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Call-Eckdaten
Systemische Ansätze zur Beschleunigung eines transformativen Wandels zugunsten der biologischen Vielfalt
Förderprogramm
Horizont Europa
Call Nummer
HORIZON-NATURE-2027-01-03
Termine
Öffnung
13.10.2026
Deadline
14.01.2027 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Wie von der IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) hervorgehoben, erfordert die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt einen tiefgreifenden Wandel in Denkweisen, Praktiken und den Regeln des Systems, der die zugrunde liegenden Ursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Rückgangs der Natur angeht. In diesem Zusammenhang sind Systemdenken und Verhaltenswissenschaften keine optionalen Ergänzungen, sondern unverzichtbare Brücken zwischen Zielsetzung und Wirkung. Sie ermöglichen es, dass politische Maßnahmen und Interventionen Absichten und Handlungen besser in Verhaltens- und Strukturveränderungen bei allen relevanten Akteursgruppen umsetzen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten:
- Umsetzungslücken bei transformativen Veränderungen im Bereich der biologischen Vielfalt anhand eines systemischen Ansatzes identifizieren und analysieren, der Verhaltenswissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften, Kultur und Kunst einbezieht und auf vorhandenem Wissen verschiedener Art aufbaut, einschließlich des Wissens indigener und lokaler Gemeinschaften. Gegebenenfalls sollten systemische Analysen durch empirische Biodiversitätsdaten, einschließlich Indikatoren für die Funktionsweise von Ökosystemen, untermauert werden, um sicherzustellen, dass verhaltensbezogene und governancebezogene Maßnahmen auf messbaren ökologischen Ergebnissen beruhen;
- Beziehungen zwischen verschiedenen Akteuren und Sektoren, unterschiedliche Weltanschauungen und Wissenssysteme – einschließlich indigenen und lokalen Wissens –, Machtdynamiken, Geschlechterrollen, Governance- und Einflusswege analysieren und abbilden, einschließlich der Art und Weise, wie Wissen über Akteursgruppen hinweg erzeugt, validiert und mobilisiert wird, um zu ermitteln, wie die Interaktionen zwischen ihnen den transformativen Wandel im Bereich der biologischen Vielfalt vorantreiben oder behindern;
- vorausschauend zu untersuchen, wie indirekte Treiber des Biodiversitätsverlusts mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Werten interagieren, intrinsische Werte der Biodiversität, den Zugang zur Natur und die Wahrnehmung der Natur sowie Verhaltensänderungen beeinflussen, um wichtige Ansatzpunkte für Maßnahmen zu identifizieren und Strategien für einen transformativen, naturpositiven Wandel zu entwickeln. Die Vorschläge sollten den Verlust der biologischen Vielfalt, den Klimawandel und die Umweltverschmutzung als miteinander verknüpfte Krisen behandeln, die kohärente und sich gegenseitig verstärkende Lösungen erfordern;
- Entwicklung, Erprobung und Bewertung von Ansätzen zur Veränderung von Governance-Strukturen, organisatorischen und gemeinschaftlichen Abläufen sowie Entscheidungsprozessen (z. B. Einhaltung und Durchsetzung von Vorschriften, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, Kosten-Nutzen-Analysen, Land- und Meeresbewirtschaftungspraktiken sowie naturbasierte Lösungen und Kommunikationsstrategien, die auf kulturellen und landschaftlichen Werten beruhen) zum Nutzen sowohl der Gemeinschaften als auch des Privatsektors;
- Leitlinien entwickeln, die auf bestehenden Netzwerken, Datensätzen, digitalen Plattformen und Instrumenten (einschließlich solcher zur Überwachung) aufbauen, um die Anpassung, Nachahmung und Ausweitung der vorgeschlagenen Ansätze über Sektoren und Regionen hinweg zu unterstützen. Gegebenenfalls kann dies die Nutzung, Entwicklung und/oder Synthese von Indikatoren, Modellen, Daten und Instrumenten umfassen, um den Beitrag der Renaturierung zur Verringerung systemischer Risiken über Ökosystemgrenzen hinweg besser zu erfassen;
- die Datennutzung optimieren, einschließlich standardisierter, sektorübergreifend weit verbreiteter Datenformate, um Biodiversitätsziele mit sozioökonomischen Ergebnissen zu verknüpfen, die Konsistenz zu erhöhen und die Interpretation sowie den Austausch von Daten zwischen den Sektoren sowie deren Integration in sektorale (digitale) Entscheidungshilf- und Managementinstrumente zu erleichtern. Gegebenenfalls sollten Instrumente wie die Naturkapitalbilanzierung und Rahmenwerke für Naturgutschriften mit klaren Kennzahlen für Additionalität und Dauerhaftigkeit unterstützt oder Informationen, die von verschiedenen Interessengruppen und im Rahmen partizipativer Prozesse gesammelt wurden, einbezogen werden;
- Unterstützung von Interessengruppen (z. B. in der Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft u. a.) bei der Ausrichtung ihrer Land- und Meeresbewirtschaftungspraktiken, Geschäftsmodelle sowie ihrer allgemeinen Betriebsabläufe und Handelsbeziehungen auf Wege zu einem transformativen Wandel, indem die Herausforderungen angegangen werden, denen sie gegenüberstehen (z. B. die Erfüllung der EU-Ziele und -Vorgaben zur biologischen Vielfalt, einschließlich der Berichterstattung zur unternehmerischen Nachhaltigkeit und zur Sorgfaltspflicht), und Entwicklung von Fallstudien. Diese sollten Lösungen bieten, die Biodiversitäts- und ökologische Ziele in den Vordergrund stellen und gleichzeitig sozioökonomische Realitäten berücksichtigen, eine nachhaltige Bewirtschaftung, die Einhaltung politischer Vorgaben, wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften fördern sowie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Partizipative und ko-gestaltete Ansätze, die Interessengruppen aktiv in die Identifizierung von Herausforderungen, die Konzeption von Lösungen und die Validierung von Ergebnissen einbeziehen, sollten einbezogen werden.
Die Vorschläge sollten auf den Erkenntnissen der IPBES aufbauen und zu diesen beitragen.
Die Projekte sollten auf Clusteraktivitäten mit „Horizont Europa“-Projekten und anderen Initiativen in diesem Bereich aufbauen, wobei entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Geförderte Projekte sollten ein oder mehrere Ökosysteme abdecken, darunter Meeres-, Küsten-, Süßwasser- und/oder Landökosysteme. Die Vorschläge müssen einen Multi-Akteur-Ansatz verfolgen und sollten nach Möglichkeit internationale Zusammenarbeit und/oder die Beteiligung von Regionen in äußerster Randlage einbeziehen. Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die Einbeziehung von Experten und Institutionen aus diesen Bereichen und die Einbindung einschlägiger Fachkenntnisse aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, um sinnvolle und bedeutende Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Vorschläge können finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) beinhalten, um eine aktive und unterstützende Beteiligung von Akteuren, Experten und Institutionen zu erleichtern. Maximal 15 % des vorgeschlagenen EU-Budgets sollten für diesen Zweck vorgesehen werden.
Um Synergien und die Wirkung der Projekte zu steigern, sollten alle zur Förderung ausgewählten Vorschläge einen Cluster bilden und an gemeinsamen Netzwerk- und Kooperationsaktivitäten teilnehmen, gegebenenfalls auch mit Projekten aus anderen Ausschreibungen, sofern dies als angemessen erachtet wird. Diese Aktivitäten sollten in einem eigenen Arbeitspaket erfasst werden, für das ausreichende Mittel bereitgestellt werden. Zu diesen Aktivitäten können gehören:
- eine gemeinsame Strategie zur Verbreitung und Kommunikation;
- eine gemeinsame Datenmanagementstrategie und eine gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer Policy Briefs);
- thematische Workshops/Schulungen/Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement und -austausch);
- eine enge Zusammenarbeit mit dem Wissenszentrum für Biodiversität der Europäischen Kommission (KCBD) und dessen Wissenschaftsdienst, einschließlich der Mitwirkung bei der Beantwortung von Anfragen aus der Politik an die Wissenschaft.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen auf den relevanten Ebenen sind besser in der Lage, Erkenntnisse aus den Bereichen Bildung, Kultur, Gesellschaft und Verhalten im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt – wie beispielsweise Abhängigkeiten der Wirtschaft, Anfälligkeiten und systemische Risiken – in die künftige Politikgestaltung einzubeziehen, unter anderem durch partizipative und gemeinsam gestaltete Ansätze;
- Akteuren aus Institutionen, Wirtschaft, Finanzwesen und Wirtschaft ist sich der systemischen Auswirkungen ihrer Wechselwirkungen und gegenseitigen Abhängigkeiten mit Ökosystemen – einschließlich des internationalen Handels – entlang der gesamten Wertschöpfungsketten besser bewusst; das Verständnis und die Erfassung akteurs- und sektorübergreifender Beziehungen sowie der damit verbundenen Wissensgenerierung und Entscheidungswege werden verbessert;
- transdisziplinäre Forschungsgemeinschaften aus den Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) sowie unter anderem aus dem Kultur- und Kreativsektor arbeiten zusammen, um das Verständnis für die indirekten Treiber hinter Praktiken, die der biologischen Vielfalt schaden, zu verbessern, Ansatzpunkte zu identifizieren und evidenzbasierte Interventionen zu erproben – unter anderem in Bezug auf Governance, Anreize, Narrative, Normen und Machtasymmetrien – gemeinsam mit Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors, um kooperative, naturpositive Praktiken zu fördern und zu stärken, die einen transformativen Wandel zugunsten der biologischen Vielfalt ermöglichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Färöer (Føroyar / Færøerne), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Tunesien (تونس /Tūnis), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage;
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind;
- mit Horizon Europe assoziierte Länder: Albanien, Arabische Republik Ägypten, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Republik Korea, Serbien, Schweiz, Tunesien, Türkiye, Ukraine, Vereinigtes Königreich;
- die folgenden Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten (Arabische Republik), El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kirgisische Republik, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Surinam, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam, Republik Jemen, Sambia, Simbabwe.
Rechtspersonen mit Sitz in Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, kommen für eine Förderung in Betracht, wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen in der jeweiligen Aufforderung/im jeweiligen Thema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sofern in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist, können nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Da verbundene Rechtspersonen die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen, zählen sie nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls vorhanden).
Besondere Fälle
Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind vorbehaltlich spezifischer Bedingungen für die Aufforderung/Thematik zulässig.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen entsprechen.
EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
Internationale Organisationen - Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Vorbereitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS auf der Grundlage des Umfangs des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen teilnehmen (andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, sind in keiner Eigenschaft förderfähig, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, auch außerhalb Russlands ansässige juristische Personen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % direkt oder indirekt im Besitz einer in Russland ansässigen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, von der Teilnahme ausgeschlossen.
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung aus allen geförderten Funktionen zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des „Funders & Tenders Portal“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Search Funding & Tenders“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Anträge müssen unter Verwendung der im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (nicht der auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die lediglich zu Informationszwecken dienen). Aufbau und Darstellung müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Die Anträge müssen einen Plan zur Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen enthalten, sofern in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist. Der Plan ist für Anträge in der ersten Phase von zweistufigen Verfahren nicht erforderlich. Wenn die erwartete Verwertung der Ergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan eine Strategie für diese Verwertung enthalten. Wenn der Plan die Verwertung der Ergebnisse vorwiegend in nicht assoziierten Drittländern vorsieht, müssen die Antragsteller darlegen, inwiefern diese Verwertung als im Interesse der EU liegend anzusehen ist.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator sowie Begünstigte und verbundene Einrichtungen), die Budgetübersicht für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und anschließend als PDF-Datei im System zusammenzufügen und erneut hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteur-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in diesem Teil des Arbeitsprogramms.
Die Seitenbegrenzung für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte darf ausschließlich in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß der Entscheidung vom 7. Juli 2021 über die Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeiträgen im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ – dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021–2027) – sowie bei Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021–2025) festgelegt ist.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2026-2027 Horizontal ActivitiesHorizon Europe Work Programme 2026-2027 Horizontal Activities(1262kB)
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