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Call-Eckdaten
Strengthening the remembrance of Roma victims
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2026-CITIZENS-REM-GENCRIME-1
Termine
Öffnung
21.10.2026
Deadline
24.02.2027 17:00
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
mind. 50.000,00 €, max. 500.000,00 €
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Völkermord an Roma und Sinti unter der Nazi-Herrschaft, bekannt als Porajmos oder Samudaripen, ist ein prägendes, aber noch nicht ausreichend anerkanntes Erbe für die Europäische Union. Schätzungsweise 500.000 Roma, darunter Sinti und Traveller, wurden ermordet, und unzählige weitere wurden verfolgt, deportiert, zwangssterilisiert und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt. Das NS-Regime verfolgte eine Rassenpolitik, die auf die systematische Vernichtung der Roma-Gemeinschaften in ganz Europa abzielte und in Massenmorden gipfelte, wie beispielsweise der Liquidierung des Roma-Lagers in Auschwitz-Birkenau am 2. August 1944, an den heute als Europäischer Gedenktag für den Roma-Holocaust erinnert wird.
Projekte zu diesem Thema sollten sich auf die nichtjüdischen Opfer des Holocaust sowie auf andere Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Europa des20. Jahrhunderts konzentrieren. Projekte zu diesem Thema sollten sich NICHT mit dem Holocaust an den jüdischen Menschen befassen, der unter Thema 2 behandelt wird.
Call-Ziele
Der Holocaust an den Roma muss im Rahmen eines längeren Kontinuums des Antiziganismus in Europa verstanden werden. Die Roma wurden fast fünf Jahrhunderte lang in den Gebieten des heutigen Rumäniens versklavt und ihrer Rechtspersönlichkeit sowie ihrer Grundrechte beraubt. Im 20. Jahrhundert setzte sich die Verfolgung unter faschistischen und kommunistischen Regimes fort und erfolgte in mehreren Ländern durch erzwungene Sesshaftmachung, Assimilationspolitik und Zwangsmaßnahmen, darunter Zwangssterilisationen. Diese historischen Ungerechtigkeiten hatten dauerhafte sozioökonomische Folgen.
Dennoch findet die Verfolgung der Roma in Lehrplänen, Museen und öffentlichen Gedenkstätten nach wie vor zu wenig Beachtung. Spezielle Forschungszentren, dauerhafte Denkmäler und Unterrichtsmaterialien zur Geschichte der Roma und zum Holocaust an den Roma sind rar. Diese strukturelle Unsichtbarkeit trägt zu anhaltendem Antiziganismus, Verzerrung und Leugnung bei.
Da die Zahl der Überlebenden abnimmt, wird die Bewahrung von Zeitzeug*innenberichten, Gedenkstätten und Archivmaterialien immer dringlicher. Gedenkinitiativen wie der 2. August – der Europäische Gedenktag für den Roma-Holocaust – und der 16. Mai – der Tag des Roma-Widerstands – erfordern stärkere institutionelle Unterstützung und die Einbindung in die europäische Erinnerungskultur.
Aktuelle politische Entwicklungen zeigen zudem, wie gefährdet das Gedenken an den Roma-Holocaust ist. Historische Verzerrung, Verharmlosung und Leugnung – oft verflochten mit umfassenderen antiziganistischen Narrativen – untergraben demokratische Werte. Der Wettstreit um die Deutung der Vergangenheit und die selektive Anerkennung von Opferstatus bergen die Gefahr, Ausgrenzung zu verstärken. Die Bürger*innen müssen befähigt werden, Verzerrungen, Leugnung und der Verharmlosung des Völkermords an den Roma entgegenzuwirken. Im Einklang mit dem Strategischen Rahmen der EU für Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020–2030 wird Projekten besondere Priorität eingeräumt, die das Gedenken an den Roma-Holocaust stärken und gleichzeitig die tieferen Wurzeln des Antiziganismus angehen.
Projekte im Rahmen dieser Priorität könnten sich auf Folgendes konzentrieren:
- Die Dokumentation der Durchführung des Völkermords an den Roma und seines historischen Kontexts, einschließlich Sklaverei, Nachkriegsverfolgung und totalitärer Verfolgungen.
- Bekämpfung von Leugnung, Verfälschung, Verharmlosung und Marginalisierung der Opferrolle der Roma.
- Aufbau von Netzwerken aus jungen Roma- und Nicht-Roma-Botschaftern zur Förderung des Gedenkens und zur Bekämpfung von Antiziganismus.
- Unterstützung von Gedenkinitiativen an der Basis, einschließlich Aktivitäten zum 2. August – dem Europäischen Gedenktag für den Holocaust an den Roma – und zum 16. Mai – dem Tag des Widerstands der Roma – usw.
- Entwicklung und Verbreitung von Unterrichtsmaterialien, die die Geschichte der Roma und den Roma-Holocaust in nationale Lehrpläne integrieren.
- Digitalisierung von Zeitzeug*innenberichten, Archivdokumenten und historischen Forschungsergebnissen, um die Erinnerung für künftige Generationen zu bewahren.
- Förderung der Forschung zu Enteignungen der Roma, Zwangsumsiedlungen und den langfristigen Folgen historischer Ungerechtigkeiten.
- Sammeln, Dokumentieren und Verbreiten von Geschichten über den Widerstand der Roma, Held*innen, Retter*innen, Intellektuelle, Künstler*innen und Gemeindevorsteher*innen, um die Handlungsfähigkeit, die Widerstandsfähigkeit und den Beitrag der Roma zur europäischen Geschichte hervorzuheben.
- Anwendung von Ansätzen der Übergangsjustiz, einschließlich Wahrheitsfindung, Anerkennung des Leids, Restitutionsforschung und Garantien der Nichtwiederholung durch Bildung und Gedenkarbeit.
- Entwicklung inklusiver, partizipativer Wege, um an diese Verbrechen zu erinnern, darüber aufzuklären und sie zu vermitteln, um das Wiederaufleben von Hass, einschließlich Antiziganismus, zu verhindern. Dies kann künstlerische Erinnerungsprojekte, Erinnerungsaktivismus und andere Ansätze umfassen, die ein förderliches Lernumfeld schaffen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Beitrag zur Umsetzung der durch die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geförderten politischen Initiativen.
- Einbindung von Europäern unterschiedlicher Herkunft – darunter junge Menschen und Multiplikatoren (Beamt*innen, Strafverfolgungsbeamt*innen, Angehörige der Justiz, politische Entscheidungsträger*innen, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Lehrer*innen, Pädagog*innen usw.) – in die Förderung, Stärkung und Unterstützung demokratischer Institutionen und Strukturen auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit.
- Förderung der Entwicklung einer gemeinsamen historischen Erzählung und einer europäischen Erinnerungskultur, auch im Hinblick auf die negative Geschichte Europas.
- Bessere Anerkennung des Beitrags und der Erfahrungen von Gemeinschaften und Minderheiten, die in der europäischen Geschichte und in den heutigen Gesellschaften von Rassismus betroffen sind.
- Digitalisierung von historischem Material und Augenzeugenberichten für Bildungs- und Ausbildungszwecke.
- Einbeziehung einer europäischen Dimension in relevante nationale und internationale Debatten über wichtige historische Ereignisse und Momente der jüngeren europäischen Geschichte.
- Förderung der Debatte über divergierende und gegensätzliche nationale Geschichtsdeutungen, insbesondere über gemeinsame negative Geschichte, auf regionaler und europäischer Ebene, um so eine gemeinsame, geteilte Geschichte zu schaffen.
- Ermittlung, Sicherung und Bereitstellung – insbesondere online – von Archivmaterial, Zeitzeugenberichten und authentischen Stätten für Bildungszwecke, Gedenkfeiern und Forschung.
- Einbindung der Europäer*innen in die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischem Hass, LGBTIQ-Phobie und allen Formen von Intoleranz.
- Zunahme der Zahl transnationaler Bündnisse zum Thema europäisches Gedenken.
- Verstärkte Bekämpfung von Geschichtsverfälschung, Revisionismus und Negationismus, einschließlich der Leugnung, Verfälschung und Verharmlosung des Holocaust sowie der Umkehrung der Opferrollen.
- Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag von Minderheiten wie Jüdinnen und Juden, Roma, Muslima und Muslimen, LGBTIQ+-Personen und anderen ethnischen und rassischen Minderheiten zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas.
- Verbessertes Wissen über die Geschichte des Antisemitismus und des jüdischen Lebens in Europa.
- Verbessertes Wissen über die Geschichte des Antiziganismus und der Kultur der Roma in Europa.
- Gewährleistung des Gedenkens an die Opfer von Antiziganismus, Gewalt und Verfolgung im Laufe der Geschichte.
- Vertiefung des Wissens über die Geschichte der LGBTIQ-Phobie und der LGBTIQ+-Kultur in Europa.
- Gewährleistung des Gedenkens an die Opfer von LGBTIQ-Phobie sowie der damit verbundenen Gewalt und Verfolgung im Laufe der Geschichte.
- Vertiefte Kenntnisse über die Geschichte und das Erbe des Kolonialismus, der Versklavung und des Sklavenhandels sowie über die allgemeinen historischen Wurzeln des Rassismus; Anerkennung der Geschichte von Menschen afrikanischer Herkunft (PADs) in Europa.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie:
- verschiedene Arten von Organisationen miteinander zu vernetzen, um Synergien zu schaffen (zwischen gemeinnützigen Organisationen, Basisinitiativen, lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungsstellen, Hochschulen, Museen, Gedenkstätten, Lernorten und Bildungseinrichtungen).
- verschiedene Arten von Aktivitäten zu entwickeln (Schulungsmaßnahmen, Ausstellungen, öffentliche Debatten, nichtformale Bildung, Sensibilisierung, Forschung, Sammlung und Digitalisierung von Zeitzeugenberichten, Publikationen, Online-Tools, innovative und kreative Maßnahmen usw.);
- Schulungen für Menschenrechtsverteidiger*innen, Beamt*innen, Angehörige der Justiz, Strafverfolgungsbeamt*innen, Journalist*innen und politische Entscheidungsträger*innen zu konzipieren und durchzuführen, unter anderem zu den Themen struktureller Rassismus, unbewusste Vorurteile, inklusive Kommunikation, Antirassismus-Bildung sowie zur Prävention von rassistischer Diskriminierung und Hassrede.
- Förderung inklusiver, partizipativer und zukunftsorientierter Ansätze der Erinnerungsarbeit mit Schwerpunkt auf Bildung, generationsübergreifendem Dialog und der Einbindung vielfältiger Zielgruppen.
- Bildungsmaßnahmen einrichten und durchführen. Zu den Zielgruppen können Schüler*innen, Studierende, junge Menschen, Lehrkräfte und andere Bildungsfachkräfte gehören.
- Schaffung von Möglichkeiten für den generationsübergreifenden Austausch zwischen Zeitzeug*innen und künftigen Generationen.
- Gedenkaktivisten und lokale Basisorganisationen unterstützen und stärken. Lokale und gemeindebasierte Gedenkinitiativen fördern, die zu Antirassismusmaßnahmen auf lokaler Ebene beitragen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und von Rassismus betroffenen Gemeinschaften stärken.
- Einbeziehung von Menschen aus verschiedenen Zielgruppen und unterschiedlichen Geschlechtern, darunter, soweit möglich, Menschen, die Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, LGBTIQ-Phobie oder anderen Formen von Diskriminierung und Intoleranz ausgesetzt sind, sowie Neuankömmlinge und Migranten.
- Förderung von Medienkompetenz, kritischem Denken und Gegennarrativen, um Stereotypen, Vorurteile, Rassismus und historische Verzerrungen, auch im Online-Bereich, zu hinterfragen.
- Die Projekte sollten eine europäische Dimension aufweisen und vorzugsweise auf transnationaler Ebene umgesetzt werden (einschließlich der Schaffung und des Betriebs transnationaler Partnerschaften und Netzwerke).
- Von der Umsetzung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung der Nichtdiskriminierung fördern. Dazu gehört eine Gender-Analyse, bei der relevante geschlechtsspezifische Unterschiede im Kontext der europäischen Gedenkkultur erfasst werden. Zu diesem Zweck werden die Antragstellenden dazu ermutigt, sich die Aufzeichnung des Online-Workshops der GD JUST zum Thema „Gender Mainstreaming in Projektvorschlägen“ anzusehen. Antragstellende werden außerdem dazu ermutigt, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Leitfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf eines der beiden Geschlechter sollten vermieden werden („Do no harm“-Ansatz). Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen auf nichtdiskriminierende und geschlechtersensible Weise konzipieren und umsetzen. Gleiches gilt für die Konzeption und Durchführung von Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen. Von den Antragstellenden wird außerdem erwartet, dass sie in ihren Vorschlägen eine geschlechtsspezifische Perspektive in ihre Kommunikations-, Verbreitungs- und Überwachungsmaßnahmen integrieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Förderempfänger und verbundene Einrichtungen) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- für federführende Antragstellende (d. h. den „Koordinator“): gemeinnützige juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein;
- für Mitantragstellende: Es muss sich um gemeinnützige oder gewinnorientierte juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) handeln. Gewinnorientierte Organisationen dürfen sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten gemeinnützigen Organisationen oder internationalen Organisationen bewerben;
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen geführt werden und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung des Fördervertrags in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder).
Weitere Fördervoraussetzungen:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden.
- Der beantragte Mindestzuschuss darf nicht unter 50.000 EUR liegen
- Projekte können entweder national oder transnational sein.
- An dem Antrag müssen mindestens zwei Antragstellende beteiligt sein (Hauptantragstellende und mindestens ein Mitantragstellender, der keine angegliederte Einrichtung oder assoziierter Partner ist).
Sonderfälle und Begriffsbestimmungen
Natürliche Personen – Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, deren Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen – Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Vorschriften zu förderfähigen Ländern gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen – EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Programm-Anlaufstellen – Sind im Rahmen dieser Ausschreibung als Koordinator oder Begünstigter förderfähig, sofern sie über Verfahren zur Trennung der Projektmanagement- und Informationsbereitstellungsfunktionen verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h., dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss gedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- die Verwendung einer analytischen Buchführung, die eine Kostenrechnungsführung mit Kostenverrechnungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht, SOWIE die Anwendung dieser Schlüssel und Codes zur Identifizierung und Trennung der Kosten (d. h. zur Zuordnung zu einer der beiden Förderungen)
- Erfassung aller tatsächlich angefallenen Kosten für die Aktivitäten, die durch die beiden Fördermittel abgedeckt sind (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Verbände und Interessengruppen – Aus Mitgliedern bestehende Einrichtungen können als „alleinige Begünstigte“ oder als „Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit“ teilnehmen.
Länder, die derzeit Assoziierungsabkommen aushandeln – Begünstigte aus Ländern, in denen derzeit Verhandlungen über die Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und Förderverträge unterzeichnen, sofern die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Fördervertrags abgeschlossen sind und das Assoziierungsabkommen die Ausschreibung abdeckt (d. h. rückwirkend gilt und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr umfasst, in dem die Ausschreibung veröffentlicht wurde).
Restriktive Maßnahmen der EU – Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegen, gelten besondere Vorschriften. Solche Einrichtungen sind in keiner Funktion zur Teilnahme berechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (sofern vorhanden).
EU-Konditionalitätsmaßnahmen – Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 erlassen wurden, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, in irgendeiner finanzierten Rolle teilzunehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische gemeinnützige Stiftungen, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, sowie für alle von ihnen unterhaltenen Einrichtungen (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monaten
Zusätzliche Informationen
Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals „Förderungen & Ausschreibungen“ eingereicht werden (Zugang über die Themenseite im Bereich „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“). Eine Einreichung in Papierform ist NICHT möglich.
Die Anträge (einschließlich Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT der auf der Themenseite verfügbaren Dokumente – diese dienen lediglich zu Informationszwecken).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A – enthält administrative Angaben zu den Teilnehmenden (zukünftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen), den Pauschalbetrag * NEU * und die zusammengefasste Budgetaufstellung für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B – enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage muss aus dem Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden)
- Teil C (KPI-Tool) – enthält zusätzliche Projektdaten zum Beitrag des Projekts zu den Schlüsselkennzahlen des EU-Programms (direkt online auszufüllen; alle Abschnitte sind auszufüllen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen sind aus dem Portal-Einreichungssystem herunterzuladen, auszufüllen, zusammenzustellen und erneut hochzuladen):
- Liste früherer Projekte (wichtige Projekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar; entfällt für neu gegründete Organisationen)
- Für jede teilnehmende Organisation, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführt:
- Private Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzrichtlinie (CPP) vorlegen, die die vier in den „Keeping Children Safe“-Standards zum Kinderschutz beschriebenen Bereiche abdeckt.
- Öffentliche Einrichtungen müssen eine ehrenwörtliche Erklärung (Vorlage hier verfügbar oder im Portal-Einreichungssystem herunterladbar – ausgefüllt und dem Antrag beigefügt) oder gegebenenfalls ihre Kinderschutzrichtlinie (CPP) vorlegen (siehe Abschnitt 6 „Ethik und EU-Werte“).
- Sonstige Anhänge werden nicht zur Prüfung berücksichtigt und nicht bewertet.
Die Vorschläge dürfen maximal 70 Seiten umfassen (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document CERV-2026-CITIZENS-REM - DECall Document CERV-2026-CITIZENS-REM - DE(686kB)
Call Document CERV-2026-CITIZENS-REM - ENCall Document CERV-2026-CITIZENS-REM - EN(865kB)
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