Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Films on the Move – 1. Stichtag
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2027-FILMOVE
Termine
Öffnung
30.09.2026
Deadline
21.01.2027 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 9.400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des spezifischen Ziels, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit des europäischen audiovisuellen Sektors zu fördern, besteht eine der Prioritäten des MEDIA-Programms darin, die Verbreitung, Förderung sowie den Online- und Kinovertrieb europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und international im neuen digitalen Umfeld zu verbessern, unter anderem durch innovative Geschäftsmodelle.
Call-Ziele
Die Maßnahme „Films on the Move“ soll den breiteren Vertrieb neuerer nicht-nationaler europäischer Filme fördern und unterstützen, indem insbesondere Verkaufsagenten und Kinoverleiher dazu angeregt werden, in die Werbung und einen angemessenen Vertrieb nicht-nationaler europäischer Filme zu investieren.
Filme kommen möglicherweise nicht für „Films on the Move“ in Frage, wenn die Vertriebsrechte für die folgenden an MEDIA teilnehmenden Länder (Estland, Lettland, Litauen und die Ukraine) von Vertriebsagenten an in Russland ansässige Verleiher*innen/Einkäufer*innen lizenziert werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Entwicklung paneuropäischer Strategien für den Kino- und/oder Online-Vertrieb nicht-nationaler europäischer Filme.
- Verstärkte Investitionen in die Werbung und den Vertrieb von nicht-nationalen europäischen Filmen im Kino und/oder online mit dem Ziel, ein breiteres Publikum zu erreichen.
- Aufbau von Verbindungen zwischen dem Produktions- und dem Vertriebssektor, um so die Wettbewerbsposition nicht-nationaler europäischer Filme auf dem globalen Markt zu verbessern
Erwartete Ergebnisse
Bei den zu fördernden Aktivitäten handelt es sich um Kampagnen für den europaweiten Kino- und/oder Online-Vertrieb von förderfähigen europäischen Filmen, die von der Vertriebsstelle des Films koordiniert werden.
Die Anträge sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- Teilnehmerländer von „Kreatives Europa“:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und mit dem Programm „Kreatives Europa“ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Teilnehmerländer von „Kreatives Europa“:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die uneingeschränkt am Programmteil „MEDIA“ teilnehmen, und direkt oder indirekt, vollständig oder durch eine Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder sein. Ist ein Unternehmen börsennotiert und lässt sich die Staatsangehörigkeit der natürlichen Personen, die es besitzen, nicht gemäß den oben genannten Bedingungen feststellen, so bestimmt der Standort der Börse in einem Land, das uneingeschränkt am MEDIA-Programm teilnimmt, die Förderfähigkeit
- ein europäischer Vertriebsagent sein:
Ein europäischer Vertriebsagent ist das Unternehmen, das als Vermittler für den Produzenten fungiert und sich auf die kommerzielle Verwertung eines Films durch Vermarktung und Lizenzvergabe an Verleiher oder andere Abnehmer im Ausland spezialisiert hat.
Der Antragsteller muss vom Produzenten des eingereichten Films im Rahmen eines internationalen Vertriebsvertrags direkt beauftragt worden sein, der das Recht zum Verkauf des Films in mindestens 15 am MEDIA-Programm teilnehmenden Ländern vorsieht.
Zulässig sind nur Anträge von Einzelantragstellern (Einzelbegünstigte; verbundene Unternehmen sind bei Bedarf zulässig).
Sonderfälle und Begriffsbestimmungen
Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen – Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu förderfähigen Ländern gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen – EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände – Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln – Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU – Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/20927 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von Finanzhilfen an Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Ratesvom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich der Information).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die Budgetübersicht für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- Teil C – enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den Schlüsselindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Internationaler Filmvertriebsvertrag
- PDF-Datei mit Informationen zu den Filmen/Werken, generiert aus der „Creative Europe MEDIA“-Datenbank
- Absichtserklärungen der Verleiher, die die Kinorechte vom Vertriebsagenten erworben haben, mit detaillierten Angaben zu den Kosten für Promotion und Werbung (P&A).
- Erklärung zur Unabhängigkeit und Eigentumsverhältnissen (vorgeschriebene Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Die Anträge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Bei Filmen mit einem Produktionsbudget von mehr als 15 000 000 EUR werden maximal 40 % des Budgets zugewiesen.
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2027-FILMOVECall Document CREA-MEDIA-2027-FILMOVE(755kB)
Kontakt
