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Call-Eckdaten
Publikumsentwicklung und Filmbildung
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2027-AUDFILMEDU
Termine
Öffnung
30.09.2026
Deadline
02.03.2027 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des spezifischen Ziels, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit des europäischen audiovisuellen Sektors zu fördern, besteht eine der Prioritäten des Programms „MEDIA“ darin, europäische audiovisuelle Werke, einschließlich Werke des Kulturerbes, zu fördern und die Einbindung sowie die Entwicklung von Zielgruppen aller Altersgruppen, insbesondere junger Zuschauer*innen, in ganz Europa und darüber hinaus zu unterstützen.
Call-Ziele
Projekte zur Förderung der europaweiten Zusammenarbeit und Innovation, die auf einer fundierten Bedarfsanalyse der Zielgruppen basieren, sich insbesondere an ein junges Publikum richten und evidenzbasierte Strategien anwenden, mit dem Ziel,
- das Interesse, das Wissen und den Zugang der Zielgruppen, insbesondere junger Zuschauer*innen, zu europäischen Filmen zu steigern, einschließlich spezieller Programme zum Filmerbe und zu anderen audiovisuellen Werken,
- die europaweite Wirkung und die Reichweite beim Publikum zu steigern,
- den Beitrag bestehender europäischer Filme und audiovisueller Werke zur Zuschauer*innenentwicklung, Filmbildung und Filmkompetenz zu fördern und zu verstärken.
Die Aktivitäten sollten publikumsorientierte Veranstaltungen sowie innovative oder grenzüberschreitende Initiativen zur Filmbildung umfassen. Die Zusammenarbeit zwischen Filminstitutionen und bestehenden Online-Plattformen wird gefördert.
Die Anträge sollten eine gründliche Analyse der Bedürfnisse des Publikums und/oder der Märkte enthalten, die durch fundierte Belege untermauert ist. Die erwarteten Auswirkungen auf das europäische Publikum und der Mehrwert der im Vorschlag vorgesehenen Aktivitäten müssen klar dargelegt werden, einschließlich quantifizierbarer Ziele.
Es müssen Strategien vorgelegt werden, die eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Branche gewährleisten und gleichzeitig für Geschlechtergleichgewicht, Inklusion, Vielfalt und Repräsentativität sorgen.
Projekte sollen zudem das Publikum in Gebieten einbeziehen, in denen die Kinoinfrastruktur nur schwach ausgeprägt ist („Kino-Wüsten“).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Das Interesse wecken und das Wissen des Publikums über europäische Filme fördern, einschließlich spezifischer Programme zum Filmerbe und zu anderen audiovisuellen Werken, darunter Videospiele und immersive Inhalte
- Stärkung der paneuropäischen Zusammenarbeit bei innovativen Projekten zur Publikumsentwicklung und Filmvermittlung, insbesondere unter Einsatz neuer digitaler Werkzeuge
- Die europaweite Wirkung und die Reichweite beim Publikum steigern
- Entwicklung von Filmbildungsprojekten in europäischen und außereuropäischen Regionen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- Teilnehmerländer von „Kreatives Europa“:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und mit dem Programm „Kreatives Europa“ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Teilnehmerländer von „Kreatives Europa“:
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelantragstellern (Einzelbegünstigten) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigten; nicht verbundenen Einrichtungen) eingereicht werden.
Sonderfälle und Begriffsbestimmungen
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen juristischer Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.
Creative Europe Desks (CEDs) - Die Trägerorganisationen von Creative Europe Desks sind in offenen Ausschreibungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, sofern sie über Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss gedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- die Verwendung einer analytischen Buchführung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenverrechnungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht, UND die Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zu deren Zuordnung zu einer der beiden Förderungen)
- Erfassung aller tatsächlich angefallenen Kosten für die Aktivitäten, die durch die beiden Fördermittel abgedeckt sind (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln - Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU - Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen - Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/20927 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Ratesvom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monaten
Zusätzliche Informationen
Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich zu Informationszwecken).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die Budgetübersicht für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- Teil C – enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den Schlüsselindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
Die Vorschläge dürfen maximal 70 Seiten umfassen (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2027-AUDFILMEDUCall Document CREA-MEDIA-2027-AUDFILMEDU(720kB)
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