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Call-Eckdaten
Die Erinnerung an das Erbe des Kolonialismus, der Sklaverei und der Migration sowie an deren Auswirkungen auf die heutigen multikulturellen europäischen Gesellschaften fördern
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2026-CITIZENS-REM-HISTMIGRATION
Termine
Öffnung
21.10.2026
Deadline
24.02.2027 17:00
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
mind. 50.000,00 €, max. 500.000,00 €
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Migration, Entkolonialisierung, Versklavung und Imperialismus haben die Weltgeschichte geprägt und sind fest in der europäischen Geschichte verankert, was tiefgreifende Folgen für die heutige Gesellschaft hat. Das Gedenken an diese Ereignisse spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von strukturellem Rassismus, bei der Stärkung der von Rassismus betroffenen Menschen und bei der Sensibilisierung für Ausgrenzung und Stereotypen.
Call-Ziele
Auch wenn die Entkolonialisierung für viele als ein Kapitel der Geschichte gilt, haben der Abbau der Kolonialreiche – insbesondere im 20. Jahrhundert – und die entstehenden postkolonialen Gesellschaften in Europa weiterhin schwerwiegende Folgen für das Leben der Menschen, die mit Rassismus und rassistischer Diskriminierung konfrontiert sind. Im Anschluss an den Entkolonialisierungsprozess in den internationalen Beziehungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellte die Weltkonferenz der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit fest, dass die heutigen strukturellen Ungleichheiten auf die Folgen des Kolonialismus und der Sklaverei zurückzuführen sind.
Ausgehend von dieser Feststellung hat die Kommission in ihrem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025 und ihrer EU-Strategie gegen Rassismus 2026–2030 Anstrengungen unternommen, um die historischen Wurzeln des Rassismus anzugehen, und die Bekämpfung des strukturellen Rassismus zu einer zentralen Priorität erklärt. Dies beinhaltet eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des kulturellen Gefüges Europas. Vorurteile und Stereotypen lassen sich bekämpfen, indem die historischen Wurzeln des Rassismus anerkannt werden, auch aus einer intersektionalen Perspektive.
Auch die Migration hat in Europa eine lange und vielfältige Geschichte. Bevölkerungsbewegungen in Europa – von wirtschaftlicher und politischer Migration bis hin zu Vertreibung und Deportation nach dem Zweiten Weltkrieg, von der Flucht vor Gewalt und Verfolgung bis hin zur Migration nach der Gründung der EU – haben die europäische Geschichte des 20. Jahrhunderts geprägt. Zwangsmigration, Binnenvertreibung und Ausweisung sind Erfahrungen, die viele Europäer während der Kriegszeit geteilt haben. Dazu gehören die Zwangsvertreibung und Verfolgung der Roma-Bevölkerung während und nach dem Zweiten Weltkrieg sowie deren langfristige Folgen. Auch die spezifische Geschichte der Migration von Frauen kann berücksichtigt werden.
Projekte im Rahmen dieses Schwerpunkts sollten zu einem besseren Verständnis darüber beitragen, wie diese historischen Hinterlassenschaften – die ihre Wurzeln im Kolonialismus, in der Versklavung und im Imperialismus haben – heutige Ungleichheiten, Diskriminierung, Ausgrenzung und Hindernisse für die Chancengleichheit in europäischen Gesellschaften prägen. Projekte sollen die Zusammenhänge zwischen diesen historischen Hinterlassenschaften und heutigen Ausprägungen von strukturellem Rassismus untersuchen, darunter Rassismus gegen Schwarze, Antiziganismus, Antisemitismus, Hass gegen Muslima und Muslime und Rassismus gegen Asiat*innen.
Projekte zu diesem Thema könnten sich auf Folgendes konzentrieren:
- Anerkennung des Erbes des Kolonialismus und seiner anhaltenden Auswirkungen auf die heutigen multikulturellen europäischen Gesellschaften, mit dem Ziel, einen Beitrag zu den Zielen der EU-Strategie gegen Rassismus 2026–2030 zu leisten, einschließlich der Auseinandersetzung mit Themen wie struktureller Diskriminierung und Rassismus.
- Förderung von Antirassismus-Bildung, historischer Kompetenz und Sensibilisierungsinitiativen, die sich an junge Menschen, Pädagog*innen und die breite Öffentlichkeit richten, unter anderem durch innovative und partizipative Ansätze, die gegenseitigen Respekt, Inklusion und demokratische Werte fördern.
- Unterstützung der Sammlung, Bewahrung und Verbreitung von Zeitzeugenberichten, Archivmaterial und gemeinschaftsbasiertem Wissen, die zu einer solideren Faktengrundlage über die historischen Wurzeln und heutigen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung in Europa beitragen.
- Sensibilisierung für die Geschichte und Kultur der Roma, um im Einklang mit dem strategischen Rahmen der EU für die Roma zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe zur Stärkung multikultureller europäischer Gesellschaften beizutragen.
- Untersuchung gemeinsamer europäischer Migrationserfahrungen im Zusammenhang mit historischen Ereignissen wie Kriegen, Umbruchphasen, Kolonialisierung und Entkolonialisierung, wirtschaftlichen Auswirkungen oder Verfolgung.
Anwendung eines intersektionalen Ansatzes, um verschiedene Minderheitengruppen einzubeziehen, darunter Menschen afrikanischer Herkunft, Jüdinnen und Juden, Roma, Bürger*innen aus Übersee und andere Minderheitengruppen mit einer langen Migrationsgeschichte, um ein differenzierteres Verständnis multikultureller europäischer Gesellschaften zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Beitrag zur Umsetzung der durch die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten politischen Initiativen.
- Einbindung von Europäern unterschiedlicher Herkunft – darunter junge Menschen und Multiplikatoren (Beamt*innen, Strafverfolgungsbeamt*innen, Angehörige der Justiz, politische Entscheidungsträger*innen, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Lehrer*innen, Pädagog*innen usw.) – in die Förderung, Stärkung und Unterstützung demokratischer Institutionen und Strukturen auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit.
- Förderung der Entwicklung einer gemeinsamen historischen Erzählung und einer europäischen Erinnerungskultur, auch im Hinblick auf die negative Geschichte Europas.
- Bessere Anerkennung des Beitrags und der Erfahrungen von Gemeinschaften und Minderheiten, die in der europäischen Geschichte und in den heutigen Gesellschaften von Rassismus betroffen sind.
- Digitalisierung von historischem Material und Augenzeugenberichten für Bildungs- und Ausbildungszwecke.
- Einbeziehung einer europäischen Dimension in relevante nationale und internationale Debatten über wichtige historische Ereignisse und Momente der jüngeren europäischen Geschichte.
- Förderung der Debatte über divergierende und gegensätzliche nationale Geschichtsdeutungen, insbesondere über gemeinsame negative Geschichte, auf regionaler und europäischer Ebene, um so eine gemeinsame, geteilte Geschichte zu schaffen.
- Ermittlung, Sicherung und Bereitstellung – insbesondere online – von Archivmaterial, Zeitzeugenberichten und authentischen Stätten für Bildungszwecke, Gedenkfeiern und Forschung.
- Einbindung der Europäer*innen in die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischem Hass, LGBTIQ-Phobie und allen Formen von Intoleranz.
- Zunahme der Zahl transnationaler Bündnisse zum Thema europäisches Gedenken.
- Verstärkte Bekämpfung von Geschichtsverfälschung, Revisionismus und Negationismus, einschließlich der Leugnung, Verfälschung und Verharmlosung des Holocaust sowie der Umkehrung der Opferrollen.
- Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag von Minderheiten wie Jüdinnen und Juden, Roma, Muslima und Muslimen, LGBTIQ+-Personen und anderen ethnischen und rassischen Minderheiten zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas.
- Verbessertes Wissen über die Geschichte des Antisemitismus und des jüdischen Lebens in Europa.
- Verbessertes Wissen über die Geschichte des Antiziganismus und der Kultur der Roma in Europa.
- Gewährleistung des Gedenkens an die Opfer von Antiziganismus, Gewalt und Verfolgung im Laufe der Geschichte.
- Vertiefung des Wissens über die Geschichte der LGBTIQ-Phobie und der LGBTIQ+-Kultur in Europa.
- Gewährleistung des Gedenkens an die Opfer von LGBTIQ-Phobie sowie der damit verbundenen Gewalt und Verfolgung im Laufe der Geschichte.
- Vertiefte Kenntnisse über die Geschichte und das Erbe des Kolonialismus, der Versklavung und des Sklavenhandels sowie über die allgemeinen historischen Wurzeln des Rassismus; Anerkennung der Geschichte von Menschen afrikanischer Herkunft (PADs) in Europa.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie:
- verschiedene Arten von Organisationen miteinander zu vernetzen, um Synergien zu schaffen (zwischen gemeinnützigen Organisationen, Basisinitiativen, lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungsstellen, Hochschulen, Museen, Gedenkstätten, Lernorten und Bildungseinrichtungen).
- verschiedene Arten von Aktivitäten zu entwickeln (Schulungsmaßnahmen, Ausstellungen, öffentliche Debatten, nichtformale Bildung, Sensibilisierung, Forschung, Sammlung und Digitalisierung von Zeitzeugenberichten, Publikationen, Online-Tools, innovative und kreative Maßnahmen usw.);
- Schulungen für Menschenrechtsverteidiger*innen, Beamt*innen, Angehörige der Justiz, Strafverfolgungsbeamt*innen, Journalist*innen und politische Entscheidungsträger*innen zu konzipieren und durchzuführen, unter anderem zu den Themen struktureller Rassismus, unbewusste Vorurteile, inklusive Kommunikation, Antirassismus-Bildung sowie zur Prävention von rassistischer Diskriminierung und Hassrede.
- Förderung inklusiver, partizipativer und zukunftsorientierter Ansätze der Erinnerungsarbeit mit Schwerpunkt auf Bildung, generationsübergreifendem Dialog und der Einbindung vielfältiger Zielgruppen.
- Bildungsmaßnahmen einrichten und durchführen. Zu den Zielgruppen können Schüler*innen, Studierende, junge Menschen, Lehrkräfte und andere Bildungsfachkräfte gehören.
- Schaffung von Möglichkeiten für den generationsübergreifenden Austausch zwischen Zeitzeug*innen und künftigen Generationen.
- Gedenkaktivisten und lokale Basisorganisationen unterstützen und stärken. Lokale und gemeindebasierte Gedenkinitiativen fördern, die zu Antirassismusmaßnahmen auf lokaler Ebene beitragen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Rassismus betroffenen Gemeinschaften stärken.
- Einbeziehung von Menschen aus verschiedenen Zielgruppen und unterschiedlichen Geschlechtern, darunter, soweit möglich, Menschen, die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, LGBTIQ-Phobie oder anderen Formen von Diskriminierung und Intoleranz ausgesetzt sind, sowie Neuankömmlinge und Migranten.
- Förderung von Medienkompetenz, kritischem Denken und Gegennarrativen, um Stereotypen, Vorurteile, Rassismus und historische Verzerrungen, auch im Online-Bereich, zu hinterfragen.
- Die Projekte sollten eine europäische Dimension aufweisen und vorzugsweise auf transnationaler Ebene umgesetzt werden (einschließlich der Schaffung und des Betriebs transnationaler Partnerschaften und Netzwerke).
- Von der Umsetzung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung der Nichtdiskriminierung fördern. Dazu gehört eine Gender-Analyse, bei der relevante geschlechtsspezifische Unterschiede im Kontext der europäischen Gedenkkultur erfasst werden. Zu diesem Zweck werden die Antragstellenden dazu ermutigt, sich die Aufzeichnung des Online-Workshops der GD JUST zum Thema „Gender Mainstreaming in Projektvorschlägen“ anzusehen. Antragstellende werden außerdem dazu ermutigt, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Leitfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf eines der beiden Geschlechter sollten vermieden werden („Do no harm“-Ansatz). Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen auf nichtdiskriminierende und geschlechtersensible Weise konzipieren und umsetzen. Gleiches gilt für die Konzeption und Durchführung von Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen. Von den Antragstellenden wird außerdem erwartet, dass sie in ihren Vorschlägen eine geschlechtsspezifische Perspektive in ihre Kommunikations-, Verbreitungs- und Überwachungsmaßnahmen integrieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Förderempfänger und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- für federführende Antragstellende (d. h. den „Koordinator“): gemeinnützige juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein;
- für Mitantragstellende: Es muss sich um gemeinnützige oder gewinnorientierte juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) handeln. Gewinnorientierte Organisationen dürfen sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten gemeinnützigen Organisationen oder internationalen Organisationen bewerben;
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen geführt werden und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung des Fördervertrags in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder).
Weitere Fördervoraussetzungen:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden.
- Der beantragte Mindestzuschuss darf nicht unter 50.000 EUR liegen
- Projekte können entweder national oder transnational sein.
- An dem Antrag müssen mindestens zwei Antragstellende beteiligt sein (Hauptantragstellende und mindestens ein Mitantragstellender, der keine angegliederte Einrichtung oder assoziierter Partner ist).
Sonderfälle und Begriffsbestimmungen
Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, deren Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen – Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen – EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Programm-Anlaufstellen – Sind im Rahmen dieser Ausschreibung als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, sofern sie über Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss gedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- die Verwendung einer analytischen Buchführung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenverrechnungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht, SOWIE die Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuordnung zu einer der beiden Förderungen)
- Erfassung aller tatsächlich angefallenen Kosten für die Aktivitäten, die durch die beiden Fördermittel abgedeckt sind (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Verbände und Interessengruppen – Aus Mitgliedern bestehende Einrichtungen können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln – Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU – Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Förderungen & Ausschreibungen“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich zu Informationszwecken).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen), den Pauschalbetrag * NEU * und die zusammengefasste Budgetaufstellung für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- Teil C (KPI-Tool) – enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den Schlüsselkennzahlen des EU-Programms (direkt online auszufüllen; alle Abschnitte sind auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Liste früherer Projekte (wichtige Projekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar; entfällt für neu gegründete Organisationen)
- Für jede teilnehmende Organisation, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführt:
- Private Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzrichtlinie (CPP) vorlegen, die die vier in den „Keeping Children Safe“-Standards zum Kinderschutz beschriebenen Bereiche abdeckt.
- Öffentliche Einrichtungen müssen eine ehrenwörtliche Erklärung (Vorlage hier verfügbar oder im Portal-Einreichungssystem herunterladbar – ausgefüllt und dem Antrag beigefügt) oder gegebenenfalls ihre Kinderschutzrichtlinie (CPP) vorlegen (siehe Abschnitt 6 „Ethik und EU-Werte“).
- Sonstige Anhänge werden nicht zur Prüfung berücksichtigt und nicht bewertet.
Die Vorschläge dürfen maximal 70 Seiten umfassen (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CERV-2026-CITIZENS-REM - DECall Document CERV-2026-CITIZENS-REM - DE(686kB)
Call Document CERV-2026-CITIZENS-REM - ENCall Document CERV-2026-CITIZENS-REM - EN(865kB)
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