht unterzeichnen, werden sie bei der Erfüllung der Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums (sofern vorhanden) nicht berücksichtigt.
Sonderfälle
Verbundene Rechtsträger — Verbundene Rechtsträger (d. h. Rechtsträger mit einer rechtlichen oder kapitalmäßigen Verbindung zu einem Begünstigten, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die Fördervereinbarung jedoch nicht unterzeichnen und daher selbst nicht zu Begünstigten werden) sind zulässig, sofern sie zur Teilnahme und zur Förderung berechtigt sind.
Assoziierte Partner – Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die an der Maßnahme teilnehmen, ohne die Fördervereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge einzufordern) sind zulässig, vorbehaltlich etwaiger spezifischer Bedingungen der Ausschreibung bzw. des Themenbereichs.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit — Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen — Nach EU-Recht gegründete juristische Personen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
Internationale Organisationen — Internationale europäische Forschungsorganisationen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für Maßnahmen im Bereich „Ausbildung und Mobilität“ oder sofern dies in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themenbereichs vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themenbereichs vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Gemeinsame Forschungsstelle („JRC“) – Sofern in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themas vorgesehen, können Antragsteller in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der JRC berücksichtigen; die JRC ist jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags beteiligt. Die Antragsteller geben auf der Grundlage des Umfangs des Themenbeschreibungstextes an, welchen Beitrag das JRC zum Projekt leisten könnte. Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens können das JRC und das für eine Förderung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die konkreten Bedingungen der Beteiligung des JRC treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann das JRC der Fördervereinbarung als Begünstigter beitreten, der keine Förderung beantragt, oder als assoziierter Partner teilnehmen und dem Konsortium als Mitglied beitreten.
Verbände und Interessengruppen – Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen. Wird die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt, sollten diese Mitglieder ebenfalls entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen teilnehmen (andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Restriktive Maßnahmen der EU — Einrichtungen, die gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
Rechtsträger mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine – Angesichts der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen, der die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit Rechtsträgern mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine ermöglicht. Daher sind solche juristischen Personen, selbst wenn sie keinen restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt. Dies umfasst die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden). Ausnahmen können aus berechtigten Gründen auf Einzelfallbasis gewährt werden.
Insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen gegen Russland gilt nach der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sind juristische Personen mit Sitz außerhalb Russlands, deren Anteile zu mehr als 50 % direkt oder indirekt im Besitz einer in Russland ansässigen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, ebenfalls von einer Teilnahme in jeglicher Funktion ausgeschlossen.
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn — Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates dürfen ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ungarischen gemeinnützigen Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder gegenüber von diesen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Betroffene Einrichtungen können sich weiterhin auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bewerben und – sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen – als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Fördermittel zu erhalten. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben werden, sind solche Einrichtungen nicht berechtigt, in einer geförderten Rolle (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von Finanzhilfen für Dritte usw.) mitzuwirken. Bei Ausschreibungen für Zuschüsse mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, diese Einrichtung aus einer finanzierten Rolle zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Aufgaben und Mittel können entsprechend neu verteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des „Funders & Tenders Portal“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Search Funding & Tenders“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Anträge müssen unter Verwendung der im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (nicht der auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die lediglich zu Informationszwecken dienen). Aufbau und Darstellung müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Die Anträge müssen einen Plan zur Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen enthalten, sofern in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist. Der Plan ist für Anträge in der ersten Stufe von zweistufigen Verfahren nicht erforderlich. Wenn die erwartete Verwertung der Ergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan eine Strategie für diese Verwertung enthalten. Wenn der Plan die Verwertung der Ergebnisse vorwiegend in nicht assoziierten Drittländern vorsieht, müssen die Antragsteller darlegen, inwiefern diese Verwertung als im Interesse der EU liegend anzusehen ist.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator sowie Begünstigte und verbundene Einrichtungen), die Budgetübersicht für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und anschließend als PDF-Datei im System zusammenzufügen und erneut hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie gemäß der Einleitung zu diesem Programmbereich einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anhänge ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Die Seitenbegrenzung für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Die Bewilligungsbehörde kann bis zu vier Jahre nach Abschluss der Maßnahme Einwände gegen eine Eigentumsübertragung oder die Vergabe einer Exklusivlizenz für die Ergebnisse erheben, wie in der besonderen Bestimmung in Anhang 5 dargelegt.
Der vorläufige Zeitplan für die Bewertung und die Unterzeichnung der Fördervereinbarung sieht wie folgt aus:
- Informationen zum Ergebnis der Bewertung: spätestens 4 Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist; und
- Vorläufiger Termin für die Unterzeichnung der Fördervereinbarungen: höchstens 6 Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist.
Um kleinen Kooperationskonsortien einen schnelleren Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen, werden Fördermittel im Rahmen dieses Themenbereichs über ein „Fast-Track-Verfahren für Forschung und Innovation“ (FTRI) bereitgestellt.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2026-2027 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2026-2027 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(2181kB)
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