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Call-Eckdaten
Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2027-INNOVBUSMOD
Termine
Öffnung
30.09.2026
Deadline
14.01.2027 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des spezifischen Ziels, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit des europäischen audiovisuellen Sektors zu fördern, besteht eine der Prioritäten des Programms „MEDIA“ darin, die Verbreitung, Förderung sowie den Online- und Kinovertrieb europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und international im neuen digitalen Umfeld zu verbessern, unter anderem durch innovative Geschäftsmodelle.
Call-Ziele
Die Maßnahme „Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle“ zielt darauf ab, die Entwicklung und/oder Verbreitung innovativer Instrumente und Geschäftsmodelle zu fördern, um die Sichtbarkeit, Verfügbarkeit, das Publikum und die Vielfalt europäischer Werke im digitalen Zeitalter sowie die Wettbewerbsfähigkeit und/oder den Ökologisierungsprozess der europäischen audiovisuellen Industrie (einschließlich Videospiele) zu verbessern. Die Förderung zielt zudem darauf ab, die europäische audiovisuelle Industrie in die Lage zu versetzen, sich besser an die Chancen anzupassen, die die Entwicklung der künstlichen Intelligenz bietet, und zur Umsetzung der „Apply AI“-Strategie beizutragen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie (einschließlich Videospiele) verbessern und die Vorteile innovativer Entwicklungen in den Bereichen Technologie und Geschäftsmodelle nutzen;
- die Anpassung der europäischen audiovisuellen Industrie an die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz verbessern;
- Den Ökologisierungsprozess der europäischen audiovisuellen Industrie vorantreiben;
- die Produktion und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke im digitalen Zeitalter verbessern;
- die Anzahl und Vielfalt der online verfügbaren europäischen Werke zu erhöhen und deren Sichtbarkeit zu steigern, damit sie ein breiteres Publikum erreichen können.
Erwartete Ergebnisse
Zu den Projekten können insbesondere gehören:
- Untertitelungs- oder Barrierefreiheits-/Auffindbarkeits-/Empfehlungstools, die grenz- und plattformübergreifend in großem Umfang eingesetzt werden, um die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit und das Publikumspotenzial europäischer audiovisueller Werke zu verbessern;
- Geschäftstools zur Verbesserung der Effizienz und Transparenz der audiovisuellen Märkte: automatisierte Rechteverwaltungssysteme, Technologien zur Datenerfassung und -analyse;
- Geschäftsmodelle, die darauf abzielen, die Synergien und Komplementaritäten zwischen den Vertriebsplattformen (Festivals, Kinos, VOD…) zu optimieren;
- Geschäftstools, die neue Formen der Produktion, Finanzierung, des Vertriebs oder der Werbung erforschen, die durch neue Technologien (KI, Big Data, Blockchain, virtuelle Welten/Metaverse, NFT usw.) ermöglicht oder verbessert werden;
- Innovative Instrumente und Geschäftsmodelle, die den Ökologisierungsprozess der audiovisuellen Industrie verbessern.
Die Maßnahme umfasst nicht die Entwicklung von Hardware (z. B. Kameras, Virtual-Reality-Headsets…).
Die Anträge sollten geeignete Strategien vorlegen, um eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Branche zu gewährleisten und Geschlechtergleichgewicht, Inklusion, Vielfalt und Repräsentativität sicherzustellen.
Transparenz spielt bei der Maßnahme eine zentrale Rolle. Daher sollten die Anträge Pläne zur Offenlegung der Inputs und Ergebnisse der Maßnahme enthalten, darunter unter anderem die Weitergabe der Ergebnisse an Behörden, Mitgliedstaaten und die audiovisuelle Industrie.
Besonderes Augenmerk wird zudem auf die Gewinnung privater Investitionen und auf Eigeninvestitionen gelegt. Es wird geprüft, inwieweit das Projekt in der Lage ist, eine solide und angemessene Höhe an öffentlichen EU-Mitteln zu beantragen, die unter den genehmigten 80 % liegt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- Teilnehmerländer von „Kreatives Europa“:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgeführte EWR-Länder und mit dem Programm „Kreatives Europa“ assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
- Teilnehmerländer von „Kreatives Europa“:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die uneingeschränkt am Programmteil „MEDIA“ teilnehmen, und direkt oder indirekt, vollständig oder durch eine Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder sein. Ist eine Einrichtung börsennotiert und lässt sich die Staatsangehörigkeit der natürlichen Personen, die sie besitzen, nicht gemäß den oben genannten Bedingungen feststellen, so bestimmt der Standort der Börse in einem Land, das uneingeschränkt am MEDIA-Programm teilnimmt, ihre Förderfähigkeit
Anträge von Einzelantragstellenden (Einzelbegünstigte) sind ebenso zulässig wie Vorschläge, die von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden.
Sonderfälle und Begriffsbestimmungen
Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen – Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln zu den förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen – EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Vereinigungen und Interessenverbände – Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.
Creative Europe Desks (CEDs) – Die Trägerorganisationen der Creative Europe Desks sind in offenen Ausschreibungen als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, sofern sie über Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss gedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- die Verwendung einer analytischen Buchführung, die eine Kostenrechnung mit Kostenverrechnungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht, SOWIE die Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zu deren Zuordnung zu einer der beiden Förderungen)
- Erfassung aller tatsächlich angefallenen Kosten für die Aktivitäten, die durch die beiden Fördermittel abgedeckt sind (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln - Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU – Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/20927 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Ratesvom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Funding & Tenders“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Begleitunterlagen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich zu Informationszwecken).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie die Budgetübersicht für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- Teil C – enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den Schlüsselindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (Vorlagen sind aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Erklärung zur Unabhängigkeit und zum Eigentumsverhältnis (vorgeschriebene Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Die Vorschläge dürfen maximal 50 Seiten umfassen (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2027-INNOVBUSMODCall Document CREA-MEDIA-2027-INNOVBUSMOD(710kB)
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