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Call-Eckdaten
Kulturerbe im Wandel - der Veränderung mit Zuversicht begegnen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 2: Innovative Forschung über das europäische Kulturerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-04
Termine
Öffnung
14.12.2022
Deadline
14.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Das kulturelle Erbe hat ein enormes Potenzial, da es zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen, zum Verständnis der Vergangenheit und zur Förderung des territorialen Zusammenhalts beiträgt. Das kulturelle Erbe gibt uns ein Gefühl der Identität und Zugehörigkeit und prägt unsere Zukunft. Die aktuellen politischen Diskurse konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Notwendigkeit, das kulturelle Erbe zum Nutzen künftiger Generationen zu schützen und zu erhalten.
Doch ebenso wie die Kultur und die Gesellschaft ist auch das kulturelle Erbe in Wirklichkeit einem ständigen Wandel unterworfen. Kulturelles Erbe, das vom Greifbaren bis zum Immateriellen, von Erzählungen und Praktiken bis hin zu Denkmälern, Landschaften und Objekten reicht, wird unablässig geschaffen, entwickelt, zerstört, umgedeutet und umbewertet. Darüber hinaus ist die Art und Weise, wie wir unser kulturelles Erbe interpretieren, wertschätzen (oder nicht) und verwalten, zwangsläufig eine Funktion unserer derzeit vorherrschenden Überzeugungen, Werte und anderen kulturellen und sozioökonomischen Umstände. Der heute vorherrschende Diskurs, der die Notwendigkeit des Schutzes und der Bewahrung eines als wertvoll und zerbrechlich empfundenen kulturellen Erbes betont, ist ein relativ neues Phänomen.
Die europäischen Bürger und Gesellschaften sind mit einem immer schnelleren Tempo des kulturellen, sozialen und technologischen Wandels konfrontiert, bei dem alte Gewohnheiten und Überzeugungen gewaltsam durch neue ersetzt werden. Jedes Zeitalter hat im Laufe der Geschichte mehr oder weniger starke Veränderungen erlebt, aber es scheint kaum übertrieben zu behaupten, dass die Welt im 21. Angesichts eines sich so dramatisch verändernden Umfelds ist es nur natürlich, dass sich die Bürger unwohl, vielleicht sogar verloren fühlen und sich nach der vermeintlichen Stabilität der Vergangenheit sehnen.
Wenn die sich ständig verändernde Natur unseres kulturellen Erbes, die fortlaufende Schaffung, Zerstörung und Neuinterpretation, in der Interaktion mit den Nutzern stärker in den Vordergrund gerückt und sichtbar gemacht wird, kann dies möglicherweise dazu beitragen, den heutigen und zukünftigen gesellschaftlichen Veränderungen einen Sinn zu geben. Ein größeres Verständnis und ein breiteres Bewusstsein für den transformativen Charakter unseres kulturellen Erbes kann dazu beitragen, gesellschaftliche Veränderungen in die richtige Perspektive zu rücken, den von den Betroffenen empfundenen Stress zu mindern und den Wandel mit mehr Vertrauen und weniger Angst anzugehen. Der transformative Charakter des Kulturerbes und der potenzielle gesellschaftliche Nutzen, den es bringen kann, sind jedoch noch nicht gründlich erforscht.
Die Herausforderung besteht darin, das Wissen in diesem Bereich zu vertiefen und Wege zu finden, um das Verständnis für den transformativen Charakter des kulturellen Erbes zu erweitern und zu vertiefen, mit dem Ziel, den Bürgern dabei zu helfen, aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Veränderungen mit größerem Vertrauen zu begegnen. Der/die gewählte(n) Ansatz(e) sollte(n) evidenzbasiert, wirksam und wirtschaftlich, kulturell, politisch und ökologisch nachhaltig sein.
Um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Methode(n) in ganz Europa zu überprüfen und zu verfeinern, sollten mindestens drei kleine Pilotversuche in unterschiedlichen Umgebungen durchgeführt werden.
Die Vorschläge können sich entweder auf ein breites Spektrum des kulturellen Erbes oder nur auf eine besonders relevante und potenziell hochwirksame Teilmenge konzentrieren. Die empfohlenen Methoden sollten jedoch in der gesamten kulturellen, geografischen, politischen und sozioökonomischen Vielfalt Europas wirksam sein.
Die Vorschläge sollten so weit wie möglich auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzwerken aufbauen, insbesondere auf den von der Europäischen Union finanzierten. Darüber hinaus können geförderte Vorschläge Verbindungen zu verwandten Maßnahmen herstellen und Synergien mit diesen anstreben, z. B. mit einschlägigen F&I-Maßnahmen, die von Horizont Europa oder Horizont 2020 finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
- Tieferes und breiteres Verständnis der sich ständig verändernden Natur des kulturellen Erbes und wie dieses Verständnis effektiv mit den Bürgern geteilt werden kann.
- Evidenzbasierte, in kleinem Maßstab getestete Methoden, die ein tieferes Verständnis der transformativen Natur des kulturellen Erbes vermitteln, um den Bürgern zu helfen, aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Veränderungen, Veränderungen und Störungen mit größerem Vertrauen zu begegnen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(1090kB)
Kontakt
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