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Call-Eckdaten
Groß angelegte Erprobung von KI-gesteuerten digitalen Plattformen der nächsten Generation für ein erschwinglicheres, sichereres und nachhaltigeres europäisches Energiesystem – Apply AI
Förderprogramm
Horizont Europa
Call Nummer
HORIZON-BRIDGING-2027-01-12
Termine
Öffnung
20.10.2026
Deadline
16.02.2027 17:00
Förderquote
70% (NPO: 100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieses Themenbereichs wird ein groß angelegtes grenzüberschreitendes Pilotprojekt gefördert, das den operativen Einsatz von KI-gesteuerten digitalen Plattformen (DPs) der nächsten Generation für das europäische Energiesystem demonstriert, um den Betrieb des Stromnetzes und das Flexibilitätsmanagement über mehrere europäische Energiesysteme hinweg zu optimieren. Dieses Pilotprojekt bildet eine zentrale Umsetzungsebene des in der „Apply AI“-Strategie identifizierten, KI-gestützten digitalen Backbone-Leitprojekts und trägt zur strategischen Roadmap für Digitalisierung und KI im Energiesektor bei.
Call-Ziele
Im Rahmen des Projekts sollen diese Fähigkeiten durch operative Pilotprojekte in mindestens sechs Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern (unter Gewährleistung geografischer Vielfalt und Abdeckung) unter Einbeziehung realer Infrastruktur, Energieversorger und Nutzer umgesetzt und validiert werden. Die Pilotprojekte sollten über einen ausreichenden Zeitraum laufen, um die operative Leistungsfähigkeit unter realen Systembedingungen (z. B. saisonale Schwankungen, Schwankungen bei der Erzeugung aus erneuerbaren Energien und Ladeverhalten von Elektrofahrzeugen) nachzuweisen.
Ziel des Pilotprojekts ist es, nachzuweisen, dass KI-gestützte digitale Plattformen eine Echtzeitkoordination dezentraler Energieressourcen und grenzüberschreitender Flexibilitätsdienste ermöglichen, wodurch die Netzauslastung verbessert, die Integration erneuerbarer Energien gesteigert und die Systemkosten sowie Emissionen gesenkt werden. Die Vorschläge sollten:
- Entwicklung und Erprobung von KI-gesteuerten digitalen Plattformen der nächsten Generation in großem Maßstab sowie von kritischen digitalen Infrastrukturen zur Unterstützung eines nahtlosen Datenaustauschs im gesamten europäischen Energiesystem, wobei gegebenenfalls die sektorübergreifende Dimension zu berücksichtigen ist (z. B. Mobilitätssektor, Gebäude usw.).
- Pilotaktivitäten in mindestens 6 Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern durchführen, an denen mindestens 6 Energieakteure (Übertragungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber, Energieversorger, Aggregatoren), mindestens 8 Anbieter digitaler Technologien aus den Bereichen KI, Cloud, Edge, IoT, mindestens 4 Akteure aus dem Mobilitätsbereich (darunter Hersteller von Elektrofahrzeugen, Betreiber von Elektrofahrzeugflotten und Ladestationsbetreiber), mindestens 20 Energiegemeinschaften sowie Forschungseinrichtungen und Behörden einbeziehen.
- Aufbauend auf früheren und laufenden verwandten Projekten und Initiativen wie den Projektclustern „MetaOS for the Edge“ und „Swarm“, den groß angelegten Edge-IoT-Pilotprojekten im Energiebereich, den operativen digitalen Plattformen im Rahmen der CEF sowie der KI-gestützten digitalen Rückgratstruktur des EU-Energiesystems.
- Nutzung fortschrittlicher KI-Ansätze und -Architekturen, wo dies relevant ist, einschließlich generativer, agentenbasierter und eingebetteter KI, um sichere und widerstandsfähige grenzüberschreitende Flexibilität, intelligentes Laden, Smart-Grid-Dienste und andere neu entstehende digitale Dienste bereitzustellen.
- Einen bereichsübergreifenden Ansatz umsetzen, der die Integration von Energiesystemen, KI, digitalen Infrastrukturen und der Nutzerakzeptanz umfasst.
- Kombinieren Sie bestehende Lösungen aus den Horizon-Europe-Clustern 4 und 5 und verbinden Sie technologische Entwicklung mit der Marktakzeptanz.
- Sicherstellung der Nutzung offener APIs, offener Interoperabilitätsstandards und auf Open Source basierender Komponenten, um technologische Souveränität zu fördern und Anbieterabhängigkeit zu vermeiden.
- Sich aktiv an der Arbeit der Kooperationsinitiative „BRIDGE“ beteiligen.
Vorbereitende und strukturierende Maßnahmen einbeziehen, um groß angelegte Implementierungen vorzubereiten.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu folgenden Ergebnissen beitragen:
- Stärkung der technologischen Führungsrolle und Souveränität Europas im Energiesektor.
- Marktreife, KI-gestützte digitale Plattformen und Lösungen mit quantifizierbaren minimalen Umweltauswirkungen, die den Netzbetrieb, die Integration und Nutzungsraten erneuerbarer Energien, die Integration von Energiespeichern, die Netzintegration von Rechenzentren und anderen energieintensiven kritischen Infrastrukturen, nicht-fossile Ausgleichslösungen, Elektrifizierung und Energieeffizienz verbessern und auf bestehender sowie laufender KI- und IoT-Forschung basieren.
- Erfolgreiche Integration der Ergebnisse der angewandten Forschung in praxisnahe Pilotprogramme unter Einbeziehung von Energieversorgern, Technologieanbietern, Behörden und Endnutzern.
- Sichere, interoperable und grenzüberschreitende Mechanismen für den Datenaustausch sowie digitale Dienste, die die Fragmentierung verringern.
- Beschleunigte Skalierung digitaler Lösungen unter Nutzung europäischer Datenräume, KI-Fabriken, digitaler Zwillinge und Cloud-to-Edge-Infrastrukturen.
- Glaubwürdiger Weg von der Innovation bis zur groß angelegten Pilotierung, der langfristige Nachhaltigkeit und Skalierung gewährleistet.
- Quantifizierbare Verbesserungen hinsichtlich der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Energieeinsparungen, Senkung der Stromkosten und Netzflexibilität.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Färöer (Føroyar / Færøerne), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Tunesien (تونس /Tūnis), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage;
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind;
- mit Horizon Europe assoziierte Länder: Albanien, Arabische Republik Ägypten, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Färöer-Inseln, Georgien, Island, Israel, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Republik Korea, Serbien, Schweiz, Tunesien, Türkiye, Ukraine, Vereinigtes Königreich;
- die folgenden Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Costa Rica, Elfenbeinküste, Kuba, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten (Arabische Republik), El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kirgisische Republik, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mongolei, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Surinam, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam, Republik Jemen, Sambia, Simbabwe.
Rechtspersonen mit Sitz in Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, kommen für eine Förderung in Betracht, wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen in der jeweiligen Aufforderung/im jeweiligen Thema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sofern in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist, können nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Da verbundene Rechtspersonen die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen, zählen sie nicht zu den Mindestförderkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums (falls vorhanden).
Besondere Fälle
Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind vorbehaltlich spezifischer Bedingungen für die Aufforderung/Thematik zulässig.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen entsprechen.
EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
Internationale Organisationen - Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den besonderen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/Themen vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Vorbereitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS auf der Grundlage des Umfangs des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen teilnehmen (andernfalls sind ihre Kosten NICHT förderfähig).
Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, sind in keiner Eigenschaft förderfähig, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, auch außerhalb Russlands ansässige juristische Personen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 % direkt oder indirekt im Besitz einer in Russland ansässigen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, von der Teilnahme ausgeschlossen.
Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für mehrere Begünstigte werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung aus allen geförderten Funktionen zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des „Funders & Tenders Portal“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Search Funding & Tenders“ ). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Anträge müssen unter Verwendung der im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (nicht der auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die lediglich zu Informationszwecken dienen). Aufbau und Darstellung müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Die Anträge müssen einen Plan zur Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen enthalten, sofern in den spezifischen Bedingungen der Ausschreibung/des Themas nichts anderes vorgesehen ist. Der Plan ist für Anträge in der ersten Phase von zweistufigen Verfahren nicht erforderlich. Wenn die erwartete Verwertung der Ergebnisse die Entwicklung, Schaffung, Herstellung und Vermarktung eines Produkts oder Verfahrens oder die Schaffung und Erbringung einer Dienstleistung umfasst, muss der Plan eine Strategie für diese Verwertung enthalten. Wenn der Plan die Verwertung der Ergebnisse vorwiegend in nicht assoziierten Drittländern vorsieht, müssen die Antragsteller darlegen, inwiefern diese Verwertung als im Interesse der EU liegend anzusehen ist.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator sowie Begünstigte und verbundene Einrichtungen), die Budgetübersicht für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und anschließend als PDF-Datei im System zusammenzufügen und erneut hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 40 Seiten.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts die TRL-Stufen 7–8 erreichen – siehe Allgemeiner Anhang B.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Ressourcen, Interessen, Autonomie oder Sicherheit der Union zu gewährleisten, ist es wichtig, eine Situation technologischer Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden – und zwar in einem globalen Kontext, der von der EU Maßnahmen erfordert, um auf ihren Stärken aufzubauen und strategische Schwächen, Anfälligkeiten sowie risikoreiche Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und anzugehen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf juristische Personen beschränkt, die in den Mitgliedstaaten, in Island und Norwegen sowie in assoziierten Ländern ansässig sind. Aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, ordnungsgemäß begründeten und außergewöhnlichen Gründen und um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen Rechtsträger, die in einem der oben genannten förderfähigen Länder ansässig sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einem Rechtsträger aus einem nicht förderfähigen Land kontrolliert werden, nicht an der Maßnahme teilnehmen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2026-2027 Horizontal ActivitiesHorizon Europe Work Programme 2026-2027 Horizontal Activities(1262kB)
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